Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Stadt Lahr

Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße

Umweltbericht mit Grünordnungsplan
Freiburg, den 30.08.2016
Fassung zum Satzungsbeschluss

Freie Landschaftsarchitekten bdla

Freiburg

Rottweil

www.faktorgruen.de

Merzhauser Str. 110

Eisenbahnstr. 26

0761-707647-0

0741-15705

freiburg@faktorgruen.de

rottweil@faktorgruen.de

Heidelberg

Stuttgart

Franz-Knauff-Str. 2-4

Industriestr. 25

06221-9854-10

0711-48999-480

heidelberg@faktorgruen.de

stuttgart@faktorgruen.de

L:\gop\455-Lahr, Kleingartenpark\Text\3-Entwurf\160902_UB_Kleingartenpark.docx

STADT LAHR, BEBAUUNGSPLAN KLEINGARTENPARK RÖMERSTRAßE
UMWELTBERICHT MIT GRÜNORDNUNGSPLAN
FASSUNG ZUM SATZUNGSBESCHLUSS
INHALTSVERZEICHNIS
1

Anlass und Ausgangslage ................................................................................... 4

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis ...................................... 4
2.1
2.2
2.3

3

Beschreibung der Planung .................................................................................. 7
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5

4

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 24
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ............................................ 24

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation .................... 25
7.1
7.2

8

Mensch ........................................................................................................................... 14
Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope) ............................................................................... 15
Tiere (Artenschutz).......................................................................................................... 17
Boden ............................................................................................................................. 19
Wasser ........................................................................................................................... 21
Klima / Luft ...................................................................................................................... 22
Landschaftsbild ............................................................................................................... 23
Kultur- und Sachgüter ..................................................................................................... 23
Wechselwirkungen .......................................................................................................... 24

Planungsalternativen ......................................................................................... 24
6.1
6.2

7

Allgemeine Umweltziele .................................................................................................. 12
Grünordnungskonzept ..................................................................................................... 12

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung . 14
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9

6

Übergeordnete Planungen und planerische Vorgaben ....................................................... 7
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ........................................................... 8
Beschreibung des Vorhabens / der Planung ...................................................................... 9
Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung ...................................................................... 9
Relevanzmatrix ............................................................................................................... 11

Umweltziele / Grünordnungskonzept................................................................ 12
4.1
4.2

5

Rechtliche Vorgaben ......................................................................................................... 4
Prüfmethoden ................................................................................................................... 6
Datenbasis ........................................................................................................................ 7

Zusammenfassung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ................................... 25
Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich .................................................................... 25

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz............................................................................... 26
8.1
8.2
8.3

Arten und Biotope ........................................................................................................... 26
Boden ............................................................................................................................. 27
Sonstige Schutzgüter ...................................................................................................... 28

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 2

9

Vorschläge für umweltrelevante Festsetzungen und Hinweise ..................... 28
9.1
9.2
9.3
9.4

Grünflächen gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB .......................................................................... 28
Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB ............................................................................ 28
Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB ...................................................................... 28
Hinweise ......................................................................................................................... 29

10 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ............................. 30
11 Zusammenfassung ............................................................................................. 31

Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Plangebietes ......................................................................................................4
Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998 mit Kennzeichnung des Plangebietes.....................................8
Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997 ......................................................................................................8
Abbildung 4: Lageplan Club L94 vom 22.01.2016................................................................................. 13

Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter ........................................................................................6
Tabelle 2: Relevanzmatrix ....................................................................................................................11
Tabelle 3: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Biotope ........................................................26
Tabelle 4: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden..........................................................27

Anhang
1

Baumbestandsliste

2

Pflanzliste

3

Lageplan Biotoptypen, Bestand

M. 1 : 1.500

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 3

1

Anlass und Ausgangslage

Anlass

Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Auf den
Gewannen Mauerfeld, Unteres Brüchle und Stegmatten werden zu diesem
Zweck Parkanlagen geschaffen, welche dauerhaft für die Bevölkerung erhalten
bleiben. 2011 fand dafür ein landschaftsplanerischer Wettbewerb statt. Der Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln wurde mit dem 1.
Preis ausgezeichnet und mit der Umsetzung beauftragt.
Der aus dem Siegerentwurf entwickelte Rahmenplan soll durch die drei Bebauungspläne „Kleingartenpark“ (Bereich Unteres Brüchle), „Seepark“ (Bereich
Steegmatten) und „Bürgerpark“ (Bereich Mauerfeld) planungsrechtlich gesichert
werden. Eine ursprünglich zum Bebauungsplan Kleingartenpark gehörende Fläche im Norden des Gebietes wurde abgetrennt und wurde als eigenständiger BPlan „Moschee“ entwickelt.

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet im Westen der Stadt Lahr hat eine Größe von 3,68 ha. Es liegt
zwischen der Vogesenstraße im Westen, der Römerstraße im Nordosten, sowie
der B 414 im Süden. Im Norden grenzt der Bebauungsplan „Moschee“ an (derzeit in Aufstellung).

Abbildung 1: Lage des Plangebietes

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis

2.1 Rechtliche Vorgaben
Umweltschützende
Belange im
BauGB2004:
Umweltprüfung

Seit dem 20.07.2004 gilt für die Bauleitplanung gemäß den §§ 1(6) Nr.7, 1a,
2(4), 2a, 4c, §5 (5) sowie der Anlage zu § 2(4) und § 2a Baugesetzbuch eine
obligatorische Umweltprüfung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Mit der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange zusammengefasst und in einem so genannten Umweltbericht den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. In einer ebenfalls neu eingeführten Zusammenfassenden
Erklärung (Umwelterklärung) wird dargelegt, inwieweit die Anregungen der
Behörden Eingang in die Planung gefunden haben. Nach Realisierung der
Planung muss im Rahmen der Umweltüberwachung (§ 4c BauGB) – soweit
von der Gemeinde festgelegt – eine Kontrolle hinsichtlich unvorhergesehener
nachteiliger Umweltauswirkungen vorgenommen werden.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 4

Scoping

Seit 2004 kommt auch das so genannte Scoping im System der Bauleitplanung zur Anwendung (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Im Rahmen des Scopings
(scope = Reichweite, Umfang) werden unter Behördenbeteiligung vom Planungsträger Umfang, Detaillierungsgrad und Methode der Umweltprüfung
festgelegt.
Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren wurde das Scoping im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Eingriffsregelung
nach Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und
BauGB

Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).

Artenschutzrecht

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2007) hat
sich die Behandlung des Artenschutzes gemäß der Vorgabe der EURichtlinien geändert. Ziel des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7
Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten (wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten
Arten darstellen). Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für die besonders und streng
geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote.
So ist es verboten (Zitat),
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Neben diesen Zugriffsverboten gelten Besitz- und Vermarktungsverbote.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (§ 44 Abs. 5
Satz 5 BNatSchG – alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle
europäischen Vogelarten).
Es liegt außerdem dann kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz
3 BNatSchG vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt ist oder wenn dies durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht
werden kann.
Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes dazu führen, dass Verbotstatbestände eintreten, ist die Planung grundsätzlich unzulässig. Nach § 45
BNatSchG ist eine Ausnahme von den Verboten möglich, wenn
zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen
und es keine zumutbaren Alternativen gibt

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 5

und der günstige Erhaltungszustand für die Arten trotz des Eingriffs gewährleistet bleibt.
Die artenschutzrechtliche Prüfung ist Bestandteil dieses Umweltberichts (vgl.
Kapitel 5.3).

2.2 Prüfmethoden
Allgemein

Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen gemäß der Anlage zum Baugesetzbuch. Dabei werden
diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Für die Ermittlung der Bestandssituation
und der zu erwartenden Umweltauswirkungen werden eigene Erhebungen der
Biotoptypen sowie bestehende Unterlagen herangezogen.

Bewertungsstufen

Die Bewertung der natürlichen Schutzgüter wird mittels einer fünfstufigen
Skala durchgeführt. Bei der Eingriffsbewertung ist insbesondere die Beurteilung der Erheblichkeit von Bedeutung. Es gilt folgende Zuordnung:
Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter
Bewertung /
Bedeutung

sehr gering
nachrangig

Eingriff

unerheblich

gering

mittel

hoch

allgemein

sehr hoch

besonders
erheblich

Bei der Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen wird unterschieden
in:
erhebliche Beeinträchtigung
unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
positive Auswirkung.
Anwendung der Eingriffsregelung

Verbindliche Vorgaben über Art und Weise der Anwendung der Eingriffsregelung sind im BauGB nicht enthalten. Im Rahmen dieses Umweltberichts erfolgt
die Ermittlung des Eingriffsumfangs getrennt nach den einzelnen Schutzgütern gemäß folgendem Vorgehen:
Die Bewertung des Schutzguts „Biotopstrukturen“ orientiert sich am Biotoptypen-Bewertungsmodell in Anlage 2 - Abschnitt 1 und Tabelle 1 der
Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. Danach
wird jedem vorkommenden Biotoptyp ein Wert zugewiesen. Hohe Punktwerte stehen dabei für eine hohe ökologische Wertigkeit, niedrige Zahlen
für eine geringe ökologische Wertigkeit. Der Punktwert wird anschließend
mit der Fläche, die das Biotop einnimmt, multipliziert. Die so für jedes vorkommende Biotop ermittelten Punktwerte werden summiert, sodass sich
ein Gesamtwert der Bestandssituation ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der Planungssituation ermittelt, indem abgeschätzt wird, welche Biotoptypen sich aufgrund der Planung vermutlich einstellen werden.
Die Bewertung des Schutzguts „Boden“ orientiert sich ebenfalls an der
ÖKVO (Anlage 2 - Abschnitt 3 und Tabelle 3). Dabei werden die vier Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 6

Wasserkreislauf“, „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Wie bei den Biotoptypen lässt sich ein Punktwert pro Flächeneinheit im Ist- sowie im Planzustand ermitteln.
Die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ergibt i. d. R. ein
Defizit an Wertpunkten (Ausgleichsbedarf), das den Umfang der nötigen
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vorgibt. Bei der Auswahl und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen können aber bei baurechtlichen Eingriffen auch Maßnahmen in Ansatz gebracht werden, die nicht in der abschließenden Maßnahmenauflistung der ÖKVO enthalten sind.
Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter werden verbal-argumentativ beurteilt.

2.3 Datenbasis
Verwendete Daten

Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014, 06/2015)
Bodenschätzungskarte
Bodenkarte 1 : 50.000 (BK 50)
Hydrogeologische Karte 1 : 350.000 (http://maps.lgrb-bw.de/)
Landschaftsrahmenplan (Stand 09/2013), Regionalverband Südlicher
Oberrhein
Biotopkartierung faktorgruen (17.06.2015)

3

Beschreibung der Planung

3.1 Übergeordnete Planungen und planerische Vorgaben
Regionalplanung

In der Raumnutzungskarte des Regionalplans von 1995 ist der Bereich als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Regionale Freiraumstrukturen sind
nicht betroffen.

Flächennutzungsplan

Im verbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) von 1998 ist der Westteil des
Plangebietes als „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt, der Ostteil als „Fläche für die Landwirtschaft“.
Der FNP wird im Parallelverfahren an die jetzt vorgesehene Entwicklung angepasst. Der Beschluss wurde am 22.3.2016 im Gemeinsamen Ausschuss der
Verwaltungsgemeinschaft gefasst.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 7

Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998 mit Kennzeichnung des Plangebietes

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan von 1997 ist der Westteil des Plangebietes, analog zur
FNP-Darstellung, als Teil einer geplanten Grünfläche für Dauerkleingärten dargestellt. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze wird die Weiterentwicklung
einer innerörtlichen Grünverbindung vorgeschlagen. Im östlichen Bereich
„Kleingartenpark“ Darstellung einer Fläche mit besonderen Funktionen für den
Artenschutz und die Biotopvernetzung (L79: Kohldistel-Glatthaferwiesen: erhaltenswertes Gebiet, lokal bedeutsam).

Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997

3.2 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft
Natura2000

Es ist kein FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet betroffen.

Naturschutzgebiete

Es ist kein Naturschutzgebiet betroffen.

Landschaftsschutzgebiete

Es ist kein Landschaftsschutzgebiet betroffen.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 8

Geschützte Biotope

An der nördlichen Grenze des Bebauungsplanes ist der Biotop „Feldhecke
Ortsrand S Lahr-Dinglingen“ eingetragen.

3.3 Beschreibung des Vorhabens / der Planung
Ziele und Inhalte der
Planung

Das Ziel der Planung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung einer Kleingartensiedlung, einschließlich der erforderlichen Parkplätze, um der hohen Nachfrage für Kleingärten in Lahr gerecht zu werden.
Hierfür wird ein Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt.
Die Planung umfasst zum einen öffentliche Grünflächen mit gestalterischer und
ökologischer Funktion (1,09 ha), in denen aber auch 85 PKW-Stellplätze untergebracht werden sollen, zum anderen öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleingartenpark, in denen auch Spielplätze zulässig sind (2,20
ha). Hinzu kommen Verkehrsflächen (0,38 ha) in Form von Straßenverkehrsflächen und Geh- und Radwegen, die z. T. mit dem vorhandenen Wegenetz in
Deckung sind, z. T. diese ergänzen. Hinzu kommen innere Erschließungswege, die jedoch nicht planerisch festgesetzt werden.
Im Rahmen der Landesgartenschau 2018 sollen ca. 30 modellhafte Kleingärten
entstehen. Auf dem als Erweiterungsfläche gekennzeichneten Bereich gilt bedingtes Baurecht: Hier ist bis Ende 2018 die Nutzung als Ausstellungsfläche für
die Landesgartenschau zulässig, danach ist als Folgenutzung ebenfalls eine
öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Spielplatz
vorgesehen.

Umweltrelevante
Festsetzungen

Auszug umweltrelevanter Festsetzungen:
Lauben einschl. überdachter Freisitze dürfen je Parzelle eine Grundfläche
von 12 m², eine Höhe von 2,50 m und einen umbauten Raum von 30 m³
nicht überschreiten.
Gewächshäuser sind bis max. 6 m², 220 cm Höhe und nur ohne Fundamente
zulässig.
Öffentliche Grünfläche (ohne Zweckbestimmung) wird als Rasenfläche ausgebildet.
Pflanzbindung: Gehölze an der Römerstraße
Pflanzgebot: Straßenbäume an der Vogesenstraße, Einzelbäume und
Sträucher auf öffentlichen Grünflächen, sowie Obstbäume (Halbstämme
und Hochstämme) innerhalb der Kleingartenanlage.
Festsetzung gemeinschaftlich genutzter, naturnah gestalteter Grünflächen
innerhalb der Kleingartenanlage mit Ansaat einer Blumenwiese und Pflanzung regionaltypischer Obst-Hochstämme.
PKW-Stellplätze sind nur auf gesondert ausgewiesenen Flächen zulässig
und wasserdurchlässig zu befestigen. Garagen sind unzulässig.
Naturnah angelegte Entwässerungsmulden zwischen den Parzellenblöcken.

3.4 Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung
Baubedingt

Durch die Baufeldfreimachung für die Kleingartenanlage einschließlich der Verkehrsflächen und Parkplätze kommt es zu Bodenabgrabungen und Aufschüttungen, zur Flächeninanspruchnahme für Lagerflächen und Baustelleneinrichtungen, sowie zur Beseitigung von Bäumen und sonstigen Gehölzstrukturen.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 9

Des Weiteren entstehen Schall- und Schadstoffemissionen durch Bau- und
Transportfahrzeuge.
Anlagebedingt

Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Plangebiet betreffen vor allem die
Änderung der derzeitigen Biotoptypen und in geringerem Umfang den Verlust
von offenem Boden mit seinen verschiedenen ökologischen Funktionen. Ein
Großteil der derzeitigen Ackerfläche wird in Kleingartenfläche übergehen, inklusive befestigten Wegen, Parkplätzen und Gartenlauben. In den Randbereichen werden die Ackerflächen in öffentliche Grünflächen umgewidmet, verbunden mit einer Rasenansaat und Bepflanzung.

Betriebsbedingt

Die betriebsbedingten Wirkfaktoren sind zeitlich in zwei Abschnitten zu beurteilen:
Während der LGS 2018 ist im Plangebiet mit umfangreichem Besucherverkehr
zu rechnen, insbesondere auf der Kleingarten-Erweiterungsfläche, die als Ausstellungsgelände der LGS genutzt werden soll.
Nach Ende der LGS (ab 2019) geht das Plangebiet in die dauerhafte Nutzung
als Kleingartenpark über. Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung wird das Gebiet dann stärker und regelmäßiger durch die Bewirtschafter
der Kleingärten sowie Besucher und Spaziergänger im Bereich der öffentlichen
Grünflächen und der Spielplätze frequentiert.
Damit verbunden ist auch ein zusätzlicher Quell- und Zielverkehr.
Die aus der Bewirtschaftung der Kleingärten resultierende Beanspruchung von
Boden und Grundwasser entspricht in etwa der landwirtschaftlichen Nutzung.
Im Einzelfall kann die Nutzung extensiver sein, aber auch weniger kontrollierte
Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist denkbar.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 10

3.5 Relevanzmatrix
Die Relevanzmatrix dient dazu, die potentiell erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Diese werden im Rahmen der Umweltprüfung detailliert untersucht und die Ergebnisse im vorliegenden Umweltbericht ausgeführt.

1

2

Beseitigung von Vegetation

-

-

Abgrabungen und Aufschüttungen

-

-

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen -

-

3

4

5

6

-

-

7

Wechselwirkungen

Kultur, Sachgüter

Landschaft/ -sbild

Klima, Luft

Wasser

Boden

Mensch Erholung

Mensch Wohnen

Relevanzmatrix

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

Tabelle 2: Relevanzmatrix

8

9

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Baubedingt

-

Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube)
Erschütterungen

-

-

-

Schallemissionen (Lärm)

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Anlagebedingt
Trennwirkungen (Wege)

-

-

Flächeninanspruchnahme

-

-

-

Betriebsbedingt
Schallemissionen durch das Vorhaben

-

Stoffemissionen (Nährstoffe, Basen)

-

-

Lichtemissionen

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Legende:
relevante, voraussichtlich abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkung
Nachteilige Auswirkungen evtl. gegeben, jedoch voraussichtlich nicht abwägungserheblich, aufgrund von:
a) frühzeitiger Konfliktminimierung /-vermeidung
b) vorhandener Vorbelastung bzw. unterhalb der Erheblichkeitsschwelle
-

Keine erhebliche Auswirkung

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 11

4

Umweltziele / Grünordnungskonzept

4.1 Allgemeine Umweltziele
Definition

Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines
Raums. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen
dar.

Vorgaben

Umweltziele als Bemessungsmaßstab für die zu ermittelnden Auswirkungen
werden abgeleitet aus den nachfolgend aufgeführten Fachgesetzen:

Pflanzen und Tiere

Sichern und Aufwerten der Lebensraumfunktion für Artengemeinschaften und für seltene / gefährdete Arten (§§ 1, 2, 8, 13, 21, 37
BNatSchG), soweit vorhanden.

Boden und Wasser

Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB).
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens gemäß § 1 BBodSchG.
Keine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers (§ 47WHG).
Ortsnahe Versickerung/Verrieselung von Niederschlagswasser oder
Einleitung in ein Gewässer ohne Vermischung mit Schmutzwasser,
sofern dem keine wasserrechtlichen / öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 55 WHG).

Luft / Klima

Schutz von Flächen mit bioklimatischen Funktionen (§§ 1 Abs. 6 Nr. 7
u. 1a BauGB, §§ 1 u. 2 BNatSchG)
Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5
BauGB)

Landschaftsbild

Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum der
Menschen; geschützte Kulturdenkmale sind zu erhalten (§ 1 Abs. 4
und 5 BNatSchG).

Lärm

Berücksichtigung der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und der Grenzwerte der TA Lärm.

4.2 Grünordnungskonzept
Grünordnungskonzept

Das Grünordnungskonzept beinhaltet zum einen den teilweisen Erhalt der vorhandenen Gehölze entlang der Römerstraße (Pflanzbindung) auf Grund ihrer
Funktion als Lebensraum für heimische Vogelarten und als Biotopvernetzungsstruktur, aber auch als optische Zäsur zwischen LGS-Gelände und angrenzender Wohnbebauung. Die durchgängige Hecke soll aber auch ausgelichtet werden und durch gleichzeitige Neupflanzung hochstämmiger Laubbäume sowie
locker angeordneter Strauchgruppen ein durchlässiger, parkartiger Charakter
entwickelt werden.
Mit Pflanzgeboten für neue Laubbäume in der straßenbegleitenden Grünfläche
an der Vogesenstraße soll einerseits ein Beitrag zur Eingriffskompensation an

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 12

Ort und Stelle geleistet werden, andererseits das Baumreihen-Thema vom
nördlich angrenzenden B-Plan Moschee fortgeführt werden.
Die öffentliche Grünfläche im Süden und Osten des Plangebiets entlang der
B36 soll als offene Rasenfläche gestaltet werden, die mit Hochstammlaubbäumen und Blühsträuchern in lockerer Anordnung durchsetzt ist (entsprechend
der Artenempfehlungen in Anhang 4). Durch die Baum- und Strauchpflanzungen können Lebensräume und Nahrungsquellen für heimische Vogelarten geschaffen werden, die zum ökologischen Ausgleich im Plangebiet beitragen. Im
Bereich der Stellplätze sollen Baumanpflanzungen auch als Schattenspender
fungieren. Auf die Verwendung artenreicher Wiesenmischungen für die Ansaat
wird bewusst verzichtet, da eine extensive Flächenbewirtschaftung als Wiese
auf Grund der Kleinflächigkeit, der zahlreichen Gehölzinseln und der Probleme
mit Hundekot nicht realisierbar und finanzierbar erscheint.
Der Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung liegt neben dem rechtsverbindlichen
zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes auch der Gestaltungsplan des Landschaftsarchitekturbüros Club L94 zu Grunde. Die dort geplanten Gemeinschaftsflächen und Entwässerungsmulden spiegeln sich auch in den textlichen
Festsetzungen wieder und können daher auch ohne genaue räumliche Verortung bilanziert werden.
Entwurfsplanung
Club L94

Abbildung 4: Lageplan Club L94 vom 22.01.2016

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 13

5

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der
Planung

Im weiteren Text werden folgende Symbole für die verschiedenen Beeinträchtigungen verwendet:
erhebliche Beeinträchtigung
unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
positive Auswirkung

5.1 Mensch
Bestandsdarstellung /
-bewertung
Wohnen / Gesundheit

Nordöstlich des Plangebietes weist der Bebauungsplan "Kleinfeld Süd" im
maßgeblichen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie ein Mischgebiet (MI) aus. Unmittelbar nördlich grenzt der Bebauungsplan "Moschee" und
im Westen der Bebauungsplan "Riedmatten" an. Letzterer weist im relevanten
Bereich Flächen für Forstwirtschaft sowie einen Schulverkehrsgarten/Verkehrsübungsplatz aus, der aktuell allerdings als Kleingartensiedlung genutzt
wird.
Auf das Plangebiet und die umliegenden Wohngebietsflächen wirken derzeit
Schallimmissionen, ausgehend von B 415 sowie der Rheintalbahn ein, wobei
vor allem der Schienenverkehr zu deutlichen Überschreitungen der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete führt. Wohnnutzung findet im Plangebiet aber aktuell nicht statt und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.
Allerdings ist festzuhalten, dass auch der Aufenthalt im Außenbereich beeinträchtigt ist.

Erholung

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Wohnen / Gesundheit

Im Norden des Plangebietes verläuft innerhalb einer öffentlichen Grünfläche
ein Radweg, der eine wichtige Ost-West-Verbindung über die Rheintalbahn
hinweg darstellt. Darüber hinaus weist das Plangebiet aufgrund der bisherigen
landwirtschaftlichen Nutzung und der Emissionen durch die angrenzenden Verkehrswege keine hervorzuhebende Bedeutung für die Naherholung auf.
Baubedingte Lärmemissionen
Die baubedingten Lärmemissionen innerhalb des Plangebiets beschränken
sich im Wesentlichen auf die Herstellung der Verkehrsflächen und werden daher und auf Grund der begrenzten Dauer nicht als erhebliche Beeinträchtigung
eingestuft.
Betriebsbedingte Lärmemissionen
Als maßgebliche Emissionsquelle ist der zu den Kleingärten gehörende Parkplatz zu nennen. Durch die Anordnung der Stellplätze entlang der B 414 ist
keine nennenswerte Erhöhung von Immissionen an der Wohnbebauung entlang der Römerstraße zu befürchten. Emissionen aus den Kleingärten selbst
sind i. d. R. zu vernachlässigen. Das Planungsgebiet ist bezüglich Schallimmissionen durch die umliegenden Straßen erheblich vorbelastet. Die Schallemissionen des Kleingartenparks werden daher insgesamt als unerheblich eingestuft.

Erholung

Grünflächengestaltung
Die Radwegverbindung bleibt erhalten. Durch die Anlage eines Kleingartenparks mit integrierten Spielplätzen und Gemeinschaftsflächen wird eine Steige-

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 14

rung des Erholungswertes erreicht. Aber auch die in den Randbereichen ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen bieten neue Naherholungsmöglichkeiten,
allerdings mit Beeinträchtigungen durch die Lärmemissionen der B 415. Die
Nutzung der einzelnen Kleingartenparzellen ist jedoch privat und damit einem
begrenzten Personenkreis vorbehalten.
Minimierungs-und
Vermeidungsmaßnahmen
Wohnen / Gesundheit

Eine Wohnnutzung innerhalb des Kleingarten-Areals ist nicht zulässig. Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

Erholung

Innerstädtische Grünflächen unterliegen häufig einer gewissen Lärmbelastung,
die aber in der Regel auch als weniger belastend empfunden wird als in der
freien Landschaft. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Fazit

Die Planung führt zu keiner erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung an der
umgebenden Wohnbebauung. Es ist von einer Aufwertung der Erholungsfunktion auszugehen.

5.2 Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope)
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Im Plangebiet sind folgende Biotoptypen anzutreffen, (vgl. Bestandsplan, Anlage 1):
-

Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation
Feldgehölz am Radweg im Norden, kartiert als geschütztes Biotop nach §
33 NatSchG BW
Weidengebüsch und Baumweide im Süden
Straßengraben mit Ruderalvegetation entlang der Vogesenstraße und
Ackerrandstreifen
Gehölzbestand entlang der Römerstraße im Nordosten
Rasenfläche entlang des Radwegs im Nordosten
Einzelbäume, heimische und nicht heimische Arten (Baumarten-Tabelle,
Anhang 5)

Die dominierende Landnutzung ist der Ackerbau, zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme vorwiegend in Form von Maisäckern mit geringer Biotopfunktion.
Die Ruderalvegetation entlang der Vogesenstraße wird von Gräsern, AckerKratzdistel (Cirsium arvense), Greiskraut (Senecio spec.), an feuchteren Stellen im Straßengraben auch Blutweiderich (Lythrum salicaria) aufgebaut. Die
Saum- und Ruderalgesellschaften sind vom Straßenverkehr bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung beeinträchtigt und haben geringe bis mittlere Biotopfunktion.
Ebenfalls geringe bis mittlere Biotopfunktion haben die Grünflächen entlang
von Radweg und Römerstraße im Norden, die sich aus häufig gemulchten Rasenflächen, einer schmalen Hecke unter einer Reihe Säulen-Pappeln (Populus
nigra `italica´) und weiteren Einzelbäumen mit Brusthöhendurchmesser (BHD)
zwischen 15 und 40 cm zusammensetzen. Beeinträchtigende Faktoren stellen
hier der Verkehr auf der Römerstraße, die Frequentierung des Radweges und
häufige Mahd dar.
Das Feldgehölz auf Flurstück Nr. 8420 setzt sich aus teilweise abgängigen
Eschen, Silber-Weiden und Walnussbäumen zusammen, im Unterwuchs Hartriegel und Brombeere, umgeben von einem Brennnesselsaum. Das Gehölz hat
Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 15

mittlere bis hohe Biotopfunktion und dient als Trittsteinbiotop, ebenso wie die
Weidengebüsche im Süden von Flurstück Nr. 8418.
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Verlust von Biotoptypen
Die geplante Kleingartenanlage mit den zugehörigen Parkplätzen und Wegen
beansprucht zum größten Teil die Ackerfläche, aber auch das gesetzlich geschützte Feldgehölz im Norden wird durch den Rundweg und die Gartenparzellen überplant. Der mögliche Entfall des geschützten Biotops ist in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung der Biotoptypen bereits berücksichtigt. Vor der
tatsächlichen Entfernung ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen und ggf. an anderer Stelle gleichartiger
und gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Das Feldgehölz ist zudem laut Stellungnahme des Landesbetrieb Forst B-W vom 25.06.2013 Wald im Sinne des § 2
LWaldG. Demnach ist für eine Fläche von ca. 600 m² auf Flurstück 8420 eine
Waldumwandlungserklärung erforderlich. Gemäß Entscheidung der Körperschaftsforstdirektion Freiburg vom 14.10.2013 wurde eine Waldumwandlungserklärung erteilt. Als Auflage wird eine Ersatzaufforstung im Umfang von 600
m² auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 2066-2073 auf Gemarkung Mietersheim
genannt. Nach Neuordnung und Zusammenlegung entspricht dies Teilflächen
der Flurstücke Nr. 2093 und Nr. 2073. Unter der Voraussetzung einer vergleichbaren Artenzusammensetzung kann die Ersatzaufforstung auch als Ausgleich
für den o. g. geschützten Biotop herangezogen werden.
Im Bereich der Grünfläche südlich des Radweges führt die Umwidmung in eine
Kleingartensiedlung zum teilweisen Verlust des dortigen Baumbestands. Betroffen sind hier 4 jüngere Berg- und Feld-Ahorne (BHD 15-20), 1 Spitz-Ahorn
(BHD 30), ein Walnussbaum (BHD 45) sowie eine junge Esche (BHD 10)
(Baum-Nr. 1, 2, 3, 4, 7, 8, 10).
Umgestaltung der Grünfläche an der Römerstraße
Die Grünfläche zwischen Radweg und Römerstraße bleibt erhalten. Die Hecke
und die Säulen-Pappeln sind grundsätzlich zum Erhalt festgesetzt. Durch Auslichten des Unterwuchses einerseits und Neupflanzung von Strauchgruppen
und hochstämmigen Bäumen andererseits soll aber ein offenerer, parkartiger
Charakter entwickelt werden. Kurzfristig sind hiermit Eingriffe in die Kraut- und
Strauchschicht verbunden, die aber durch die Neupflanzungen kompensiert
werden.

Aufwertung Biotoptypen
Die Umwandlung von Ackerflächen in Kleingärten lässt eine Steigerung des
Biotopwertes erwarten. Zwar nimmt die Störungsintensität durch die tagsüber
regelmäßig anwesenden Nutzer zu, aber in Kleingartenanlagen entwickelt sich
i. d. R. ein vielfältiges Mosaik aus verschiedenen Kleinbiotopen mit zahlreichen
blühenden Pflanzen, Sträuchern, Obstbäumen und Beerensträuchern. Diese
bieten Lebens- und Nahrungsraum für viele Insekten- und Vogelarten. Gartenlauben, unverfugte Steinmauern und offene Bodenstellen bieten oft auch Habitate für Zauneidechsen und Erdkröten. Fledermäuse finden Tagesverstecke
und Jagdhabitate. Eine sichere Prognose, welche Arten sich einstellen werden,
ist nicht möglich, aber in der Summe ist von einer höheren Wertigkeit der Gesamtanlage auszugehen.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 16

Die rechnerische Gegenüberstellung der Biotopwertigkeit vor und nach Umsetzung der Planung ist der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung in Kap. 8.1 zu entnehmen. Eine Bilanzierung des Biotopwertes der o.g. planexternen Ersatzaufforstung dieser Fläche vor und nach der Aufforstung ist bislang nicht erfolgt und
nicht Bestandteil der Eingriffs-Ausgleichsbilanz. Sofern sich aus der Bilanzierung ein weiterer Überschuss an Ökopunkten ergibt, kann dieser in einem Ökokonto für andere Eingriffsvorhaben bevorratet werden.
Minimierungs-und
Vermeidungsmaßnahmen

Der Erhalt der Gehölze im Bereich der Grünfläche an der Römerstraße ist im
Bebauungsplan durch Festsetzung einer Pflanzbindung rechtlich zu sichern.

Fazit

Das Vorhaben beansprucht überwiegend Biotoptypen von geringer bis mittlerer
Wertigkeit, aber auch das höherwertige, geschützte Feldgehölz im Norden und
einige Einzelbäume gehen verloren. Im Gegenzug entsteht innerhalb des Kleingartenparks ein kleinteiliges Biotopmosaik, das von extensiv gepflegten Grünflächen mit zusätzlicher ökologischer Ausgleichsfunktion eingerahmt wird. In
der Summe ergibt sich eine Verbesserung der Biotopstrukturen, die sich in einer positiven Biotopbilanz mit einem Überschuss von 71.672 ÖP ausdrückt.

Gehölze dürfen nur im Winterhalbjahr zwischen 1. Oktober und 28. Februar
gerodet werden, also außerhalb der Vegetations- und Vogelbrutzeit.

5.3 Tiere (Artenschutz)
Methode

Faunistische Bestandsaufnahmen liegen nicht vor. Am 17.06.2015 wurde eine
Übersichtsbegehung mit Sichtung der Habitatstrukturen und Ermittlung von potentiellen Lebensstätten durchgeführt.

Bestandsdarstellung/
-bewertung

Das Plangebiet ist überwiegend durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt.
Um die bestehende Ackerfläche finden sich wegbegleitende Einzelgehölze und
Gehölzgruppen. Hier sind jedoch auch angepflanzte gebiets- oder standortfremde Baumarten und Zuchtformen anzutreffen. Das weitere Umfeld ist durch
Siedlungs- und Verkehrsflächen im Norden und Osten, durch Vogesenstraße
und Kleingartensiedlung im Westen und die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung mit überwiegend Maisanbau im Süden geprägt. Bei einer großräumigeren Betrachtung wird die Insellage der bislang unbebauten Flächen
zwischen weiteren großflächigen Gewerbeflächen im Westen und Süden und
den Hauptverkehrsachsen B 415, B 3 und Rheintalbahn deutlich.

Artenschutzrelevante
Strukturen

Als artenschutzrelevante Habitatstruktur im Plangebiet sind die Gehölze anzusprechen, insbesondere das als Biotop kartierte Feldgehölz am Nordrand, südlich des Radweges. Es unterliegt aber, wie auch die übrigen Hecken und
Bäume im Gebiet, einer mittleren Störungsintensität durch Verkehrslärm und
die Frequentierung des Geh- und Radweges.

Brutvögel

Die Eignung der Gehölze als Vogellebensraum wird durch ihre vergleichsweise
isolierte Lage, die randlichen Störeffekte und nur eingeschränkt zur Verfügung
stehende Nahrungshabitate gemindert. Die Ackerflächen werden intensiv genutzt und bieten nur sehr wenige naturnahe Strukturen.
Auf Grund der genannten Beeinträchtigungen handelt es sich aber bei den im
Plangebiet zu erwartenden Arten um allgemein verbreitete, ungefährdete Arten
mit breitem Lebensraumspektrum, die an das städtische Umfeld angepasst
sind. Das Vorkommen von anspruchsvolleren, oder gefährdeten und dadurch
planungsrelevanten Arten ist nicht zu erwarten.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 17

Fledermäuse

Wie bei den Brutvögeln sind auch bei den Fledermäusen lediglich solche Arten
zu erwarten, die an menschliche Siedlungen angepasst sind bzw. ein breites
Spektrum möglicher Lebensräume nutzen. Aufgrund der Stadtrandlage ist vor
allem die Nutzung durch Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) denkbar.
Wochenstuben bzw. Massenquartiere sind im Plangebiet und seinem Umfeld
nicht bekannt und nicht zu erwarten. Große Baumhöhlen, die Raum für Wochenstuben oder Gruppenquartiere bieten, konnten bei der Baumkartierung im
Plangebiet nicht festgestellt werden. Es erfolgte allerdings lediglich eine Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Kleinere Astlöcher, Risse und Rindenspalten könnten jedoch als Einzelquartiere (Männchen-Quartiere im Sommer oder
Herbstquartiere) genutzt werden. Auch ist eine Funktion des Feldgehölzes als
Leitstruktur möglich.

Sonstige

Ein Vorkommen von weiteren streng geschützten Arten des Anhang IV der
FFH-Richtlinie (Reptilien, Amphibien, Falter, Libellen, etc.) im Plangebiet kann
aufgrund der jeweils speziellen Lebensraumansprüche, ausgeschlossen werden.

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Durch die Anlage von Kleingärten ist im betreffenden Bereich im Vergleich zum
Ausgangszustand eine ökologische Aufwertung zu erwarten. Kleingärten weisen in der Regel eine hohe Strukturierung und eine Vielfalt an angepflanzten
Gehölzen, Zier- und Nutzpflanzen auf. Sie stellen potenziell Lebensraum und
Nahrungsgrundlage für verschiedene Insektenarten, Vögel und Kleinsäuger
einschl. Fledermäusen dar.

Potenzielle Verbotstatbestände

Baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen
Im Zuge der Bauarbeiten kann es aufgrund von Gehölzrodungen zur Tötung
von Brutvögeln und Fledermäusen kommen. Mit den unten beschriebenen
Maßnahmen wird dies vermieden.
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln und Fledermäusen
Baubedingt gehen sieben Einzelbäume und das Feldgehölz am Nordrand des
Plangebietes mit einem Umfang von rund 635 m² als mögliche Fortpflanzungsund Ruhestätten für Brutvögel verloren. Horst- oder Höhlenbäume sind hiervon
augenscheinlich nicht betroffen. Die Hecke entlang der Römerstraße bleibt im
Wesentlichen erhalten, wird aber durch Auslichten und Aufasten von Bäumen
einerseits, Neupflanzung von Strauchgruppen und Hochstämmen andererseits
zu einem parkartig aufgelockerten Bestand umgebaut.
Demgegenüber steht die Anpflanzung von mindestens 39 Laubbäumen und
zusätzlichen Sträuchern im Bereich der die Kleingartensiedlung umgebenden
öffentlichen Grünfläche.
Der Verlust der Gehölze stellt eine geringfügige Reduzierung des Habitatangebotes dar, der überwiegende Teil der Gehölze bleibt aber erhalten, so dass die
ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Zudem werden innerhalb der Kleingartensiedlung bzw. des Landesgartenschaugeländes
zeitnah umfangreiche Gehölzanpflanzungen vorgenommen, die mittelfristig ein
vergrößertes Lebensraumangebot bieten. Die kurzfristigen Eingriffe sind nicht
als erhebliche Beeinträchtigung bzw. Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr.
3 zu bewerten.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Störung von Fledermäusen durch Lichtimmissionen

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 18

Hinsichtlich der Lichtimmissionen (Beleuchtung von Parkplatz und Wegen) sind
einige Fledermausarten sensibel und zeigen Meideverhalten (z.B. Myotis-Arten). Andere Arten wie z.B. die Zwergfledermaus nutzen hingegen die durch
das Licht auf Insekten ausgeübte Lockwirkung und jagen oftmals im Umfeld
von Beleuchtungskörpern. Es wird nicht angenommen, dass das Plangebiet ein
essentielles Nahrungshabitat von lichtsensiblen Fledermausarten darstellt.
Dadurch sind hinsichtlich der geplanten Lichtimmissionen keine erheblichen
Störungen zu erwarten.
Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Die baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen wird vermieden,
indem Gehölzrodungen auf die Zeit vom 1. Oktober bis 1. März beschränkt
werden.
Zur Vermeidung des Verlustes an Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln wird der Gehölzbestand entlang der Römerstraße zum Erhalt festgesetzt.
Für die Beleuchtung von Parkplätzen und Wegen wird die Verwendung insektenschonender Leuchtmittel (Natrium-Niederdruckdampflampen oder LED)
festgesetzt.

Fazit

Nach Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht erfüllt. Für das Schutzgut Arten verbleiben
keine erheblichen Beeinträchtigungen.

5.4 Boden
Die natürlichen Bodenfunktionen werden entsprechend des Leitfadens „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) bewertet. Der
Ausgleichsbedarf wird gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (LUBW 2012) ermittelt.
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Das Plangebiet liegt im oberrheinischen Tiefland auf quartären Schotterablagerungen des Schutter-Schwemmfächers. Die Grundwasser führenden Kieskörper werden hier von einer mächtigen Auenlehmlage überdeckt. Unter dem
Einfluss der ehemaligen Auendynamik der Schutter hat sich als bodenkundliche Einheit ein Brauner Auenboden-Auengley aus Auenlehm über Niederterrassenschottern entwickelt. Durch die Abflussbegrenzung in der Schutter
kommt es heute nicht mehr zu Überschwemmungen, so dass Auenverhältnisse
nicht mehr bestehen. Auch der prägende Grundwassereinfluss auf die oberen
Bodenschichten ist nicht mehr gegeben.
Für die Bewertung der Bodenfunktionen wurde die Bodenschätzung für BadenWürttemberg herangezogen, die im Plangebiet die Klassenzeichen L I a 2 – 69
sowie (LII a2) – 62 GRA ausweist.
Die Bodenfunktionen sind demnach wie folgt zu bewerten:
Standort für naturnahe Vegetation: gering (1)
(Der Standort eignet sich nicht zur Besiedlung mit einer potentiell schützenswerten Vegetation.)
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: hoch (3)
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: hoch (3)
Filter und Puffer für Schadstoffe: hoch (3)
Gesamtbewertung: 3

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 19

Insgesamt wird die Funktionserfüllung des Bodens im Plangebiet mit „hoch“
bewertet. Die Bodenfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ ist nur
bei einer hohen oder sehr hohen Funktionserfüllung (Bewertungsklassen 3 und
4) relevant. Dies ist bei den Böden im Plangebiet nicht der Fall.
Die Auswertung der Bodendaten auf Grundlage des Leitfadens „Bewertung von
Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW, 2012) ist im Detail der Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung in Kapitel 8.2 zu entnehmen.
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Bodenversiegelung
Der Bebauungsplan ermöglicht die Versiegelung von 3.850 m² Boden durch
Verkehrsflächen. Innerhalb der Gemeinschaftsflächen ist außerdem ein eingeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von 150 m² zulässig. Die Bodenfunktionen gehen hier vollständig verloren. Hinzu kommen die durch Gartenlauben und „innere Erschließungswege“ überbauten bzw. befestigten Flächen.
Die hierfür beanspruchten Flächen sind im Bebauungsplan nicht exakt festgelegt. Festgesetzt ist lediglich eine maximale Lauben-Grundfläche von 12 m². In
Verbindung mit dem Vorabzug des Ausführungsplans zur Landesgartenschau
2018 (club L94, Köln, 22.01.2016) wurde ein befestigter Anteil der Grünfläche
mit Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage von ca. 15 % ermittelt, entsprechend ca. 0,25 ha. (Lauben und Wege innerhalb der Parzellen, innere Erschließung der Kleingartensiedlung)
Für ca. 85 Pkw- Stellplätze kommen ca. 1.275 m² wasserdurchlässig als Schotterrasen befestigte Fläche hinzu. Die Bodenfunktionen bleiben hier teilweise
erhalten.
Für Entwässerungsgräben werden ca. 1.275 m² modelliert, anschließend aber
wieder mit einer mindestens 30 cm starken Oberbodenschicht angedeckt, so
dass die Bodenfunktionen weitgehend erhalten werden. Es erfolgt eine pauschale Abwertung um eine Wertstufe.
Die innerhalb der Kleingartensiedlung ebenfalls zulässigen Gewächshäuser
werden nicht als Eingriff bilanziert, da trotz der Überbauung auf der Fläche noch
Wasser versickert und die natürlichen Bodenfunktionen erhalten bleiben.
Bauzeitlich befahrene und umgelagerte Oberböden
Bei sorgfältiger Baustelleneinrichtung, ggf. fachgerechter Bodenbearbeitung
und anschließender Lockerung (s.u.) kann auf betroffenen Flächen die Leistungsfähigkeit des Bodens weitgehend erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Im Bereich der Parkplätze sind alle Stellplätze versickerungsfähig zu befestigen (Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen).
Bei Aushub, Lagerung und Einbau ist ein fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial gemäß DIN19731 innerhalb der nicht überbauten Flächen zu realisieren. Bei Aushub, Lagerung und Wiedereinbau vom Boden erfolgt eine Schichtung von kulturfähigem Oberboden über mineralischem Unterboden.
Bei Feststellung altlastenrelevanter Schadstoffbelastungen ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren.
Die bauzeitlich beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren, indem der Boden
gelockert und der zwischengelagerte Mutterboden wieder aufgebracht wird.

Fazit

Als Folge von Bebauung und Flächenversiegelung kommt es auf insgesamt ca.
0,65 ha zum Verlust von Bodenfunktionen. Hinzu kommen die wasserdurchläs-

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 20

sige Befestigung von 85 PKW-Stellplätzen (ca. 0,13 ha) mit teilweisem Bodenfunktionsverlust und die Modellierung von Entwässerungsmulden mit geringem
Bodenfunktionsverlust. Es entsteht ein Kompensationsbedarf von 61.845 ÖP.

5.5 Wasser
Bestandsdarstellung /
-bewertung
Grund- und Oberflächengewässer

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des oberrheinischen Tieflandes und
weist mächtige Grundwasserleiter aus quartären Kiesen und Sanden auf. Die
Grundwasserleiter werden von den tonig-lehmigen Ablagerungen der Schutter
aus der Nacheiszeit überdeckt. Für das Schuttertal wurden Durchlässigkeitsbeiwerte von rund 0,3 x 10 m-3 ermittelt. Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot sind (hinsichtlich Mächtigkeit der grundwasserführenden Kieslager) von sehr hoher Wertigkeit.
Der Grundwasserstand (Mittelwert) im Plangebiet liegt in Anlehnung an die
Grundwasser-Messpunkte in der näheren Umgebung (501/ Langenwinkel und
602 / Seepark) bei 157,6 m ü. NN und damit ca. 2 m unter Gelände (Bezugshöhe Fahrbahnoberkante Vogesenstraße mit 159,9 m ü. NN, die Ackerfläche
liegt geringfügig tiefer).
Im Westen des Planungsgebietes liegt ein straßenbegleitender Graben, der nur
zeitweise Wasser führt. Natürliche Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Grundwasser

Bauzeitlich verringerte Grundwasserneubildung
Während der Bauzeit kommt es zu geringen Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt durch verminderte Versickerungsfähigkeit. Diese wird durch die
Beseitigung der Vegetation, Flächenbefestigung und Bodenverdichtung hervorgerufen. Bei Einhalten der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen
ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu rechnen.
Verschmutzung des Grundwassers während der Bauarbeiten
Bei der Einhaltung der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht
mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers zu rechnen.
Eingriffe in die grundwasserführenden Bodenschichten
Eingriffe in die grundwasserführenden Bodenschichten sind nicht zulässig. Der
mittlere Grundwasserstand wird im Bebauungsplan aufgeführt und ist im Zuge
der Bauarbeiten zu berücksichtigen.
Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung
Es erfolgt eine Verminderung der Grundwasseranreicherung aus Niederschlag
durch Bebauung und Bodenversiegelung (Verkehrsflächen, Gartenlauben einschl. Zuwegung, insgesamt ca. 6.600 m²). Weitere 1.275 m² werden wasserdurchlässig befestigt (Schotterrasen). Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt ausschließlich über Versickerung auf den angrenzenden Grünflächen, z. T. auch in eigens hierfür angelegten Mulden. Die Verminderung der
Grundwasserneubildung beschränkt sich daher auf die erhöhten Verdunstungsraten befestigter bzw. bebauter Flächen.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 21

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Um baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden sind alle
potenziell wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle, Fette, Treibstoffe) sachgemäß
zu lagern und einzusetzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
auf der Baustelleneinrichtungsfläche über einer als Sammelfläche ausgebildeten Schutzfolie zu betanken. Havariemittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten. Des Weiteren sind alle Abfallstoffe und Abwässer ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Die unter 5.4 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens gelten auch hier.
Die Parkplätze sind wasserdurchlässig als Schotterrasen anzulegen.

Fazit

Das Plangebiet ist von hoher Bedeutung für Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot. Bei Beachtung der genannten Vermeidungsmaßnahmen wird
das Grundwasser durch die Planung nicht beeinträchtigt.

5.6 Klima / Luft
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Das Plangebiet stellt mit seinen offenen, unversiegelten Flächen ein KaltluftEntstehungsgebiet im Westen von Lahr dar. Die regionale Klimaanalyse am
südlichen Oberrhein gibt für das Gebiet dennoch teilweise ein erhöhtes Wärmebelastungsrisiko an, was durch die innerstädtische Lage bedingt ist. Die
Freiflächen und der Gehölzbestand haben daher eine wichtige, bioklimatische
Ausgleichsfunktion.
Durch die angrenzenden Straßen besteht eine lufthygienische Vorbelastung.
Abgas- und Staubemissionen während der Bauzeit
Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zu Beeinträchtigungen durch Abgas- und
Staubemissionen der Transportfahrzeuge und Baumaschinen. Diese beschränken sich auf die Bauzeit. Bei Ausführung der Arbeiten nach dem Stand
der Technik wird nicht von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
Erhöhung des Wärmebelastungsrisiko durch Versiegelung
Die im Zuge der Anlage des Kleingartenparks geplante Neuversiegelung und
Überbauung durch Wege und Gartenlauben ist von geringem Ausmaß, gleichzeitig bleiben umfangreiche Grünflächen erhalten. Daher wird nicht mit einer
Erhöhung des Wärmebelastungsrisikos gerechnet.
Durch die gärtnerische Nutzung ist zukünftig von zusätzlichen Gehölzanpflanzungen auszugehen (Sträucher und kleinkronige Bäume). Dies wirkt sich positiv auf die lufthygienischen Verhältnisse aus.

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Die geplante Neupflanzung von insgesamt 40 Laubbäumen im Bereich der öffentlichen Grünfläche (außerhalb der Kleingartenanlage) wirkt dem Wärmebelastungsrisiko entgegen und wirkt sich positiv auf die Lufthygiene im Plangebiet
aus.

Fazit

Das Plangebiet weist eine mittlere Bedeutung für die innerstädtische Kaltluftproduktion und die damit verbundenen bioklimatische Ausgleichsfunktion auf.
Das Planvorhaben führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigungen des
Schutzguts Klima / Luft.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 22

5.7 Landschaftsbild
Bestandsdarstellung /
-bewertung

Darstellung und Bewertung der Auswirkungen

Das Landschaftsbild wird von den nördlich außerhalb des Plangebietes an der
Römerstraße stehenden Wohnhochhäusern dominiert. Die parallel zur Römerstraße verlaufende Gehölzkulisse bildet zusammen mit anderen, vorgelagerten
Einzelbäumen und Feldgehölzen einen guten Übergang von den Ackerflächen
zu den nordöstlich stehenden Wohnhochhäusern und bindet den Siedlungsrand bestmöglich in die Landschaft ein. Der als „Landschaft“ anzusprechende
Ausschnitt liegt allerdings isoliert zwischen Hauptverkehrsachsen und weiteren
Siedlungs- und Gewerbeflächen im Süden und Westen und hat daher in Verbindung mit der ansonsten intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur geringe
Bedeutung. Bedeutende Fernsicht-Achsen sind nicht betroffen.
Verlust von Gehölzen
Der Rodung einzelner Bäume entlang des Fahrradwegs an der Römerstraße
steht die Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der öffentlichen Grünfläche sowie einer Baumreihe entlang der Vogesenstraße gegenüber. Auch innerhalb der Kleingartensiedlung ist ein Mindestmaß an Durchgrünung gewährleistet, da die Landesgartenschau GmbH sowohl im Bereich der
Gemeinschaftsflächen, als auch innerhalb einzelner Kleingartenparzellen halbund hochstämmige Obstbäume pflanzen wird. Weitere Pflanzungen werden
von den künftigen Nutzern der Kleingärten vorgenommen werden.
Neubau Kleingartenpark
Mit der Umwidmung der Ackerfläche in einen Kleingartenpark wird keine Bebauung vorbereitet. Die gärtnerische Nutzung der Fläche entspricht einer üblichen Freiflächennutzung im innerstädtischen Bereich und kann zu einer höheren Vielfalt im Landschaftsbild beitragen. Die Änderung wird daher als landschaftsverträglich eingestuft.

Minimierungs-und
Vermeidungsmaßnahmen

Durch den weitgehenden Erhalt der Gehölzkulisse am Nordrand und zusätzliche Pflanzgebote wird das Gelände eingegrünt.

Fazit

Das Schutzgut Landschaft wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Mit der
Anlage eines vielfältig strukturierten Kleingartenparks wird das Landschaftsbild
aufgewertet.

5.8 Kultur- und Sachgüter
Bestandsdarstellung /
-bewertung
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen / nicht bekannt.
Es ist keine Beeinträchtigung erkennbar.

Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG die Denkmalbehörde(n) oder
die Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeige, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) sind bis zum Ablauf des
vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten,
sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stutt-

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 23

gart, Referat 84 - Archäologische Denkmalpflege mit einer Verkürzung einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 27 DSchG wird
hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz
ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen.
Fazit

Vorkommen von Kultur- und Sachgütern sind nicht bekannt und damit für die
Planung voraussichtlich nicht relevant.

5.9 Wechselwirkungen
Aus den Untersuchungen ergeben sich keine Hinweise auf erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über die in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten Auswirkungen auf die Schutzgüter hinausgehen.

6

Planungsalternativen

6.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Nichtdurchführung
der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe das Plangebiet entsprechend seines
derzeitigen Zustands bestehen und die oben genannten Umweltauswirkungen
träten nicht ein.

6.2 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Standortalternativen

Als Voraussetzung für eine Bewerbung um die Ausrichtung einer Landesgartenschau wurde nach geeigneten Flächen gesucht. Das Ergebnis dieses Suchlaufs waren die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres Brüchle. Sie waren die einzige Alternative, die eine sinnvolle Lage im Stadtgefüge
und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau miteinander vereint haben.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 24

7

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation

7.1 Zusammenfassung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Minimierung nachteiliger Auswirkungen
durch technischen
Umweltschutz

V1
Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Aushub, Lagerung und
Einbau gemäß DIN 19731 innerhalb der nicht überbauten Flächen. Bei Aushub,
Lagerung und Wiedereinbau vom Boden erfolgt eine Schichtung von kulturfähigem Oberboden über mineralischem Unterboden.
V2
Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Versickerung unbelasteten Niederschlagswasser muss gemäß Arbeitsblatt DVWK A 138 erfolgen.
Die oberste Bodenschicht der Mulden sind mit einem sorptionsfähigen Substrat
(humoses, sandig-lehmiges Bodenmaterial) von mindestens 30 cm Mächtigkeit
herzustellen und zu begrünen.
V3
Zur Versickerung von Niederschlagswasser müssen alle Pkw-Stellplätze
mit wasserdurchlässiger Oberfläche mit Begrünung hergestellt werden (Schotterrasen).

Sonstige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

V4
Die baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen ist zu vermeiden, indem Gehölzrodungen auf die Zeit vom 1. Oktober bis 01. März beschränkt werden.
V6
Zur Vermeidung des Verlustes an Fortpflanzungs- und Ruhestätten
von Brutvögeln ist der Gehölzbestand entlang der Römerstraße zum Erhalt
festzusetzen. Das Auslichten des Unterwuchses aus gestalterischen Gründen
ist durch Neupflanzung von Bäumen und lockeren Strauchgruppen zu kompensieren, so dass der Anteil an Gehölzfläche gleich bleibt.
V7
Für die Beleuchtung von Parkplätzen und Wegen ist die Nutzung insektenschonender Leuchtmittel festzusetzen.

7.2 Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich
Ausgleichsmaßnahmen

A1
Pflanzgebot Straßenbäume
Der Verlust von Einzelbäumen wird durch die Pflanzung von 12 Straßenbäumen innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang der Vogesenstraße kompensiert werden.
Die Straßenbäume werden in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz mit 540 ÖP/Baum
angerechnet.
A2
Pflanzgebot Baum- u. Strauchpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen
Die öffentliche Grünfläche im Süden des Plangebiets soll mit hochstämmigen
Laubbäumen und Blühsträuchern in lockerer Anordnung gestaltet werden.

Verbleibende erhebliche
Beeinträchtigungen

Es verbleibt nach Umsetzung der Maßnahmen kein Kompensationsdefizit. Weitere Ausgleichmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 25

8

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

8.1 Arten und Biotope
Tabelle 3: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Biotope
nach dem Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO)

Flächennutzung / Biotoptyp
33.80 Zierrasen

Anzahl

Ausgangszustand

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation
37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation
41.22 Feldhecke mittlerer Standorte
42.20 Gebüsch mittlerer Standorte
44.30 Heckenzaun (Liguster)
60.21 Völlig versiegelte Straße
60.25 Grasweg
45.30a Laubbaum auf geringwertigem Biotoptyp (Baumnr. 1-10, 2532), durchschn. Stamm-U 106 cm x GW 8 = 848 ÖP/Baum
45.30a Laubbaum auf geringwertigem Biotoptyp, 2 Punkte Abschlag
für nicht heimische Baumart (Populus nigra 'Italica', Baumnr. 11 24), durchschn. Stamm-U 157 cm x GW 6 = 942 ÖP/Baum

18

848

15.264

14

942

13.188

Summe Ausgangszustand

36.826

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Verkehrsflächen/überbaubaure Fläche)
60.63 Mischtyp von Nutz- und Ziergärten mit Gartenlauben und Zuwegung (Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingärten, inkl. Erweiterungsfläche ab 2018), 22.022 m² abzgl. Gemeinschaftsflächen und
Entwässerungsmulden
33.80 Zierrasen + 45.40a Streuobstbestand (Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz, inkl. Erweiterungsfläche ab 2018)

Planungszustand

Fläche Grundwert Gesamt
( m²)
(ÖP)
(ÖP)
3.960
4
15.840
610
11
6.710
27.390
4
109.560
2.046
17
34.775
210
16
3.360
90
6
540
2.135
1
2.135
385
6
2.310

203.682

4.000

1

4.000

16.952

6

101.712

3.750

12

45.000

1.170

16

18.720

8.579

6

51.474

41.22 Feldhecke (öffentliche Grünfläche/Pflanzbindung)

500

17

8.500

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (öffentl. Grünfl./
Graben)

600

11

6.600

1.275

4

5.100

35.41 Hochstaudenflug quelliger, sumpfiger oder mooriger Standorte
+ 42.30 Gebüsch feuchter Standorte (Entwässerungs-mulden innerhalb Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingärten)
33.80 Zierrasen (öffentliche Grünfläche)

33.70 Trittpflanzenbestand (öffentl. Grünfläche/PKW-Stellplätze,
Schotterrasen)
45.30a: Laubbaum auf öffentlicher Grünfläche, 2 Punkte Abschlag für
Zuchtformen/nicht heimische Baumarten, durchschn. Stamm-U nach
25 Jahren: 90 cm x GW 6 = 540 ÖP/Baum (öffentl. Grünfläche/Pflanzgebot)

39

540

21.060

45.30a: Laubbaum, 2 Punkte Abschlag für nicht heimische Baumart
(Populus nigra 'Italica'), auf geringwertigem Biotoptyp (Baumnr. 11 24), durchschn. Stamm-U 157 cm x GW 6 = 942 ÖP/Baum (öffentl.
Grünfläche/Pflanzbindung)

14

942

13.188

Summe Planungszustand (ohne Ausgleichsmaßnahmen)

36.826

Bilanz: Planungszustand minus Ausgangszustand
Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

275.354
71.672
Seite 26

8.2 Boden
Tabelle 4: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden
nach dem Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO). Die Bewertung der Bodenfunktionen im Bestand erfolgt durch Auswertung der Bodenschätzungsdaten.

Ausgangszustand

Flächennutzung/ Biotoptyp
Völlig versiegelter Boden (Rad- und Wirtschaftswege)
Natürliche Böden, Bewertung gem. Boden-schätzungsdaten (L I a 2 - 69, L II a 2 - 62 GRA)

Summe Ausgangszustand
Völlig versiegelter Boden (Verkehrsflächen) mit
Versickerung über Nebenflächen

Fläche
in qm

Bewertung der Bodenfunktionen, Stufen: 0
Ökopunkte
sehr gering, 1 gering, 2 mittel, 3 hoch, 4 sehr
hoch
AusNatürl.
gleichsFilter- und Gesamt / pro
gesamt
Bodenm²
funkt. i.
PufferDurch(pro Fläfrucht(MW *
che)
Wasser- funktion
schnitt
4)
barkeit
kreislauf

2.139

0,0

1,0

0,0

0,33

1,33

2.852

34.687

3,0

3,0

3,0

3,00

12,00

416.244

36.826

419.096

4.000

0,0

1,0

0,0

0,33

1,33

5.333

2.542

0,0

1,0

0,0

0,33

1,33

3.389

1.275

1,0

1,0

1,0

1,00

4,00

5.100

1.170

2,0

2,0

2,0

2,00

8,00

9.360

14.410

3,0

3,0

3,0

3,00

12,00

172.920

13.429

3,0

3,0

3,0

3,00

12,00

161.148

Überbaute oder befestigte Flächen innerhalb der
Kleingartenanlage mit Versickerung über Nebenflächen, oder wasserdurchl. Beläge (Lauben,
Wege, Flächenanteil von ca. 15 % von 16.952 m²)

Planung

Teilversiegelter Boden (PKW-Stellplätze auf
Schotterrasen)
Unversiegelte Böden mit Modellierungsarbeiten
und anschl. Oberbodenauftrag (Entwässerungsgraben)
Unveränderte Böden innerhalb der Kleingartenanlage (Flächenanteil von ca. 85 % von 16.952 m²)
Unveränderte Böden im Bereich der Gemeinschaftsflächen

Gesamt

Summe Planungszustand (ohne Ausgleichsmaßnahmen)

36.826

357.251

Bilanz: Planungszustand minus Ausgangszustand

-61.845

Übertrag Bilanz Biotoptypen: Planungszustand minus Ausgangszustand (inklusive interne Ausgleichsmaßnahmen)

71.672

Gesamtbilanz Biotoptypen und Boden (Plangebiet)

9.827

* Gemäß dem Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung wird zur Berechnung der "Wertigkeit" des Bodens in Ökopunkten (ÖP) die durchschnittliche Bewertung der Bodenfunktionen mit dem Faktor 4 multipliziert.

Mit dem Überschuss aus der Biotopbilanz wird das Defizit aus der Bodenbilanz kompensiert.
Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 27

8.3 Sonstige Schutzgüter
Mensch / Gesundheit

Keine Kompensation erforderlich.

Mensch / Erholung

Keine Kompensation erforderlich.

Wasser

Keine Kompensation erforderlich.

Klima / Luft

Keine Kompensation erforderlich.

Landschaftsbild

Keine Kompensation erforderlich.

Kultur- und Sachgüter

Keine Kompensation erforderlich.

9

Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen und Hinweise

9.1 Grünflächen gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB
Öffentliche
Grünflächen

Die gesamte öffentliche Grünfläche ist als Rasenfläche anzulegen. Für die Ansaat ist Landschaftsrasen mit Kräutern zu verwenden.

9.2 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB
M1

Pkw-Stellplätze sind wasserdurchlässig als Schotterrasen zu befestigen.

M2

Die Entwässerungsmulden zwischen den Parzellenblöcken sind naturnah zu
gestalten. Die Versickerung von Niederschlagswasser darf nur über eine mindestens 30 cm starke belebte Oberbodenschicht erfolgen. Die Mulde ist mit
einer an wechselfeuchte Standorte angepassten Saatgutmischung anzusäen
und extensiv zu pflegen. 30 % der Böschungsflächen sind mit standorttypischen und heimischen Baum- und Straucharten in lockeren Gruppen oder als
Solitärgehölze zu bepflanzen. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und im
mehrjährigen Turnus nach Bedarf auszulichten oder abschnittsweise auf den
Stock zu setzen.
Bei der Mahd ist abschnittsweise vorzugehen, um ein konstantes Nahrungsangebot für Insekten aufrecht zu erhalten. Je nach Wüchsigkeit des Standorts
genügt eine Mahd im mehrjährigen Turnus, oder eine jährliche Herbstmahd.

M3

Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenfreundliche Lampen
(z.B. Natriumdampflampen oder LED-Leuchten) zulässig.

9.3 Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB
Pfb 1

Pflanzbindung Hecke entlang Römerstraße
Die bestehenden Gehölze parallel zur Römerstraße sind zu erhalten, zu pflegen und weiter zu entwickeln. Im Rahmen der Pflegearbeiten darf der Bestand
im Turnus von 7 bis 10 Jahren ausgelichtet werden. Gerodete Bäume und
Sträucher sind innerhalb der umgrenzten Gesamtfläche von 2.000 m² gleich-

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 28

wertig zu ersetzen, so dass dauerhaft 500 m² Gehölzfläche (= 25 % Flächenanteil) erhalten bleiben. Empfehlungen für Baum- und Straucharten sind der
beigefügten Pflanzliste, Nr. 4.1 – 4.3 zu entnehmen. Entwicklungsziel ist ein
parkartig aufgelockerter Gehölzbestand mit mittelgroßen, aufgeasteten Laubbäumen und einzelnen Strauchgruppen.
Die gesetzlichen Vorgaben zu Rodungszeiten sind zu beachten.
Pfg 1

Pflanzgebot Parkbäume
An den im zeichnerischen Teil dargestellten Standorten entlang der Vogesenstraße und entlang der Parkplätze sind 40 mittel- bis großkronige Laubbäume
(Empfehlungen in beigefügter Pflanzliste, Nr. 4.4) zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten. Vorhandene Bäume können auf das Pflanzgebot angerechnet werden. Die Laubbäume entlang der Vogesenstraße sind in einem Abstand von 8
m untereinander zu pflanzen. Abgehende Bäume sind gleichartig zu ersetzen.
Entlang der Parkplätze sind Abweichungen vom eingetragenen Standort der
Bäume bis zu 10 m möglich. Beim Ausfall von Bäumen muss entsprechender
Ersatz in Art und Qualität geleistet werden. Alle Bäume sind in Baumscheiben
/ Vegetationsflächen von mind. 6 m² Größe zu pflanzen.

Pfg 2

Pflanzgebot Dauerkleingartenanlage bis 2018
In der bis zur Landesgartenschau 2018 umgesetzten Kleingartenanlage ist eine
Fläche von ca. 900 m² von Parzellen und Lauben freizuhalten. Auf dieser Fläche wird eine naturnahe Gestaltung als Blumenwiese mit mindestens 10 locker
verteilten, hochstämmigen, regionaltypischen Obstbäumen (Empfehlungen in
beigefügter Pflanzliste, Nr. 2) festgesetzt. Auch in den bis zur Landesgartenschau 2018 zu schaffenden Parzellen wird die locker verteilte Pflanzung von
mindestens 12 halbstämmigen, regionaltypischen Obstbäumen festgesetzt.
Erweiterungsfläche nach 2018
Im Erweiterungsbereich für die Kleingartenanlage sind zwei Flächen von jeweils ca. 1500 m² von Parzellen und Lauben freizuhalten und als gemeinschaftliche zu nutzende Grünfläche zu gestalten. Es sind jeweils mindestens 15 hochstämmige, regionaltypische Obstbäume (Empfehlungen in beigefügter Pflanzliste, Nr. 2) zu pflanzen.

9.4 Hinweise
Artenschutz

Rodungen von Bäumen und Gehölzen sind mit Bezug zu § 39 Abs. 5 Nr. 2
BNatSchG lediglich außerhalb der Brutperiode von 30. September bis 01. März
eines jeden Jahres zulässig.

Bodenschutz

Die folgenden Hinweise sollen dazu dienen, die Erhaltung des Bodens und seiner Funktion zu sichern. Gesetzliche Grundlagen finden sich § 2 des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) vom 14.12.2004 und für den Bereich der
Bauleitplanung in § 1 a BauGB. Insbesondere ist bei Baumaßnahmen auf einen
sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten.

Allgemeine Bestimmungen

Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass nur so viel Mutterboden abgeschoben wird, wie für die Erschließung des Baufeldes unbedingt notwendig ist.
Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden Freiflächen ist nicht zulässig.
Bodenarbeiten sollten grundsätzlich nur bei schwach feuchtem Boden (dunkelt
beim Befeuchten nach) und bei niederschlagsfreier Witterung erfolgen.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 29

Ein erforderlicher Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung
von Mutterboden und Unterboden durchzuführen.
Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebiets, z.B. zum Zwecke des
Massenausgleichs, der Geländemodellierung usw. darf der Mutterboden des
Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für die
Auffüllung ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden.
Anfallender Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen; Er darf nicht als Anbzw. Auffüllmaterial (Mulden, Baugrube, Arbeitsgraben usw.) benutzt werden.
Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes nicht ausgeschlossen
werden können, sind der Unteren Bodenschutzbehörde zu melden.
Bestimmungen zur Verwendung und Behandlung von Mutterboden

Ein Überschuss an Mutterboden soll nicht zur Krumenerhöhung auf nicht in Anspruch genommenen Flächen verwendet werden. Er ist anderweitig zu verwenden (Grünanlagen, Rekultivierung, Bodenverbesserungen) oder wiederverwertbar auf geeigneten Flächen in Mieten zwischenzulagern.
Für die Lagerung bis zur Wiederverwertung ist der Mutterboden maximal 2 m
hoch locker aufzuschütten, damit die erforderliche Durchlüftung gewährleistet
ist.
Vor Wiederauftrag des Mutterbodens sind Unterbodenverdichtungen durch
Auflockerung bis an wasserdurchlässige Schichten zu beseitigen, damit ein
ausreichender Wurzelraum für die geplante Bepflanzung und eine flächige Versickerung von Oberflächenwasser gewährleistet sind.
Die Auftragshöhe soll 20 cm bei Grünanlagen und 30 cm bei Grabeland nicht
überschreiten.

10

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

Notwendigkeit von
Überwachungsmaßnahen (Monitoring)

Das Risiko unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen wird im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Eingriffe im Verhältnis zur bestehenden
landwirtschaftlichen Nutzung als gering eingeschätzt.
Es sind daher keine Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen
vorgesehen.

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 30

11

Zusammenfassung
Der Kleingartenpark ist eine von drei Parkanlagen, die im Zuge der Landesgartenschau 2018 in Lahr geschaffen werden. Um den im Gemeinderat im Mai
2014 beschlossenen Rahmenplan planungsrechtlich zu sichern, wird der Bebauungsplan Kleingartenpark-Römerstraße aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 3,68 ha. Das Plangebiet
besteht derzeit überwiegend aus intensiv genutzten Ackerflächen, am nördlichen Rand verläuft eine Grünfläche mit einem Radweg. Die nördlich angrenzende Wohnbebauung ist durch eine Hecke und eine markante Baumreihe aus
Säulen-Pappeln abgeschirmt. Die Planung sieht vor, im Bereich der Ackerflächen eine Dauerkleingartenanlage anzulegen. Dabei soll zunächst bis zum
Jahr 2018 im Rahmen der Landesgartenschau der östliche Teil realisiert werden, der westliche Teil wird als Erweiterungsoption mit einem bedingten Baurecht für Dauerkleingärten ab Anfang 2019 ausgewiesen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Nutzung als Ausstellungsfläche für die LGS zulässig.
Um die Dauerkleingartenlage herum werden öffentliche Grünflächen ohne weitere Zweckbestimmung ausgewiesen, die durch Ansaat von Landschaftsrasen
und Baumpflanzungen parkartig gestaltet und durch einen Rundweg erschlossen werden sollen. Eine Baumreihe entlang der Vogesenstraße soll die im
nördlich angrenzenden B-Plan „Moschee“ festgesetzte Baumreihe fortführen.
Am südlichen Gebietsrand werden Parkmöglichkeiten für bis zu 85 Pkw geschaffen, wobei die Stellplatzflächen wasserdurchlässig und begrünt (Schotterrasen) auszubilden sind.
Innerhalb der Kleingartenanlage sind Gemeinschaftsflächen geplant, die als
Obstwiese angelegt werden, aber auch Raum für Spielgeräte u.ä bieten sollen.
Dort ist auch als einzige Bebauung ein eingeschossiges Gebäude mit einer
Grundfläche von 150 m² zulässig. In den Kleingartenparzellen sind lediglich
Gartenlauben für die Unterbringung von Gerätschaften, aber ohne Wasser- und
Stromanschluss zulässig.
Umweltrelevante Festsetzungen sind die Pflanzbindung entlang der Römerstraße, die den Erhalt der dortigen Gehölze sichert, wobei eine Umgestaltung
in einen parkartig aufgelockerten Bestand zulässig ist, sowie die Pflanzung von
mindestens 39 Bäumen.
Die Planung bewirkt nur in geringem Umfang Eingriffe in Natur und Landschaft,
insbesondere in das Schutzgut Boden durch die Neuanlage von Wegen und
kleinflächige Bebauung. Zugleich erfährt das Gebiet durch die künftige kleinstrukturierte, vielfältige Nutzung und neue Gehölzpflanzungen eine Aufwertung
für Tiere und Pflanzen. In der Gesamtbilanz heben sich die Eingriffe und die
Aufwertungen im Gebiet gegenseitig auf.
Bei Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Eingriffe in
Natur und Landschaft.

Freiburg, den 29.04.2016
Michael Glaser (M. Sc. Geograph)
faktorgruen

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 31

Anhang 1: Baumbestandsliste
Nr.

Artname latein

Artname deutsch

BHD (cm)

Kronenbreite (m)

1

Acer pseudoplatanus

Bergahorn

15

4

2

Acer pseudoplatanus

Bergahorn

15

4

Laubbaum

15

4

3
4

Acer campestre

Feldahorn

20

6

5

Juglans regia

Walnuss

15

6

6

Juglans regia

Walnuss

15

6

7

Acer platanoides

Spitzahorn

30

6

8

Juglans regia

Walnuss

45

8

10

Fraxinus excelsior

Gemeine Esche

10

2

11

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

12

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

13

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

14

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

15

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

16

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

17

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

18

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

19

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

20

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

21

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

22

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

23

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

24

Populus nigra 'Italica'

Pyramiden- bzw. Italienpappel

50

8

25

Acer platanoides

Spitzahorn

40

8

26

Acer platanoides

Spitzahorn

2x40

10

27

Juglans regia

Walnuss

30

8

28

Acer pseudoplatanus

Bergahorn

25

6

29

Populus tremula

Zitterpappel

20

6

30

Quercus robur

Stieleiche

10

4

Laubbaum

10

4

Silberweide

2x50

10

31
32

Salix alba

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 32

Anhang 2: Pflanzliste (Empfehlungen)
Nr. 1: Bäume und Sträucher für die Dauerkleingartenanlage
Nr. 1.1: privat genutzte Gartenparzellen
- Halbstämmige Obstbäume aus regionaler Herkunft
Nr. 1.2: geschnittene Hecken (farbige Gliederung der Parzellenblöcke):
Block rot:
Blasenspiere (Physocarpus opulifolius 'Diabolo')
Block gelb:
Gelblaubige Zwerg-Fasanenspiere (Physocarpus opolifolius ‚Dart‘s Gold‘)
Gold-Liguster (Ligustrum ovalifolium ‚Aureum‘)
Block blau:
Zwerg-Purpurweide (Salix purpurea 'Nana')
Block grün:
Portugisischer Kirschlorbeer (Prunus lusitanica)
Nr. 1.3: Rank- und Kletterpflanzen für Begrünung von Gartenlauben
Echtes Geißblatt (Lonicera caprifolium)
Kletterrosen in Sorten (Rosa spec.)
Selbstkletternde Jungfernrebe (Parthenocissus quinquefolia)
Nr. 2: Bäume für Gemeinschaftsflächen innerhalb Kleingartenanlage
Hochstämmige Obstbäume, regionaltypische Streuobstsorten, z. B.
Dollenseppler
Jakob Fischer
Kaiser Wilhelm
Königin Victoria
Löhrpflaume
Oberösterreichische Weinbirne
Weißer Winterglockenapfel
Zibarte
Nr. 3: Bäume und Sträucher für Entwässerungsmulden/“ökologische Zäsuren“
Bäume
Purpur-Erle (Alnus spaethii)
Italienische Erle (Alnus cordata)
Sträucher
Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana)
Mandel-Weide (Salix triandra)
Korb-Weide (Salix viminalis)
Purpur-Weide (Salix purpurea)
Asch-Weide (Salix cinerea)
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 33

Nr. 4: Bäume und Sträucher für öffentliche Grünflächen
Nr. 4.1: gebietsheimische, mittelkronige Laubbäume:
Feldahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Zitter-Pappel (Populus tremula)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Salweide (Salix caprea)
Nr. 4.2: mittelkronige Laubbäume mit besonderem Gestaltungsaspekt
Schmalblättrige Esche 'Raywood' (Fraxinus angustifolia ‚Raywood‘)
Tupelobaum (Nyssa sylvatica)
Rot-Ahorn (Acer rubrum 'October Glory')
Nr. 4.3: gebietsheimischer Sträucher für frei wachsende Hecken oder Strauchgruppen:
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Haselnuss (Corylus avellana)
Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)
Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Schlehe (Prunus spinosa)
Hunds-Rose (Rosa canina)
Kreuzdorn (Rhamnus cathartica)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Nr. 4.4 Straßenbäume entlang der Vogesenstraße
Spitz-Ahorn (Acer platanoides ‘Farlake’s Green’)

Stadt Lahr, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Kleingartenpark Römerstraße
Fassung zum Satzungsbeschluss

Seite 34

Stadt Lahr, Bebauungsplan
Kleingartenpark
Biotoptypen
Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation
Feldhecke mittlerer Standorte
Gebüsch mittlerer Standorte
Grasweg
Heckenzaun
Völlig versiegelte Straße
Zierrasen

1
2

grasreiche Ruderalvegetation
3

gesetzlich geschützter Biotop
4
5

(
!
(!
(
!

6

Einzelbaum mit Nummerierung,
vgl. Baumbestandsliste im Anhang 1 zum UB

7

Sonstiges
räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

8
11
10

12
13
14
25

15

26

16

17

18

27

19

20

21

22

24

23

28
29

30

31

32

0

45

±

90
Meter

Partnerschaftsgesellschaft
Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart
www.faktorgruen.de

Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de
Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Kleingartenpark Römerstraße,
Lahr
Lahr

Planbez.

Bestandsplan Biotoptypen

Maßstab

1:1.500

Bearbeiter

Gl

Datum

29.04.2016

L:\gop\455-Lahr, Kleingartenpark\GIS\Projekte\gop455_Biotoptypen_Kleingartenpark_160429.mxd