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Beschlussvorlage (Beschreibung Konzept Abenteuerspielplatz)

                                    
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Herr Zähr, Tel.: 07821/920888-14
Fax: 07821/920888-22
stefan.zaehr@lahr.de
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Kinder- und Jugendbüro

8. Februar 2016

Abenteuer-Spielplatz Lahr: Aktueller Sachstand und Standortwahl
1. Was ist ein Abenteuer-Spielplatz?
Ein Abenteuer-Spielplatz (synonyme Bezeichnungen: Aktivspielplatz, Bauspielplatz,
Kinder- und Jugendfarm) ist ein naturnaher, pädagogisch betreuter
„Erlebnisspielraum“. Er bietet Kindern und Jugendlichen eine Vielfalt an
Erfahrungsbereichen und Gestaltungsmöglichkeiten, die ihnen – gerade im Zeitalter
zunehmender Medialisierung, verstärkter Konsumorientierung und fortschreitender
Beschränkung von Naturerlebnissen nicht mehr alltägliche – elementare Natur-,
Spiel- und Lernerfahrungen ermöglichen und vielfältige Impulse für eine nachhaltige
Lebensgestaltung geben können.
Zentrale Elemente von Abenteuer-Spielplätzen sind Hüttenbau, handwerkliches
Arbeiten in Werkstätten (z.B. Holz, Stein, Ton, Metall), Malen/Basteln/Handarbeiten,
Natur- und Umweltangebote (z.B. Nutzgärten), Kochen/Backen, („Freies“) Spielen,
Sport/Bewegung und ggf. ein (Klein-)Tierbereich. Wesentliches Grundprinzip bei den
Angeboten ist, dass die Kinder selbst entscheiden, ob, mit was, wann und wie lange
sie spielen bzw. bauen/werkeln. Erwachsene stehen ihnen als Bezugspersonen zur
Seite.
Die Anlage und Ausstattung eines Abenteuer-Spielplatzes spricht in der Regel 8 bis
14-jährige Kinder an. Aber auch für Jugendliche bieten sie anspruchsvollere und oft
auch verantwortungsvollere Betätigungs- und Erlebnisfelder. Neben Einzelpersonen
richtet sich ein Abenteuer-Spielplatz als alternativer Bildungsort explizit auch an
Gruppen und Schulklassen. Sprache, Herkunft, Religion, soziale Schicht oder
Behinderung der Besucher/-innen spielen keine Rolle: Jede/-r ist mit seiner
Einzigartigkeit willkommen. Ein Abenteuer-Spielplatz ist somit auch ein Ort des
Miteinanderlebens, der Integration und Inklusion.
Den Auftrag der Jugendhilfe erfüllen Abenteuer-Spielplätze in idealer Weise (§ 11
SGBVIII). Im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wurden AbenteuerSpielplätze als am ehesten kindgemäße Betreuungsangebote bezeichnet.
2. Abenteuer-Spielplatz in Lahr
2.1. Ausgangslage
Das Kinder- und Jugendbüro bietet Kindern im Rahmen der Stadtranderholungen
und der Aktionen „Treffpunkt zum Spielen“ mit dem Spielmobil bereits seit vielen
Jahren bzw. Jahrzehnten „mobile“ „Abenteuer-Spielplätze“ an. Sie orientieren sich an
den oben genannten zentralen Elementen und Grundprinzipien. Die Erfahrungen
dabei sind äußerst positiv. Die Notwendigkeit solcher alternativer Erlebnisspielräume
wurden im Laufe der Jahre immer deutlicher sichtbar – auch als Folge der
zunehmenden Veränderung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen.
Mit dem Zuschlag für die Landesgartenschau (LGS) 2018 und der damit
verbundenen Erschließung neuer Parkanlagen wurde seitens des Kinder- und
Jugendbüros die Möglichkeit gesehen einen Abenteuer-Spielplatz als festes Angebot
für Lahrer Kinder und Jugendliche auf dem LGS-Gelände zu installieren. Im Rahmen

