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Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 29.02.2016 Az.: 922.2011

Drucksache Nr.: 68/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.04.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

02.05.2016

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr zur Kenntnis.

Anlagen:
Beteiligungsbericht 2014
(wurde in der Gemeinderatsitzung am 29. Februar 2016 ausgelegt)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 68/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht
auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in
einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch
über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände und die folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (ZV kiv_bf)
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände und die
Stiftung zur Abrundung mit einzubeziehen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer