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Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Aufstellungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 05.08.2016 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 217/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

18.08.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Für den Bereich südlich und westlich der Straße Am Stadtpark sowie nördlich der
Dinglinger Hauptstraße und östlich der Lindenbergstraße wird der Bebauungsplan
QUARTIER AM STADTPARK aufgestellt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 217/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Im Einzelhandelsbereich gibt es regelmäßig Anfragen und Wünsche von Betreibern, die nicht
ohne Weiteres in Einklang mit den aktuell verbindlichen Planungszielen gebracht werden
können. In der Klausur des Gemeinderates am 11. Juli 2015 hatte das Stadtplanungsamt die
Vielzahl der Absichten vorgestellt.
Das die Planungsziele beschreibende Einzelhandelskonzept von 2008 wird derzeit fortgeschrieben und inhaltlich erweitert. Das damit beauftragte Büro Dr. Acocella wird den Entwurf
seiner Konzeption am 13. September 2016 dem Arbeitskreis Einzelhandelskonzept vorstellen. Darin enthalten wird auch eine Nahversorgungskonzeption sein, die Fragen der Neuansiedlung oder Erweiterung von Lebensmittelmärkten beantworten soll. Dies hat die Stadt allen ihr bekannten Interessenten mitgeteilt und gebeten, die Empfehlungen des Konzeptes
abzuwarten.
Aktuell liegt dennoch eine Bauvoranfrage eines Investors vor, der auf dem Areal Nestler
Wellpappe, Am Stadtpark 1, eine Wohnbebauung mit einem integrierten Discounter errichten
möchte. Die Bauvoranfrage beinhaltet konkret 5 Zeilengebäude mit 4 Geschossen und einen
Lebensmitteldiscounter von 800 m² Verkaufsfläche.
Bei den im Jahr 2015 geführten Gesprächen hatte die Verwaltung dem Investor und dem Eigentümer mitgeteilt, dass zur Ansiedlungsmöglichkeit eines Discounters erst nach Vorliegen
des überarbeiteten Einzelhandelskonzeptes Aussagen getroffen werden können. Darüberhinaus wurde dem Investor mitgeteilt, dass die in einem ersten Entwurf vorgestellten 4geschossigen Geschosswohnungsbauten aus städtebaulicher Sicht überdimensioniert sind
und in der Höhe zu gliedern wären.
Der Investor legte anschließend ein geändertes Konzept vor, mit einer kleinteiligeren Wohnbebauung im Westen des Areals und weiterhin einem Discounter mit 1000 m² Verkaufsfläche. Die Höhenentwicklung und Dichte wurde von der Verwaltung als städtebaulich verträglich eingestuft. Die Frage zum Discounter blieb offen, allerdings traf die Verwaltung die Aussage, dass ein Angebot über 800 m² Verkaufsfläche planungsrechtlich nicht vorstellbar sei.
Die jetzt eingegangene Bauvoranfrage basiert auf dem 1. Entwurf des Investors mit den aus
Sicht der Verwaltung überdimensionierten Geschosswohnungsbauten im Westen des Grundstücks. Ergänzend wird der Gebäudetypus Geschosswohnungsbau um 2 Zeilen in Richtung
Osten erweitert und im Erdgeschoss soll der Discounter mit 800 m² Verkaufsfläche und vorgelagertem Parkplatz entstehen.
Da bei Bauvoranfragen die Genehmigungsfristen deutlich kürzer sind als bei Bauanträgen
kann mit der Entscheidung über die Anfrage nicht gewartet werden, bis die Konzeption als
Entscheidungsgrundlage vorgestellt, diskutiert und beschlossen wurde. Um hier einer städtebaulichen Fehlentwicklung vorzubeugen, empfiehlt die Verwaltung, direkt tätig zu werden.
Daher soll ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Gleichzeitig
steht darauf aufbauend der Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch auf
der Tagesordnung, um handeln zu können.
Der Geltungsbereich des vorgeschlagenen Bebauungsplanes QUARTIER AM STADTPARK
ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlich. Die Größe des Plangebietes beträgt rund
3 Hektar.
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit auch eine Veränderungssperre beschlossen werden kann.

Drucksache 217/2016

Dr. Wolfgang G. Müller

Seite - 3 -

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.