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Beschlussvorlage (- Satzungen)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan Rubinmühle

Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) hat der Gemeinderat am 02.05.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
Rubinmühle als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 10.03.2016
- Nutzungsplan M. 1:1000 vom 10.03.2016
- Nutzungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE
NORD mit Umgrenzung des aufgehobenen Teilbereichs
Beigefügt sind:
- Bestandsplan M. 1:1000 vom 10.03.2016
- Begründung vom 10.03.2016
§3
Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD
Der Bebauungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE
NORD wird für den aus dem Nutzungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM
GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD ersichtlichen Teilbereich aufgehoben.
§4
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 10.03.2016 zuwiderhandelt.

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§5
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan Rubinmühle
Örtliche Bauvorschriften

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg
(LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am
02.05.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Rubinmühle als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften
ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 10.03.2016.
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 10.03.2016 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht,
wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister