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Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016)

                                    
                                        Stadtkämmerei
Allgemeine Finanzverwaltung
und Haushalt

Markus Wurth, Tel.: 0210
markus.wurth@lahr.de
27. Juni 2016

Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016

1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2016
Der vom Gemeinderat am 14. Dezember 2015 verabschiedete Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 umfasst ein Gesamtvolumen von € 159.850.000,--. Hiervon
entfallen € 112.760.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 47.090.000,-- auf den
Vermögenshaushalt.
Im Planwerk 2016 ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 9.130.000,-- ausgewiesen. Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von
€ 18.333.450,-- veranschlagt.
Mit Erlass vom 19. Januar 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die
Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2016 der Stadt Lahr bestätigt als auch den
vorgesehenen Kreditrahmen von € 1.600.000,-- und den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 7.907.500,-- (ohne jede Einschränkung) genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 ist am 29. Januar 2016
erfolgt. Der Haushaltsplan 2016 ist in der Zeit vom 1. bis 9. Februar 2016 öffentlich
zur Einsichtnahme ausgelegt worden.

2

2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2016
Für den Gesamthaushalt 2016 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich
nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,0 Mio. €
ab.
Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2016 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund
der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen)
sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber
auch noch weiter erhöhen.
Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2016 keine
unerwarteten haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste
(z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder
wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen,

wesentliche

Kostensteigerungen

bei

Investitionsmaßnahmen)

eintreten.
Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2016 zeichnen sich beim
Gemeindeanteil

an

der

Umsatzsteuer

und

beim

Familienleistungsausgleich

Mehreinnahmen in kumulierter Höhe von ca. € 20.000,-- ab. Weitere Veränderungen
resultieren aus der Mai-Steuerschätzung 2016 nicht. Unter Berücksichtigung der erst
im laufenden Jahr möglichen Anpassung der maßgeblichen Einwohnerzahl der Stadt
Lahr für den Finanzausgleich 2016 ist darüber hinaus von Mehreinnahmen bei den
Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von
zusammen ca. € 210.000,-- auszugehen. Diese Mehreinnahmen sind in der obigen
rechnerischen Ergebnisverbesserungserwartung bereits berücksichtigt. Auf die
einzelnen Veränderungen wird in den weiteren Berichtsausführungen näher
eingegangen.

3

Neben der rein rechnerischen Bewertung des Haushaltsvollzugs 2016 mit Stand zum
24.06.2016 (unter Einbeziehung einzelner Hochrechnungen bis zum Jahresende)
liegen zum Berichtszeitpunkt einzelne Sachverhalte bzw. Positionen mit ggf.
höherwertigen finanziellen Auswirkungen vor, die sich gegenwärtig aber nicht
abschließend beurteilen bzw. einschätzen lassen, die jedoch das Jahresergebnis
2016 ggf. stark beeinflussen können.
Als Beispiele können hier evtl. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (auf die
Ausführungen auf Seite 6 des Berichts wird verwiesen), evtl. Nachzahlungen im
Bereich der Förderung von Kindertagesstätten kirchlicher und freier Einrichtungsträger (auf die Ausführungen auf Seite 17 des Berichts wird verwiesen), mögliche
Grundstücksveräußerungserlöse (auf die Ausführungen auf Seite 23 des Berichts
wird verwiesen) und die Mittelzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH (auf die Ausführungen auf Seite 26 des Berichts wird verwiesen) genannt
werden.
Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 sollte im Zusammenhang mit dem
Rechenschaftsbericht für 2015 gewertet werden.

4

3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2016
(Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2016 vom 24.06.2016)
Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 ist als Anlage eine
Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 24.06.2016 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen
Haushaltsablaufs 2016 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten
näher erläutert werden:

A) Verwaltungshaushalt 2016
Der Verwaltungshaushalt 2016 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von
€ 112.760.000,-- aus.
Zum 24.06.2016 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu
jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015 mit
Stand vom 26.06.2015):
Einnahmen

€ 67.366.711,25

(26.06.2015:

€ 65.125.197,88)

Ausgaben

€ 43.844.261,36

(26.06.2015:

€ 41.491.186,48)

Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den
verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2016 betreffen, können aus diesen
Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum
24.06.2016 nachstehende Zahlungen (= Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt:
Einnahmen:

€ 53.922.519,51

(26.06.2015: € 49.922.550,45)

Ausgaben :

€ 47.427.756,21

(26.06.2015: € 44.129.234,67)

5

Die Sollzahlen für 2016 setzen sich wie folgt zusammen:

1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Art der Einnahmen

Grundsteuer A und B

Ansatz
2016

Sollzahlen

€

€

tatsächlich
gebucht bis
24.06.2016

6.832.000,00

6.768.799,03

Gewerbesteuer

23.000.000,00

22.939.632,94

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

16.170.000,00

4.265.394,62

2.893.000,00

1.433.931,74

28.650.000,00

14.821.528,20

Sonstige Zuweisungen v. Land

1.705.000,00

867.271,30

Gebühren u. ähnl. Entgelte

5.966.120,00

3.175.869,18

Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten

3.132.500,00

2.463.552,74

Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen

2.607.100,00

921.107,45

Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke

9.704.700,00

5.407.076,33

Kalkulatorische Einnahmen

2.157.950,00

0,00

Innere Verrechnungen

2.661.700,00

1.295.186,56

Sonstige Einnahmen

7.279.930,00

3.007.361,16

112.760.000,00

67.366.711,25

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale

Summe Einnahmen

E r l ä u t e r u n g e n:
a) Grundsteuer A und B

(Ansatz 2016: 6,832 Mio. €)

Nach der Haushaltsrechnung vom 24.06.2016 ist ein Jahressteuersoll 2016 von
rd. 6,768 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze in der
Summe um rd. € 64.000,-- unterschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen
Einnahmen von rd. 0,085 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 6,683 Mio. €.
b) Gewerbesteuer

(Ansatz 2016: 23,0 Mio. €)

Zum 24.06.2016 weist die Haushaltsrechnung 2016 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 22,94 Mio. € und damit Mindereinnahmen von
rd. 0,06 Mio. € aus.

6

Unter

Berücksichtigung

der

gesamtwirtschaftlichen

Prognosen

und

insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung
2015 wurde für das Planjahr 2016 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 23,0 Mio. € als
realisierbar angesehen.
Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2016 (Ist)
auf rd. 22,94 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2016 in Höhe von
€ 4.070.000,-- Minderausgaben von rd. € 10.000,-- (auf die weiteren
Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen).
Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe
von rd. 0,06 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch
eine saldierte Haushaltsverschlechterung von rd. 0,05 Mio. €.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts (27.06.2016) zeichnet sich in
einem Einzelfall ein Gewerbesteuerzugang im höheren sechsstelligen Bereich
ab. Vorgesehen ist, das Gewerbesteueraufkommen 2016 ggf. im Zuge der
Gremiumsbefassung fortzuschreiben.

Gleichzeitig

wäre

dann auch

die

entsprechende Abführung an Gewerbesteuerumlage zu berücksichtigen.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass die positive gesamtwirtschaftliche Situation
dazu geführt hat, dass die in den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise
aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front zurückgeführt
werden, woraus eine verbreiterte Gewerbesteuerbasis resultiert.
Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich
nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch
regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw.
Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen
(Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den
Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.

7

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
für die Jahre 2000 bis 2015 auf (Rechnungsergebnisse):

Jahr

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

Soll-Einnahmen in Euro

in Euro

2000

17.121.539

2001

17.887.084

765.545

2002

21.484.828

3.597.744

2003

14.710.954

-6.773.874

2004

18.996.958

4.286.004

2005

19.861.117

864.159

2006

21.980.544

2.119.427

2007

19.287.073

-2.693.471

2008

15.499.192

-3.787.881

2009

13.932.095

-1.567.097

2010

12.902.864

-1.029.231

2011

15.552.462

2.649.598

2012

17.449.586

1.897.124

2013

21.514.259

4.064.673

2014

20.123.558

-1.390.701

2015

23.283.860

3.160.301

c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
(Gesamtansatz 2016: 19,063 Mio. €)
Gemäß dem Haushaltserlass 2016 des Landes vom 03.08.2015 wurde der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2016 auf 5,7 Mrd. €
geschätzt. Zu einer Fortschreibung nach der November-Steuerschätzung 2015
kam es nicht.
Auf dieser Basis erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der
Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2016 in Höhe von
16,170 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die

8

Aufteilung des Gemeindenanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre
aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt).
Auch die Mai-Steuerschätzung 2016 führte zu keiner Veränderung bei der
landesweiten

Ausschüttungssumme

für

den

Gemeindeanteil

an

der

Einkommensteuer.

Der ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für
2016 ist ein Aufkommen von rd. 1,404 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was
damit den höchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001
darstellt.
Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2015 hat sich im Januar 2016 bei
einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 5,563 Mrd. € eine Nachzahlung
zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 280.416,32 ergeben, die im Jahr 2016
verbucht wurde.
Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das
Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 673 Mio. € mit 2,893 Mio. €
veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2016 hat das Land das
erwartete Jahresaufkommen um 2 Mio. € auf 675 Mio. € angehoben. Daraus
ergeben sich für die Stadt Lahr Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 7.000,--.
Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2015 hat sich im März 2016 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. 648,61 Mio. € eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 37.016,74 ergeben, die im Jahr 2016
verbucht wurde.

d) Vergnügungssteuer

(Ansatz 2016: 1,30 Mio.€)

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplan 2016 in
Höhe von € 1.300.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung
2016 vom 24.06.2016 sind (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 778.388,06,-verbucht. Bis zum Jahresende 2016 werden Gesamteinnahmen von rd.

9

€ 1.500.000,-- und damit Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rd.
€ 200.000,-- erwartet.

e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2016: 30,355 Mio. €)
Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für
die ersten beiden Quartale 2016 mit einer Ausschüttungsquote von 36,2 % (im
Vorjahr 34,9 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 13,8 % (im
Vorjahr 15,1 %) gutgeschrieben.
Im Haushaltserlass für das Jahr 2016 vom 03.08.2015 hat das Land den
Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von
einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.178,-- auszugehen. Nach der
November-Steuerschätzung 2015 ist der Grundkopfbetrag auf € 1.189,-angehoben

worden.

