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Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)

                                    
                                        Erläuterungsbericht

21.09.2016

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr- Kippenheim
Änderungen im Bereich der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim
Flächenausweisungen
1. Gemarkung Lahr
1.1 Bereich Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 0,5 ha)
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
von 1998 ist der betreffende Bereich als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportanlage
dargestellt. Der Bebauungsplan MITTELWALD setzt für diesen Bereich ein
Allgemeines Wohngebiet fest.
Anlass für die Planänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans war die
Verlagerung des Wohnheimes der Lahrer Werkstätten der Johannes Diakonie
Mosbach. Das alte Wohnheim am Standort „Im Dornschlag“ stammt aus dem Jahr
1974. Die bei der Errichtung des Wohnheimes gewählte Bauweise und die Lage (an
der B 36 und der DB-Strecke Rheintalbahn) ließen die Einhaltung von Vorgaben der
Heimaufsicht nicht mehr zu bzw. hätten einen hohen Sanierungsaufwand zur Folge
gehabt, der die Grenzen der Wirtschaftlichkeit überstiegen hätte. Pflegerelevante
Standards konnten in diesem Rahmen nicht mehr erfüllt werden. Die Suche nach
adäquaten Standorten innerhalb des Ortsetters Langenwinkel führte wegen zu
geringer Grundstücksgrößen oder anderer Ausschluss-kriterien wie etwa einer
vorhandenen 110 KV- Hochspannungsleitung zu keinem Ergebnis. Mit dem Standort
Mittelwald, der im Südwesten an den Ortsetter anschließt, konnte das Wohnheim der
Johannes Diakonie Mosbach im Stadtteil Langenwinkel erhalten werden.
Der Bebauungsplan MITTELWALD wurde am 21.02.2011 als Satzung beschlossen.
Mit der Darstellung als Wohnbaufläche wird der Flächennutzungsplan angepasst.
1.2 Bereich Bebauungsplan RUBIN MÜHLE, Stadtteil Hugsweier
Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Fläche ca. 1,55 ha) und einer
landwirtschaftlichen Fläche (Fläche ca. 0,50 ha)
Zur langfristigen Weiterentwicklung der Rubin Mühle im Stadtteil Hugsweier und zur
Sicherung der dortigen Arbeitsplätze wird eine Betriebserweiterung erforderlich. Zu
diesem Zweck plant das Unternehmen die Errichtung einer weiteren
Produktionshalle. Der geplanten Erweiterung (1,55 ha) in Richtung Süden steht die
Darstellung landwirtschaftlicher Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan von
1998 entgegen, die an das bestehende Betriebsgebäude angrenzen.
Alternative Standorte für eine Erweiterung wurden geprüft, stehen allerdings nicht zur
Verfügung. Die innerbetrieblichen Verfahrensabläufe sowie betriebswirtschaftliche
Gründe erfordern die Konzentration aller Abteilungen an einem Standort. Eine
räumlich vom jetzigen Standort getrennte Erweiterung bzw. Auslagerung einzelner
1

Abteilungen kommt nicht in Betracht. Sie hätte unweigerlich die Verlegung des
gesamten Standorts zur Folge, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Einer Betriebserweiterung in östlicher Richtung stehen Freiflächen entgegen, die
aufgrund privater, vertraglicher Bindungen nicht als Erweiterungsflächen genutzt
werden können. Westlich begrenzt die Schutter und nördlich die Hugsweierer
Hauptstraße das Betriebs-gelände.
Aus diesen Gründen stellt sich eine Erweiterung der vorhandenen Betriebsstätte in
südlicher Richtung als die einzig mögliche und sinnvolle Alternative dar.
Die Realisierung des Erweiterungsvorhabens erfordert zur planungsrechtlichen
Sicherung die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan.
Parallel wird der Bebauungsplan RUBIN MÜHLE für diesen Bereich aufgestellt. Zur
Kompensation der Inanspruchnahme von weiteren landwirtschaftlichen Flächen
sollen die östlich des Betriebsgeländes gelegenen ca. 0,5 ha großen gewerblichen
Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft umgewidmet werden. Der Gemeinderat
der Stadt Lahr hat den entsprechenden Beschluss hierzu am 19.04.2010 gefasst.
Regionaler Grünzug:
Der derzeit noch verbindliche Regionalplan von 1995 weist für die geplante
Erweiterungsfläche einen Regionalen Grünzug aus, in dem eine Besiedlung nicht
zulässig ist. Um diese Ausweisung zu ändern, hatte der Technische Ausschuss die
Verwaltung mit Beschluss vom 24.03.2010 beauftragt, einen Antrag auf
Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu stellen.
Das Regierungspräsidium stimmte dem Antrag mit Bescheid vom 03.08.2010 unter
folgenden Maßgaben zu:
Die Stadt Lahr stellt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.04.2010 die direkt
östlich an das Betriebsgelände der Firma Rubin Mühle angrenzende gewerbliche
Baufläche im Rahmen der anstehenden Flächennutzungsplanfortschreibung als
Fläche für Landwirtschaft dar.
Zur Kompensation der Inanspruchnahme des Regionalen Grünzuges auf regionalplanerischer Ebene wird die Stadt Lahr im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplans 1995 keine Einwände gegen eine Vergrößerung des Regionalen
Grünzugs im östlichen Bereich der Ortsrandlage von Hugsweier geltend machen.
Die naturschutzrechtliche Kompensation für die Inanspruchnahme der Freifläche
erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
Aktueller Stand zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans:
Inzwischen wurde durch den Regionalverband die Gesamtfortschreibung des
Regionalplans bis zur 2. Offenlage des Entwurfs bearbeitet und das Verfahren steht
kurz vor dem Abschluss. Im Entwurf der Gesamtfortschreibung (Stand April 2016) ist
im Änderungsbereich Rubinmühle weder ein regionaler Grünzug noch eine
Grünzäsur enthalten.

2

Hochwasser:
Der Änderungsbereich wird nach derzeitiger Einschätzung auf Grundlage des
vorliegenden
Entwurfes
der
Hochwassergefahrenkarten
bei
extremen
Hochwasserereignissen überflutet. In den hochwassergefährdeten Gebieten sind die
Bestimmungen der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) in der
jeweiligen Fassung anzuwenden. Die bei extremem Hochwasser überfluteten
Flächen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan RUBINMÜHLE auf Basis
des § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich gekennzeichnet als
„Hochwassergefährdetes Gebiet (HQExtrem), bei dessen Bebauung besondere
bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder besondere bauliche
Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind“.
Bereich Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND
Darstellung des Bereichs als Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingartenanlage
(Fläche ca. 4 ha)
Seit Jahren ist in Lahr die Nachfrage nach Kleingärten ungebrochen, eine Warteliste
mit ca. 400 Interessenten ist Beleg dafür. Daher soll auf der ca. 4,0 ha großen
landwirtschaftlichen Fläche im Gewann "Dinglinger Allmend" und in der Nähe des
Tierheims an der Flugplatzstraße eine Kleingartenanlage entstehen. Der in
Aufstellung befindliche Bebauungsplan KLEINGARTEN-ANLAGE DINGLINGER
ALLMEND wird deshalb diesen Bereich als private Grünfläche mit Zweckbestimmung
Dauerkleingärten festsetzen. Der Flächennutzungsplan ist parallel dazu
entsprechend anzupassen.
Regionaler Grünzug:
Der derzeit noch verbindliche Regionalplan von 1995 weist für die geplante
Umwidmungsfläche einen Regionalen Grünzug aus, in dem in Ausnahmefällen
bauliche Anlagen für Erholung, Freizeit und Sport zugelassen werden können.
Inzwischen wurde durch den Regionalverband die Gesamtfortschreibung des
Regionalplans bis zur 2. Offenlage des Entwurfs bearbeitet und das Verfahren steht
kurz vor dem Abschluss. Im Entwurf der Gesamtfortschreibung (Stand April 2016) ist
im Änderungsbereich Dinglinger Allmend weder ein regionaler Grünzug noch eine
Grünzäsur enthalten.
Es ist daher davon auszugehen, dass keine regionalplanerischen Belange gegen die
geplante Umwidmung sprechen.
Hochwasserschutz:
Der Änderungsbereich wird nach derzeitiger Einschätzung auf Grundlage des
vorliegenden
Entwurfes
der
Hochwassergefahrenkarten
bei
extremen
Hochwasserereignissen im nördlichen Bereich überflutet. In den hochwassergefährdeten Gebieten sind die Bestimmungen der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) in der jeweiligen Fassung anzuwenden. Die bei
extremem Hochwasser überfluteten Flächen werden im parallel aufzustellenden
Bebauungsplan KLEINGARTENANLAGE DINGLINGER ALLMEND auf Basis des § 9
Abs. 5 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich gekennzeichnet als „Hochwassergefährdetes Gebiet (HQExtrem), bei dessen Bebauung besondere bauliche
3

Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind“.
2. Gemarkung Kippenheim
2.1 Bereich Pfaffental, Kippenheim
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 0,3 ha)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Pfaffental verfolgte die Gemeinde
Kippenheim das Ziel die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Bereich westlich
des Baugebiets Herrweide/Pfaffental zu klären. Hier befinden sich westlich des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans 4 Wohnhäuser und eine Grünzone, die nach
Norden in die bebauten Flächen der Dorfstruktur hineinragt.
Durch den Bebauungsplan sollte der gliedernde Grünbereich zwischen den
Wohngebieten Mühlenpfad und Herrweide-Pfaffental gesichert und die vorhandene
Siedlungsstruktur im Osten maßvoll ergänzt werden. Inzwischen ist geklärt, dass die
in den Baubereich hineinragende Grünzone im nördlichen Bereich nach § 34
Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) bebaubar ist. Der B-Plan wird von der Gemeinde Kippenheim
nicht weiter verfolgt. Mit der Darstellung der derzeit nach § 34 BauGB bebaubaren
ca. 0,3 ha großen nördlichen Grünzonenfläche als Wohnbaufläche wird der
Flächennutzungsplan an die reale Situation angepasst.
Umweltprüfung
Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim wird die Fläche Bebauungsplan MITTELWALD, für
den das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist, im FNP nur nachgetragen. Auf
eine ausführliche landschaftsökologische Beurteilung wurde daher verzichtet.
Im Änderungsbereich 2.1 Pfaffental wird der Flächennutzungsplan lediglich durch
Darstellung einer ca. 0,3 ha großen Wohnbaufläche an das bestehende Baurecht
nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) angepasst. Daher wird hier auf eine ausführliche
landschaftsökologische Beurteilung verzichtet.
Die Berichte zur Umweltprüfung der Änderungsbereiche Bebauungsplan
DINGLINGER ALLMEND und Bebauungsplan RUBIN MÜHLE sind als Anlage
beigefügt.

Sabine Fink

4

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 2500

1.2 Änderung im Bereich
Bebauungsplan "RUBIN MÜHLE", Stadtteil Hugsweier
Stadtteil
Hugsweier

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Änderungsbereich derzeit als
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gewerbliche Baufläche dargestellt
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Änderungsbereich derzeit als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt

FNP_RubinMühle_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 21.09.16, Lü/Hai

Flächennutzungsplan, 6. Änderung

Entwurf

M. 1 : 2500

1.2 Umwidmung in Gewerbliche Baufläche und
in Flächen für die Landwirtschaft
im Bereich Bebauungsplan "RUBIN MÜHLE", Stadtteil Hugsweier
Stadtteil

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Fläche für die Landwirtschaft,
A= ca 0,5 ha

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Gewerbliche Baufläche,
A= ca 1,5 ha

FNP_RubinMühle_Entwurf.wor

Stadtplanungsamt, 21.09.16, Lü/Hai

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 5000

1.3 Änderung im Bereich
Bebauungsplan "DINGLINGER ALLMEND", Kernstadt Lahr

Änderungsbereich als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt

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Richtung
Hugsweier

FNP_DinglAllmendKleingärten_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 21.09.16, Lü/Hai

Flächennutzungsplan 6. Änderung

Entwurf

M. 1 : 5000

1.3 Umwidmung in Grünfläche
Zweckbestimmung Kleingartenanlage im Bereich
Bebauungsplan "DINGLINGER ALLMEND", Kernstadt Lahr

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Flugpla

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tz

Richtung
Hugsweier

Grünfläche
Zweckbestimmung Kleingartenanlage
A= ca 4,0 ha

FNP_DinglAllmendKleingärten_Entwurf.WOR

Stadtplanungsamt, 21.09.16, Lü/Hai

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998

Bestandsplan

M. 1 : 25oo

2.1 Änderung im Bereich "Pfaffental", Kippenheim

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Kippenheim

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FNP, 5. Änderung vom 06. Juni 2015
als Wohnbaufläche dargestellt

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Änderungsbereich derzeit als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt

FNP_Pfaffental_Bestand.wor

Stadtplanungsamt, 21.09.16, Lü/Hai

Flächennutzungsplan, 6. Änderung

Entwurf

M. 1 : 25oo

2.1 Darstellung Wohnbaufläche
im Bereich "Pfaffental", Kippenheim

K

Kippenheim

53
42

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FNP, 5. Änderung vom 06. Juni 2015
als Wohnbaufläche dargestellt

4.
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flä 1
ch 9.
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rg 20
es 06
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Wohnbaufläche
A= ca. 0,3 ha

FNP_Pfaffental_Entwurf.wor

Stadtplanungsamt, 21.09.16, Lü/Hai