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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 05.08.2016 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 216/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

18.08.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

---

---

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt
---

Betreff:

Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes AREAL HEIM, 1. Änderung und
Erweiterung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
beschlossen.
Die Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flurstücksnummern 5745, 5745/2,
5747, 5747/1, 5747/3, 5747/10 - 5747/15, 5747/17 - 5747/20 und 5748 liegen im
räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.

Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 216/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung ist eine aktuell vorliegende Bauvoranfrage, die eine deutliche Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Lidl-Marktes auf
gut 1.000 qm beinhaltet.
Das Einzelhandelskonzept inklusive Nahversorgungskonzept der Stadt Lahr wird derzeit fortgeschrieben. Es ist als Beurteilungsgrundlage für das Erweiterungsvorhaben unerlässlich,
wird aber innerhalb der durch die Landesbauordnung vorgeschriebenen Genehmigungsfrist
der Voranfrage nicht vorliegen.
Um unerwünschte Entwicklungen im gesamten Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans zu verhindern, soll die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden.
Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren,
sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.