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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 26.02.2016 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 71/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.03.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat Kippenheim

07.03.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

21.03.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss

22.03.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Beschlussvorschlag:

1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 26.2.2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen
- Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim
- Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE
- Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung
wird in der Fassung vom 26.2.2016 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Anlage(n):

- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange
- Erläuterungsbericht mit Plananlagen
- Umweltbericht
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 71/2016

Seite - 2 -

Drucksache 71/2016

Seite - 3 -

Begründung:
Am 07.12.2015 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Diese 7. Änderung wurde notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau 2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen
werden müssen. Gleiches gilt im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit
Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen sowie für die Errichtung
einer Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 5. Februar 2016
durchgeführt.
Von den 30 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen 15 Rückmeldungen
zur Flächennutzungsplanänderung ein. 10 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht. Von 5 Behörden und Trägern öffentlicher Belangen gingen Hinweise und Anregungen ein.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich
MOSCHEE von einer Bürgerin Anregungen bzw. Einwendungen ein.

Bebauungsplan

Die eingegangenen Anregungen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung
der Anregungen, sowie die Stellungnahmen hierzu sind in den beiliegenden Listen erläutert; dazu
werden Beschlussvorschläge unterbreitet.
Insgesamt ergab sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderung gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.02.2016 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung
am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006. und die
5. Änderung am 11.06.2015. Die 6. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.