Beschlussvorlage (Friedhof Kuhbach - Erweiterung)
6. Juli 2016
Beschlussvorlage Amt: 602 Volz Datum: 17.06.2016 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 146/2016 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Kuhbach 14.06.2016 vorberatend nichtöffentlich Zustimmung Technischer Ausschuss 06.07.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt --------------- Betreff: Friedhof Kuhbach - Erweiterung Beschlussvorschlag: 1. Das Konzept für die untere Ebene des alten Friedhofs wird zur Kenntnis genommen. 2. Auf der unteren Ebene des alten Friedhofs werden keine neuen Erdgräber mehr vergeben. Erdbestattungen sind lediglich im Bereich der Wahlgräber noch zugelassen, wenn es sich um Zubestattungen handelt. Urnenbestattungen sind nach wie vor möglich. Langfristig soll die Neuordnung der unteren Ebene angestrebt werden. 3. Der Ortschaftsrat beauftragt die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt mit der weiteren Ausarbeitung des vorgestellten Entwurfs für die Friedhofserweiterung. Die Realisierung soll für 2020 vorbereitet werden. Angestrebt wird eine stufenfreie Anbindung vom Bestandsfriedhof zur Erweiterung des Friedhofs. 4. Die Erschließung der Erweiterung über das Flurstück Nr. 44/2 soll weiterverfolgt werden. Anlage(n): 1_Lageplan 2_Prinzipschnitt 3_Beispiele für Bestattungsformen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 146/2016 1. Ergänzung Seite - 2 - Drucksache 146/2016 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: Am 26. Juni 2012 hat der Ortschaftsrat die Friedhofserweiterung beschlossen. Am 16. Juni 2015 hat die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt einen Entwurf in zwei Varianten für die Erweiterungsfläche vorgestellt. Die Variante A bezog das benachbarte Flurstück Nr. 43 des kath. Kirchenfonds ein, die Variante B verblieb innerhalb des städtischen Grundstücks. Der Ortschaftsrat hat einstimmig gegen Variante A gestimmt. Für die Variante B kam keine Stimmenmehrheit zustande, hier wurde mit fünf Ja- und fünf Nein-Stimmen gestimmt. Daher wurden keine Mittel für den Haushalt 2016 angemeldet. Am 14. Juni 2016 hat der Ortschaftsrat wie folgt abgestimmt: Beschlüsse 1, 2 und 4 einstimmig, Beschluss 3 mit Stimmenmehrheit (5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen). Konzept bestehender Friedhof Das Bodengutachten hat ergeben, dass aufgrund der Boden- und Wasserverhältnisse keine Erdbestattungen mehr in diesem Bereich stattfinden sollten. Durch die vorhandene Belegung der Flächen kann hier konstruktiv z.B. durch Dränage keine Abhilfe mehr geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt vor, in der unteren Ebene langfristig nur noch Urnenbestattungen durchzuführen. Hier sind die unterschiedlichsten Modelle denkbar: Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab, Urnensammelgrab, gärtnergepflegtes Grabfeld, Baumbestattung. Ziel ist es, der Gedenkstätte mit dem Kreuz und den beiden großen Linden ein würdiges Umfeld in Form eines kleinen Platzes zu geben. Die Fläche mit den jetzigen Erdwahlgräbern kann neu geordnet werden und der östliche Teil wird mit ausreichend breiten und befestigten Wegen erschlossen. Baumbestattungen wären außerdem auf der mittleren Ebene unter den beiden östlichen Bäumen möglich. Das Bodengutachten weist darauf hin, dass die Lebenstätigkeit von Bäumen und Sträuchern die Wasser- und Bodenverhältnisse positiv beeinflusst, daher sollte von einer Entfernung der Bäume auf dem Friedhof abgesehen werden und das Maß der Durchwurzelung eher gehoben werden. Die Neuordnung der unteren Ebene kann nur schrittweise über einen Zeitraum von 15-30 Jahren hinweg erfolgen, da sich hier Gräber befinden, die frühestens dann auslaufen. Ein Großteil der Fläche ist mit Wahlgräbern belegt, die durch Zubestattungen weiterhin genutzt werden können. Durch die Bereitstellung von neuen Bestattungsflächen in der Erweiterung wird ein Anreiz geschaffen, die Gräber im alten Friedhof nicht mehr zu verlängern. Friedhofserweiterung Auch im Erweiterungsteil sind die Bodenverhältnisse für Erdbestattungen unzureichend. Aus diesem Grund ist eine durchgehende Dränage unter den Grabfeldern erforderlich. Damit ist der Abtransport von Sicker- und von Stauwasser gewährleistet. Im Zuge der Bestattung werden Diffusionsstäbe eingebaut, die die Durchlüftung des Bodens verbessern sollen. In die vorhandene Hangsituation wird eine Ebene modelliert, die aus zwei Grabreihen und einem Weg in der Mitte besteht. Für den Übergang der Modellierung ins Bestandsgelände ist ein gewisser Abstand vom vorhandenen Friedhof erforderlich. Drucksache 146/2016 1. Ergänzung Seite - 4 - Die maschinelle Erschließung der Erweiterungsfläche erfolgt von oben über die Straße Am Kirchberg. Die Verbindung zwischen altem Friedhof und der Erweiterung kann über eine Rampe (unter Einbeziehung des Nachbargrundstücks Nr. 44/2) oder über eine Treppe erfolgen. Sofern es die Bodenverhältnisse zulassen, d.h. kein Fels angetroffen wird, ist eine sogenannte Tiefenbestattung geplant, in der zwei Särge übereinanderliegen. Diese Grabart setzt sich immer mehr durch, da durch den geringen Flächenverbrauch auch weniger Pflege benötigt wird. Zudem sind der Graberwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes deutlich günstiger. Aufgrund der Bodenverhältnisse und des baulichen Aufwands für die Dränage sind in der Friedhofserweiterung in erster Linie Erdgräber vorgesehen. Urnengräber könnten z.B. in Form einer Baumbestattung angeboten werden. Erschließung über Nachbargrundstück Nr. 44/2 Nach einem ersten Gespräch mit dem Grundstückseigentümer teilte dieser der Stadtverwaltung mit, dass er sein Grundstück oder Teile davon nicht verkaufen möchte. Baukosten Die Baukosten für die vorliegende Maßnahme werden auf ca. 340.000 € geschätzt. Diese Kosten verteilen sich auf Geländemodellierung, Dränage und sonstige Tiefbauarbeiten, Wegeflächen, Treppe, Ausstattung der Sitzplätze und Wasserzapfstellen, Pflanzung und Ansaat. Die Kosten für den Grundstückserwerb sind in dieser Summe nicht berücksichtigt. Bestattungsbedarf In den Jahren 2013-2015 wurden im Durchschnitt pro Jahr - 3 Urnenwahlgräber und - 2 Erdwahlgräber vergeben. Bei den übrigen Bestattungen handelte es sich um Zubestattungen in vorhandene Wahlgräber. Reihengräber wurden nicht nachgefragt. Da in der unteren Ebene des alten Friedhofs langfristig nur noch Urnenbestattungen durchgeführt werden sollen, kann in der Friedhofserweiterung von einem Bedarf von 3-4 Erdgräbern jährlich ausgegangen werden. Durch die Erweiterung können 68 Grabstätten mit den Abmessungen 1,00 m auf 2,00 m geschaffen werden. Diese können einfach oder in Stockwerksbestattung belegt werden. Daraus ergeben sich maximal 136 Erdbestattungen. Die Zwischenräume (Sitzplätze oder Grünräume) sind so konzipiert, dass diese auch zu Grabstätten umgenutzt werden könnten. Antrag auf Bauvorbescheid Für die Friedhofsweiterung muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Um bauliche und rechtliche Erfordernisse im Vorfeld abzuklären, wurde von der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt. Die Ergebnisse dieses Antrags liegen noch nicht vor. Ergeben sich daraus Änderungen, werden diese in der weiteren Planung berücksichtigt. Tilman Petters Richard Sottru Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen. Drucksache 146/2016 1. Ergänzung Seite - 5 -