Beschlussvorlage (Umbau im Gebäude des evangelischen Kindergartens Springbrunnen und im Gemeindehaus in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
Vorlage: Umbau im Gebäude des evangelischen Kindergartens Springbrunnen und im Gemeindehaus in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren
25. Juli 2016
Beschlussvorlage (Umbau im Gebäude des evangelischen Kindergartens Springbrunnen und im Gemeindehaus in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
Beschlussvorlage (1. Einzelkostenaufstellung des Architekten)
Beschlussvorlage (2. Kindergartenbedarfsplanung, 3-6 Jahren, Stand August 2015)
Beschlussvorlage (3. Bedarfsplanung für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, Stand August 2015)
Beschlussvorlage (4. Pläne Erdgeschoss)
25. Juli 2016
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Umbau im Gebäude des evangelischen Kindergartens Springbrunnen und im Gemeindehaus in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
Beschlussvorlage (3. Bedarfsplanung für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, Stand August 2015)Beschlussvorlage (2. Kindergartenbedarfsplanung, 3-6 Jahren, Stand August 2015)Beschlussvorlage (1. Einzelkostenaufstellung des Architekten)Beschlussvorlage (4. Pläne Erdgeschoss)
Beschlussvorlage Amt: 502 Mitlöhner Datum: 31.05.2016 Az.: 462.69 Drucksache Nr.: 153/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 29.06.2016 nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 11.07.2016 nichtöffentlich Gemeinderat 25.07.2016 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Umbau im Gebäude des evangelischen Kindergartens Springbrunnen und im Gemeindehaus in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren Beschlussvorschlag: 1. Dem Umbau des evangelischen Kindergartens Springbrunnen in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für 17-20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren wird zugestimmt. 2. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 337.000,-- Euro werden im Haushalt 2017 bereitgestellt. Anlage(n): 1. Einzelkostenaufstellung des Architekten 2. Kindergartenbedarfsplanung, 3-6 Jahren, Stand August 2015 3. Bedarfsplanung für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, Stand August 2015 4. Pläne Erdgeschoss BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 153/2016 Seite - 2 - Begründung: Bereits mit Beschluss vom 14.07.2014 hat der Gemeinderat dem Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in evangelischen Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt bestand in der Kernstadt und den Stadtteilen gemäß der Krippenbedarfsplanung, Stand März 2014, bei einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37% ein Fehlbestand von insgesamt ca. 70 Plätzen. Im Stadtteil Mietersheim lag der Fehlbestand bei 15-16 Krippenplätzen, so dass im Kindergarten Springbrunnen die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe für 10 Kinder im Alter von 2 Jahren geplant war. Nach einer vorläufigen groben Kostenschätzung wurden die Ausbaukosten damals auf 180.000,-- Euro beziffert und diese Ausgabe im Haushalt 2015 auch bereitgestellt und per Haushaltsrest in das Jahr 2016 übertragen. Die Erhebung im August 2014 bestätigte diese Bedarfszahlen im Krippenbereich erneut. Durch den starken Zuzug nach Lahr und den damit verbundenen steigenden Kinderzahlen hat sich die Situation auch bei den Betreuungsplätzen für 3-6jährige Kinder deutlich verschärft. Im Stadtteil Mietersheim bestand bei den Erhebungen im Jahr 2014 ein Fehlbestand zwischen 6 und 11 Plätzen. Nach der neuesten Kindergartenbedarfsplanung vom August 2015 steigt dieser Fehlbestand bis zum Kindergartenjahr 2017/2018 auf 30 Plätze an. Mit dem evangelischen Träger wurden deshalb nochmals Gespräche geführt und die Planung dahingehend verändert, dass nunmehr anstatt einer Krippengruppe eine altersgemischte Gruppe für 2-6jährige Kinder eingerichtet werden soll. In diesem Betreuungsangebot stehen 5 Plätze für zweijährige Kinder sowie 12-15 Plätze (je nach Gruppenform) für 3-6jährige Kinder zur Verfügung. Die Planung sieht vor, dass die bisher von der Kirchengemeinde genutzten Räumlichkeiten im Erdgeschoss für die Kindertagesstätte umgebaut werden sollen. In diesem Zuge muss auch der dazugehörige Außenbereich zu einem Spiel- und Bewegungsbereich für die Krippenkinder umgestaltet werden, um die Vorgaben für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erfüllen zu können. In den bisher schon vom Kindergarten genutzten Räumlichkeiten im Erdgeschoss soll die zusätzliche altersgemischte Gruppe untergebracht werden und die bestehende Krippengruppe soll vom Obergeschoss in die neu gestalteten Räume im Erdgeschoss umziehen, damit die unter 3jährigen Kinder auf einer Ebene betreut werden können und auch ein angemessener Außenspielbereich für den Krippenbereich zur Verfügung steht. Aufgrund dieser geänderten Planung konnte die bisherige Grobkostenschätzung aus dem Jahr 2014 nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die neue Kostenschätzung wurde nach einer Begehung mit den Architekten und Vertretern der Kirchengemeinde im März 2016 nochmals überarbeitet und beinhaltet, Stand Mai 2016, ein Volumen in Höhe von € 474.600,-- zuzüglich einer jährlicher Baukostensteigerung bis zur Ausführung von 3,5% sowie einer Ausstattungspauschale in Höhe von maximal € 25.000,-- für die Erstausstattung der Gruppenräume der neuen altersgemischten Gruppe. Insgesamt ist also von Kosten in Höhe von € 516.211,-- auszugehen; das sind zusätzliche Kosten in Höhe von rund 337.000,-- Euro, die im Haushalt 2017 bereitgestellt werden müssen. Da bei Neubau von Gruppenräumen die Kosten zwischenzeitlich bei ca. € 650.000,-- je Gruppe liegen, ist der Umbau der Räumlichkeiten, die bisher überwiegend durch die Kirchengemeinde genutzt wurden aus wirtschaftlicher Sicht vertretbar. Die jetzt aufgeführten Maßnahmen sind für die Erweiterung des Betreuungsangebotes zwingend erforderlich. Im Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2014 hat der Gemeinderat bereits entschieden, dass die Stadt Lahr entgegen den bisherigen Gepflogenheiten die Kosten für diese Umbaumaßnahme zu 100%, statt wie üblich zu 70% trägt, da die Evangelische Kirchengemeinde keinen Investitionsanteil zur Finanzierung dieser Maßnahme tragen kann. Drucksache 153/2016 Seite - 3 - Bei der Sanierung des Mehrzweckraumes sowie weiterer kleinerer Maßnahmen im Erdgeschoss bleibt es hingegen bei der bisherigen Kostenaufteilung von 70% zu 30%, da diese Arbeiten der Gesamteinrichtung zu Gute kommen und nicht unmittelbar mit der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze im Zusammenhang stehen. Diese Kosten in Höhe von gesamt ca. 44.000,-- Euro sind in der vorliegenden Kostenschätzung deshalb nicht enthalten und sollen im Zuge der Haushaltsberatungen im Verwaltungshaushalt 2017 mit einem Anteil in Höhe von € 30.800,-- (=70%) bei der Finanzposition „Bauunterhaltunszuschüsse“ bereitgesellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Kindergarten Springbrunnen in Mietersheim ist seit Jahren voll ausgelastet. Er wird teilweise auch von Kindern aus dem Schulbezirk Luisenschule besucht, die insbesondere zwischen den Gewerblichen Schulen und dem Friedrich-Maurer-Park wohnen. Die Nachfrage nach Plätzen sowohl bei den 3-6jährigen als auch bei den unter 3jährigen Kindern ist seit Jahren höher als Plätze angeboten werden können. Durch die zusätzliche Einrichtung einer altersgemischten Gruppe kann der Fehlbestand abgemildert, eine Bedarfsdeckung kann jedoch weiterhin nicht erreicht werden. Eltern, die im Kindergarten Mietersheim keinen Platz für ihr Kind erhalten, werden deshalb verstärkt in einer Kindertageseinrichtung in der Kernstadt einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen. Da die Einrichtungen in der Kernstadt bereits jetzt überwiegend Wartelisten führen, wird deutlich wie dringlich die neu zu schaffenden Betreuungsplätze in den Kitas Lotzbeckstraße (67-70 Plätze ab Januar 2017) und im Bürgerpark (94-97 Plätze ab September 2017) benötigt werden und die geplanten Ausbaumaßnahmen in der Kaiserstraße und in der Geroldsecker Vorstadt umgesetzt werden müssen. Gerade vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren bzw. für Kinder unter drei Jahren auf Kleinkindbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege besteht ein unabweisbarer Handlungsbedarf. Die Verwaltung betrachtet die Übernahme der Investitionskosten zu 100% als Ausnahme. Weiterhin gilt bei Investitionen in trägereigenen Gebäuden die vom Gemeinderat beschlossene Aufteilung der Kosten von 70% (Anteil der Stadt) zu 30% (Anteil des Trägers der Kita). Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter