Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr
Datum: 05.08.2016 Az.: -0687 Lö
Drucksache Nr.: 216/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
18.08.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
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Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
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Betreff:
Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes AREAL HEIM, 1. Änderung und
Erweiterung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
beschlossen.
Die Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flurstücksnummern 5745, 5745/2,
5747, 5747/1, 5747/3, 5747/10 - 5747/15, 5747/17 - 5747/20 und 5748 liegen im
räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.
Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 216/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung ist eine aktuell vorliegende Bauvoranfrage, die eine deutliche Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Lidl-Marktes auf
gut 1.000 qm beinhaltet.
Das Einzelhandelskonzept inklusive Nahversorgungskonzept der Stadt Lahr wird derzeit fortgeschrieben. Es ist als Beurteilungsgrundlage für das Erweiterungsvorhaben unerlässlich,
wird aber innerhalb der durch die Landesbauordnung vorgeschriebenen Genehmigungsfrist
der Voranfrage nicht vorliegen.
Um unerwünschte Entwicklungen im gesamten Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans zu verhindern, soll die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden.
Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren,
sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.
Dr. Wolfgang G. Müller
Sabine Fink
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.