Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz
Datum: 04.07.2016 Az.: 60/602
Drucksache Nr.: 194/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
25.07.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
Beschlussvorschlag:
Die Firma Team Grün aus Elzach erhält den Auftrag zur Durchführung der Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 314.667,51 € brutto.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 194/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Am 04.06.2016 wurden die Landschaftsbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
In der Kostenberechnung wurden hierfür 376.259,56 € brutto vorgesehen.
Die Arbeiten umfassen:
- Pflasterdecke Beton 1.650 qm
- Entwässerungsrinnen 180 m
- Betonblockstufen in unterschiedlichen Größe 27 Stk
- Sitzelemente aus Beton 11 Stk
- Fahrradanlehnbügel 90 Stk
- Geländer Flachstahl 60 m
- Stabgitterzaun 190 m
- Pflanz- und Ansaatarbeiten
Zur Angebotseröffnung am 28.06.2016 lagen sechs Angebote vor.
Ergebnisse nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung:
Team Grün, Elzach
Lässle GmbH, Schwanau
Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH, Oberkirch
Schöllmann Garten GmbH, Schutterwald
Grafmüller GmbH, Zell
314.667,51 € (ink. 4 % Nachl.)
348.168,20 € (inkl. 1 % Nachl.)
374.083,35 €
400.842,58 €
448.870,50 €
Das Angebot der Fa. Jakober aus Lahr musste nach § 16a VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt schlägt vor, den Auftrag an den
preisgünstigsten Bieter, die Fa. Team Grün aus Elzach, zum Bruttoangebotspreis
in Höhe von 314.667,51 € zu erteilen.
Tilman Petters
Bürgermeister
Richard Sottru
Abteilungsleitung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.