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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Lahr über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 27.09.2016 Az.: StFW / BVS Drucksache Nr.: 267/2016
131.42.02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Feuerwehrausschuss gehört am 27.07.2016

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Satzung der Stadt Lahr über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald
- Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) -

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die
Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt
Lahr/Schwarzwald
- Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) -

Anlage(n):
Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 267/2016

Seite - 2 -

Begründung:
I.

Allgemein

Mit der Neufassung des Feuerwehrgesetztes Baden-Württemberg am 17.12.2015
wurde die Abrechnung der Stundensätze in eine halbstündliche Taktung geändert.
Durch diese Änderung ist die bisherige Form der Auszahlung der Entschädigung
der Einsätze nicht mehr Rechtskonform, weshalb ein Neuerlass der Feuerwehrentschädigungssatzung unabwendbar ist. Im Zuge der Umsetzung der Änderung wurde die FwES geprüft und überarbeitet.
II.

Änderungen

Nachfolgend sind die im Vergleich zur bestehenden Feuerwehrentschädigungssatzung maßgeblichen Änderungen dargestellt:
 Änderung der Stunden- und Pauschalsätzen:
Der Stundensatz für ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr Stadt
Lahr wurde von € 11,50 auf € 12,50 und der Pauschalsatz für die Rückkehr
zum Arbeitsplatz bzw. zur Wohnung wurde von € 9,00 auf € 9,50 erhöht.
Desweitern wurde der Pauschalsatz für die Feuerwehrangehörigen welche
zum Einsatz antreten, jedoch nicht zum Einsatz ausrücken, aufgrund der
vorgegebenen halbstündlichen Taktung von bisher € 11,50 auf € 9,50 angepasst.


Entschädigung Funktionsträger:
Ebenfalls wurden die Jahresentschädigungen für die Amts- und Funktionsträger entsprechend des Entwurfes erhöht.



Erfrischungszuschuss:
Bei Einsätzen im Stadtgebiet, welche zusammenhängend über vier Stunden
andauern, wird die Verpflegung zukünftig von der Stadtverwaltung Lahr gestellt. Demzufolge entfällt die bisherige Auszahlung eines pauschalen Erfrischungszuschusses in Höhe von € 11,50 an den Feuerwehrangehörigen.
Hintergrund dieser Änderung ist ein Abstimmungsergebnis des Abteilungsausschusses der Feuerwehr Stadt Lahr Abteilung Sulz, welcher nicht mit der
bisherigen Art und Weiße der Leistung des Erfrischungszuschusses einverstanden war.
Über diese Änderung hat der Feuerwehrausschuss gesondert Beschluss gefasst, welche mit 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen wurde.

Der Feuerwehrausschuss hat allen anderen Änderungen des beiliegenden Entwurfes in seiner Sitzung am 27.07.2016 bereits einstimmig zugestimmt.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Thomas Happersberger
Stadtbrandoberamtsrat