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Beschlussvorlage (Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (UN, 2015))

                                    
                                        A/RES/69/315

Vereinte Nationen

Verteilung: Allgemein
10. September 2015

Generalversammlung
Neunundsechzigste Tagung
Tagesordnungspunkte 13 a) und 115

Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 1. September 2015
[ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/69/L.85)]

69/315. Entwurf des Ergebnisdokuments des Gipfeltreffens der
Vereinten Nationen zur Verabschiedung der Post-2015Entwicklungsagenda
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolution 69/244 vom 29. Dezember 2014, mit der sie unter
anderem beschloss, dass das Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur Verabschiedung der
Post-2015-Entwicklungsagenda vom 25. bis 27. September 2015 in New York stattfinden
wird und als Plenartagung der Generalversammlung auf hoher Ebene einberufen wird,
sowie unter Hinweis auf ihren Beschluss 69/555 vom 16. Januar 2015 über die Modalitäten für den Prozess der zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Post-2015Entwicklungsagenda,
1.
begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Post-2015Entwicklungsagenda und das Ergebnisdokument „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, das auf der informellen Sitzung des Plenums am
2. August 2015 im Konsens vereinbart wurde;
2.
beschließt, das dieser Resolution als Anlage beigefügte Ergebnisdokument
„Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Generalversammlung auf ihrer siebzigsten Tagung zur Beschlussfassung während des Gipfels
der Vereinten Nationen zur Verabschiedung der Post-2015-Entwicklungsagenda zu übermitteln, der vom 25. bis 27. September 2015 stattfinden wird.
101. Plenarsitzung
1. September 2015

Anlage
Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung
Präambel
Diese Agenda ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Sie will außerdem den universellen Frieden in größerer Freiheit festigen. Wir sind
uns dessen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimensio15-14801 (G)

*1514801*

Entwurf des Ergebnisdokuments des Gipfeltreffens der
Vereinten Nationen zur Verabschiedung der Post-2015-Entwicklungsagenda

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nen, einschließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist.
Alle Länder und alle Interessenträger werden diesen Plan in kooperativer Partnerschaft umsetzen. Wir sind entschlossen, die Menschheit von der Tyrannei der Armut und
der Not zu befreien und unseren Planeten zu heilen und zu schützen. Wir sind entschlossen, die kühnen und transformativen Schritte zu unternehmen, die dringend notwendig
sind, um die Welt auf den Pfad der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit zu bringen. Wir versprechen, auf dieser gemeinsamen Reise, die wir heute antreten, niemanden
zurückzulassen.
Die heute von uns verkündeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und 169 Zielvorgaben zeigen, wie umfassend und ambitioniert diese neue universelle Agenda ist. Sie
sollen auf den Millenniums-Entwicklungszielen aufbauen und vollenden, was diese nicht
erreicht haben. Sie sind darauf gerichtet, die Menschenrechte für alle zu verwirklichen und
Geschlechtergleichstellung und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen zu erreichen. Sie sind integriert und unteilbar und tragen in ausgewogener Weise den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung: der wirtschaftlichen, der sozialen und der
ökologischen Dimension.
Die Ziele und Zielvorgaben werden in den nächsten fünfzehn Jahren den Anstoß zu
Maßnahmen in den Bereichen geben, die für die Menschheit und ihren Planeten von entscheidender Bedeutung sind.
Menschen
Wir sind entschlossen, Armut und Hunger in allen ihren Formen und Dimensionen
ein Ende zu setzen und sicherzustellen, dass alle Menschen ihr Potenzial in Würde und
Gleichheit und in einer gesunden Umwelt voll entfalten können.
Planet
Wir sind entschlossen, den Planeten vor Schädigung zu schützen, unter anderem
durch nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, die nachhaltige Bewirtschaftung
seiner natürlichen Ressourcen und umgehende Maßnahmen gegen den Klimawandel, damit die Erde die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen decken kann.
Wohlstand
Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass alle Menschen ein von Wohlstand geprägtes und erfülltes Leben genießen können und dass sich der wirtschaftliche, soziale und
technische Fortschritt in Harmonie mit der Natur vollzieht.
Frieden
Wir sind entschlossen, friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften zu fördern,
die frei von Furcht und Gewalt sind. Ohne Frieden kann es keine nachhaltige Entwicklung
geben und ohne nachhaltige Entwicklung keinen Frieden.
Partnerschaft
Wir sind entschlossen, die für die Umsetzung dieser Agenda benötigten Mittel durch
eine mit neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren, die auf einem Geist verstärkter globaler Solidarität gründet, insbesondere auf die
Bedürfnisse der Ärmsten und Schwächsten ausgerichtet ist und an der sich alle Länder, alle
Interessenträger und alle Menschen beteiligen.
Die Querverbindungen zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung und deren
integrierter Charakter sind für die Erfüllung von Ziel und Zweck der neuen Agenda von
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ausschlaggebender Bedeutung. Wenn wir unsere Ambitionen in allen Bereichen der Agenda verwirklichen können, wird sich das Leben aller Menschen grundlegend verbessern und
eine Transformation der Welt zum Besseren stattfinden.

Erklärung
Einleitung
1.
Wir, die Staats- und Regierungschefs und Hohen Vertreter, versammelt vom 25. bis
27. September 2015 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York zum siebzigsten
Jahrestag der Organisation, haben heute neue globale Ziele für nachhaltige Entwicklung
beschlossen.
2.
Im Namen der Völker, denen wir dienen, haben wir einen historischen Beschluss
über einen umfassenden, weitreichenden und die Menschen in den Mittelpunkt stellenden
Katalog universeller und transformativer Ziele und Zielvorgaben gefasst. Wir verpflichten
uns, uns unermüdlich für die volle Umsetzung dieser Agenda bis im Jahr 2030 einzusetzen.
Wir sind uns dessen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und
Dimensionen, einschließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung darstellt und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist. Wir bekennen uns dazu, die nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen – der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen – in ausgewogener und integrierter Weise herbeizuführen. Wir werden außerdem auf den Erfolgen der Millenniums-Entwicklungsziele
aufbauen und danach streben, die noch unerledigten Aufgaben zu vollenden.
3.
Wir sind entschlossen, von heute bis 2030 Armut und Hunger überall auf der Welt zu
beenden, die Ungleichheiten in und zwischen Ländern zu bekämpfen, friedliche, gerechte
und inklusive Gesellschaften aufzubauen, die Menschenrechte zu schützen und Geschlechtergleichstellung und die Selbstbestimmung der Frauen und Mädchen zu fördern und den
dauerhaften Schutz unseres Planeten und seiner natürlichen Ressourcen sicherzustellen.
Wir sind außerdem entschlossen, die Bedingungen für ein nachhaltiges, inklusives und
dauerhaftes Wirtschaftswachstum, geteilten Wohlstand und menschenwürdige Arbeit für
alle zu schaffen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungsstufen und
Kapazitäten der einzelnen Länder.
4.
Wir verpflichten uns, auf dieser großen gemeinsamen Reise, die wir heute antreten,
niemanden zurückzulassen. Im Bewusstsein der grundlegenden Bedeutung der Würde des
Menschen ist es unser Wunsch, dass alle Ziele und Zielvorgaben für alle Nationen und
Völker und für alle Teile der Gesellschaft erfüllt werden, und wir werden uns bemühen,
diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen.
5.
Diese Agenda ist von beispielloser Reichweite und Bedeutung. Sie wird von allen
Ländern akzeptiert und ist auf alle anwendbar, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten. Ihre Ziele und Zielvorgaben sind universell und betreffen die ganze Welt, die entwickelten Länder wie die Entwicklungsländer.
Sie sind integriert und unteilbar und tragen den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung in ausgewogener Weise Rechnung.
6.
Die Ziele und Zielvorgaben sind das Ergebnis von über zwei Jahren intensiver öffentlicher Konsultationen und des Engagements mit der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern auf der ganzen Welt, wobei den Stimmen der Ärmsten und Schwächsten
besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die wertvolle Arbeit der Offenen Arbeitsgruppe der Generalversammlung über die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung wie auch
der Vereinten Nationen, deren Generalsekretär im Dezember 2014 einen Synthesebericht
vorlegte, war ebenfalls Teil dieser Konsultationen.

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Unsere Vision
7.
Diese Ziele und Zielvorgaben sind Ausdruck einer äußerst ambitionierten und transformativen Vision. Wir sehen eine Welt vor uns, die frei von Armut, Hunger, Krankheit
und Not ist und in der alles Leben gedeihen kann. Eine Welt, die frei von Furcht und Gewalt ist. Eine Welt, in der alle Menschen lesen und schreiben können. Eine Welt mit gleichem und allgemeinem Zugang zu hochwertiger Bildung auf allen Ebenen, zu Gesundheitsversorgung und Sozialschutz, in der das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen gewährleistet ist. Eine Welt, in der wir unser Bekenntnis zu dem Menschenrecht auf
einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung bekräftigen, in der es verbesserte Hygiene gibt und in der ausreichende, gesundheitlich unbedenkliche, erschwingliche und
nährstoffreiche Nahrungsmittel vorhanden sind. Eine Welt, in der die menschlichen Lebensräume sicher, widerstandsfähig und nachhaltig sind und in der alle Menschen Zugang
zu bezahlbarer, verlässlicher und nachhaltiger Energie haben.
8.
Wir sehen eine Welt vor uns, in der die Menschenrechte und die Menschenwürde,
die Rechtsstaatlichkeit, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und die Nichtdiskriminierung allgemein geachtet werden, in der Rassen, ethnische Zugehörigkeit und kulturelle Vielfalt geachtet werden und in der Chancengleichheit herrscht, die die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials gewährleistet und zu geteiltem Wohlstand beiträgt. Eine Welt, die in ihre
Kinder investiert und in der jedes Kind frei von Gewalt und Ausbeutung aufwächst. Eine
Welt, in der jede Frau und jedes Mädchen volle Gleichstellung genießt und in der alle
rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schranken für ihre Selbstbestimmung aus dem
Weg geräumt sind. Eine gerechte, faire, tolerante, offene und sozial inklusive Welt, in der
für die Bedürfnisse der Schwächsten gesorgt wird.
9.
Wir sehen eine Welt vor uns, in der jedes Land ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum genießt und es menschenwürdige Arbeit für alle gibt. Eine
Welt, in der die Konsum- und Produktionsmuster und die Nutzung aller natürlichen Ressourcen – von der Luft bis zum Boden, von Flüssen, Seen und Grundwasserleitern bis zu
Ozeanen und Meeren – nachhaltig sind. Eine Welt, in der Demokratie, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie ein förderliches Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung sind, darunter ein dauerhaftes und inklusives Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung, Umweltschutz und die Beseitigung von Armut und Hunger. Eine Welt, in der die Entwicklung und die Anwendung
von Technologien den Klimawandel berücksichtigen, die biologische Vielfalt achten und
resilient sind. Eine Welt, in der die Menschheit in Harmonie mit der Natur lebt und in der
wildlebende Tiere und Pflanzen und andere Lebewesen geschützt sind.
Unsere gemeinsamen Grundsätze und Verpflichtungen
10. Die neue Agenda orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, insbesondere der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts. Sie gründet auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Menschenrechtsverträgen, der Millenniums-Erklärung und dem Ergebnis des Weltgipfels 2005. Sie
stützt sich außerdem auf weitere Rechtsinstrumente, wie die Erklärung über das Recht auf
Entwicklung.
11. Wir bekräftigen die Ergebnisse aller großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, die eine solide Grundlage für nachhaltige Entwicklung geschaffen und
zur Ausgestaltung der neuen Agenda beigetragen haben. Dazu gehören die Rio-Erklärung
über Umwelt und Entwicklung, der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der Weltgipfel für soziale Entwicklung, das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, die Aktionsplattform von Beijing und die Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung. Wir bekräftigen außerdem die Folgemaßnahmen zu diesen Konferenzen, darunter die Ergebnisse der Vierten Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwickelten Länder, der dritten Internationalen
Konferenz über die kleinen Inselentwicklungsländer, der zweiten Konferenz der Vereinten
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Nationen über die Binnenentwicklungsländer und der Dritten Weltkonferenz der Vereinten
Nationen über die Verringerung des Katastrophenrisikos.
12. Wir bekräftigen alle Grundsätze der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung,
unter anderem das in Grundsatz 7 festgelegte Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.
13. Die auf diesen großen Konferenzen und Gipfeltreffen markierten Herausforderungen
und eingegangenen Verpflichtungen sind eng miteinander verknüpft und erfordern integrierte Lösungen. Um sie wirksam bewältigen zu können, bedarf es eines neuen Ansatzes.
Nachhaltige Entwicklung beruht auf der Erkenntnis, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimensionen, die Bekämpfung der Ungleichheit in und zwischen
Ländern, die Erhaltung unseres Planeten, die Herbeiführung eines dauerhaften, inklusiven
und nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Förderung der sozialen Inklusion miteinander verbunden und wechselseitig voneinander abhängig sind.
Unsere Welt heute
14. Wir haben uns zu einem Zeitpunkt versammelt, in dem die nachhaltige Entwicklung
vor immense Herausforderungen gestellt ist. Milliarden unserer Bürger leben nach wie vor
in Armut, und ein Leben in Würde wird ihnen verwehrt. Die Ungleichheiten innerhalb der
Länder und zwischen ihnen nehmen zu. Es bestehen enorme Unterschiede der Chancen,
des Reichtums und der Macht. Geschlechterungleichheit stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen dar. Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, ist
ein erhebliches Problem. Weltweite Gesundheitsgefahren, häufiger auftretende und an Intensität zunehmende Naturkatastrophen, eskalierende Konflikte, gewalttätiger Extremismus, Terrorismus und damit zusammenhängende humanitäre Krisen und die Vertreibung
von Menschen drohen einen Großteil der in den letzten Jahrzehnten erzielten Entwicklungsfortschritte zunichte zu machen. Die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen und die
nachteiligen Auswirkungen der Umweltzerstörung, darunter Wüstenbildung, Dürre, Landverödung, Süßwasserknappheit und Verlust der Biodiversität, haben eine immer länger
werdende Liste sich verschärfender Menschheitsprobleme zur Folge. Der Klimawandel ist
eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, und seine nachteiligen Auswirkungen
untergraben die Fähigkeit aller Länder, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Der
globale Temperaturanstieg, der Anstieg des Meeresspiegels, die Versauerung der Ozeane
und andere Auswirkungen des Klimawandels haben schwerwiegende Folgen für die Küstengebiete und tiefliegende Küstenstaaten, darunter viele der am wenigsten entwickelten
Länder und kleinen Inselentwicklungsländer. Das Überleben vieler Gesellschaften und der
biologischen Unterstützungssysteme der Erde ist in Gefahr.
15. Dies ist aber auch ein Zeitpunkt immenser Chancen. Bei der Bewältigung vieler
Entwicklungsprobleme konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. Innerhalb der letzten Generation konnten Millionen von Menschen aus extremer Armut befreit werden. Der
Bildungszugang sowohl von Jungen als auch von Mädchen ist wesentlich erweitert worden. Die Ausbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologien und die globale
Vernetzung sowie wissenschaftliche und technische Neuerungen in so unterschiedlichen
Bereichen wie Medizin und Energie bieten ein großes Potenzial für die Beschleunigung
des menschlichen Fortschritts, die Überbrückung der digitalen Kluft und den Aufbau von
Wissensgesellschaften.
16. Vor beinahe fünfzehn Jahren wurden die Millenniums-Entwicklungsziele vereinbart.
Sie bildeten einen wichtigen Rahmen für die Entwicklung, und auf einigen Gebieten wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Diese waren jedoch ungleichmäßig verteilt, insbesondere in Afrika, den am wenigsten entwickelten Ländern, den Binnenentwicklungsländern und den kleinen Inselentwicklungsländern, und bei einigen Millenniums-Entwicklungszielen sind wir nach wie vor im Rückstand, namentlich was die Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern und die reproduktive Gesundheit angeht. Wir verpflichten uns erneut auf die volle Verwirklichung aller Millenniums-Entwicklungsziele, ein5/37

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schließlich derjenigen, bei denen wir im Rückstand sind, insbesondere indem wir den am
wenigsten entwickelten Ländern und anderen Ländern in besonderen Situationen im Einklang mit den relevanten Unterstützungsprogrammen eine zielgerichtete und erweiterte
Hilfe bereitstellen. Die neue Agenda baut auf den Millenniums-Entwicklungszielen auf
und sucht zu vollenden, was diese nicht erreicht haben, indem sie insbesondere die
Schwächsten erreichen will.
17. Die Reichweite des von uns heute vorgelegten Rahmens geht jedoch weit über die
Millenniums-Entwicklungsziele hinaus. Neben den nach wie vor geltenden Entwicklungsprioritäten wie Armutsbeseitigung, Gesundheit, Bildung sowie Ernährungssicherheit und
Ernährung gibt die Agenda ein breites Spektrum wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele vor und verheißt friedlichere und inklusivere Gesellschaften. Sie legt außerdem, was besonders wichtig ist, die Mittel zur Umsetzung der Agenda fest. Der integrierte
Ansatz, für den wir uns entschieden haben, kommt in der engen Verflechtung der neuen
Ziele und Zielvorgaben und den vielen vorhandenen Querschnittselementen zum Ausdruck.
Die neue Agenda
18. Wir verkünden heute 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und 169 zugehörige Zielvorgaben, die integriert und unteilbar sind. Nie zuvor haben sich die Staatslenker der Welt
zu einem gemeinsamen Handeln und Unterfangen in einer so breit gefächerten und universellen politischen Agenda verpflichtet. Gemeinsam begeben wir uns auf den Pfad der
nachhaltigen Entwicklung und widmen uns dem Streben nach globaler Entwicklung und
einer allseits gewinnbringenden Zusammenarbeit, die für alle Länder und alle Erdteile
enorme Fortschritte bewirken kann. Wir erklären erneut, dass jeder Staat die volle und
ständige Souveränität über alle seine Reichtümer, natürlichen Ressourcen und wirtschaftlichen Aktivitäten besitzt und frei ausübt. Wir werden die Agenda zum vollen Nutzen aller
umsetzen, für die heutigen und für die kommenden Generationen. Dabei bekräftigen wir
unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass die Agenda in einer Weise umgesetzt
werden muss, die mit den Rechten und Pflichten der Staaten nach dem Völkerrecht im
Einklang steht.
19. Wir bekräftigen die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der anderen internationalen Instrumente auf dem Gebiet der Menschenrechte und des
Völkerrechts. Wir betonen die Verantwortung aller Staaten im Einklang mit der Charta der
Vereinten Nationen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne irgendeinen
Unterschied nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt, Behinderung oder
sonstigem Status zu achten, zu schützen und zu fördern.
20. Die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und die Befähigung von Frauen
und Mädchen zur Selbstbestimmung werden einen entscheidenden Beitrag zu Fortschritten
bei allen Zielen und Zielvorgaben leisten. Die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials und eine nachhaltige Entwicklung sind nicht möglich, wenn einer Hälfte der Menschheit die vollen Menschenrechte und uneingeschränkte Chancen weiter vorenthalten werden. Frauen und Mädchen müssen gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung, wirtschaftlichen Ressourcen und politischer Teilhabe genießen und über gleiche Chancen wie Männer
und Jungen auf Beschäftigung, Führungspositionen und bei Entscheidungsprozessen auf
allen Ebenen verfügen. Wir werden auf eine beträchtliche Erhöhung der Investitionen zur
Überwindung des Geschlechtergefälles und zur verstärkten Unterstützung der Institutionen
hinarbeiten, die sich auf globaler, regionaler und nationaler Ebene mit der Gleichstellung
der Geschlechter und der Selbstbestimmung der Frauen befassen. Alle Formen der Diskriminierung und der Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen werden beseitigt werden, auch
durch das Engagement von Männern und Jungen. Die systematische Integration einer Geschlechterperspektive in die Umsetzung der Agenda ist von entscheidender Bedeutung.

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21. Die neuen Ziele und Zielvorgaben werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten und unsere Entscheidungen in den nächsten 15 Jahren lenken. Wir werden allesamt darauf hinarbeiten, die Agenda in unseren eigenen Ländern und auf regionaler und globaler Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umzusetzen.
Wir werden den nationalen Spielraum für Politiken zugunsten eines dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums respektieren, insbesondere für die Entwicklungsländer, stets im Einklang mit den einschlägigen internationalen Regeln und Verpflichtungen. Wir sind uns außerdem der Wichtigkeit der regionalen und subregionalen
Dimensionen und der regionalen Wirtschaftsintegration und Vernetzung für die nachhaltige Entwicklung bewusst. Regionale und subregionale Handlungsrahmen können die wirksame Umsetzung der Politiken für eine nachhaltige Entwicklung in konkrete Maßnahmen
auf nationaler Ebene erleichtern.
22. Jedes Land sieht sich in seinem Streben nach nachhaltiger Entwicklung besonderen
Herausforderungen gegenüber. Die schwächsten Länder und insbesondere die afrikanischen Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, die Binnenentwicklungsländer und
die kleinen Inselentwicklungsländer verdienen besondere Aufmerksamkeit, ebenso wie die
Länder in Konfliktsituationen und Postkonfliktländer. In vielen Ländern mit mittlerem
Einkommen bestehen ebenfalls ernsthafte Herausforderungen.
23. Menschen, die verwundbar sind, müssen gestärkt werden. Zu denjenigen, deren Bedürfnissen in der Agenda insbesondere Rechnung getragen wird, gehören alle Kinder, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen (von denen mehr als 80 Prozent in Armut leben), Menschen mit HIV/Aids, älteren Menschen, indigenen Völker, Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Migranten. Wir sind entschlossen, weitere wirksame Maßnahmen in
Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu ergreifen, um Hindernisse und Schranken zu
beseitigen, verstärkt Unterstützung zu leisten und die besonderen Bedürfnisse der Menschen zu decken, die in von komplexen humanitären Notsituationen oder Terrorismus betroffenen Gebieten leben.
24. Wir verpflichten uns, die Armut in allen ihren Formen und Dimensionen zu beenden
und namentlich die extreme Armut bis 2030 zu beseitigen. Alle Menschen müssen einen
grundlegenden Lebensstandard genießen, der unter anderem durch Systeme des Sozialschutzes gewährleistet wird. Wir sind überdies entschlossen, den Hunger zu beenden und
mit Vorrang Ernährungssicherheit zu schaffen und alle Formen der Mangelernährung zu
beseitigen. Wir bekräftigen in dieser Hinsicht die wichtige Rolle und den inklusiven Charakter des Ausschusses für Welternährungssicherheit und begrüßen die Erklärung von Rom
über Ernährung und den dazugehörigen Aktionsrahmen. Wir werden Ressourcen für die
Entwicklung ländlicher Gebiete und einer nachhaltigen Landwirtschaft und Fischerei bereitstellen, um Kleinbauern, namentlich Bäuerinnen, Hirten und Fischer in den Entwicklungsländern und besonders den am wenigsten entwickelten Ländern zu unterstützen.
25. Wir verpflichten uns, eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung auf
allen Ebenen zu gewährleisten – frühkindliche, Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung
sowie Fach- und Berufsausbildung. Alle Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ihres
Alters, ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit, und Menschen mit Behinderungen,
Migranten, indigene Völker, Kinder und Jugendliche, insbesondere diejenigen in prekären
Situationen, sollen Zugang zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens haben, damit sie
sich das Wissen und die Fertigkeiten aneignen können, die sie benötigen, um Chancen zu
nutzen und uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Wir werden bestrebt
sein, Kindern und Jugendlichen unter anderem durch sichere Schulen und den Zusammenhalt der Gemeinwesen und der Familien ein förderliches Umfeld für die volle Verwirklichung ihrer Rechte und Fähigkeiten zu bieten und so unseren Ländern dabei zu helfen, von
der demografischen Dividende zu profitieren.
26. Zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des physischen und
psychischen Wohlergehens sowie zur Verlängerung der Lebenserwartung aller müssen wir
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die allgemeine Gesundheitsversorgung und den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen verwirklichen. Niemand darf zurückgelassen werden. Wir verpflichten
uns darauf, die bislang erzielten Fortschritte bei der Verringerung der Sterblichkeitsrate
von Neugeborenen, Kindern und Müttern zu beschleunigen, indem wir allen diesen vermeidbaren Todesfällen bis 2030 ein Ende setzen. Wir verpflichten uns, den allgemeinen
Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sicherzustellen, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung. Wir werden ebenso das
Fortschrittstempo bei der Bekämpfung von Malaria, HIV/Aids, Tuberkulose, Hepatitis,
Ebola und anderen übertragbaren Krankheiten und Epidemien beschleunigen, unter anderem indem wir der wachsenden antimikrobiellen Resistenz und dem Problem der unbehandelten Krankheiten begegnen, von dem die Entwicklungsländer betroffen sind. Wir verpflichten uns zur Prävention und Behandlung nichtübertragbarer Krankheiten, einschließlich Verhaltens-, Entwicklungs- und neurologischer Störungen, die ein großes Problem für
die nachhaltige Entwicklung darstellen.
27. Wir werden uns bemühen, solide wirtschaftliche Grundlagen für alle Länder zu
schaffen. Ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn
Reichtum geteilt und Einkommensungleichheit bekämpft wird. Wir werden darauf hinwirken, dynamische, nachhaltige, innovative und die Menschen in den Mittelpunkt stellende
Volkswirtschaften aufzubauen und insbesondere die Jugendbeschäftigung und die wirtschaftliche Selbstbestimmung der Frauen zu fördern sowie menschenwürdige Arbeit für alle zu gewährleisten. Wir werden die Zwangsarbeit und den Menschenhandel abschaffen
und der Kinderarbeit in allen ihren Formen ein Ende setzen. Eine gesunde und gut ausgebildete Erwerbsbevölkerung, die über das Wissen und die Fertigkeiten verfügt, die für ein
produktives und erfüllendes Arbeitsleben und die volle Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sind, kommt allen Ländern zugute. Wir werden die Produktionskapazitäten der am
wenigsten entwickelten Länder in allen Sektoren stärken, einschließlich durch Strukturwandel. Wir werden Politiken beschließen, um die Produktionskapazitäten, die Produktivität und die produktive Beschäftigung zu erhöhen, die finanzielle Inklusion auszuweiten,
die Entwicklung einer nachhaltigen Land-, Weide- und Fischereiwirtschaft zu verstärken,
die nachhaltige industrielle Entwicklung zu steigern, den allgemeinen Zugang zu einer bezahlbaren, verlässlichen, nachhaltigen und modernen Energieversorgung zu erweitern,
nachhaltige Verkehrssysteme auszubauen und eine qualitativ hochwertige und belastbare
Infrastruktur zu schaffen.
28. Wir verpflichten uns, die Art und Weise, in der unsere Gesellschaften Güter und
Dienstleistungen produzieren und konsumieren, grundlegend zu verändern. Die Regierungen, die internationalen Organisationen, die Unternehmen und anderen nichtstaatlichen
Akteure wie auch jeder Einzelne müssen zur Veränderung nicht nachhaltiger Konsum- und
Produktionsmuster beitragen, unter anderem durch die Mobilisierung finanzieller und
technischer Hilfe aus allen Quellen, um die wissenschaftlichen, technologischen und Innovationskapazitäten der Entwicklungsländer im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern zu stärken. Wir befürworten die Durchführung des
Zehnjahres-Programmrahmens für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. Alle
Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, ergreifen diesbezügliche Maßnahmen, unter
Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer.
29. Wir sind uns des positiven Beitrags der Migranten zu inklusivem Wachstum und
nachhaltiger Entwicklung bewusst. Wir sind uns außerdem dessen bewusst, dass die internationale Migration eine mehrdimensionale Realität von großer Bedeutung für die Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ist, die kohärente und umfassende Antworten erfordert. Wir werden auf internationaler Ebene zusammenarbeiten, um eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu gewährleisten, bei der die Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden und Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, Flüchtlinge
und Binnenvertriebene eine humane Behandlung erfahren. Diese Zusammenarbeit soll außerdem die Resilienz der Gemeinwesen stärken, die Flüchtlinge aufnehmen, insbesondere
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in den Entwicklungsländern. Wir unterstreichen das Recht der Migranten, in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückzukehren, und weisen darauf hin, dass die Staaten die ordnungsgemäße Aufnahme ihrer rückkehrenden Staatsangehörigen gewährleisten müssen.
30. Die Staaten werden nachdrücklich aufgefordert, mit dem Völkerrecht und der Charta
der Vereinten Nationen nicht im Einklang stehende einseitige Wirtschafts-, Finanz- oder
Handelsmaßnahmen, die der vollen Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern, im Wege stehen, weder zu erlassen noch anzuwenden.
31. Wir erkennen an, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen
über die globale Antwort auf den Klimawandel ist. Wir sind entschlossen, entschieden gegen die vom Klimawandel und von der Umweltzerstörung ausgehende Bedrohung vorzugehen. Der globale Charakter des Klimawandels erfordert eine möglichst breite internationale Zusammenarbeit, die darauf abzielt, die Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und die Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzugehen. Wir verweisen mit großer Sorge auf die beträchtliche Lücke zwischen dem Gesamteffekt der von den Vertragsparteien abgegebenen Zusagen zur Reduzierung der jährlichen globalen Treibhausgasemissionen bis 2020 und der Gesamtheit der
Emissionspfade, bei denen noch die Wahrscheinlichkeit besteht, den Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur auf unter 2 Grad Celsius zu halten oder auf 1,5 Grad Celsius über
dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
32. Mit Blick auf die einundzwanzigste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in
Paris unterstreichen wir, dass sich alle Staaten verpflichtet haben, auf eine ambitionierte
und universelle Klimaübereinkunft hinzuarbeiten. Wir bekräftigen, dass das Protokoll oder
andere Rechtsinstrument oder vereinbarte Ergebnis mit Rechtskraft nach dem Übereinkommen, das für alle Parteien gilt, in ausgewogener Weise unter anderem die Fragen der
Abschwächung, der Anpassung, der Finanzierung, der Technologieentwicklung und des
Technologietransfers sowie des Kapazitätsaufbaus und der Transparenz der Maßnahmen
und der Unterstützung behandeln soll.
33. Wir sind uns dessen bewusst, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom
nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde abhängt. Wir sind daher
entschlossen, die Ozeane und Meere, die Süßwasserressourcen sowie die Wälder, Berge
und Trockengebiete zu erhalten und nachhaltig zu nutzen und die biologische Vielfalt, die
Ökosysteme und die wildlebenden Tiere und Pflanzen zu schützen. Wir sind außerdem
entschlossen, den nachhaltigen Tourismus zu fördern, gegen Wasserknappheit und Wasserverschmutzung anzugehen, die Zusammenarbeit im Hinblick auf Wüstenbildung,
Staubstürme, Landverödung und Dürre zu stärken und die Resilienz und die Katastrophenvorsorge zu fördern. In dieser Hinsicht sehen wir der dreizehnten Tagung der Konferenz
der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Mexiko mit Interesse entgegen.
34. Wir sind uns dessen bewusst, dass eine nachhaltige Stadtentwicklung und ein nachhaltiges Stadtmanagement von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität unserer
Bevölkerung sind. Wir werden mit den lokalen Behörden und Gemeinwesen bei der Erneuerung und Planung unserer Städte und Siedlungen zusammenarbeiten, um den Zusammenhalt der Gemeinwesen und die persönliche Sicherheit zu fördern und Innovation und
Beschäftigung anzuregen. Wir werden die negativen Auswirkungen urbaner Aktivitäten
und gesundheits- und umweltschädlicher Chemikalien reduzieren, unter anderem durch
den umweltgerechten Umgang mit Chemikalien und deren sichere Verwendung, die Abfallreduzierung und -wiederverwertung und die effizientere Nutzung von Wasser und
Energie. Wir werden darauf hinarbeiten, die Auswirkungen der Städte auf das globale
Klimasystem so gering wie möglich zu halten. Wir werden außerdem den Bevölkerungstrends und -prognosen in unseren nationalen Strategien und Politiken für die ländliche und
städtische Entwicklung Rechnung tragen. Wir sehen der bevorstehenden Konferenz der
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Vereinten Nationen über Wohnungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung in Quito mit
Interesse entgegen.
35. Nachhaltige Entwicklung kann ohne Frieden und Sicherheit nicht verwirklicht werden, und Frieden und Sicherheit sind ohne nachhaltige Entwicklung bedroht. Die neue
Agenda trägt der Notwendigkeit Rechnung, friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften aufzubauen, die gleichen Zugang zur Justiz gewährleisten und die auf der Achtung der
Menschenrechte (einschließlich des Rechts auf Entwicklung), wirksamer Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung auf allen Ebenen sowie auf transparenten, leistungsfähigen und rechenschaftspflichtigen Institutionen gründen. Die Agenda berücksichtigt die
Faktoren, die Gewalt, Unsicherheit und Ungerechtigkeit schüren, wie etwa Ungleichheit,
Korruption, schlechte Regierungsführung und illegale Finanz- und Waffenströme. Wir
müssen unsere Anstrengungen zur Beilegung oder Verhütung von Konflikten und zur Unterstützung von Postkonfliktländern verdoppeln und dabei unter anderem sicherstellen,
dass Frauen in der Friedenskonsolidierung und Staatsbildung eine Rolle übernehmen. Wir
fordern, dass weitere wirksame Maßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht ergriffen
werden, um die Hindernisse für die volle Verwirklichung des Rechts der unter kolonialer
und ausländischer Besetzung lebenden Völker auf Selbstbestimmung zu beseitigen, die ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie ihre Umwelt weiterhin beeinträchtigen.
36. Wir verpflichten uns, die interkulturelle Verständigung, Toleranz, gegenseitige Achtung und ein Ethos der Weltbürgerschaft und der geteilten Verantwortung zu fördern. Wir
sind uns der natürlichen und kulturellen Vielfalt der Welt bewusst und erkennen an, dass
alle Kulturen und Zivilisationen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können und sie in
entscheidendem Maße ermöglichen.
37. Auch der Sport ist ein wichtiger Ermöglicher nachhaltiger Entwicklung. Wir anerkennen den zunehmenden Beitrag des Sports zur Verwirklichung von Entwicklung und
Frieden, indem er Toleranz und Respekt fördert, zur Stärkung der Frauen, der jungen Menschen, des Einzelnen und der Gemeinschaft und zu den Zielen der Gesundheit, der Bildung
und der sozialen Inklusion.
38. Im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bekräftigen wir erneut die Notwendigkeit, die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit der Staaten zu
achten.
Umsetzungsmittel
39. Der Umfang und der ambitionierte Charakter der neuen Agenda erfordern eine mit
neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft, um ihre Umsetzung zu gewährleisten. Darauf
verpflichten wir uns uneingeschränkt. Diese Partnerschaft wird in einem Geist der globalen
Solidarität wirken, insbesondere der Solidarität mit den Ärmsten und mit Menschen in prekären Situationen. Sie wird ein intensives globales Engagement zur Unterstützung der Umsetzung aller Ziele und Zielvorgaben erleichtern, indem sie die Regierungen, den Privatsektor, die Zivilgesellschaft, das System der Vereinten Nationen und andere Akteure zusammenbringt und alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert.
40. Die unter Ziel 17 und unter jedem anderen Ziel für nachhaltige Entwicklung aufgeführten Zielvorgaben für die Umsetzungsmittel sind von entscheidender Bedeutung für die
Verwirklichung unserer Agenda und sind ebenso wichtig wie die anderen Ziele und Zielvorgaben. Die Agenda, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung, kann im
Rahmen einer neu belebten Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung umgesetzt
werden, unterstützt von den konkreten Politiken und Maßnahmen, die im Ergebnisdokument der vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba abgehaltenen dritten Internationalen
Konferenz über Entwicklungsfinanzierung beschrieben sind. Wir begrüßen, dass sich die
Generalversammlung die Aktionsagenda von Addis Abeba zu eigen gemacht hat, die einen
integralen Bestandteil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung darstellt. Wir sind
uns dessen bewusst, dass die volle Umsetzung der Aktionsagenda von Addis Abeba für die
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Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der dazugehörigen Zielvorgaben von ausschlaggebender Bedeutung ist.
41. Wir sind uns dessen bewusst, dass jedes Land die Hauptverantwortung für seine eigene wirtschaftliche und soziale Entwicklung trägt. Die neue Agenda befasst sich mit den
für die Umsetzung der Ziele und Zielvorgaben erforderlichen Mitteln. Wir stellen fest, dass
dazu die Mobilisierung von Finanzmitteln und der Aufbau von Kapazitäten ebenso gehören wie der Transfer umweltfreundlicher Technologien in die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen. Die öffentliche Finanzierung auf nationaler wie auch internationaler Ebene
wird eine wesentliche Rolle bei der Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und öffentlicher Güter und bei der Mobilisierung anderer Finanzquellen spielen. Wir sind uns der
Rolle bewusst, die der breitgefächerte Privatsektor – von Kleinstunternehmen über Genossenschaften bis zu multinationalen Unternehmen – sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft und philanthropische Organisationen bei der Umsetzung der neuen Agenda spielen werden.
42. Wir unterstützen die Durchführung aller einschlägigen Strategien und Aktionsprogramme, darunter die Erklärung und das Aktionsprogramm von Istanbul, die Beschleunigten Aktionsmodalitäten für die kleinen Inselentwicklungsländer (Samoa-Pfad) und das
Wiener Aktionsprogramm für die Binnenentwicklungsländer für die Dekade 2014-2024,
und erklären erneut, wie wichtig es ist, die Agenda 2063 der Afrikanischen Union und das
Programm der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas zu unterstützen, die alle
mit der neuen Agenda untrennbar verbunden sind. Wir sind uns der großen Herausforderung bewusst, die die Herbeiführung dauerhaften Friedens und nachhaltiger Entwicklung
in Ländern in Konflikt- und Postkonfliktsituationen darstellt.
43. Wir betonen, dass die internationale öffentliche Finanzierung eine wichtige Ergänzung zu den Bemühungen der Länder um die Mobilisierung inländischer öffentlicher Mittel darstellt, besonders in den ärmsten und schwächsten Ländern mit begrenzten inländischen Ressourcen. Eine wichtige Rolle der internationalen öffentlichen Finanzierung, einschließlich der öffentlichen Entwicklungshilfe, besteht darin, dass sie die Mobilisierung
zusätzlicher Mittel aus anderen öffentlichen und privaten Quellen ermöglicht. Die Geber
öffentlicher Entwicklungshilfe bekräftigen ihre jeweiligen Zusagen, einschließlich der von
vielen entwickelten Länder eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent
ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,2 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der
am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen.
44. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, dass die internationalen Finanzinstitutionen im
Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat den politischen Spielraum jedes Landes, insbesondere der Entwicklungsländer, respektieren. Wir verpflichten uns erneut, die Mitsprache
und Mitwirkung der Entwicklungsländer – einschließlich der afrikanischen Länder, der am
wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer, der kleinen Inselentwicklungsländer und der Länder mit mittlerem Einkommen – bei den internationalen wirtschaftlichen Entscheidungs- und Normsetzungsprozessen und im Rahmen der globalen
wirtschaftlichen Ordnungspolitik zu erweitern und zu verstärken.
45. Wir erkennen außerdem die wesentliche Rolle an, die die nationalen Parlamente
durch ihre Gesetzgebung und die Verabschiedung von Haushaltsplänen spielen, sowie ihre
Rolle bei der Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für die wirksame Umsetzung der
von uns eingegangenen Verpflichtungen. Die Regierungen und öffentlichen Institutionen
werden bei der Umsetzung auch mit den regionalen und lokalen Behörden, subregionalen
Institutionen, internationalen Institutionen, Hochschulen, philanthropischen Organisationen, Freiwilligengruppen und anderen eng zusammenarbeiten.
46. Wir unterstreichen die wichtige Rolle und den komparativen Vorteil eines mit ausreichenden Mitteln ausgestatteten, relevanten, kohärenten, effizienten und wirksamen Sys11/37

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tems der Vereinten Nationen bei der Unterstützung der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der nachhaltigen Entwicklung selbst. Wir unterstreichen, wie wichtig
die Stärkung der nationalen Eigen- und Führungsverantwortung der Länder ist, bekunden
jedoch gleichzeitig unsere Unterstützung für den laufenden Dialog innerhalb des Wirtschafts- und Sozialrats über die längerfristige Positionierung des Entwicklungssystems der
Vereinten Nationen im Kontext dieser Agenda.
Weiterverfolgung und Überprüfung
47. Unsere Regierungen tragen die Hauptverantwortung für die auf nationaler, regionaler
und globaler Ebene erfolgende Weiterverfolgung und Überprüfung der bei der Umsetzung
der Ziele und Zielvorgaben im Laufe der nächsten fünfzehn Jahre erzielten Fortschritte.
Um unserer Rechenschaftspflicht gegenüber unseren Bürgern nachzukommen, werden wir
für eine systematische Weiterverfolgung und Überprüfung auf den verschiedenen Ebenen
sorgen, wie in dieser Agenda und der Aktionsagenda von Addis Abeba festgelegt. Das
hochrangige politische Forum unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung und
des Wirtschafts- und Sozialrats wird die zentrale Aufsichtsfunktion für die Weiterverfolgung und Überprüfung auf globaler Ebene innehaben.
48. Zur Unterstützung dieser Arbeit werden derzeit Indikatoren erarbeitet. Es bedarf
hochwertiger, zugänglicher, aktueller und zuverlässiger aufgeschlüsselter Daten, um die
Fortschritte zu messen und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Solche Daten sind von grundlegender Bedeutung für die Entscheidungsfindung. Nach Möglichkeit
sollen Daten und Informationen bereits vorhandener Berichterstattungsmechanismen verwendet werden. Wir vereinbaren, unsere Anstrengungen zur Stärkung der statistischen Kapazitäten in den Entwicklungsländern und insbesondere in den afrikanischen Ländern, den
am wenigsten entwickelten Ländern, den Binnenentwicklungsländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Ländern mit mittlerem Einkommen zu intensivieren. Wir
verpflichten uns, umfassendere Fortschrittsmaße zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen.
Ein Aufruf zum Handeln, um unsere Welt zu verändern
49. Vor siebzig Jahren kam eine frühere Generation von Staatslenkern zusammen, um
die Vereinten Nationen zu gründen. Auf den Trümmern von Krieg und Zwietracht errichteten sie diese Organisation und formten die ihr zugrunde liegenden Werte des Friedens, des
Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit. Diese Werte haben in der Charta der
Vereinten Nationen ihren höchsten Ausdruck gefunden.
50. Auch wir treffen heute eine Entscheidung von großer historischer Bedeutung. Wir
beschließen, eine bessere Zukunft für alle Menschen zu schaffen, darunter Millionen Menschen, denen bislang die Chance versagt geblieben ist, ein menschenwürdiges, würdevolles
und erfülltes Leben zu führen und ihr menschliches Potenzial voll zu entfalten. Wir können
die erste Generation sein, der es gelingt, Armut zu beseitigen, und gleichzeitig vielleicht
die letzte Generation, die noch die Chance hat, unseren Planeten zu retten. Wenn es uns
gelingt, unsere Ziele zu verwirklichen, werden wir die Welt im Jahr 2030 zum Besseren
verändert haben.
51. Die heute von uns verkündete Agenda für das globale Handeln während der nächsten
fünfzehn Jahre ist eine Charta für die Menschen und den Planeten im 21. Jahrhundert.
Kinder und junge Frauen und Männer sind entscheidende Träger des Wandels und werden
in den neuen Zielen eine Plattform finden, um unerschöpfliches Potenzial für Aktivismus
zur Schaffung einer besseren Welt einzusetzen.
52. „Wir, die Völker“ sind die berühmten ersten Worte der Charta der Vereinten Nationen. Wir, die Völker, sind es auch, die sich heute auf den Weg in das Jahr 2030 machen.
Auf diesem Weg werden uns die Regierungen und Parlamente, das System der Vereinten
Nationen und andere internationale Institutionen, lokale Behörden, indigene Völker, die
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Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und der Privatsektor, die Wissenschaft und die Hochschulen begleiten – und die gesamte Menschheit. Millionen von Menschen haben bereits an
dieser Agenda mitgewirkt und werden sie sich zu eigen machen. Sie ist eine Agenda der
Menschen, von Menschen und für die Menschen – und dies, so sind wir überzeugt, wird
die Garantie für ihren Erfolg sein.
53. Die Zukunft der Menschheit und unseres Planeten liegt in unseren Händen. Sie liegt
auch in den Händen der jüngeren Generation von heute, die die Fackel an die künftigen
Generationen weiterreichen wird. Wir haben den Weg zur nachhaltigen Entwicklung vorgezeichnet; es wird an uns allen liegen, dafür zu sorgen, dass die Reise erfolgreich ist und
die erzielten Fortschritte unumkehrbar sind.

