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Beschlussvorlage (- Begründung)

                                    
                                        Stadt Lahr

11. Mai 2016

Stadtplanungsamt

Az.: Kü

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung in Lahr
und hierzu erlassene Örtliche Bauvorschriften
Begründung
A

Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (4) i.V.m. (1) BauGB

27.06.2016

Offenlegungsbeschluss

27.06.2016

Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Platzhalter

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Platzhalter

Öffentliche Bekanntmachung

Platzhalter

B

Begründung

1.

ALLGEMEINES

1.1. Geltungsbereich, Lage des Plangebiets
Das ca. 0,2 ha große Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des
Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN. Das Plangebiet liegt östlich der
Bundesstraße B3 unterhalb der Straßenböschung und westlich der Breisgaustraße.
Die Unterführung zum Seepark bildet die nördliche Grenze des Plangebiets. Derzeitig
befindet sich hier eine öffentliche Grünfläche mit zwei Baumgruppen mit jeweils drei
Bäumen, zwei Sitzbänken sowie einem Mülleimer.
1.2. Anlass und Ziel der Planaufstellung
Im Zuge der bevorstehenden Landesgartenschau 2018 in Lahr wurde das
angrenzende Gebiet jenseits der Unterführung der B3 als Seepark neu geplant. Um
das positive Erscheinungsbild des Parks nicht zu gefährden, soll auf das benötigte
Parkierungsangebot innerhalb des Parks verzichtet werden. Stattdessen sollen
Parkierungsflächen entstehen, die den Besuchern Parkplätze in unmittelbarer Nähe
zum Seepark bereithalten.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG
Begründung
Das Plangebiet erfüllt die Erfordernisse der Nähe als auch der räumlichen und
optischen Abtrennung zum Park. Weiterhin handelt es sich beim Plangebiet um
Straßenverkehrsgrün mit wenig Bepflanzung. Die Etablierung eines Parkplatzes in
Verbindung mit einer stark erweiterten Baumbepflanzung wird sowohl in Bezug auf die
Neunutzung als auch in Bezug auf die Grünflächenqualität als gewinnbringend
angesehen.
1.3. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan von 1998 stellt eine Nutzung der Landwirtschaft dar. Da es
sich um keine planungskonforme Nutzung des Gebiets handelt, ist eine Anpassung
des Flächennutzungsplans erforderlich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird gemäß Abs. 2, Nr. 2 der Bebauungsplan vor
der Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Die geordnete städtebauliche
Entwicklung des Gemeindegebiets wird nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan
wird im Wege der Berichtigung angepasst.
1.4. Grundstücksverhältnisse
Die zu überplanende Fläche befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Lahr.
2.

PLANINHALTE

2.1

Städtebauliche Zielsetzung
Das Plangebiet soll dem angrenzenden Seepark als Parkplatz dienen. Gleichzeitig soll
die Fläche, die lediglich einen Charakter als „Restgrün“ aufweist, aufgewertet werden.
Aus östlicher Richtung ist der Seepark nur über die Unterführung unmittelbar am
Plangebiet erschlossen. Mit der Umgestaltung und Neunutzung des Plangebiets geht
somit auch eine Entrée-Situation zum neuen Seepark einher. Die Bezüge beider
Gebiete zueinander sind, anders als zuvor, unmittelbar verknüpft.

2.2. Art und Maß der (baulichen) Nutzung
Im Plangebiet sind keine Gebäude vorgesehen. Die Art der Nutzung beschränkt sich
auf eine öffentliche Grünfläche sowie auf eine öffentliche Verkehrs- und
Parkierungsfläche.
2.3. Verkehr
2.3.1. Erschließung
Die Erschließung des Parkplatzes wird durch zwei Zufahrten bzw. Zugänge ermöglicht.
Die nördliche Erschließung mündet in die Unterführungsstraße, die von der
Breisgaustraße abgeht. Die Zufahrten liegen ca. 20 Meter von der Breisgaustraße
entfernt, sodass ein eventueller Rückstau auf die Breisgaustraße vermieden wird.
Außerdem befindet sich gegenüberliegend ein Fußweg in der Vogesenstraße. Die
leichte fußläufige Erreichbarkeit des Parkplatzes ist somit sichergestellt.
2

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG
Begründung

Auf der Süd-Ostseite ist der Parkplatz über eine zweite Zufahrt erschlossen und
durchfahrbar.

2.3.2. Ruhender Verkehr
Der geplante Parkplatz bietet Platz für mindestens 48 Stellplätze für
Personenkraftwagen, darunter 2 Behindertenstellplätze, und Abstellmöglichkeiten für 6
Krafträder und 10 Fahrräder.

2.3.3. Verkehrsaufkommen
Aufgrund der Anzahl der Stellplätze und des relativ niedrigen Verkehrsaufkommens in
der
Breisgaustraße
wird
von
keiner
erheblichen
Steigerung
des
Straßenverkehrsaufkommens oder Mehrbelastung der nebenliegenden Gebiete durch
Straßenverkehrslärm ausgegangen.

2.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren)
Die 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN erfolgt nach
§13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) unter dem Aspekt der Aktivierung
von innerörtlichen Flächen.
Die Voraussetzungen nach § 13a Abs.1 Satz 2 BauGB werden aufgrund der fehlenden
überbaubaren Fläche erfüllt. § 13a Abs. 1 Satz 3 greift dementsprechend. Auch liegen
keine Beeinträchtigungen von Schutzgütern nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB vor.

2.4.1. Umweltprüfung und Umweltbericht
Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird nach § 13a (2) Nr. 1 und § 13
(3) BauGB abgesehen. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen der
Bebauungsplanänderung wird nicht von nennenswerten Beeinträchtigungen der
Umwelt ausgegangen.

2.4.2. Sonstige Schutzgüter

Schutzgut

erheblich nicht
Bemerkungen
erheblich
Tiere, Pflanzen und
Die
Bestandssituation
vor
der
ihre Lebensräume
Planaufstellung umfasst eine Wiese mit
X
zwei Baumgruppen mit jeweils 3
Bäumen. Durch die Pflanzung von
3

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG
Begründung
mindestens 12 Bäumen wird der Eingriff
als Verbesserung gegenüber der
Bestandssituation angesehen.
Versiegelung
der
Verkehrsfläche.
Parkierungsfläche
mit
wassergebundenen
Deckschichten
möglich. Eingriff wird als unerheblich
angesehen.
Versickerungsflächen weiterhin vorhanden. Verbindungskanal auf die
Westseite der B3 aufrechterhalten.
Keine erheblichen Auswirkungen der
versiegelten
Flächen
auf
die
Oberflächenentwässerung
zu
befürchten.
Keine Verschlechterung der Luftqualität
ersichtlich.
Keine
Verschlechterung
des
Mikroklimas ersichtlich.
Dient als Unterstützungsfläche des
nebenliegenden Naherholungsgebiets
„Seepark“.
Keine
erhebliche
Verminderung des Landschaftsbildes
befürchtet.
Die
Planung
berührt
keine
Schutzgebiete.

Boden
X

Wasser

X

Luft
Klima

X
X

Landschaftsbild /
Erholung
X

FFH/VogelschutzGebiete/Waldbiotop

X

2.4.3. Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher
Belange
Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange wird nach § 13a (2) Nr. 1 und § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Tragweite
der geplanten Änderungen wird als nicht weitgreifend genug eingeschätzt, als dass
eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung geschehen sollte.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geschieht nach § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB.
2.5

Kosten
Träger der Baukosten und Unterhaltung ist die Stadt Lahr. Die einmaligen
Gesamtkosten der Baumaßnahmen werden auf ca. 190.000 Euro geschätzt.

4

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG
Begründung
2.6

Städtebauliche Daten
Baurechtliche Flächen des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans:
Verkehrsfläche (Erschließung):
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung:
Grünfläche:
Bebauungsplangebiet:

ca. 733 m²
ca. 1011 m²
ca. 406 m²
ca. 2150 m²

ca. 34,1 %
ca. 47,0 %
ca. 18,9 %

Reale Flächenverteilung nach zugrundeliegender Gestaltungsplanung:
Tatsächlich versiegelte Fläche:
Tatsächlich wasserdurchlässige Oberfläche:
Tatsächliche Grünfläche:

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

5

ca. 733,0 m²
ca. 597,5 m²
ca. 819,5 m²

ca. 34,1 %
ca. 27,8 %
ca. 38,1 %