Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Abwägung)

                                    
                                        Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
30.08.2016
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.06 – 15.07.2016)
OZ
1

2

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

bnNETZE GmbH Auf die Stellungnahme vom 21.05.2013 wird ver03.06.2016
wiesen:
Im B-Plan-Gebiet befinden sich eine ErdgasHochdruckleitung und eine Wassertransportleitung
mit begleitendem Steuerkabel. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leitungen nicht überbaut oder
überpflanzt werden dürfen. Die erforderlichen Sicherheitsabstände und Schutzstreifen (3,0 m beidseits der Leitungen) sind einzuhalten. Evtl. notwendige Sicherungsmaßnahmen sind mit der Fachabteilung der badenova einvernehmlich festzulegen.
Veränderungen der Leitungsüberdeckung bedürfen
der schriftlichen Gestattung. Die freie Zugänglichkeit
der Leitungen für Wartungs- und Kontrollzwecke
muss auch während der Bauphase jederzeit gewährleistet werden. Das Lagern von schwer transportablen Materialien und Abraum im Schutzbereich
der Leitungen ist nicht zulässig. Für die ausführenden Unternehmen besteht Erkundigungs- und Sicherungspflicht.
Netze MittelbaErgänzend zur Stellungnahme vom 24.06.2013 wird
den GmbH
darum gebeten zu beachten, dass die Anschlusssi13.06.2016
tuation der geplanten Kleingartenanlage frühzeitig
geklärt werden muss. Die Verlegung der Stromkabel
muss im Zuge der Erschließungsarbeiten erfolgen.
Stellungnahme vom 24.06.2013:
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorhandenen Versorgungsleitungen sind entsprechend
zu berücksichtigen.
Ergänzend wird für die im nördlichen Bereich verlaufende 20-/0,4-kV-Kabeltrasse die Eintragung
einer zu Gunsten des E-Werkes beschränkten
1

Beschluss

Im Bebauungsplan wurden die erforderli- Die Hinweise werden bechen Sicherheitsabstände und Schutz- rücksichtigt.
streifen von 3 m beidseits der Leitungen
als nicht überbaubare Fläche eingetragen
und unter Punkt 5.1 in den planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt.

Eine Abstimmung mit den Versorgungs- Die Hinweise werden beträgern wird im Zuge des Baugenehmi- rücksichtigt.
gungsverfahrens rechtzeitig erfolgen.

Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
30.08.2016
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.06 – 15.07.2016)
OZ

3

Beteiligter

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz
08.07.2016

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Dienstbarkeit zur Duldung und Unterhaltung von
Versorgungsleitungen gefordert.
Die geplante Stromversorgung der Anlage muss
frühzeitig mit dem E-Werk besprochen werden.
Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung
Entsprechend den Angaben, erfolgt die Entwässerung aller befestigten Flächen über eine breitflächige Versickerung ins angrenzende Grün und
über Versickerungsmulden zwischen den Parzellenblöcken.
Es wird davon ausgegangen, dass im Zuge der Erschließung die entwässerungstechnischen Belange
hinsichtlich der Planung, dem Bau und insbesondere der Unterhaltung der jeweiligen Versickerungsanlagen entsprechend den allgemein gültigen Regelwerken (u. a. DWA A 138) ausreichend berücksichtigt werden.

Beschluss

Die Berücksichtigung der entwässerungs- Kein bebauungsplanrechttechnischen Belange entsprechend den licher Belang.
allgemein gültigen Regelwerken ist kein
bebauungsplanrechtlicher Belang.

Es wird bestätigt, dass sämtliche Regelwerke bei der Ausführungsplanung von
der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung bzw. der Landesgartenschau Lahr
GmbH 2018 eingehalten werden.

Altlasten
Im Bereich des Planungsgebietes liegen nach der- Hinweis wurde unter dem Punkt 7.9 in Hinweis wird in den Bezeitigen Erkenntnissen keine Altlasten / Altlastver- den planungsrechtlichen Festsetzungen bauungsplan aufgenomdachtsflächen vor. Dem Bebauungsplan kann aus hinzugefügt.
men.
Sicht der Altlastenbearbeitung zugestimmt werden.
Nachfolgender Hinweis ist in den textlichen Teil des
Bebauungsplanes aufzunehmen:
„Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen
und / oder Geruchsemissionen (z. B. Mineralöle,
Teer ....) wahrgenommen, so ist umgehend das
Landratsamt Ortenaukreis (Amt für Umweltschutz;
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) zu unterrichten. Aushubarbeiten sind an dieser Stelle
sofort einzustellen.“
2

Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
30.08.2016
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.06 – 15.07.2016)
OZ

Beteiligter

4

Landratsamt
Ortenaukreis
Straßenbauamt
11.07.2016

5

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 44 Straßenplanung
14.07.2016

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Hinweis:
Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt „BEBAUUNGSPLAN" des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz –. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist
im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei etwaiger zusätzlicher Bepflanzung entlang der Bundesstraße
415 die erforderlichen Abstände einzuhalten sind,
um den rechtlichen Vorgaben zu genügen.
Diesbezüglich wird auf die Einhaltung der „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS) in der derzeit gültigen Fassung von 2009 verwiesen.
Des Weiteren erfolgt der Hinweis auf § 9 Bundesfernstraßengesetz. Danach muss der Abstand der
im Geltungsbereich vorgesehenen Hochbauten jeder Art mindestens 20 Meter zur Bundesstraße betragen, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn.
Ausnahmen zu § 9 Bundesfernstraßengesetz können nur im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Freiburg getroffen werden.
Aufgrund der vorgesehenen Pkw-Stellplätze im südlichen Bereich des Bebauungsplangebiets muss
überprüft werden, ob zum Schutz dieser, Schutzplanken an der B 415 vorzusehen sind. Dies lässt
sich mit Hilfe der vorliegenden Pläne nicht beurteilen. Die Kosten für ggf. erforderliche Schutzeinrichtungen werden von der Straßenbauverwaltung nicht
übernommen.

3

Beschluss

Die erforderlichen Abstände zur Bundes- Die Hinweise werden bestraße für die Bepflanzung sind bei der rücksichtigt.
Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Ein Hinweis an die Landesgartenschau
Lahr 2018 GmbH wird erfolgen.
Hochbauten wie Lauben oder eventuell
ein Vereinsheim sind nur in der Anlage
selbst zulässig. Der geforderte Abstand
zur Bundesstraße wird bereits eingehalten.

Im Bereich der Brücke über die Vogesen- Der Anregung wird bereits
straße entlang der B 415 sind Schutz- entsprochen.
planken vorhanden. Eine weitergehende
Erforderlichkeit sieht die Stadt derzeit
nicht. Sollte auf Grund der Nutzungsänderung durch den Bebauungsplan eine Verlängerung der Schutzplanke notwendig
werden, müsste die Stadt – als Verursacher – die Kosten übernehmen.

Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
30.08.2016
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.06 – 15.07.2016)
OZ
6

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Umweltschutz
08.07.2016

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen zum Bebauungsplan grundsätzlich keine Bedenken, da
aufgrund der verbal-argumentativ vorgenommenen
artenschutzrechtlichen Abschätzung unter Berücksichtigung der im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
nicht zu erwarten sind.
In der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz verbleiben keine
Defizite in Schutzgütern. Das defizitäre Schutzgut
Boden wird schutzgutübergreifend ausgeglichen.
Im nördlichen Bereich befindet sich ein nach § 30
Abs. 2 Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 4
NatSchG geschütztes Biotop Nr. 7613-317-3245
„Feldhecke Ortsrand S Lahr-Dinglingen“, welches
laut Planunterlagen vollständig verloren geht.
Gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen
verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines Biotops
führen können. Auf Antrag kann eine Ausnahme
nach § 30 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden,
wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden
können. Der Ausgleich hat dabei gleichartig und
gleichwertig zu erfolgen.

Der Hinweis wird unter Punkt 7.6 in den
planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen und die Fläche wird im Plan
gekennzeichnet.
Die parallel in Ausarbeitung befindliche
Ausführungsplanung sieht den Erhalt des
Biotops vor.

Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

4

Beschluss
Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.