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Informationsvorlage (Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Information
Abt: 20/201
Wurth

Datum: 20.06.2016

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer: 159/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.07.2016

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.07.2016

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur
Kenntnis.

Anlage(n):
Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 159/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 135.962.079,41 € aus. Davon entfallen 111.535.663,77 € auf
den Verwaltungshaushalt und 24.426.415,64 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
beläuft sich auf 13.780.320,87 €. Im Haushaltsplan 2015 war eine Zuführung in
Höhe von 6.760.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 7.020.320,87 € beläuft.
Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 7,17 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmebeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 3,28 Mio. €), auf die Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ rd. 1,17 Mio. €), auf die Gebühren und
ähnlichen Entgelte (+ rd. 1,02 Mio.) und auf die Finanzausgleichsleistungen sowie
die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer (+ rd. 0,92 Mio.).
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2015 ist der allgemeinen Rücklage
ein Betrag in Höhe von 5.990.578,29 € zugeführt worden (= Ergebniszuführung
2015). Unter Berücksichtigung dieser (ergebnisbezogenen) Zuführung sowie im
Weiteren einer zweckgebundenen Zuführung in Höhe von 865.808,00 € (Grundstückserlöse Flughafenareal Ost, Zweckbindung „Rahmenkonto Ost“) beläuft sich
die Gesamtzuführung 2015 auf 6.856.386,29 € und damit der kumulierte Rücklagenbestand zum 31.12.2015 auf 30.878.981,11 €.
Im Haushaltsplan 2015 war eine (ergebnisbezogene) Rücklagenentnahme in Höhe von 4.315.000,00 € veranschlagt, so dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe
von 10.305.578,29 € zu verzeichnen ist. Nach Abzug der für das Jahr 2015 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.026.244,56 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 6.610.083,02 € (davon entfallen 6.187.969,13 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 22.242.653,53 €.
Bezogen auf das Ergebnis des Vermögenshaushaltes 2015 ist anzumerken, dass
die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmenund Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 nur für diejenigen Maßnahmen und ggf. nur jeweils in der
Höhe vorgenommen wurde, bei denen im Jahr 2016 noch eine Restabwicklung
über den städtischen Haushalt zu erfolgen hat.
Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher
Haushaltsausgabereste 2015 in Gesamthöhe von rd. 2,98 Mio. € hat zu einer entsprechenden Entlastung geführt und damit in der Folge auch wesentlich zur Ergebnisverbesserung 2015 beigetragen.
Der Haushaltsplan 2016 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 18.333.450,-- € und damit aus damaliger Sicht
(unter Einrechnung einer vorläufigen Ergebnisverbesserung 2015 in Höhe von
2.150.000,-- €) den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes vor.
Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahme verbliebe zum
31.12.2015 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd. 3,9 Mio. €.

Drucksache 159/2016

Seite - 3 -

Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 vom 26.06.2015, welcher
dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2015 zur Kenntnis gegeben wurde
sowie im Zuge der Einbringung (16.11.2015), Vorberatung (30.11.2015) und Verabschiedung (14.12.2015) des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses
2015 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach nicht nur die im Planwerk 2015
veranschlagte Rücklagenentnahme in voller Höhe entbehrlich werden, sondern
sich darüber hinaus eine ansehnliche Rücklagenzuführung ergeben dürfte.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2015 verwiesen.

Anmerkung:
Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise
nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage
zur Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen
dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück.
Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den
entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im
Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt
worden.
Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst
nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue
Ablaufverfahren angewandt worden.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst
frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird.
Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur
insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“)
eine Kenntnisnahme erfolgt.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer