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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kühl

Datum: 24.05.2016 Az.: -0685/Kü

Drucksache Nr.: 127/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

08.06.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Mietersheim

16.06.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.06.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des im Bestandsplan dargestellten Bereichs zur 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN wird beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung, vom
11.05.2016 wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vom 11.05.2016 wird die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Bestandsplan Luftbild
- Gestaltungsplan
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 127/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt an der Breisgaustraße nebenliegend
zur Unterführung der B 3 am östlichen Zugang zum Seepark. Dort befindet sich momentan
eine großzügig dimensionierte Straßenverkehrsgrünfläche. Die Größe des Plangebiets beläuft sich auf ca. 2150 m².
Ziel der Planung ist der Bau eines öffentlichen Parkplatzes für den Seepark auf östlicher Seite des Parks. Geplant sind insgesamt 48 Stellplätze für Pkws, davon sollen zwei als Behindertenstellplätze ausgeführt werden. Weiterhin sind Bügel für das Abstellen von 10 Fahrrädern und ein Parkstreifen für 6 Krafträder vorgesehen.
Die Erschließungsstraße der Stellplätze soll asphaltiert werden, die Stellplätze erhalten ein
wasserdurchlässiges Pflaster.
Im Bestand befinden sich zwei Sitzbänke, ein Mülleimer und zwei Baumgruppen mit je
3 Bäumen. Diese müssen dem Parkplatz weichen. Die Planung sieht jedoch eine neue
Baumbepflanzung mit insgesamt 12 großkronigen Laubbäumen vor und erhält einen großen
Teil der Grünfläche.
Die Flächenverhältnisse belaufen sich auf:
versiegelte Fläche:
wasserdurchlässige Oberfläche:
Grünfläche:

ca. 733,0 m²
ca. 597,5 m²
ca. 819,5 m²

ca. 34 %
ca. 28 %
ca. 38 %

Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt. Somit trägt die Stadt die Kosten für die Baumaßnahme. Die Bruttokosten belaufen sich auf ca. 190.000 € inklusive Bäume, Begrünung
und zusätzlicher Raumausleuchtung.
Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. Im Zuge dessen kann der Flächennutzungsplan später berichtigt werden. Gemäß den Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens wird auf einen Umweltbericht sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
verzichtet.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss und einen Beschluss zur Offenlage
für die 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.