Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINGARTENPARK - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage)
30. Mai 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage))
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan von Club L94)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
30. Mai 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage))
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Stadt Lahr 27.04.2016 AZ: Ha Stadtplanungsamt Bebauungsplan KLEINGARTENPARK Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO i.V. m. § 9 (4) BauGB Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Gartenlaube In den Pachtverträgen werden zum einen die Art der Lauben und auch die Materialen geregelt. Es sind nur Lauben erlaubt, die der Beschreibung im Pachtvertrag entsprechen. Strom- und Wasseranschlüsse in der Laube sind nicht erlaubt. Die Lauben haben nur eine der gärtnerischen Nutzung des Grundstücks dienende Hilfsfunktion. 2. Innerer Erschließung 2.1 Erschließungswege innerhalb des Rundweges sind, ebenso wie ihre Tragschichten, versickerungsfähig auszubilden. 3. Gestaltung von Freiflächen 3.1 Das Betonieren der Terrassen und Gartenwege innerhalb der Parzellen ist untersagt. Die Befestigung der Gartenfläche einschließlich Aufbauten, Terrasse und Wege darf 25 % der gesamten Parzellengröße nicht überschreiten. 3.2 Bepflanzung Farbschema Für die Bepflanzung des Kleingartenparks durch die Stadt ist das übergeordnete Farbschema einzuhalten. Die Kleingartenparzellen sind durch farbige Heckenpflanzungen gegliedert und in Blöcke zusammengefasst. Diese Hecken dürfen eine maximale Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. Den Parzellenblöcken sind jeweils die Farbthemen Gelb und Rot sowie für die Erweiterungsblöcke Blau und Grün zugeordnet. Durch ausgewählte Heckenpflanzung soll das jeweilige Farbthema deutlich zu erkennen sein. Mögliche Pflanze zum Farbthema Rot könnte die Blasenspiere (Physocarpus opulifolius ‘Diabolo‘) und für das Farbthema Gelb der Goldliguster (Ligustrum ovalifolium ‚Aureum‘) sein. Der Farbblock Blau könnte durch die ZwergPurpur-Weide (Salix purpurea ‚nana‘) verdeutlicht werden. Der grüne Parzellenblock könnte durch den Portugiesischen Kirschlorbeer (Prunus lusitanica) umrahmt werden. 3.3 Einfriedungen Die Zäune sind ebenfalls passend zu dem jeweiligen Farbthema farbig auszuführen. Sie laufen mit den Hecken um die Parzellenblöcke. Die Zäune dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Sabine Fink Stadtbaudirektorin