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Beschlussvorlage (Anlage zur Vereinbarung über Verwaltungsleihe)

                                    
                                        Vereinbarung über Verwaltungsleihe zw. dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr

Anlage: Aufgabenerfüllung durch die Stadt Lahr
Aufgabenbereich
Tiefbau
- Bearbeitung von Entwässerungsgesuchen im Rahmen von
Bauanträgen. Hierbei wird der Zweckverband über die
wesentlichen Antragsinhalte informiert.

Orgaeinheit
Abt. 60/605

Bemerkungen
- Kosten werden den Antragstellern über die
Baugenehmigungsgebühr berechnet. Die
Abrechnung des Personaleinsatzes erfolgt
zwischen Abt. Tiefbau und Abt. Bauordnung.

-

Bearbeitung von Anträgen auf Veränderung der bestehenden
Grundstücksentwässerungsanlagen. Antragstellung direkt an
Zweckverband dieser bindet die Abteilung Tiefbau, Sachgebiet
Hausentwässerung zur Stellungnahme ein.

-

Abrechnung nach Verwaltungskosten über
Zeitaufschriebe. Sollte eine Baugenehmigung
erforderlich sein, erfolgt die Abrechnung über
die Baugenehmigungsgebühr (siehe 1.
Spiegelstrich).

-

Mitarbeit und Abstimmung bei der Erarbeitung und Umsetzung
von Entwässerungsplanungen im Zuge der jeweiligen
Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke.

-

Abrechnung nach Verwaltungskosten über
Zeitaufschriebe.
Aufgabenübertragung vorläufig befristet bis
Ende 2016.

-

Abrechnung nach Verwaltungskosten über
Zeitaufschriebe.

-

Abrechnung nach Verwaltungskosten über
Zeitaufschriebe.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
- Beratung der Verbandsverwaltung bei der Betreuung und Pflege
der Entwässerungsmulden und Versickerungsbereiche

BGL

Stadtkämmerei
- Erhebung und Veranlagung der Abwassergebühren für den
Zweckverband

Abt. 20/202