Ziele und Zielvorgaben für nachhaltige Entwicklung
54. Nach einem allen offenstehenden Prozess zwischenstaatlicher Verhandlungen und
auf der Grundlage des Vorschlags der Offenen Arbeitsgruppe über die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung 1, dessen Einleitung die Ziele in einen Kontext setzt, haben wir die
nachstehend aufgeführten Ziele und Zielvorgaben vereinbart.
55. Die Ziele und Zielvorgaben für nachhaltige Entwicklung sind integriert und unteilbar, global ausgerichtet und universell anwendbar, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten. Die Zielvorgaben sind Ausdruck globaler
Bestrebungen, wobei jede Regierung ausgerichtet an der globalen Ambition, jedoch unter
Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten ihre eigenen nationalen Zielvorgaben festlegt. Jede Regierung wird außerdem beschließen, wie die globalen Bestrebungen der Zielvorgaben in die nationalen Planungsprozesse, Politiken und Strategien einfließen sollen. Es
ist wichtig, die Verbindung zwischen der nachhaltigen Entwicklung und anderen im Gang
befindlichen einschlägigen Prozessen im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich zu berücksichtigen.
56. Wir beschließen diese Ziele und Zielvorgaben eingedenk der Tatsache, dass sich jedes Land bei der Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung eigenen Herausforderungen gegenübersieht, und wir unterstreichen die besonderen Herausforderungen, mit denen
die schwächsten Länder und vor allem die afrikanischen Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, die Binnenentwicklungsländer und die kleinen Inselentwicklungsländer
konfrontiert sind, sowie die spezifischen Herausforderungen, vor die die Länder mit mittlerem Einkommen gestellt sind. Länder in Konfliktsituationen bedürfen ebenfalls besonderer
Aufmerksamkeit.
57. Wir sind uns dessen bewusst, dass für mehrere der Zielvorgaben nach wie vor keine
Basisdaten verfügbar sind, und rufen zu mehr Unterstützung für eine bessere Datenerhebung und verstärkten Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten auf, mit dem Ziel, nationale
und globale Basisdaten zu erheben, wo es solche bisher nicht gibt. Wir verpflichten uns,
diesem Defizit im Bereich der Datenerhebung abzuhelfen, um eine bessere Grundlage für
die Messung der Fortschritte zu haben, insbesondere bei denjenigen der nachstehend aufgeführten Zielvorgaben, bei denen keine klaren numerischen Werte vorgegeben sind.
58. Wir befürworten die von den Staaten in anderen Foren unternommenen Anstrengungen, zentrale Fragen anzugehen, die die Umsetzung unserer Agenda möglicherweise behindern könnten, und wir respektieren die unabhängigen Mandate dieser Prozesse. Es ist
unsere Absicht, dass die Agenda und ihre Umsetzung diese anderen Prozesse und die in
deren Rahmen getroffenen Beschlüsse unterstützen und unbeeinträchtigt lassen.
_______________
1

Enthalten in dem Bericht der Offenen Arbeitsgruppe der Generalversammlung über die Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung (A/68/970 und Corr.1; siehe auch A/68/970/Add.1 und 2).

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59. Wir sind uns dessen bewusst, dass jedes Land je nach seinen nationalen Gegebenheiten und Prioritäten über verschiedene Ansätze, Visionen, Modelle und Instrumente verfügt,
um eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen, und wir erklären erneut, dass der Planet
Erde und seine Ökosysteme unsere gemeinsame Heimat sind und dass „Mutter Erde“ in einer Reihe von Ländern und Regionen ein gängiger Ausdruck ist.

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Ziele für nachhaltige Entwicklung
Ziel 1.

Armut in allen ihren Formen und überall beenden

Ziel 2.

Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

Ziel 3.

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten
und ihr Wohlergehen fördern

Ziel 4.

Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten
und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

Ziel 5.

Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen
zur Selbstbestimmung befähigen

Ziel 6.

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und
Sanitärversorgung für alle gewährleisten

Ziel 7.

Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner
Energie für alle sichern

Ziel 8.

Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige
Arbeit für alle fördern

Ziel 9.

Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und
nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

Ziel 10.

Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Ziel 11.

Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Ziel 12.

Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Ziel 13.

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und
seiner Auswirkungen ergreifen*

Ziel 14.

Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

Ziel 15.

Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige
Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung
bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem
Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Ziel 16.

Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen
und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

Ziel 17.

Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

*

In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen
über die globale Antwort auf den Klimawandel ist.

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Ziel 1.

Armut in allen ihren Formen und überall beenden

1.1 Bis 2030 die extreme Armut - gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die
mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen - für alle Menschen überall auf
der Welt beseitigen
1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all
ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die
Hälfte senken
1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen
für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung
der Armen und Schwachen erreichen
1.4 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und
Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
1.5 Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
1.a Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende
und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen
1.b Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf
der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen
Ziel 2.

Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung
erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

2.1 Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere
die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig
Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben
2.2 Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und
Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von
heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen
Rechnung tragen
2.3 Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen
Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung
2.4 Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen
und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klima16/37

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änderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
2.5 Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
2.a Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen
und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um
die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere
den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern
2.b Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit
dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
2.c Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für
Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung
der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen
Ziel 3.

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr
Wohlergehen fördern

3.1 Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten
senken
3.2 Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei
Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren
mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken
3.3 Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten
Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und
andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
3.4 Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch
Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das
Wohlergehen fördern
3.5 Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
3.6 Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen
weltweit halbieren
3.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten
3.8 Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den
Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen

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3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich
verringern
3.a Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation
zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern nach Bedarf stärken
3.b Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und
nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen
sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPSÜbereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer
bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der
Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten
3.c Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und
Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den
am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich
erhöhen
3.d Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken
Ziel 4.

Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und
Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

4.1 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren
und effektiven Lernergebnissen führt
4.2 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind
4.3 Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten
4.4 Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über
die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
4.5 Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den
gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen
mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen,
zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten
4.6 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen
4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung
für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und
die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
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4.a Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten
4.b Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer
und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen
4.c Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und
insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich erhöhen
Ziel 5.

Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur
Selbstbestimmung befähigen

5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im
privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen
der Ausbeutung beseitigen
5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat
sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der
Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
5.6 Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und
den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart
5.a Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden
und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen
Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften
5.b Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und
Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern
5.c Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen
Ebenen beschließen und verstärken

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Ziel 6.

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und
Sanitärversorgung für alle gewährleisten

6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem
Trinkwasser für alle erreichen
6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und
Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter
besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in
prekären Situationen
6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung
des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe,
Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der
Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
6.4 Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und
eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen
erheblich zu verringern
6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen
umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit
6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter
Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
6.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und
-speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien
6.b Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken
Ziel 7.

Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie
für alle sichern

7.1 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen
Energiedienstleistungen sichern
7.2

Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen

7.3

Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

7.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie,
Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe,
zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern
7.b Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den
Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den
kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen

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Entwurf des Ergebnisdokuments des Gipfeltreffens der
Vereinten Nationen zur Verabschiedung der Post-2015-Entwicklungsagenda

Ziel 8.

A/RES/69/315

Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum,
produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle
fördern

8.1 Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und
insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten
8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische
Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren
8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung
menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen
8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für
Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung
anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsumund Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen
8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen
und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie
gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen
8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schuloder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern
8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes
von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer,
einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und
der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
8.9 Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert
8.10 Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu
Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern
8.a Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer
und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch
den Erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am
wenigsten entwickelten Länder
8.b Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung erarbeiten und auf den Weg
bringen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen
Ziel 9.

Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und
nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirt21/37

Entwurf des Ergebnisdokuments des Gipfeltreffens der
Vereinten Nationen zur Verabschiedung der Post-2015-Entwicklungsagenda

A/RES/69/315

schaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den
Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen
9.2 Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den
Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den
nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln
9.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer
Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre
Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen
9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie
nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung
sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder
Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen
9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten
der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl
der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie
die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen
9.a Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den
Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern
9.b Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen politischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im
Rohstoffbereich
9.c Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern
sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen
und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen
Ziel 10.

Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse,
Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und
die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
10.4 Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den
Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen
10.5 Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen
verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
10.6 Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der
Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen
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A/RES/69/315

sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
10.7 Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität
von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut
gesteuerten Migrationspolitik
10.a Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
10.b Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere
in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen
10.c Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
Ziel 11.

Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig
gestalten

11.1 Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und
zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren
11.2 Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf
den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit
Behinderungen und älteren Menschen
11.3 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung
in allen Ländern verstärken
11.4 Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes
verstärken
11.5 Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen
Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen
und von Menschen in prekären Situationen
11.6 Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter
anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und
sonstigen Abfallbehandlung
11.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
11.a Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und
ländlichen Gebieten unterstützen

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A/RES/69/315

11.b Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur
Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels,
der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschließen
und umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen
11.c Die am wenigsten entwickelten Länder unter anderem durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Nutzung einheimischer Materialien unterstützen
Ziel 12.

Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

12.1 Den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster
umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmen ergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer
12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen
Ressourcen erreichen
12.3 Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandelsund Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern
12.4 Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen
während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken
12.5 Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern
12.6 Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen
12.7 In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den
nationalen Politiken und Prioritäten
12.8 Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen
und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit
der Natur verfügen
12.a Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern unterstützen
12.b Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der
Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige
Entwicklung entwickeln und anwenden
12.c Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem
Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren
Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen

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A/RES/69/315

nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen
Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden
Ziel 13.

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner
Auswirkungen ergreifen*

13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken
13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen
13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern
13.a Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen
Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird
13.b Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge
Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen
Ziel 14.

Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung
erhalten und nachhaltig nutzen

14.1 Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern
14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere
wieder gesund und produktiv werden
14.3 Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen
bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen
14.4 Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert
14.5 Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit
dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren
wissenschaftlichen Informationen erhalten

*

In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf
den Klimawandel ist.

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A/RES/69/315

14.6 Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte 2
14.7 Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden
wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten
entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei,
der Aquakultur und des Tourismus
14.a Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen
und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien
der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken
14.b Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten
gewährleisten
14.c Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern
und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des
Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird
Ziel 15.

Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung
fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen,
Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der
biologischen Vielfalt ein Ende setzen

15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften
die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete,
der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten
15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung
beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung
weltweit beträchtlich erhöhen
15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen
sanieren und eine Welt anstreben, in der die Landverödung neutralisiert wird
15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken
15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu
setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
_______________
2

Unter Berücksichtigung der laufenden Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation, der Entwicklungsagenda von Doha und des Mandats der Ministererklärung von Doha.

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A/RES/69/315

15.6 Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen
Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten
Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen
15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten
zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen
15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme
einbeziehen
15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen
15.b Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich
zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung
15.c Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des
Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit
lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen
Ziel 16.

Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung
fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen
aufbauen

16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen
von Gewalt gegen Kinder beenden
16.3 Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den
gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten
16.4 Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
16.5 Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen
Ebenen aufbauen
16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist
16.8 Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken
16.9 Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle
Menschen eine rechtliche Identität haben

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A/RES/69/315

16.10 Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten
schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften
16.a Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern
16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen
Ziel 17.

Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige
Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Finanzierung
17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur
Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern
17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen
Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis
0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern
öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens
0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten
Länder als Zielsetzung zu erwägen
17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer
mobilisieren
17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur
Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der
Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung
zu verringern
17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen
Technologie
17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang
dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen
globalen Mechanismus zur Technologieförderung
17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen
Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern
17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017
vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere
der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern

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Kapazitätsaufbau
17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten
Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur
Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation
Handel
17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes
multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda
von Doha
17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis
2020 zu verdoppeln
17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen
der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die
für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen
Systemische Fragen
Politik- und institutionelle Kohärenz
17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz
17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern
17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung
und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren
Multi-Akteur-Partnerschaften
17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch
Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für
nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern
zu unterstützen
17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher
Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern
Daten, Überwachung und Rechenschaft
17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und
namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer
erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten
zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus,
Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind
17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau
der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen
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A/RES/69/315

Umsetzungsmittel und die Globale Partnerschaft
60. Wir bekräftigen unser nachdrückliches Bekenntnis zur vollen Umsetzung der neuen
Agenda. Wir sind uns dessen bewusst, dass wir unsere ehrgeizigen Ziele und Zielvorgaben
nicht ohne eine neu belebte und verstärkte Globale Partnerschaft und gleichermaßen ambitionierte Umsetzungsmittel erreichen werden. Diese mit neuem Leben erfüllte Globale
Partnerschaft wird ein intensives globales Engagement zur Unterstützung der Umsetzung
aller Ziele und Zielvorgaben erleichtern, indem sie die Regierungen, die Zivilgesellschaft,
den Privatsektor, das System der Vereinten Nationen und andere Akteure zusammenbringt
und alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert.
61. Die Ziele und Zielvorgaben der Agenda befassen sich mit den erforderlichen Mitteln
für die Verwirklichung unserer gemeinsamen Ambitionen. Die vorstehend unter jedem
Ziel für nachhaltige Entwicklung und unter Ziel 17 aufgeführten Zielvorgaben für die Umsetzungsmittel sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung unserer Agenda
und sind ebenso wichtig wie die anderen Ziele und Zielvorgaben. Wir werden ihnen bei
unseren Umsetzungsmaßnahmen und in dem Rahmen globaler Indikatoren zur Fortschrittsüberwachung gleiche Priorität beimessen.
62. Diese Agenda einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung kann im Rahmen
einer neu belebten Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden,
unterstützt von den konkreten Politiken und Maßnahmen, die in der Aktionsagenda von
Addis Abeba 3 beschrieben sind, die einen integralen Bestandteil der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung darstellt. Die Aktionsagenda von Addis Abeba unterstützt die
Zielvorgaben für die Umsetzungsmittel der Agenda 2030, ergänzt sie und trägt dazu bei,
sie in einen Kontext zu setzen. Sie befasst sich mit den Fragen der inländischen öffentlichen Mittel, der inländischen und internationalen Privatwirtschaft und Finanzen, der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, dem internationalen Handel als Motor der Entwicklung, der Verschuldung und der Schuldentragfähigkeit, der Behandlung von systemischen Fragen, mit Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kapazitätsaufbau sowie Daten, Überwachung und Weiterverfolgung.
63. Kohärente, in nationaler Eigenverantwortung stehende und durch integrierte nationale Finanzierungsrahmen gestützte Strategien für nachhaltige Entwicklung werden das
Kernstück unserer Bemühungen darstellen. Wir erklären erneut, dass jedes Land die
Hauptverantwortung für seine eigene wirtschaftliche und soziale Entwicklung trägt und
dass die Rolle der nationalen Politiken und Entwicklungsstrategien nicht genug betont
werden kann. Wir werden den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes
bei der Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung
respektieren, stets im Einklang mit den einschlägigen internationalen Regeln und Verpflichtungen. Gleichzeitig müssen die Entwicklungsbemühungen der einzelnen Länder
durch ein günstiges internationales wirtschaftliches Umfeld, einschließlich kohärenter und
einander stützender globaler Handels-, Währungs- und Finanzsysteme, sowie eine verstärkte und verbesserte globale wirtschaftliche Ordnungspolitik unterstützt werden. Prozesse zur Entwicklung geeigneten Wissens und geeigneter Technologien und der Erleichterung ihrer Verbreitung weltweit sowie der Kapazitätsaufbau sind ebenfalls von zentraler
Bedeutung. Wir verpflichten uns, Politikkohärenz und ein der nachhaltigen Entwicklung
förderliches Umfeld auf allen Ebenen und durch alle Akteure anzustreben und die Globale
Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben zu erfüllen.
64. Wir unterstützen die Umsetzung der einschlägigen Strategien und Aktionsprogramme, darunter die Erklärung und das Aktionsprogramm von Istanbul, die Beschleunigten
Aktionsmodalitäten für die kleinen Inselentwicklungsländer (Samoa-Pfad) und das Wiener
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3

Die von der Generalversammlung am 27. Juli 2015 angenommene Aktionsagenda von Addis Abeba der
Dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Resolution 69/313).

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Aktionsprogramm für die Binnenentwicklungsländer für die Dekade 2014-2024, und erklären erneut, wie wichtig es ist, die Agenda 2063 der Afrikanischen Union und das Programm der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas zu unterstützen, die alle mit
der neuen Agenda untrennbar verbunden sind. Wir sind uns der großen Herausforderung
bewusst, die die Herbeiführung dauerhaften Friedens und nachhaltiger Entwicklung in den
Ländern in Konflikt- und Postkonfliktsituationen darstellt.
65. Wir sind uns dessen bewusst, dass sich die Länder mit mittlerem Einkommen bei der
Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung nach wie vor beträchtlichen Herausforderungen gegenübersehen. Um sicherzustellen, dass das bisher Erreichte von Dauer ist, sollen die Bemühungen zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen durch Erfahrungsaustausch, eine verbesserte Koordinierung und eine bessere und zielgerichtete Unterstützung seitens des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, der internationalen Finanzinstitutionen, der Regionalorganisationen und anderer Interessenträger gestärkt werden.
66. Wir unterstreichen, dass die öffentliche Politik sowie die Mobilisierung und der
wirksame Einsatz inländischer Mittel geleitet vom Grundsatz der nationalen Eigenverantwortung für alle Länder ein zentraler Aspekt unseres gemeinsamen Strebens nach einer
nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, sind. Wir sind uns bewusst, dass inländische Mittel in erster Linie durch Wirtschaftswachstum generiert werden, das sich auf ein förderliches Umfeld auf allen Ebenen
stützen kann.
67. Privatwirtschaftliche Aktivitäten, Investitionen und Innovation sind wichtige Motoren der Produktivität, eines breitenwirksamen Wirtschaftswachstums und der Schaffung
von Arbeitsplätzen. Wir anerkennen die Vielfalt des Privatsektors, von Kleinstunternehmen über Genossenschaften bis zu multinationalen Unternehmen. Wir fordern alle Unternehmen auf, ihre Kreativität und Innovationsstärke zugunsten der Lösung der Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung einzusetzen. Wir werden einen dynamischen und gut funktionierenden Unternehmenssektor fördern und dabei die Arbeitsrechte
schützen und die Einhaltung der Umwelt- und Gesundheitsstandards im Einklang mit den
einschlägigen internationalen Normen und Übereinkünften und anderen in dieser Hinsicht
laufenden Initiativen gewährleisten, wie etwa den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und den wichtigen multilateralen Umweltübereinkünften, für diejenigen, die Vertragsparteien dieser Übereinkünfte sind.
68. Der internationale Handel ist ein Motor für breitenwirksames Wirtschaftswachstum
und die Verringerung der Armut und trägt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung
bei. Wir werden auch künftig ein universales, regelgestütztes, offenes, transparentes, berechenbares, inklusives, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem
unter dem Dach der Welthandelsorganisation sowie eine sinnvolle Handelsliberalisierung
fördern. Wir fordern alle Mitglieder der Welthandelsorganisation auf, ihre Anstrengungen
zu verdoppeln, um die Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha rasch abzuschließen. Wir messen dem handelsbezogenen Kapazitätsaufbau für die Entwicklungsländer, namentlich die afrikanischen Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, die Binnenentwicklungsländer, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Länder mit mittlerem
Einkommen, insbesondere auch zur Förderung der regionalen Wirtschaftsintegration und
der Vernetzung große Bedeutung bei.
69. Wir anerkennen die Notwendigkeit, den Entwicklungsländern dabei behilflich zu
sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung und der Umschuldung beziehungsweise eines soliden Schuldenmanagements
die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen. Viele Länder sind nach wie
vor anfällig für Schuldenkrisen, und einige befinden sich inmitten einer Krise, darunter
mehrere am wenigsten entwickelte Länder, kleine Inselentwicklungsländer und einige entwickelte Länder. Wir erklären erneut, dass Schuldner und Gläubiger gemeinsam darauf
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Entwurf des Ergebnisdokuments des Gipfeltreffens der
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hinarbeiten müssen, untragbare Verschuldungssituationen zu vermeiden und zu lösen. Die
Kreditnehmerländer tragen die Verantwortung dafür, ihre Verschuldung auf einem tragbaren Niveau zu halten; wir sind uns jedoch dessen bewusst, dass auch die Gläubiger eine
Verantwortung haben, ihre Kreditvergabe so zu gestalten, dass sie die Tragfähigkeit der
Verschuldung eines Landes nicht untergräbt. Wir werden die Länder, denen Schuldenerleichterungen gewährt wurden und die ein langfristig tragbares Schuldenniveau erreicht
haben, bei der Aufrechterhaltung der Schuldentragfähigkeit unterstützen.
70. Wir bringen hiermit den Mechanismus zur Technologieförderung auf den Weg, der
mit der Aktionsagenda von Addis Abeba geschaffen wurde, um die Ziele für nachhaltige
Entwicklung zu unterstützen. Der Mechanismus zur Technologieförderung wird auf der
Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren gründen – der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors, der Wissenschaft, der Institutionen der Vereinten Nationen
und anderer Interessenträger – und aus einem interinstitutionellen Arbeitsteam der Vereinten Nationen für Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung, einem kooperativen Multi-Akteur-Forum für Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung und einer OnlinePlattform bestehen.
• Das Interinstitutionelle Arbeitsteam der Vereinten Nationen für Wissenschaft,
Technologie und Innovation zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung wird
die Koordinierung, Kohärenz und Zusammenarbeit innerhalb des Systems der Vereinten Nationen in Fragen im Zusammenhang mit Wissenschaft, Technologie und
Innovation fördern und dadurch Synergien und Effizienz erhöhen, insbesondere zur
Stärkung von Initiativen zum Kapazitätsaufbau. Das Arbeitsteam wird bereits vorhandene Ressourcen nutzen und mit zehn Vertretern aus der Zivilgesellschaft, dem
Privatsektor und der Wissenschaft zusammenarbeiten, um die Tagungen des MultiAkteur-Forums für Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunsten der Ziele
für nachhaltige Entwicklung vorzubereiten und die Online-Plattform zu entwickeln
und zu operationalisieren, indem es unter anderem Vorschläge zu den Modalitäten
des Forums und der Online-Plattform erarbeitet. Die zehn Vertreter werden vom
Generalsekretär für einen Zeitraum von zwei Jahren ernannt. Das Arbeitsteam wird
allen Organisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen und den
Fachkommissionen des Wirtschafts- und Sozialrats zur Teilnahme offenstehen und
anfänglich aus den Institutionen bestehen, aus denen derzeit die informelle Arbeitsgruppe für Technologieförderung zusammengesetzt ist, nämlich der Hauptabteilung
Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten des Sekretariats, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, der Internationalen Fernmeldeunion, der Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Weltbank.
• Die Online-Plattform wird zur umfassenden Kartierung von Informationen über die
bestehenden Initiativen, Mechanismen und Programme im Bereich Wissenschaft,
Technologie und Innovation innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen verwendet werden und als Zugangsportal zu diesen Informationen fungieren. Die Online-Plattform wird den Zugang zu Informationen, Wissen und Erfahrungen sowie
zu bewährten Verfahren und Erkenntnissen in Bezug auf Initiativen und Politiken
zur Förderung von Wissenschaft, Technologie und Innovation erleichtern. Die Online-Plattform wird außerdem die Verbreitung frei zugänglicher einschlägiger wissenschaftlicher Publikationen erleichtern, die weltweit erscheinen. Die OnlinePlattform wird auf der Grundlage einer unabhängigen technischen Bewertung entwickelt werden, die bewährte Verfahren sowie Erkenntnisse aus anderen Initiativen
innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen berücksichtigt, um sicherzustellen,
dass sie bestehende Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsplattformen er-

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gänzt, den Zugang dazu erleichtert und angemessene Informationen darüber bereitstellt, unter Vermeidung von Doppelarbeit und durch Nutzung von Synergien.
• Das Multi-Akteur-Forum für Wissenschaft, Technologie und Innovation zugunsten
der Ziele für nachhaltige Entwicklung wird einmal pro Jahr für die Dauer von zwei
Tagen zusammentreten, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Wissenschaft,
Technologie und Innovation in verschiedenen Themenbereichen zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erörtern, damit alle maßgeblichen Interessenträger in ihrem jeweiligen Fachgebiet einen aktiven Beitrag leisten können. Das
Forum wird die Interaktion, die Vermittlung von Kontakten und die Schaffung von
Netzwerken zwischen maßgeblichen Interessenträgern und den Multi-AkteurPartnerschaften erleichtern, mit dem Ziel, Technologiebedarf und -defizite zu ermitteln und zu prüfen, namentlich in den Bereichen wissenschaftliche Zusammenarbeit, Innovation und Kapazitätsaufbau, und außerdem dazu beizutragen, die Entwicklung, den Transfer und die Verbreitung einschlägiger Technologien zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erleichtern. Die Tagungen
des Forums werden vom Präsidenten des Wirtschafts- und Sozialrats vor der Tagung des hochrangigen politischen Forums unter der Schirmherrschaft des Rates
oder ersatzweise gemeinsam mit anderen Foren oder Konferenzen einberufen, je
nach Bedarf, unter Berücksichtigung des zu behandelnden Themas und auf der
Grundlage einer Kooperation mit den Organisatoren der anderen Foren oder Konferenzen. Die Tagungen des Forums werden unter dem gemeinsamen Vorsitz zweier
Mitgliedstaaten stattfinden und in einer von den beiden Kovorsitzenden erstellten
Zusammenfassung der Erörterungen resultieren, die als Beitrag in die Tagungen des
hochrangigen politischen Forums im Rahmen der Weiterverfolgung und Überprüfung der Umsetzung der Post-2015-Entwicklungsagenda einfließen wird.
• Die Zusammenfassung des Multi-Akteur-Forums wird eine Informationsgrundlage
für die Tagungen des hochrangigen politischen Forums sein. Die Themen für das
jeweils nächste Multi-Akteur-Forum für Wissenschaft, Technologie und Innovation
zugunsten der Ziele für nachhaltige Entwicklung werden von dem hochrangigen
politischen Forum über nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Beiträge der Sachverständigen des Arbeitsteams geprüft werden.
71. Wir erklären erneut, dass diese Agenda und die Ziele für nachhaltige Entwicklung
und ihre Zielvorgaben, einschließlich der Umsetzungsmittel, universell, unteilbar und miteinander verknüpft sind.

Weiterverfolgung und Überprüfung
72. Wir verpflichten uns, die Umsetzung dieser Agenda in den kommenden 15 Jahren
systematisch weiterzuverfolgen und zu überprüfen. Ein solider, freiwilliger, wirksamer,
partizipatorischer, transparenter und integrierter Rahmen zur Weiterverfolgung und Überprüfung wird wesentlich zur Umsetzung beitragen und den Ländern dabei helfen, die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda zu maximieren und laufend zu verfolgen, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird.
73. Der Rahmen zur Weiterverfolgung und Überprüfung wird auf nationaler, regionaler
und globaler Ebene unsere Rechenschaftslegung gegenüber unseren Bürgern erhöhen, eine
wirksame internationale Zusammenarbeit bei der Verwirklichung dieser Agenda unterstützen und den Austausch bewährter Verfahren sowie gegenseitiges Lernen begünstigen. Er
wird Unterstützung im Hinblick auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und
die Ermittlung neuer und aufkommender Probleme mobilisieren. Aufgrund des universellen Charakters der Agenda werden gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen allen Nationen eine wichtige Rolle spielen.

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74. Die Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozesse auf allen Ebenen werden von den
folgenden Grundsätzen geleitet sein:
a)
Sie werden freiwillig und ländergesteuert sein, den unterschiedlichen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen der einzelnen Länder Rechnung tragen und deren
politischen Spielraum und Prioritäten respektieren. Da die nationale Eigenverantwortung
von zentraler Bedeutung für die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung ist, werden die
Ergebnisse der auf nationaler Ebene laufenden Prozesse die Grundlage für die Überprüfungen auf regionaler und globaler Ebene bilden, zumal sich die Überprüfung auf globaler
Ebene vorwiegend auf nationale amtliche Datenquellen stützen wird.
b)
Sie werden die Fortschritte bei der Umsetzung der universellen Ziele und Zielvorgaben, einschließlich der Umsetzungsmittel, in allen Ländern in einer Weise verfolgen,
die ihrem universellen und integrierten Charakter, ihrer Verknüpftheit und den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung trägt.
c)
Sie werden längerfristig ausgerichtet sein, die erreichten Ergebnisse, Probleme,
Defizite und ausschlaggebenden Erfolgsfaktoren aufzeigen und die Länder dabei unterstützen, fundierte Politikentscheidungen zu treffen. Sie werden dazu beitragen, die erforderlichen Umsetzungsmittel und Partnerschaften zu mobilisieren, die Ermittlung von Lösungen
und bewährten Verfahren unterstützen und die Koordinierung und Wirksamkeit des internationalen Entwicklungssystems fördern.
d)
Sie werden für alle Menschen offen, inklusiv, partizipatorisch und transparent
sein und die Berichterstattung aller maßgeblichen Interessenträger unterstützen.
e)
Sie werden die Menschen in den Mittelpunkt stellen, geschlechtersensibel sein,
die Menschenrechte achten und insbesondere auf die Ärmsten, die Schwächsten und diejenigen, die am weitesten zurückliegen, ausgerichtet sein.
f)
Sie werden auf bestehenden Plattformen und Prozessen aufbauen, wo es solche
gibt, Doppelarbeit vermeiden und den Gegebenheiten, Kapazitäten, Bedürfnissen und Prioritäten der einzelnen Länder angepasst sein. Sie werden sich unter Berücksichtigung neu
auftretender Probleme und der Entwicklung neuer Methoden schrittweise weiterentwickeln
und den Berichtsaufwand für die nationalen Verwaltungen verringern.
g)
Sie werden rigoros und empirisch fundiert sein und auf ländergesteuerten Evaluierungen sowie hochwertigen, zugänglichen, aktuellen und verlässlichen Daten beruhen,
die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung,
geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.
h)
Sie werden eine verstärkte Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern erfordern, einschließlich der Stärkung der nationalen Datensysteme und
Evaluierungsprogramme, insbesondere in den afrikanischen Ländern, den am wenigsten
entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern, den Binnenentwicklungsländern und den Ländern mit mittlerem Einkommen.
i)
Sie werden von der aktiven Unterstützung des Systems der Vereinten Nationen
und anderer multilateraler Institutionen profitieren.
75. Die Weiterverfolgung und Überprüfung der Ziele und Zielvorgaben wird anhand eines Katalogs globaler Indikatoren erfolgen. Diese werden durch von den Mitgliedstaaten
erarbeitete regionale und nationale Indikatoren sowie durch die Ergebnisse der Arbeiten
zur Erhebung von Basisdaten für diejenigen Zielvorgaben, bei denen es bislang keine nationalen und globalen Basisdaten gibt, ergänzt werden. Der Rahmen globaler Indikatoren,
der von der Interinstitutionellen und Sachverständigengruppe über die Indikatoren für die
Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten ist, wird bis März 2016 von der Statistischen Kommission gebilligt und danach vom Wirtschafts- und Sozialrat und von der Generalversammlung im Einklang mit den bestehenden Mandaten verabschiedet werden. Der
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Rahmen wird einfach, aber robust sein, sich auf alle Ziele für nachhaltige Entwicklung und
ihre Zielvorgaben erstrecken, einschließlich der Umsetzungsmittel, und die ihnen innewohnende politische Ausgewogenheit, Integration und Ambition wahren.
76. Wir werden die Entwicklungsländer, insbesondere die afrikanischen Länder, die am
wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, bei der Stärkung der Kapazitäten ihrer nationalen statistischen Ämter und
Datensysteme unterstützen, um den Zugang zu hochwertigen, aktuellen, verlässlichen und
aufgeschlüsselten Daten zu gewährleisten. Wir werden eine auf Transparenz und Rechenschaftspflicht beruhende Ausweitung einer angemessenen Zusammenarbeit zwischen dem
öffentlichen und dem privaten Sektor fördern, um ein breites Spektrum von Daten zu nutzen, einschließlich Erdbeobachtungs- und Geoinformationen, und dabei die nationale Eigenverantwortung bei der Unterstützung und Verfolgung der Fortschritte gewährleisten.
77. Wir verpflichten uns, mit vollem Engagement regelmäßige und alle Seiten einbeziehende Überprüfungen der Fortschritte auf subnationaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene durchzuführen. Wir werden uns dabei weitestgehend auf das bereits bestehende
Netzwerk von Institutionen und Mechanismen der Weiterverfolgung und Überprüfung
stützen. Die nationalen Berichte werden es ermöglichen, die Fortschritte zu bewerten und
die Herausforderungen auf regionaler und globaler Ebene aufzuzeigen. Neben den regionalen Dialogen und globalen Überprüfungen werden sie zur Ausarbeitung von Empfehlungen
für die Weiterverfolgung auf verschiedenen Ebenen beitragen.
Nationale Ebene
78. Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, so bald wie praktisch möglich ambitionierte nationale Initiativen zur allgemeinen Umsetzung dieser Agenda zu erarbeiten. Diese können
den Übergang zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung unterstützen und gegebenenfalls
auf vorhandenen Planungsinstrumenten wie nationalen Entwicklungsstrategien oder Strategien für nachhaltige Entwicklung aufbauen.
79. Wir ermutigen die Mitgliedstaaten außerdem, regelmäßige und alle Seiten einbeziehende Überprüfungen der Fortschritte auf nationaler und subnationaler Ebene durchzuführen, die von den Ländern gesteuert und vorangetrieben werden. In diese Überprüfungen
sollen auch die Beiträge indigener Völker, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und anderer Interessenträger im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten, Politiken und Prioritäten einfließen. Die nationalen Parlamente sowie andere Institutionen können diese Prozesse ebenfalls unterstützen.
Regionale Ebene
80. Die Weiterverfolgung und Überprüfung auf regionaler und subregionaler Ebene kann
gegebenenfalls nützliche Gelegenheiten für gegenseitiges Lernen unter anderem durch
freiwillige Überprüfungen, den Austausch bewährter Verfahren und Erörterungen über
gemeinsame Zielvorgaben bieten. Wir begrüßen in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit der
regionalen und subregionalen Kommissionen und Organisationen. Inklusive regionale Prozesse werden auf den Überprüfungen auf nationaler Ebene aufbauen und zur Weiterverfolgung und Überprüfung auf globaler Ebene beitragen, namentlich im Rahmen des hochrangigen politischen Forums über nachhaltige Entwicklung.
81. In der Erkenntnis, wie wichtig es ist, auf bereits bestehenden Weiterverfolgungs- und
Überprüfungsmechanismen auf regionaler Ebene aufzubauen und ausreichenden politischen Spielraum zu ermöglichen, ermutigen wir alle Mitgliedstaaten, das für ihre Mitwirkung am besten geeignete Regionalforum festzulegen. Den Regionalkommissionen der
Vereinten Nationen wird nahegelegt, die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht auch weiterhin
zu unterstützen.

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Globale Ebene
82. Das hochrangige politische Forum wird eine zentrale Rolle bei der Beaufsichtigung
eines Netzwerks von Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozessen auf globaler Ebene
spielen und dabei mit der Generalversammlung, dem Wirtschafts- und Sozialrat und den
anderen zuständigen Organen und Foren im Einklang mit den bestehenden Mandaten kohärent zusammenarbeiten. Das Forum wird die Weitergabe von Erfahrungen erleichtern,
einschließlich Erfolgen, Schwierigkeiten und gewonnenen Erkenntnissen, eine politische
Führungsrolle wahrnehmen, Orientierungshilfe geben und Empfehlungen zur Weiterverfolgung erteilen. Es wird die systemweite Kohärenz und Koordinierung der Politik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung fördern. Es soll dafür Sorge tragen, dass die Agenda
relevant und ambitioniert bleibt, und sich insbesondere mit der Bewertung der Fortschritte,
der erreichten Ergebnisse und der Herausforderungen, vor denen die entwickelten Länder
und die Entwicklungsländer stehen, sowie mit neuen und aufkommenden Problemen befassen. Es werden wirksame Querverbindungen zu den Weiterverfolgungs- und Überprüfungsregelungen aller einschlägigen Konferenzen und Prozesse der Vereinten Nationen
hergestellt werden, namentlich derjenigen, die die am wenigsten entwickelten Länder, die
kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer betreffen.
83. Die Weiterverfolgung und Überprüfung im Rahmen des hochrangigen politischen
Forums wird sich auf einen vom Generalsekretär in Zusammenarbeit mit dem System der
Vereinten Nationen zu erstellenden jährlichen Fortschrittsbericht über die Ziele für nachhaltige Entwicklung stützen, der auf dem Rahmen globaler Indikatoren, den von den nationalen statistischen Systemen erhobenen Daten und den auf regionaler Ebene gesammelten
Informationen basiert. Das hochrangige politische Forum wird sich darüber hinaus auf den
Weltbericht über nachhaltige Entwicklung stützen, der die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik stärken wird und den politischen Entscheidungsträgern ein solides und
empirisch fundiertes Instrument bei der Förderung der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen Entwicklung an die Hand geben könnte. Wir bitten den Präsidenten des Wirtschaftsund Sozialrats, einen Konsultationsprozess über den Umfang, die Methodik und die Häufigkeit des Erscheinens des Weltberichts und sein Verhältnis zum Fortschrittsbericht einzuleiten, dessen Ergebnis in die Ministererklärung der Tagung 2016 des hochrangigen politischen Forums eingehen soll.
84. Unter der Schirmherrschaft des Wirtschafts- und Sozialrats wird das hochrangige politische Forum im Einklang mit Resolution 67/290 der Generalversammlung vom 9. Juli
2013 regelmäßige Überprüfungen durchführen. Die Überprüfungen werden freiwillig sein,
jedoch zur Berichterstattung anhalten und entwickelte Länder, Entwicklungsländer und die
zuständigen Institutionen der Vereinten Nationen sowie andere Interessenträger einschließlich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors umfassen. Sie werden unter der Führung
der Staaten stattfinden und Teilnehmer im Ministerrang und andere zuständige hochrangige Teilnehmer haben. Sie werden unter anderem durch die Mitwirkung wichtiger Gruppen
und anderer maßgeblicher Interessenträger eine Plattform für Partnerschaften bieten.
85. Im Rahmen des hochrangigen politischen Forums werden zudem thematische Überprüfungen der Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung einschließlich der
Querschnittsfragen stattfinden. Sie werden durch Überprüfungen der Fachkommissionen
des Wirtschafts- und Sozialrats und anderer zwischenstaatlicher Organe und Foren unterstützt werden, die dem integrierten Charakter der Ziele und den zwischen ihnen bestehenden Querverbindungen Rechnung tragen sollen. Sie werden alle maßgeblichen Interessenträger einbeziehen und nach Möglichkeit in den Zyklus des hochrangigen politischen Forums eingebettet und auf ihn abgestimmt sein.
86. Wir begrüßen den in der Aktionsagenda von Addis Abeba beschriebenen speziellen
Prozess zur Weiterverfolgung und Überprüfung der Ergebnisse der Entwicklungsfinanzierung sowie aller Umsetzungsmittel der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der in den Weiterverfolgungs- und Überprüfungsrahmen der vorliegenden Agenda integriert ist. Die zwischenstaatlich vereinbarten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des jährlichen Forums
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für Entwicklungsfinanzierung des Wirtschafts- und Sozialrats werden in die gesamte Weiterverfolgung und Überprüfung der Umsetzung dieser Agenda im Rahmen des hochrangigen politischen Forums einfließen.
87. Das alle vier Jahre unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung tagende
hochrangige politische Forum wird auf hoher Ebene politische Orientierungen zur Agenda
und ihrer Umsetzung geben, Fortschritte und neue Herausforderungen aufzeigen und weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung in Gang setzen. Das nächste hochrangige politische Forum unter der Schirmherrschaft der Generalversammlung wird 2019
abgehalten und der Tagungszyklus somit umgestellt werden, um größtmögliche Kohärenz
mit dem Prozess der vierjährlichen umfassenden Grundsatzüberprüfung zu gewährleisten.
88. Wir betonen außerdem die Wichtigkeit der systemweiten strategischen Planung,
Umsetzung und Berichterstattung, um eine kohärente und integrierte Unterstützung der
Umsetzung der neuen Agenda durch das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen sicherzustellen. Die zuständigen Leitungsgremien sollen Maßnahmen zur Überprüfung dieser Unterstützung ergreifen und über die Fortschritte und Hindernisse Bericht erstatten.
Wir begrüßen den laufenden Dialog im Wirtschafts- und Sozialrat über die längerfristige
Positionierung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen und sehen der Ergreifung
etwaiger Maßnahmen zu diesen Fragen mit Interesse entgegen.
89. Das hochrangige politische Forum wird die Teilnahme der wichtigen Gruppen und
anderer maßgeblicher Interessenträger an den Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozessen im Einklang mit Resolution 67/290 unterstützen. Wir fordern diese Akteure auf,
über ihren Beitrag zur Umsetzung der Agenda Bericht zu erstatten.
90. Wir ersuchen den Generalsekretär, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten einen auf
der siebzigsten Tagung der Generalversammlung zu behandelnden Bericht zur Vorbereitung der Tagung 2016 des hochrangigen politischen Forums zu erarbeiten, der die wichtigen Meilensteine auf dem Weg zu einer kohärenten, effizienten und inklusiven Weiterverfolgung und Überprüfung auf globaler Ebene aufzeigt. Der Bericht soll einen Vorschlag zu
den organisatorischen Regelungen für von den Staaten gesteuerte Überprüfungen im Rahmen des hochrangigen politischen Forums unter der Schirmherrschaft des Wirtschafts- und
Sozialrats enthalten, einschließlich Empfehlungen zu gemeinsamen Leitlinien für die freiwillige Berichterstattung. Er soll die institutionellen Verantwortlichkeiten klar abgrenzen
und Orientierungen im Hinblick auf die jährlichen Themen, die Abfolge der thematischen
Überprüfungen und die Optionen zu den regelmäßigen Überprüfungen für das hochrangige
politische Forum geben.
91. Wir bekräftigen unsere unbeirrbare Entschlossenheit, diese Agenda zu verwirklichen
und sie in vollem Umfang zu nutzen, um bis 2030 eine Transformation der Welt zum Besseren herbeizuführen.

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