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des Projekts „Kinder- und jugendgerechte LGS Lahr 2018“ wurde die Idee in die
Beteiligungsprojekte mit Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren/-innen
eingebracht und diskutiert. Vor allem die Kinder der Altersgruppe U12 und
Multiplikatoren/-innen befürworteten einen solchen Spielplatz. Er hat bei ihnen eine
höhere Wichtigkeit als ein „klassischer“ Spielplatz. Auch im Workshop „Spielen und
Begegnen auf der Landesgartenschau“ der LGS GmbH im Juni 2014 wurde einem
Abenteuer-Spielplatz als mehrgenerationenübergreifendem Angebot seitens der
erwachsenen Workshop-Teilnehmer/-innen oberste Priorität eingeräumt.
Der Abenteuer-Spielplatz wurde daraufhin neben vielen anderen Ideen und
Anregungen aus den Beteiligungsprojekten im Jahr 2014 in den Entwurf der
„Spielplatz-Konzeption“ der LGS aufgenommen – allerdings ohne festen Standort
und ohne Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen- und Kostenplan.
2.2. Sichtweise der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich die Idee eines Abenteuer-Spielplatzes
in der Stadt Lahr – auf dem LGS-Gelände oder auf einer anderen Fläche im
Stadtgebiet. Sie möchte die Planung, Organisation und den laufenden Betrieb
allerdings in die Hände der Bürgerschaft geben, z.B. an eine ehrenamtliche Initiative
oder an einen Verein. Die Stadtverwaltung kann sich grundsätzlich vorstellen das
Areal langfristig und kostengünstig zur Verfügung zu stellen und vorbehaltlich der
Zustimmungen in den politischen Gremien die fachliche Begleitung und
Unterstützung der Ehrenamtlichen zu leisten, sich an den Kosten für Planung und
Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen und einen finanziellen Zuschuss für die
Grundausstattung des Areals und den pädagogischen Betrieb bereitzustellen.
In das Handlungskonzept Lahr 2025 wurde die Errichtung eines AbenteuerSpielplatzes mit städtischer Unterstützung im Herbst 2015 als eine Maßnahme
(5.3.4) mit kurzfristiger Priorität aufgenommen.
2.3. Initiative Abenteuer-Spielplatz
Das Kinder- und Jugendbüro hat die Gründung einer ehrenamtlichen Initiative durch
aktives Ansprechen von Bürgern/-innen in die Hände genommen. Nach zwei
Informationsveranstaltungen im Frühsommer 2015 wurde im Juli 2015 die „Initiative
Abenteuer-Spielplatz“ gegründet. Ihr gehören derzeit 20 Mitglieder an, davon ca.
zehn aktive. Die meisten davon sind (ehemalige) ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen
des Kinder- und Jugendbüros, mittlerweile zum Teil mit pädagogischer
Berufsausbildung. Auch Vertreter/-innen aus der Elternschaft und Sozialpädagogen/innen sind im Gremium vertreten. Die Initiative wird vom Leiter des Kinder- und
Jugendbüros, Stefan Zähr, fachlich begleitet und unterstützt.
Die Initiative Abenteuer-Spielplatz trifft sich ca. einmal im Monat. Neben
Überlegungen zur Grobkonzeption stand vor allem die Standortfrage im Fokus der
Sitzungen. Außerhalb der Sitzungen wurden auch Kontakte zu anderen AbenteuerSpielplätzen (z.B. Kinder- und Jugendfarm Landau, Kinderabenteuerhof Freiburg)
geknüpft, ein Kontakt zum Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdjA)
hergestellt und mögliche Standorte in Lahr besichtigt. Demnächst soll eine
Entscheidung über die zukünftige Rechtsform der Initiative fallen.
Auch wenn sich derzeit ein fester Kern an Ehrenamtlichen gebildet hat, so muss sich
die Initiative in der nächsten Zeit erst noch bewähren und zeigen, dass sie sich
tatkräftig engagieren kann. Weitere Mitglieder und/oder Unterstützer/-innen sowie ein
oder zwei Hauptverantwortliche mit genügend zeitlichen Kapazitäten sind sicherlich
nötig. Die fortlaufende Unterstützung des Kinder- und Jugendbüros (siehe 2.2) ist zur
Motivationsförderung unabdingbar.

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2.4. Standortfrage
2.4.1. Voraussetzungen an den Standort
Die Initiative Abenteuer-Spielplatz hat sich für eine Mindestfläche von 3.000 qm,
idealerweise 4.000qm, mit einer wünschenswerten Erweiterungsmöglichkeit auf
6.000 qm, mit eingezäunter Fläche – und folgt damit der Empfehlung des BdjA.
Wasser-, Abwasser- und – sofern möglich – Elektrizitätsanschlüsse müssten
vorhanden oder geschaffen werden. Es werden auch (einfache) sanitäre Anlagen
(z.B. ein Toilettenwagen) und Hütten/Unterstände für Gruppenarbeit und Material zu
Beginn benötigt. Diese können möglicherweise von ortsansässigen Firmen
gespendet bzw. finanziert werden.
2.4.2. Standortdiskussion
Die Initiative Abenteuer-Spielplatz hat sich zunächst für einen Standort auf dem LGSGelände ausgesprochen, was von der LGS GmbH von Beginn an unterstützt wurde.
Nach mehreren Sitzungen und Gesprächen mit Vertretern/-innen der LGS GmbH und
der Stadtverwaltung wurde Ende 2015 jedoch deutlich, dass weder im See- noch im
Kleingartenpark geeignete Flächen in dieser Größenordnung und zum Einzäunen zur
Verfügung gestellt werden können (maximal 1000 qm). Als alternative Standorte
wurden daraufhin eine Fläche in der Kleingartenanlage im Ernet, der Spielplatz/Park
neben der Johann-Peter-Hebelschule sowie – bei Umzug des Imkervereins in die
Kleingartenanlage im Ernet – das Imkerei-Gelände an der Dammenmühle
vorgeschlagen.
2.4.2.1. Ernet
Das vorgeschlagene Gebiet im Ernet wird vor allem aufgrund seiner zentralen Lage,
dem Wasserzugang durch den Bach, den vorhandenen Wasser-, Abwasser- und
Elektrizitätsanschlüssen und der naturnahen Umgebung als sehr attraktiv eingestuft,
entspricht allerdings derzeit nicht der Mindestflächen-Anforderung von 3.000 qm plus
Erweiterungsoption. Auf ein gutes Verhältnis zu den Kleingärtnern/-innen würde
großen Wert gelegt. Eine Nutzung des ehemaligen Vereinsheims „Grille“ wird
grundsätzlich sehr positiv gesehen. Fragen der Sanierung wären zu klären.
2.4.2.2. Spielplatz an der Johann-Peter-Hebelschule
Die Fläche des Spielplatzes an der Johann-Peter-Hebelschule wird ebenfalls als
attraktiv eingestuft. Sie entspricht in etwa den gewünschten Größenvorstellungen.
Als interessant werden die Kooperationsmöglichkeiten mit der benachbarten Schule
und dem Don-Bosco-Zentrum gesehen. Bedenken bestehen aufgrund der Lage am
Rand eines Wohngebiets und möglicher Anwohner/-innen-Beschwerden durch Lärm.
2.4.2.3. Imkerei-Gelände an der Dammenmühle
Das Gelände des Imkervereins an der Dammenmühle bietet trotz dem Fehlen von
Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsanschlüssen gute räumliche Voraussetzungen:
Es gibt Wiesen- und Waldflächen, einen kleinen Bach, eine naturnahe Umgebung
und eine Hütte zur Nutzung als Angebots- und Lagerraum. Erweiterungsflächen
stünden in der Nähe zur Verfügung. Große Bedenken werden jedoch aufgrund der
abseitigen Lage im Hinblick auf die Erreichbarkeit für Kinder gesehen.
2.4.2.4. LGS-Gelände
Sollte auf dem Gelände der LGS widererwartend doch noch eine geeignete Fläche
gefunden werden, besteht nach wie vor Interesse.

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2.4.3. Fazit
Die Initiative Abenteuer-Spielplatz spricht sich nach Abwägen aller Standort-Vor- und
-Nachteile für das Gelände in der Kleingartenanlage im Ernet aus. Das ehemalige
Vereinsheim „Grille“ müsste zur Nutzung zur Verfügung stehen. Auch sollte eine
eventuelle spätere Flächenerweiterung, z.B. durch die Nutzung angrenzender
Kleingärten, zugesichert werden.
gez.
Stefan Zähr