Hieraus

ergab

sich

für

die

Stadt

Lahr

unter

Berücksichtigung ihrer vorläufigen Einwohnerzahl ein gemeindespezifischer
Kopfbetrag von € 1.468,60. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2016 mit 25,320 Mio. € (im
Vorjahr 23,295 Mio. €) veranschlagt.
Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans
2016 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des
Zensus 2011 zum 30.06.2015 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die
Berechnung

der

Finanzausgleichsleistungen

2016)

fortzuschreibenden

Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes (noch) nicht vorlagen, wurde der
zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte
Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.03.2015 herangezogen und eine
Hochrechnung zum 30.06.2015 vorgenommen.
Erst Mitte Januar 2016 sind die auf den 30.06.2015 fortgeschriebenen
Einwohnerzahlen

der

baden-württembergischen

Kommunen

verfügbar

gewesen, so dass erst danach eine Anpassung der für den Finanzausgleich
(FAG) vorläufig angesetzten Einwohnerzahl vorgenommen werden konnte.

10

Aus dieser Anpassung war die der FAG-Berechnung 2016 vorläufig zugrunde
gelegte Einwohnerzahl der Stadt Lahr um 145 Köpfe zu erhöhen.
Damit ergibt sich für die Stadt Lahr im Vergleich zur Mittelveranschlagung eine
höhere Bedarfsmesszahl bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen 2016
und in der Folge Mehreinnahmen von rd. € 200.000,--.
Eine Fortschreibung des Grundkopfbetrages nach der Mai-Steuerschätzung
2016 ist nicht erfolgt.
Auch bei der kommunalen Investitionspauschale, die im Planwerk 2016 bei
einem Kopfbetrag von € 75,-- je gewichtetem Einwohner mit einem
Einnahmeansatz in Höhe von 3,33 Mio. € veranschlagt werden konnte, ist
aufgrund

der

fortgeschriebenen

Einwohnerzahl

zum

30.06.2015

eine

Anpassung vorzunehmen gewesen, aus der sich gegenüber der Planung
Mindereinnahmen von rd. € 10.000,-- ergeben.
Eine Veränderung des Kopfbetrages je gewichteten Einwohner nach der MaiSteuerschätzung 2016 erfolgte auch hier nicht.
Im Gegensatz hierzu werden sich beim Familienleistungsausgleich, bei
einem Einnahmeansatz 2016 in Höhe von 1,30 Mio. €, nach der Mai-Steuerschätzung 2016 Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 13.000,-- ergeben. Dies
resultiert aus der Anhebung des voraussichtlichen Ausschüttungsvolumens von
zuvor 459 Mio. € auf nunmehr prognostizierte 463 Mio. €.
Insgesamt gesehen werden die vorstehend erläuterten Auswirkungen der MaiSteuerschätzung 2016 (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: + 7 T€,
Familienleistungsausgleich: + 13 T€) zu einer voraussichtlichen Verbesserung
in Höhe von insgesamt rd. € 20.000,-- führen. Unter Berücksichtigung der
fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Stadt Lahr zum 30.06.2015 und den
daraus resultierenden Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen (+ 200 T€)
und der kommunalen Investitionspauschale (+ 10 T€) zeichnet sich derzeit in
der Summe eine Verbesserung von rd. 230.000,-- € ab.

11

Im Zuge der im Juni 2016 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAG-Leistungen für
das Jahr 2015 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in
saldierter Höhe von € 40.088,60,--. Hiervon entfällt der größte Anteil auf die
kommunale Investitionspauschale mit einem Betrag in Höhe von 17.398,50 €,
gefolgt von den Schüsselzuweisungen mit einem Betrag von € 14.691,40.

f) Gebühren und ähnliche Entgelte
Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

(Ansatz 2016: 5,966 Mio. €)
(Ansatz 2016: 3,132 Mio. €)

Zum 24.06.2016 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten auf rd. 3,175 Mio. € (26.06.2015: rd. 3,27 Mio. €) und die Einnahmen
aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,463 Mio. € (26.06.2015: rd.
2,13 Mio. €).

g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und
aus Konzessionsabgaben

(Ansatz 2016: 2,607 Mio. €)

Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich
zum 24.06.2016 auf rd. 0,92 Mio. € (26.06.2015: rd. 0,86 Mio. €).

h) Weitere Finanzeinnahmen

(Ansatz 2016: 2,571 Mio. €)

Im Haushaltsplan 2016 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt
€ 2.571.180,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2016 weist hier zum
24.06.2016 kumulierte Einnahmen von € 1.732.060,32 aus.

i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

(Ansatz 2016: 9,704 Mio. €)

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im
Haushaltsplan 2016 in Höhe von insgesamt € 9.704.700,-- veranschlagt. Zum
Berichtszeitpunkt 24.06.2016 weist die Haushaltsrechnung 2016 verbuchte
Einnahmen in Höhe von € 5.407.076,33 aus.

12

Mit Rundschreiben vom 10.02.2016 hat der Städtetag Baden-Württemberg
bezogen auf die Förderung im Rahmen des Kleinkindlastenausgleichs (Klein-/
Krippenkinder von unter 3 Jahren) mitgeteilt, dass sich der Zuweisungsbetrag
2016 je gewichtetem Kind auf voraussichtlich € 12.840,-- belaufen wird. Für die
Haushaltsplanveranschlagung 2016 ist analog dem Jahr 2015 ein Jahresbetrag
in Höhe von € 12.330,-- je Krippenkind (Gewichtung 1,0) angesetzt worden. Für
die Stadt Lahr ergeben sich hieraus Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe
von rd. € 105.000,--.

j) Sonstige Einnahmen

(Ansatz 2016: 7,279 Mio. €)

Die sonstigen Einnahmen sind zum 24.06.2016 mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von rd. 3,0 Mio. € verbucht.
In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2016 zum
24.06.2016 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen,
Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd.
€ 100.000,-- aus.

2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 24.06.2016
bei rd. 43,84 Mio. € (26.06.2015: rd. 41,5 Mio.), was einem Anteil von rd. 38,9 %
entspricht (26.06.2015: rd. 39,7 %). Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und
die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind, ist eine Hochrechnung mit
den Sollzahlen nicht aussagekräftig.
Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen:

13

Art der Ausgaben

Ansatz

Sollzahlen

2016

tatsächlich gebucht
bis 24.06.2016

€

€

Personalausgaben

29.778.100,00

13.481.189,32

Unterhaltungskosten

5.625.100,00

-1.019.695,66

Bewirtschaftungskosten

3.692.700,00

1.709.916,31

Sonstige Sachausgaben

18.327.050,00

9.349.450,47

Zuweisungen und Zuschüsse

8.243.400,00

3.110.118,80

Zinsausgaben

1.124.000,00

426.648,84

Gewerbesteuerumlage

4.070.000,00

1.358.879,12

Finanzausgleichsumlage

12.595.000,00

6.296.970,60

Kreisumlage

15.675.000,00

7.835.597,00

130.000,00

0,00

Kalkulatorische Kosten

2.157.950,00

0,00

Innere Verrechnungen

2.661.700,00

1.295.186,56

100.000,00

0,00

9.130.000,00

0,00

-550.000,00

0,00

112.760.000,00

43.844.261,36

Weitere Finanzausgaben

Deckungsreserve
Zuführung zum Vermögenshaushalt
Globale Minderausgabe
Summe Ausgaben

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2016 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.936.899,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-)Ausgaben
entsprechend berücksichtigt.
Aus diesem Grund weist z.B. die Position „Unterhaltungsaufwendungen“ zum
Berichtszeitpunkt (auch noch) einen negativen Betragswert aus. Unter Bereinigung
der gebildeten Haushaltsausgabereste 2015 sind zum 24.06.2016 Ausgaben in
Gesamthöhe von € 47.781.160,36 verbucht worden.

14

Erläuterungen
a) Personalausgaben

(Ansatz 2016: 29,778 Mio. €)

Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2016 mit € 29.778.100,-veranschlagt

(im

Vorjahr:

€

28.300.300,--).

Zum

24.06.2016

sind

€ 13.481.189,32 an Personalkosten abgeflossen (26.06.2015: rd. 12,79 Mio. €).
Dies entspricht rd. 45,3 % des Haushaltsansatzes.
Die Jahresrechnung für 2015 hat die Personalausgaben 2015 in einer
Gesamthöhe von € 27.057.526,66 ausgewiesen.
Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom
01.03.2014 bis 29.02.2016 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte in zwei Stufen vorgesehen:
ab 01.03.2014:

+

3,0

%

(jedoch

mindestens

90

€

bei

Vollbeschäftigung) ab 01.03.2015: + 2,4 %.
Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage sowie unter
Einrechnung einer angenommenen Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem
01.03.2016 von 2,5 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für
den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2016.
Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom
01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht:
ab 01.03.2016:

+ 2,40 %

ab 01.02.2017:

+ 2,35 %.

Somit liegt der Tarifabschluss für den Beschäftigtenbereich –bezogen auf den
Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.12.2016- leicht und zwar um 0,1 % unter der
Veranschlagungsgrundlage für den Haushaltsplan 2016.

15

Für alle in städtischer Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten und Horte ist
im

Haushaltsplan

2016

außerdem

zusätzlich

auf

die

veranschlagte

Personalkostensumme ein pauschaler Zuschlag von 3,0 % eingerechnet
worden, um das erst im November 2015 feststehende Tarifergebnis aus den
Tarifverhandlungen 2015 über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst zu berücksichtigen.
Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in
Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) ist eine nach
Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt.
Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 1,9 % erhöht für
die
- Besoldungsgruppen

A5 – A9

zum 01.03.2015

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.07.2015

- übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.11.2015

- und im Weiteren linear um 2,1 %, mindestens jedoch um € 68,52 erhöht für
die
- Besoldungsgruppen

A5 – A9

zum 01.03.2016

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.07.2016

übrigen Besoldungsgruppen
Die

vorgenannte,

für

zum 01.11.2016.
das

Haushaltsjahr

2016

maßgebliche

Besoldungserhöhung gemäß BVAnpG BW 2015/2016 wurde im Rahmen der
Veranschlagung der Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt.
Im Haushaltsplan 2016 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 550.000,aufgenommnen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von € 295.000,-- auf
den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird
verwiesen). Nach derzeitigem Stand sind keine Entwicklungen erkennbar,
welche diese Zielsetzung gefährden könnten.

16

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2016: 32,464 Mio.€)
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678
(ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem
Gesamtbetrag von rd. 27,64 Mio. € und damit gegenüber dem Vorjahr um rd.
2,4 Mio. €. höher veranschlagt. Zum 24.06.2016 sind für diesen Bereich rd.
10,04 Mio. € verausgabt worden (26.06.2015: rd. 8,04 Mio. €).
Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Bewirtschaftung von
Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) liegen mit
kumuliert rd. 3,7 Mio. € um rd. 0,2 Mio. € über dem Ansatz des Jahres 2015 (rd.
3,5 Mio. €). Bis zum 24.06.2016 sind Ausgaben in Höhe von rd. 1,70 Mio. €
geleistet worden (26.06.2015: 1,35 Mio. €).
Die Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden
mit insgesamt rd. 5,63 Mio. € (2015: rd. 4,36 Mio. €) und damit im Vorjahresvergleich um rd. 1,27 Mio. € höher veranschlagt. Im Gesamtansatz 2016
enthalten sind Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,52 Mio. € für Maßnahmen im
Rahmen des Schulsanierungsprogramms 2014 bis 2024.
Die Haushaltsrechnung 2016 weist zum 24.06.2016 für die Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen verbuchte Ausgaben in Höhe von rd.
-1,02 Mio. € aus (dieser zum Berichtszeitpunkt negative Buchungsstand geht
auf die für den Unterhaltungsbereich in Höhe von rd. 1,83 Mio. € gebildeten
Haushaltsausgabereste 2015 zurück).

c) Zuweisungen und Zuschüsse

(Ansatz 2016: 8,243 Mio. €)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan
2016 mit insgesamt € 8.243.400,-- und damit im Vorjahresvergleich um
€ 344.850,-- höher veranschlagt.
Davon entfallen auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen als freiwillige Leistungen der Stadt rd. 7,90 Mio. €
(im Vorjahr rd. 7,57 Mio. €).

17

Herauszuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die
Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2016 sind hierfür im
Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“
Zuschüsse in Höhe von 1,91 Mio. € veranschlagt. Mit Stand zum 24.06.2016
sind Zuschüsse für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rd.
0,93 Mio. € verausgabt worden.
Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren
Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012
(„Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen.
Für die Förderung von Kindertagesstätten kirchlicher und freier Einrichtungsträger sind im Haushaltsplan 2016 unter der Position „Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen“ Ausgabemittel in Höhe von
4,68 Mio. € veranschlagt. Nach aktueller Mitteilung des Fachamtes stehen
derzeit angemeldete Nachzahlungsbedarfe für die Jahre 2015 und 2016 im
Raume, zusammengeführt im höheren sechsstelligen Bereich, welche im
Grunde genommen nicht über die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel abgedeckt werden könnten. Bevor hier mögliche zusätzliche
finanzielle Belastungen für 2016 beziffert werden können, sind zunächst die
anhängigen Prüfungen des Fachamtes bzw. weitere Festlegungen abzuwarten.

d) Gewerbesteuerumlage

(Ansatz 2016: 4,07 Mio. €)

Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage beläuft sich im
Jahr 2016 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich)
69 v.H. (wie im Vorjahr).
Somit macht die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte
Gewerbesteueraufkommen einen Anteil von 17,69 % aus.
Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der
Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das

18

Haushaltsjahr 2016 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 177.000,--.
Wie

bereits

unter

Ziffer

1b)

ausgeführt,

würden

sich

bei

der

Gewerbesteuerumlage unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2016 (Ist) auf rd. 22,94 Mio. € belaufen würde, im Vergleich
zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk 2016 in Höhe von € 4.070.000,-Minderausgaben von rd. € 10.000,-- ergeben.
Im Zuge der im Januar 2016 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2015 ergab sich bei einem schlussgerechneten
Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2015 von rd. 23,71 Mio. € eine Nachzahlung zu
Lasten der Stadt Lahr in Höhe von € 100.635,23,--, die im Jahr 2016 verbucht
wurde.
Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der
Einnahmefinanzposition

„Gewerbesteuer“

gelten

Mehrausgaben

bei

der

Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten
Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt. Insofern lässt sich erst im weiteren
Jahresverlauf bzw. erst zum Jahresende 2016 erkennen, ob ggf. eine förmliche
Mehrausgabenbewilligung erforderlich wird.
Bis zum 24.06.2016 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von
€ 1.358.879,12 (einschl. obiger Nachzahlung für 2015) geleistet worden.

e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage)

(Ansatz 2016: 12,595 Mio. €)

Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2016 für die Stadt Lahr
wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen)
voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen.
Somit

errechnet

sich

bei

einer

für

das

Jahr

2016

anzusetzenden

Steuerkraftsumme in Höhe von € 56.986.159,-- (im Vorjahr: € 54.943.630,--)
eine FAG-Umlage von aufgerundet € 12.595.000,--. Zum Berichtszeitpunkt

19

24.06.2016 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe von € 6.296.970,60
verbucht worden.

f) Kreisumlage

(Ansatz 2016: 15,675 Mio. €)

Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 basiert
auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet
sich eine Kreisumlage für 2016 in Höhe von € aufgerundet € 15.675.000,-- (im
Vorjahr: € 15.109.500,--). Nach der Haushaltsrechnung vom 24.06.2016 weist
die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 7.835.597,-- aus.

g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt
€ 1.124.000,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 37.500,-- höher
veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 100.000,-- (im Vorjahr:
€ 113.000,--) für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum
24.06.2016 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt rd.
€ 427.000,-- (26.06.12015: rd. € 443.000,--).
Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2016 können bei den Zinsaufwendungen
derzeit Minderausgaben in Höhe von bis zu rd. € 183.000,-- erwartet werden.
Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im
Weiteren insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum noch
keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine solche voraussichtlich erst
im vierten Quartal 2016 anstehen wird.

h) Deckungsreserve
Im Haushaltsplan 2016, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist
betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der
Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden.
Mittel der Deckungsreserve sind bislang in Höhe von € 4.000,-- in Anspruch
genommen worden.

20

i) Globale Minderausgabe
Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale
Minderausgabe in Höhe von € 550.000,-- (im Vorjahr € 520.000,--) in den
Haushaltsplan 2016 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale
Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen
bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt
werden (globale Minderausgabe).
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 295.000,-auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 255.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6). Nach dem derzeitigen Stand
der Haushaltsrechnung 2016 wird davon ausgegangen, dass die mit der
veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehenden Einsparungen auch
erreicht werden können.

j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer
restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden
Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits
und werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben.
Für Positionen des Verwaltungshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Höhe
von rd. € 70.000,-- bewilligt worden.
Neben den o.g. Positionen zeichnen sich derzeit in verschiedenen Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von bis zu ca.
€ 125.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende
Bewilligungen einzuholen). Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
bis zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein.

21

Fazit für den Verwaltungshaushalt 2016:
Für den Verwaltungshaushalt 2016 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit
Stand zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in
Höhe von ca. € 900.000,--ab.
Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2016
oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese
Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann.

B) Vermögenshaushalt 2016
Der Vermögenshaushalt 2016 weist ein Volumen in Höhe von € 47.090.000,-- aus.
Zusätzlich stehen im Berichtsjahr 2016 vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2015 in Höhe von € 9.242.750,-- zur Verfügung, so dass für
2016 ein Gesamtvolumen in Höhe von € 56.332.750,-- bereitgestellt ist. Von den
veranschlagten Gesamtausgaben 2016 (47,09 Mio. €) entfallen u.a.:
- € 2.553.550,--

auf den Vermögenserwerb

- € 11.863.950,--

auf Baumaßnahmen

- € 30.072.500,--

auf Investitionszuschüsse an Dritte.

Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter
sind allein Mittel i.H.v. 25,53 Mio. € als Zuführungen an die Landesgartenschau
(LGS) Lahr 2018 GmbH vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Zuführungen für
Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der LGS 2018 (14,00 Mio. €),
für Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (10,73 Mio. €)
und um Zuführungen gem. dem Erfolgsplan der GmbH (0,80 Mio. €).

22

1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 24.06.2016)
Art der Einnahmen

Ansatz
2016

Sollzahlen
tatsächlich gebucht
bis 24.06.2016

€
Zuführung vom Verwaltungshaushalt

€

9.130.000,00

0,00

18.333.450,00

0,00

Darlehensrückflüsse
Veräußerung von Beteiligungen/
Rückflüsse von Kapitaleinlagen

6.785.550,00

1.261,35

0,00

0,00

Veräußerung von Anlagevermögen

2.100.000,00

614.012,83

Beiträge u. ähnl. Entgelte

255.000,00

628.958,53

Zuweisungen / Zuschüsse

8.886.000,00

-1.508.390,30

0,00

0,00

1.600.000,00

-2.000.000,00

0,00

0,00

47.090.000,00

-2.264.157,59

Entnahme aus Rücklagen

Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuw./Zusch.
Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldungen)
Darlehensaufnahmen aus Umschuldungen
Summe Einnahmen

Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2016 veranschlagten
Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe
von € 5.109.600,-- zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Haushaltseinnahmereste
weist die Haushaltsrechnung 2016 vom 24.06.2016 (auch noch) negative
Gesamteinnahmen aus. Unter Bereinigung der Einnahmereste aus 2015 sind
zum 24.06.2016 vermögenswirksame Einnahmen in Höhe von € 2.845.442,41
verbucht worden.
Bei den gebildeten Haushaltseinnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen
um Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenund

Schulbaumaßnahmen

sowie

um

die

in

voller

Höhe

übertragene

Kreditermächtigung des Jahres 2015 von 2,0 Mio. € (Gemeinderatsbeschluss
vom 02.05.2016).
Zuzüglich der Kreditermächtigung gemäß Haushaltsplan 2016 in Höhe von
1,6 Mio. € beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf
3,6 Mio. €. Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

23

Einnahmenseitig weist die Haushaltsrechnung 2016 zum 24.06.2016 folgende
Verbesserungen im Vergleich zur Planung aus (Listung > € 15.000,--):
Unterabschnitt/Maßnahme:

Mehreinnahmen von rd.:

2.5850. –Landesgartenschau 2018
-Steuererstattungen aus Vorjahren

€

41.000,--

€

249.000,--

€

88.000,--

€

170.000,--

€

42.000,--

-Verkaufserlöse aus Grundvermögen

€

368.000,--

-Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken

€

18.000,--

-Verkaufserlöse BG Heubühl

€

49.000,--

Summe:

€ 1.025.000,--

2.6150. –Stadtsan.maßn. Kanadaring
-Ausgleichsbeträge
2.6300 –Gemeindestraßen
-Erschließungsbeiträge u. Kostenerstattungen
für ökologische Ausgleichsmaßnahmen
2.6300 –Gemeindestraßen
-Zuweisungen vom Land
2.6800 –Parkhäuser, Parkplätze
-Sonstige Beiträge u. Abgaben
2.8800 –Allg. Grundvermögen

Die oben bezifferten Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen aus Grundvermögen könnten sich im weiteren Jahresverlauf noch deutlich erhöhen, sofern
ein im Raume stehender Grundstücksveräußerungsvorgang im Westteil der
Stadt zu Umsetzung gelangen sollte. Der mögliche Veräußerungserlös würde
sich voraussichtlich im oberen sechs- bzw. unteren siebenstelligen Bereich
bewegen.

24

2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 24.06.2016)
Art der Ausgaben

Ansatz

Sollzahlen

2016

tatsächlich gebucht
bis 24.06.2016

€

€

Zuführung zur allgem. Rücklage

500.000,00

0,00

Erwerb von Beteiligungen

500,00

100,00

Erwerb von Grundstücken

1.780.000,00

529.887,31

773.050,00

-30.281,73

11.863.950,00

-4.576.910,34

2.100.000,00

951.989,03

0,00

0,00

Zuschüsse für Investitionen an Dritte

30.072.500,00

3.372.739,01

Summe Ausgaben

47.090.000,00

247.523,28

Erwerb von bewegl. Sachen
Baumaßnahmen
Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen)
Tilgung von Krediten (Umschuldungen)

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2016 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 9.242.750,-- zur
Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-)
Ausgaben entsprechend berücksichtigt.
Aus

diesem

Grund

weist

z.B.

die

Position

„Baumaßnahmen“

zum

Berichtszeitpunkt (auch noch) einen negativen Betragswert aus. Unter
Bereinigung der gebildeten Haushaltsausgabereste 2015 sind zum 24.06.2016
Ausgaben in Gesamthöhe von € 9.490.273,28 verbucht worden.
Von den Haushaltsausgaberesten entfallen die zwei betragsmäßig größten
Ausgabereste auf die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule (€ 2.240.900,--) und auf die Einrichtung eines stadtgeschichtlichen
Museums in der ehemaligen Tonofenfabrik (€ 1.427.200,--).
Ausgabenseitig liegen derzeit folgende Veränderungen im Vergleich zur Planung
vor bzw. zeichnen sich ab (Listung > € 15.000,--):

25

Unterabschnitt/Maßnahme:

Veränderungen +/- von rd.:

2.2210 –Otto-Hahn-Realschule
-Bauliche Verbesserungen

+

€ 15.000,--

+

€ 55.000,--

-Brücke über Gereutertalbach

+

€ 30.000,--

-Ausbau Wylerter Hauptstraße

-

€ 20.000,--

-Umbau Einmündung Hohbergweg m. Brücke

-

€ 10.000,--

-Ausbau Gehwege Kuhbacher Hauptstraße

+

€ 42.000,--

-Ausbau Gehweg Zum Schänkenbrünnle

-

€ 50.000,--

+

€ 75.000,--

-Tilgungsaufwendungen

-

€ 252.000,--

Summe:

-

€ 115.000,--

2.5850 –Landesgartenschau 2018
-Grunderwerb
2.6300 –Gemeindestraßen

2.7915 –Sonst. Förderung v. Wirtschaft u. Verkehr
-Zuschuss Modernisierung Bahnhof
2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft

Für Positionen des Vermögenshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in
Gesamthöhe von rd. € 75.000,-- bewilligt worden.
Neben den o.g. Positionen zeichnen sich in verschiedenen Unterabschnitten des
Vermögenshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von über € 50.000,-- ab (zu
gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende Bewilligungen
einzuholen).

26

Derzeit noch nicht näher abschätzen lässt sich der tatsächliche Mittelbedarf 2016
der LGS Lahr 2018 GmbH für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß dem
Rahmen- und Kostenplan sowie dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019.
Zum Berichtszeitpunkt (24.06.2016) sind der Gesellschaft für beide Maßnahmenblöcke Mittel in Gesamthöhe von rd. 3,12 Mio. € bei einem Gesamtansatz von
24,73 Mio. € zugeführt worden. Im Rechnungsjahr 2015 sind bereitgestellte Mittel
in Höhe von rd. 2,97 Mio. € nicht in Anspruch genommen worden, d.h. auch nicht
in Form eines Haushaltsrestes. Stattdessen sind dafür entsprechende Neuveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 bzw. Mittelberücksichtigungen für das
Finanzplanungsjahr 2017 erfolgt.
Sofern von der LGS Lahr 2018 GmbH auch die im laufenden Jahr
bereitgestellten Mittel nicht vollständig bzw. nur anteilig abgerufen werden sollten
und keine oder nur eine anteilige Bildung von Haushaltsresten erfolgen sollte,
würde sich dies maßgeblich auf das Jahresergebnis 2016 auswirken.

Fazit für den Vermögenshaushalt 2016:
Für den Vermögenshaushalt 2016 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit
Stand zum 24.06.2016 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in
Höhe von ca. € 1.090.000,-- ab.

C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt)
Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt:
Schuldenstand zum 01.01.2016:*

€

25.866.422,33

Neuaufnahme bis zum 24.06.2016:

€

0,00

Geleistete Tilgungen bis zum 24.06.2016:

€

951.989,03

Schuldenstand zum 24.06.2016:

€

24.914.433,30

(*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2015)

27

Im Haushaltsplan 2016 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von
€ 1.600.000,-- veranschlagt. Unter Einrechnung des Haushaltseinnahmerestes
aus dem Vorjahr in Höhe von € 2.000.000,-- beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf € 3.600.000,--.
Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

D) Zusammenfassung Gesamthaushalt
Die folgenden Übersichten mit Stand vom 24.06.2016 zeigen die wesentlichen
Abweichungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2016 gegenüber der
Planung zusammenfassend auf:

28

UA

Bezeichnung

Abweichung
+ /€

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2016

Bemerkung

(Stand: 24.06.2016)

Diverse Unterabschnitte

+

100.000

Diverse Einnahmen (Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze u.a.)

4640
bis
4651

Kindertagesstätten, Kinderhorte
einschl. Förderung von Kindergärten

+

105.000

Zuweisungen des Landes für Kleinkindbetreuung

9000

Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen

-

60.000

Gewerbesteuer:
Stand gem. HHRechnung 2016 vom 24.06.2016:
22.939.632,94 € bei einem Haushaltsansatz von 23,0 Mio. €

+

280.000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
Abschlusszahlung 2015

+
+

37.000
7.000

+

200.000

+
+

40.000
13.000

+

210.000

+

932.000

Saldo Einnahmen:
Ausgaben Verwaltungshaushalt 2016

Steuern, allg. Zuweisungen
und allg. Umlagen

Vergnügungssteuer
(Ansatz 2016: 1.300 T€, Hochrechn. 2016: 1.500 T€)
Finanzzuweisungen (FAG):
a). FAG-Schlussabrechnung 2015
b). Familienleistungsausgleich
(Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2016)
c). Auswirkungen aus der Anpassung der für den
FAG 2016 maßgeblichen Einwohnerzahl
(Schlüsselzuweisungen und komm. Investitionspauschale)

(Stand: 24.06.2016)

Personalausgaben
9000

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
a). Abschlusszahlung 2015
b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2016

Tarifabschluss TVöD (Beschäftigte): + 2,4 %, im Planwerk
2016 berücksichtigt: +2,5 % (jeweils ab 01.03.2016)
Gewerbesteuerumlage:
a). Abschlusszahlung 2015

+
-

100.000
10.000

b). geringeres Gew.St.-Aufkommen 2016

Sonstige allg. Finanzwirtschaft

-

183.000

Zinsaufwendungen

Diverse Unterabschnitte

+

125.000

Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g.
Mehreinnahmen/Minderausgaben)

Saldo Ausgaben:

+

32.000

Saldo Verwaltungshaushalt

+

900.000

9100

( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

29

UA

Bezeichnung

Bemerkung

Abweichung
+ /€

Einnahmen Vermögenshaushalt 2016

(Stand: 24.06.2016)

5850

Landesgartenschau 2018

+

41.000

Steuererstattungen aus Vorjahren

6150

Stadtsanierungsmaßnahme
Kanadaring

+

249.000

Ausgleichsbeträge

6300

Gemeindestraßen

+

88.000

Erschließungsbeiträge u. Kostenerstattungen für ökolog.
Ausgleichsmaßnahmen

+

170.000

b). Zuweisungen vom Land (Schlusszahlung
Förderung Innenstadtumfahrung)
Sonstige Beiträge u. Abgaben (Stellplatzablösung)

6800

Parkhäuser, Parkplätze

+

42.000

8800

Allgemeines Grundvermögen

+

368.000

a). Verkaufserlöse aus Grundvermögen

+

18.000

b). Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken

+

49.000

c). Verkaufserlöse BG Heubühl

+

1.025.000

Saldo Einnahmen:
Ausgaben Vermögenshaushalt 2016

(Stand: 24.06.2016)

2210

Otto-Hahn-Realschule

+

15.000

Bauliche Verbesserungen

5850

Landesgartenschau 2018

+

55.000

Grunderwerb

6300

Gemeindestraßen

+

30.000

Brücke über den Gereutertalbach

-

30.000

Ausbau Wylerter Hauptstraße (-20 T€) und
Umbau Einmündung Hohbergweg mit Brücke (-10 T€)

+

42.000

Ausbu Gehwege Kuhbacher Hauptstraße

-

50.000

Ausbau Gehweg Straße Zum Schänkenbrünnle

7915

Sonstige Förderung von Wirtschaft
und Verkehr

+

75.000

Zuschuss für Modernisierung Bahnhof (Maßnahme der DB)

9100

Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft

-

252.000

Tilgungsaufwendungen

Diverse Unterabschnitte

+

50.000

Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g.
Mehreinnahmen/Minderausgaben)

Saldo Ausgaben:

-

65.000

Saldo Vermögenshaushlt

+

1.090.000

+

1.990.000

( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

Saldo Gesamthaushalt
( + = Verbesserung / - = Verschlechterung)

Lahr, 27. Juni 2016

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer