Beschlussvorlage (Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Jahresabschluss 2015)
Vorlage: Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Jahresabschluss 2015
30. Mai 2016
Beschlussvorlage (Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Jahresabschluss 2015)
Beschlussvorlage (STW Anhang 2015)
Beschlussvorlage (STW Bericht des Aufsichtsrates)
Beschlussvorlage (STW Bestätigungsvermerk 2015)
Beschlussvorlage (STW Bilanz 2015 Aktiva)
Beschlussvorlage (STW Bilanz 2015 Passiva)
Beschlussvorlage (STW GuV 2015)
Beschlussvorlage (STW Lagebericht 2015)
30. Mai 2016
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- Jahresabschluss 2015)
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Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 12.01.2016 Az.: 922.5114 Drucksache Nr.: 5/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 30.05.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Jahresabschluss 2015 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2015, den Lagebericht 2015, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2015 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen. Anlage(n): STW Bilanz 2015 Aktiva STW Bilanz 2015 Passiva STW GuV 2015 STW Lagebericht 2015 STW Anhang 2015 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 5/2016 STW Bericht des Aufsichtsrates STW Bestätigungsvermerk 2015 Seite - 2 - Drucksache 5/2016 Seite - 3 - Begründung: Allgemeines: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) -künftig durch den Haupt-und Personalausschuss. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 12 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt-und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die nächste Gesellschafterversammlung wurde noch nicht terminiert. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.976.047,55 €. Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von 3.455.542,92 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen). Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs-und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2015 880.000 € den freien Rücklagen zuzuweisen und den verbliebenen Restbetrag in Höhe von 1.452,50 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer