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Gemeinderat als Stiftungsrat (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital -…

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 18.05.2016

Az.: 892.43

Drucksache Nummer:
144/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.06.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.06.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw.
des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - der Jahre 2010 bis 2014

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt von den wesentlichen Feststellungen der Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.

Anlage(n):
Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der Stellungnahmen der
Verwaltung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 144/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom
12.01.2015 den Prüfungsbericht über die Prüfung der Bauausgaben der Stiftung
Hospital- und Armenfonds Lahr mit dem zugehörigen Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 mit der Bitte übersandt,
das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von
sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur
Unterrichtung des Stiftungsrates nach § 31 Abs. 1 Stiftungsgesetz (StiftG) i. V. m.
§ 114 Abs. 4 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt,
dass der Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten ist und dass jedem Mitglied des Stiftungsrates auf Verlangen Einsicht in
den Prüfungsbericht zu gewähren ist.
Alle Prüfungsfeststellungen, zu denen eine Stellungnahme abzugeben ist, sind
nachfolgend aufgeführt (siehe Anlage). Die mit „A“-Randnummern gekennzeichneten Feststellungen betreffen wesentliche Verstöße, die nicht schon während der
Prüfung ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Feststellungen ist Stellung zu
nehmen. Dabei ist mitzuteilen, ob den Feststellungen Rechnung getragen wird.
Die Einzelbemerkungen wurden der zuständigen Facheinheit der Stadtverwaltung
Lahr zugeleitet mit der Bitte, eine entsprechende Stellungnahme zu verfassen. Die
Stadtkämmerei hat das Ergebnis in einer Stellungnahme der Verwaltung (siehe
Anlage) zusammengefasst.
Von einer Schlussbesprechung i.S. des § 12 Abs. 2 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) konnte abgesehen werden. Die Verwaltungsleitung wurde am
22.09.2015 mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet.

Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer