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Beschlussvorlage (ÖPNV-Potenzialanalyse - Abschlusspräsentation)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 14.06.2016 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 163/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

06.07.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

101

302

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

ÖPNV-Potenzialanalyse
- Abschlusspräsentation

Beschlussvorschlag:

1. Die Abschlusspräsentation zur ÖPNV-Potenzialanalyse wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die alternativen Handlungsempfehlungen für
den ÖPNV hinsichtlich Realisierbarkeit und Verbesserungspotenzial (Nutzen/Kosten) zu prüfen.

Anlage(n):
- Abschlusspräsentation ÖPNV-Potenzialanalyse, VWI

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 163/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt Lahr hat die VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH (VWI)
damit beauftragt, eine ÖPNV-Potenzialanalyse durchzuführen, die erste Hinweise auf
die Machbarkeit eines spurgebundenen Systems in der Stadt und ggf. über die
Stadtgrenzen hinaus in Richtung Seelbach und Schuttertal geben soll (Wiedereinführung „Bähnle“) und als Grundlage weiterer Untersuchungsschritte zur Verbesserung
des ÖPNV zum Einsatz kommen kann.
Die Machbarkeitsstudie wurde von einem gemischt besetzten Arbeitskreis unter der
Leitung von OB Dr. Müller mit Vertretern aus Politik (StR. Hirsch, StR. Benz bzw.
StR. Burger, StR. Wagenmann, StR. Vollmer, StR. Uffelmann), Interessengruppen
(Werbegemeinschaft Lahr, Verkehrswacht, SWEG, Landratsamt Ortenaukreis), der
Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt, Stadtbauamt Abt. Tiefbau, Haupt- u. Personalamt Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit u. Stadtmarketing, Rechts- und
Ordnungsamt Abt. Öff. Sicherheit u. Ordnung, Stabstelle Umwelt, OB-Büro), der
Ortsvorsteher von Kuhbach und Reichenbach sowie der Bürgermeister der Nachbargemeinden Seelbach und Schuttertal begleitet.
Die Gemeinden Seelbach und Schuttertal beteiligten sich mit jeweils 2.500,00 € an
der Potenzialanalyse.
Insgesamt haben zwei Arbeitskreissitzungen stattgefunden. Bei der ersten Arbeitskreissitzung stand nach einer kurzen Einführung in die Beauftragung (geplante Vorgehensweise und Zielsetzung) die Vorstellung verschiedener spurgebundener
ÖPNV-System im Vordergrund, wie z.B. die klassische Straßenbahn, die Stadtbahn
oder die Zweisystem-Stadtbahn, aber auch ein Überblick über unkonventionelle Systeme, wie z.B. eine Einschienenbahn (Monorail) oder eine Seilbahn.
Im Anschluss wurden verschiedene Trassenverläufe im Hauptkorridor BahnhofSchlüssel sowie mögliche Verlängerungen nach Norden in Richtung Offenburg (mit
Zweisystem-Stadtbahn), nach Westen in Richtung Flughafen/Gewerbegebiete, aber
vor allem in Richtung Osten nach Seelbach und Schuttertal vorgestellt und diskutiert.
Für die zweite Arbeitskreissitzung wurde eine potenzielle Verkehrsnachfrage (Anzahl
möglicher Fahrgäste pro Tag) ermittelt, der Trassenverlauf konkretisiert und auf
sechs Varianten mit konkreten Betriebskonzepten beschränkt und darauf aufbauend
mit Investitionskosten für Infrastruktur, Unterhalt und Betrieb hinterlegt.
Nach einer Bewertung der sechs Varianten wurden noch Beispiele alternativer Verbesserungsmöglichkeiten des ÖPNV genannt.
Herr Tritschler, Projektleiter vom VWI, wird die wesentlichen Ergebnisse der ÖPNVPotenzialanalyse im Technischen Ausschuss am 6. Juli 2016 präsentieren und zur
Diskussion stellen. Die Präsentation ist der Beschlussvorlage beigefügt. Zusätzlich
erhält jede Fraktion eine Kopie des ausführlicheren Abschlussberichtes.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.