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Beschlussvorlage (Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbanden - Vereinbarung gemäß § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg)

                                    
                                        Klimaschutzpakt
des Landes Baden-Württemberg
mit den kommunalen Landesverbänden

Vereinbarung gemäß
§ 7 Abs.4 Klimaschutzgesetz

Vereinbarung gemäß § 7 Abs.4 Klimaschutzgesetz- Baden-Württemberg

Klimaschutzpakt

Die Landesregierung - vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, der Gemeindetag, der Städtetag und der Landkreistag schließen folgende Vereinbarung ab:

Handlungsauftrag
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 23. Juli 2013 mit breiter Mehrheit das
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) verabschiedet. Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die
interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen
CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden.
Diese allgemeine Vorbildfunktion wird für das Land durch die Vorgabe konkretisiert,
die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral zu organisieren.
Für die Kommunen regelt das Klimaschutzgesetz, dass diese ihre Vorbildfunktion in
eigener Verantwortung erfüllen und vom Land hierbei unterstützt werden. § 7 Abs. 4
KSG BW bestimmt, dass Näheres in einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden beschlossen werden soll. Die nachfolgende Vereinbarung
dient der Umsetzung dieses gesetzlichen Handlungsauftrags (Abschnitt A).
Die Umsetzung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes. Die Vereinbarung befasst sich deshalb auch mit der wichtigen Rolle der Kommunen für den Klimaschutz insgesamt (Abschnitt B). Aufgrund ihrer Kompetenzen,
Sachnähe und Steuerungsmöglichkeiten vor Ort sind die Kommunen unverzichtbare
Partner bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Strategien, wie sie u.a.
im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) des Landes benannt sind.

A. Vorbildfunktion der Kommunalverwaltung
Handlungsbereich
Die kommunalen Landesverbände und das Land bekennen sich zur Vorbildwirkung
der öffentlichen Hand in ihrem Organisationsbereich und zu den klimapolitischen Zielen des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
Die Kommunen in Baden-Württemberg sehen den Klimaschutz als wichtiges Anliegen und nehmen ihre Vorbildfunktion durch Maßnahmen im Bereich der internen
Aufgabenerledigung wahr. Dies geschieht beispielsweise durch die vorbildliche energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien
bei der Wärmeversorgung kommunaler Einrichtungen, den Einsatz energiesparender
Computertechnik oder Beleuchtung sowie die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
für Dienstreisen oder Dienstwagen mit geringen CO2-Emissionen bzw. mit alternativem Antrieb. Das Land und die kommunalen Landesverbände sind sich einig, dass
solche Maßnahmen fortgesetzt und ausgebaut werden müssen, damit die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im ganzen Land möglichst flächendeckend sichtbar
wird. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen stellt vor allem kleinere bzw. finanzschwache Gemeinden vor große Herausforderungen, weshalb insbesondere
diese entsprechender Unterstützung bedürfen.
Ziele:
Das Land und die kommunalen Landesverbände verfolgen das gemeinsame Ziel, bis
zum Jahr 2040 in ganz Baden-Württemberg weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.
Ein in der Regel wichtiger Schritt für das Erreichen dieses Zieles ist ein Konzept, das
sich mit den Fragen der Energieeinsparung, der Energieeffizienz bzw. dem Einsatz
erneuerbarer Energien in der jeweiligen Kommunalverwaltung befasst. Ein solches
Konzept kann beispielsweise auch Teil eines integrierten Klimaschutzkonzeptes sein
oder im Rahmen eines handlungsorientierten Energiemanagementprozesses wie
dem European Energy Award® (eea) erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage können die Gremien der Kommunen darüber entscheiden, wie sie ihrer Vorbildfunktion
künftig weiterhin und systematisch nachkommen wollen.

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Die Partner dieser Vereinbarung stimmen daher darin überein, dass möglichst viele
Kommunen sich mit den Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorbildfunktion nach dem
Klimaschutzgesetz befassen sollen. Dabei werden die Kommunen von den Partnern
unterstützt.

B. Kommunaler Klimaschutz
Handlungsbereich
Die Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzziele und –maßnahmen ist
für das Erreichen der ambitionierten Ziele des Klimaschutzgesetzes notwendig. Um
das gemeinsame Ziel zu erreichen, sollen daher möglichst viele Kommunen systematische Ansätze im kommunalen Klimaschutz verfolgen, die sich nach Möglichkeit
in das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Landesregierung einfügen.
Ziele:
Die Partner wollen gemeinsam dazu beitragen, dass deutlich mehr Kommunen in
Baden-Württemberg integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte erarbeiten oder
an handlungsorientierten Energiemanagementprozessen wie dem eea teilnehmen.
Sie streben eine möglichst flächendeckende Befassung kommunaler Gremien und
Entscheidungsträger mit Themen des kommunalen Klimaschutzes an.
Die Partner streben an, die folgenden Werte zu erreichen:
(1) Anzahl der Kommunen mit systematischen Ansätzen (integrierte Klimaschutzkonzepte, Klimaschutz-Teilkonzepte, Teilnahme am eea oder vergleichbaren
Systemen): Bis Ende des Jahres 2020 wird eine Steigerung um 20% gegenüber dem Stand zum Ende des Jahres 2014 (rund 250 Kommunen) angestrebt. Als erstes Zwischenziel sollen bis Ende 2017 mindestens 20 Kommunen mit systematischem Ansatz hinzukommen.
(2) Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
Als erstes Zwischenziel wird bis Ende 2017 eine Zahl von 400 Kommunen angestrebt, in denen die neu konzipierten Beratungsleistungen zum Klimaschutz
und zu Themen der Energiewende in Anspruch genommen werden.

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C. Unterstützungsmaßnahmen
1. Maßnahmen, die vorrangig auf die Vorbildfunktion der Kommunalverwaltung gem. Abschnitt A abzielen:
Das Land unterstützt seit Längerem Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen. Seit
2011 wurden die Mittel aus dem Landeshaushalt um 3,4 Mio. € erhöht.
Ein zentrales Unterstützungsinstrument für die Wahrnehmung der Vorbildfunktion ist
das Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ für die energetische Sanierung kommunaler
Gebäude. Mit diesem Programm werden jährlich mehr als 200 Vorhaben gefördert,
die während ihrer Nutzungsdauer zu einer CO2-Minderung von ca. 215.000 Tonnen
führen. Insgesamt stehen in diesem Programm bislang jährlich rd. 10 Mio. € an Zuschüssen zur Verfügung.
Im Beratungsteil von „Klimaschutz Plus“ wird die Teilnahme der Kommunen am European Energy Award® (eea) gefördert. Des Weiteren werden die Beratung bei der
Erstellung von CO2-Bilanzen, Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme von BundesFörderprogrammen für Kommunen (Coaching kommunaler Klimaschutz), Energieberatung bei kommunalen Nichtwohngebäuden sowie Projekte in kommunalen Bildungseinrichtungen unterstützt.
Das Land trägt mit der Förderung von Umweltschutz in der Kommunalverwaltung
durch die Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi ebenfalls zur
Realisierung der Vorbildwirkung bei.
Mit Hilfe des Förderprogramms ECOfit werden Unternehmen und Organisationen zu
einem strukturierten Umweltmanagement ermutigt. Seit Anfang 2014 sind auch
Kommunen und deren kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe
ausdrücklich förderfähig. ECOfit zielt nicht nur auf die Einhaltung der Umweltvorschriften ab, sondern setzt auf freiwillige Verbesserungen der Umweltleistung mit Hilfe eines strukturierten Vorgehens.
Mit dem Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi können Kommunen bei der
Einführung von Umweltmanagementsystemen nach der EG Öko-Audit-Verordnung
(EMAS) und der Zertifizierung nach der international eingeführten DIN EN ISO 14001
unterstützt werden.

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Im Rahmen der Kommunalen Initiative Nachhaltigkeit unterstützt das Land Kommunen, die sich eine nachhaltige Kommunalentwicklung zum Ziel gesetzt haben. Seit
dem Jahr 2015 fördert das „Büro für kommunale Nachhaltigkeit der LUBW“ Beratungen in Kommunen zur Unterstützung strategischer Maßnahmen und Prozesse im
Bereich der Nachhaltigkeit in folgenden vier Bereichen:
- Beratung zur Nutzung und Abstimmung von Leitsätzen, Zielen und Indikatoren,
- Beratung zur Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verwaltung,
- Beratung und Begleitung umfassender N!-Prozesse sowie
-Beratung und Begleitung von N!-Regionen bzw. regionaler N!-Prozesse.
Darüber hinaus werden örtliche Nachhaltigkeitswerkstätten gefördert.
2. Allgemeine Maßnahmen zur Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes
Mit dem neuen Förderprogramm Klimaschutz mit System werden Maßnahmen zur
energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und darüber hinausgehende Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene gefördert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist ein konzeptionelles Vorgehen der Kommune, also die
Einbindung der Maßnahme in ein Klimaschutzkonzept oder den eea-Prozess. Hierfür
stehen bis zum Jahr 2020 rund 27 Mio. € aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, die durch Landesmittel um bis zu 3 Mio. € ergänzt werden.
In Anknüpfung an das o.g. Förderprogramm Klimaschutz mit System, legt das Land
im Jahr 2015/2016 ein ergänzendes Förderprogramm Klimaschutz mit System Extra
mit gleicher Zielrichtung für Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner auf, dessen
Förderbedingungen an die Bedürfnisse kleinerer Gemeinden angepasst sind und im
nicht investiven Bereich z.B. auch die Förderung von Maßnahmen wie Informationskampagnen zur CO2-Reduzierung in Stadtteilen vorsieht.
Im Rahmen des Wettbewerbs Leitstern Energieeffizienz werden die Erfolge der
Stadt- und Landkreise im Bereich Energieeffizienz vergleichend dargestellt und prämiert. Darüber hinaus wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisen angeregt
und unterstützt, um Impulse für weitere Aktivitäten zu setzen und eine Multiplikation
der Erfolgsbeispiele zu erreichen. Zur Unterstützung des Aufwandes, der den
Kommunen durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht, werden jährlich bis zu
100.000 € zur Verfügung gestellt.

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Darüber hinaus fließen in den Jahren 2015-2018 aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes rund 248 Mio. Euro an baden-württembergische Kommunen. Davon sollen rund 168 Mio. Euro u.a. für notwendige Investitionen in die energetische Sanierung von Schulgebäuden oder anderen Bildungseinrichtungen verwendet werden.
3. Zusätzliche Fördertatbestände zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes
Das Land will darüber hinaus die Angebote zur Beratung und Information von Kommunen und kommunalen Einrichtungen sowie der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausbauen. Hierbei
sollen insbesondere auch die mit den regionalen Energieagenturen geschaffenen
Strukturen berücksichtigt werden. Das Umweltministerium wird deshalb neue Fördertatbestände zur Vernetzung und Beratung in folgenden Bereichen schaffen und die
Förderbedingungen mit den kommunalen Landesverbänden eng abstimmen:
a) Impulsberatung und Information für Kommunale Mandatsträger und Multiplikatoren
Kommunale Mandatsträger und andere Multiplikatoren sollen über Prozesse und Zusammenhänge sowie die kommunale Vorbildfunktion beim Klimaschutz und im Energiebereich informiert und beraten werden, einschließlich der Auswirkungen des novellierten EWärmeG. Beratungen können in Form von Vorträgen, Workshops oder
Beratungsgesprächen erfolgen.
b) Impulsberatung und Information einzelner Zielgruppen von Bürgerinnen
und Bürgern
Einzelne Zielgruppen sollen in ihrer besonderen Betroffenheit in Fragen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung über Sanierungswege und Förderangebote informiert und beraten werden. In Betracht kommen beispielsweise potenzielle Bauherren, Bau- und Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Gewerbetreibende
und kleine Dienstleister. Information und Beratung können in Form von Vorträgen,
Workshops oder Beratungsgesprächen mit mehreren Teilnehmern erfolgen. Doppelförderungen sollen vermieden werden.

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c) Förderung des kommunalen Energiemanagements
Durch Beratung und Begleitung bei der Einführung von kommunalem Energiemanagement (KEM), durch die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN
ISO 50001 und durch Zuschüsse zur Beschaffung von Messeinrichtungen und Software.
d) Förderprogramm für energieeffiziente Wärmenetze
Das Umweltministerium bereitet ein neues Programm zur Investitionsförderung für
energieeffiziente Wärmenetze vor, das im Jahr 2016 auch für Kommunen aufgelegt
werden soll. Dieses soll neben investiven Maßnahmen auch die Beratung und Information von Kommunen und Bürgern umfassen, um neue Wärmenetzprojekte anzustoßen. Die Akteursunterstützung im Vorfeld von Investitionen soll besondere Unterstützung erfahren.
e) Qualitätsnetzwerk Bau
Darüber hinaus sollen zur Sicherung der Qualität bei der energetischen Gebäudesanierung auf regionaler Ebene Netzwerke im Rahmen von Klimaschutz-Plus unterstützt werden, welche durch Fortbildung und fachlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren, diese Aufgabe wahrnehmen.
Das Land stellt für die neuen Fördertatbestände a)-d) (im Wesentlichen nicht investive Maßnahmen) zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes im Haushaltsjahr
2016 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1,1 Mio. € bereit. Für das Jahr 2017
werden ebenfalls Mittel in entsprechender Höhe eingeplant und in die Haushaltsberatung eingebracht.
Für das Qualitätsnetzwerk Bau stellt das Land im Rahmen von Klimaschutz-Plus im
Jahr 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro (Bewilligungsrahmen) bereit.
Für 2017 werden Mittel in entsprechender Höhe eingeplant und in die Haushaltsberatungen eingebracht.
Der Klimaschutzpakt umfasst damit für die Jahre 2016 und 2017 ein Volumen von
insgesamt 3 Millionen Euro.

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Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel die Übernahme eines angemessenen Eigenanteils durch die kommunale Seite. Die Einzelheiten werden im Rahmen
der regelmäßigen Abstimmungen über die Fortentwicklung der Förderprogramme
des kommunalen Klimaschutzes festgelegt. Die mit den regionalen Energieagenturen
geschaffenen Strukturen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Dabei werden
auch Vorlagen und Muster verwendet, um ein landesweit einheitliches Vorgehen bei
der Umsetzung der Beratungstatbestände zu gewährleisten.
D. Umsetzung
Die Partner vereinbaren, die Umsetzung der unter den Abschnitten A und B genannten Zielsetzungen gemeinsam voranzutreiben und den Stand alle 2 Jahre gemeinsam anhand von Kennzahlen zu erörtern. Änderungen an den Förderprogrammen
können in bewährter Weise in Abstimmung zwischen den Partnern auch zwischenzeitlich vorgenommen werden.
Als Grundlage für die Evaluierung der gemeinsamen Ziele erheben die kommunalen
Landesverbände
·

die Zahl ihrer Mitglieder, die diese Vereinbarung unterstützen.

Das Land erhebt
·

die Zahl der Kommunen, welche ein Klimaschutzkonzept erarbeiten,

·

die Zahl der Kommunen, die an einem handlungsorientierten Energiemanagementprozess wie z.B. dem eea® teilnehmen,

·

die Zahl der Kommunen, die geförderte Vernetzungs- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Aktuelle Entwicklungen des kommunalen Klimaschutzes sollen regelmäßig im Rahmen einer öffentlichen Tagung erörtert werden, die das Land ausrichtet.
E. Inkrafttreten und unterstützende Erklärung
Land und kommunale Landesverbände sind an diese Vereinbarung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, zunächst bis Ende 2017 gebunden. Sie haben die Absicht,
den Pakt für die Zeit danach fortzuschreiben; die Partner werden über die Inhalte der
Fortschreibung im Jahr 2017 Gespräche aufnehmen.
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Es ist das Ziel der Partner dieser Vereinbarung, dass möglichst viele Kommunen in
Baden-Württemberg über die im Anhang 1 angefügte Erklärung diese Vereinbarung
unterstützen. Die kommunalen Landesverbände werden bei ihren Mitgliedern für eine
unterstützende Erklärung werben.

Stuttgart, den 8.12.2015

Für die Landesregierung

Für den Städtetag Baden-Württemberg

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Franz Untersteller

Gudrun Heute-Bluhm

Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Oberbürgermeisterin a.D.
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Für den Gemeindetag Baden-Württemberg

Für den Landkreistag Baden-Württemberg

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Roger Kehle

Prof. Eberhard Trumpp

Präsident

Hauptgeschäftsführer

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