Beschlussvorlage (Schlussbericht 2015)
24. Oktober 2016
2015 -1- Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 VORBLATT Leiter der Verwaltung Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Guido Schöneboom Bürgermeister Bürgermeister Tilmann Petters Fachbediensteter für das Finanzwesen Jürgen Trampert Leiter der Abteilung Stadtkasse Manfred Teufel Leiter/in des Rechnungsprüfungsamtes Christian Zanger Einwohnerzahlen am 43.603 Einwohner 43.914 Einwohner 44.445 Einwohner 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 (Fortschreibung auf Basis Zensus 2011) Gemarkungsfläche am 31.12.2015 6.980 ha Hebesätze für Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 390 v.H. 390 v.H. 390 v.H. (jeweils seit 01.01.2011) Steuerkraftsumme 2013 2014 2015 44.290.710 EUR 48.937.709 EUR 54.943.630 EUR -2- INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNGEN 4 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick 4 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben 6 1.3 Übertragene Aufgaben 7 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung 8 1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO 11 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit 22 2 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG 23 3 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG 24 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2014 24 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 25 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung 25 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 Ausführung des Haushaltsplanes Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Grundsätze der Einnahmebeschaffung Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts Über- und außerplanmäßige Ausgaben 28 30 49 51 52 54 3.5 Kassenmäßiger Abschluss 56 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse 57 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO 58 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen 59 3.9 Haushaltsreste 60 3.10 Verpflichtungsermächtigungen 63 3.11 Kasseneinnahmereste 63 3.12 Kassenausgabereste 66 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 66 3.14 Niedergeschlagene Forderungen 67 3.15 Erlasse 68 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt 68 3.17 Vermögensrechnung 71 3.18 Rücklagen 72 3.19 Stand der Schulden 75 3.20 Beteiligungen 77 4 EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG 78 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge 78 -34.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben 79 4.3 Rahmenverträge für Bauleistungen 87 4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen 88 4.5 Abrechnung Projekt „Code 24“ 88 4.6 Wiederkehrende Liefer- und Dienstleistungen Spital - Wohnen und Pflege - 89 4.7 Kassenprüfung der Zahlstelle beim Stadtarchiv 90 4.8 Überprüfung von Doppelzahlungen 91 4.9 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg Rahmenkonto OST Abrechnung für das HHJ 2015 91 5 ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS 94 5.1 Zusammenfassung 94 5.2 Beschlussvorschlag 94 ABKÜRZUNGEN 95 -4- 1 Vorbemerkungen 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten. Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen. Die in dem zu prüfenden Haushaltsjahr vorgenommene, sehr zeitintensive, unterjährige Prüfungstätigkeit wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die Beratungen einen deutlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch. Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen, aber vor allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen. Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich auch der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen. Das RPA sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im Tagesgeschäft und geht den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als Zeichen einer modernen Prüfung. Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und nicht vergangenheitsorientiert aus. Aus der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die Zukunft auf. Alle unsere Tätigkeiten wollen wir im Sinne der Wesentlichkeit ausrichten und die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge behalten. -5Rückblick Im Rahmen der Beratungen und der Begleitung großer Projekte sowie bei der Durchführung der Prüfungen erfolgte auch im Jahr 2015 eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Beim RPA waren im Jahr 2015 fast alle Stellen besetzt. In den Planstellen des Rechnungsprüfungsamtes ist auch die Tätigkeit des seit dem 01.12.2012 bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt. Unter der neuen Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (seit September 2014) erfolgte im Jahr 2015 die Wiederbesetzung einer Prüferteilzeitstelle zum 01.04.2015. Der fehlende Stellenanteil wurde im 1. Quartal noch durch eine früher im RPA tätige Prüferin in Teilzeit aufgefangen. Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Im Jahr 2015 wurden im RPA interne Schulungen und Workshops zu den Themen Prüfsoftware, Finanzverfahren SAP und neues kommunales Haushaltsrecht (NKHR) durchgeführt. Das Thema Wissenstransfer spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben sowie der Kurzlebigkeit rechtlicher Regelungen eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive, Rolle. Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet. Aufgrund der zunehmenden Beratungs- und Prüfungsleistung im Zusammenhang mit den laufenden großen Baumaßnahmen mussten allerdings auch Abstriche bei den geplanten Schwerpunktprüfungen vorgenommen werden. Ausblick Die umfangreichen Baumaßnahmen, auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018, stellt die Stadt Lahr vor große Herausforderungen. Die Maßnahmen müssen von der Verwaltung im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, was sich auch deutlich auf das Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes, insbesondere in der Bau- und Vergabeprüfung, auswirkt. Die Sachverhalte und Rechtsmaterien werden immer komplexer, was auch zeitlich berücksichtigt werden muss. Die Qualifizierung der Prüfer wird in den nächsten Jahren nicht nur wegen der Einführung des NKHR einen weiterhin hohen Stellenwert einnehmen. Neben den Pflichtaufgaben und weiteren übertragenen Aufgaben, gilt es auch künftig, die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe im Rahmen von Schwerpunktprüfungen zu beleuchten. Wir werden auch in Zukunft hochmotiviert unseren Beitrag leisten, um zu einem bestmöglichen Gelingen der städtischen Aufgabenerfüllung beizutragen. -6- 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in - der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (GemPrO). Dort sind folgende Aufgaben verankert: - die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO) die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO) die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 11 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren (Programme). Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG). Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen. Sie umfasst die in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung der begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan, Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Der Anlagenachweis ist gleichfalls Gegenstand der Kontrolle in Bezug auf die Vermögensrechnung. Den Bereich der Pflichtaufgaben hat der Gesetzgeber so ausgelegt, dass eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle erreicht wird. Eingebunden in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben. *Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. -7- 1.3 Übertragene Aufgaben Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen: - - - - die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr) die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt Lahr. Die Betätigungsprüfung wurde in den mehrjährigen Prüfplan verankert. Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen. -8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des Vereins. Der Jahresabschluss 2015 und 2016 ist vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr zu prüfen. 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt. Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt. Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2015 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich, die Prüfungsplanung, beispielsweise aufgrund von Erkenntnissen aus der laufenden Belegprüfung oder anderweitig auftretender Erfordernisse, anzupassen. Beratung und begleitende Prüfung Im Rahmen unserer Prüfungsarbeit nimmt die Beratung in den verschiedensten Aufgabenbereichen weiter zu. Dieser beratenden Tätigkeit räumt das RPA in seiner täglichen Arbeit einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion Vorgänge neutral beurteilen und in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Kontaktierungen seitens der Fachämter zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen wird. Wir achten dabei allerdings auch darauf, dass unser Prüfungsauftrag durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf nicht dazu führen, dass durch das Einbinden des RPA eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind allerdings überzeugt, dass dieser Spagat zwischen moderner, beratender Prüfung und dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag regelmäßig gelingt. Belegprüfung - Laufende Prüfung der Kassenvorgänge Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt, die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung -9zugeleitet. Diese Art der Prüfung ist zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden; das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess umfangreich wahrnehmen. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2015 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt. Vergabe- und Bauprüfung Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden alle Abschlagszahlungen gesichtet und die Schlussrechnungen überprüft. Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet die Überprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt. Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte. Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgenommen. Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert. Verwendungsnachweise Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit und auf die Vollständigkeit der vom Fachbereich bestätigten Einnahmen und Ausgaben. Schwerpunktprüfungen Schwerpunktprüfungen als Bestandteil der sachlichen Prüfung i.S. von § 6 GemPro sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der unterjährigen Prüfungstätigkeit. Die im Jahr 2015 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt. Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines Jahres einer Prüfung unterzogen werden. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht werden. Das RPA sieht sich als Berater und Partner der Fachämter. Durch die Vielzahl der auch in 2015 in Anspruch genommenen Beratungen ist für uns erkennbar, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird. Während unserer Prüfungshandlungen werden direkte Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch mit - 10 betroffenen Facheinheiten / Querschnittsbereichen bezüglich der getroffenen Feststellungen. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend angepasst und zum Teil auch Prüfungsfeststellungen vermieden werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit von uns begleitet. Für uns stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand, vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar. Jahresrechnung Stadt Lahr Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung wurde uns am 10.06.2016 von der Kämmerei (Endfassung) vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht ist uns am 21.06.2016 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM. Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen Schlussbericht dargestellt. Umfang der Prüfung / Zeitanteile Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden: a) b) 11.5 141.1 interne Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass Kosten Produkten zugeordnet, aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Darin sind auch die Zeiten für die Eigenbetriebe und für den Abwasserzweckverband enthalten. Insofern wird dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen. - 11 Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen. Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile. 1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO Die nachstehende Tabelle mit den Prüfungsthemen gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr geprüften Schwerpunkte und Verwaltungsbereiche. Erstmals haben wir die Tabelle auch um Hinweise und Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle ergänzt. Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten (PtB) oder auf andere geeignete Weise. Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt. Eine ausführlichere Beschreibung zu den Ergebnissen der laufenden, begleitenden Prüfung und der einzelnen Schwerpunktprüfungen findet sich unter Ziffer 4 des Schlussberichtes. - 12 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Abrechnung Projekt Code24 First Level Control EU-Förderung für den Zeitraum August 2014 - Januar 2015 01/2015 Die neuen EU-Timesheets (Arbeitszeitkarten) fordern eine detaillierte Aufgliederung aller Arbeitstage mit Zeitangaben, wodurch einige Korrekturen erforderlich wurden. Die neuen förderfähigen Personalausgaben betragen 64.472,61 EUR statt ursprünglich berechnet 38.075,82 EUR. Entstandene Personalkosten für Januar 2015 konnten noch ergänzt werden. Außerdem erfolgte eine Nachberechnung der Versorgungsumlagen für die Jahre 2013 und 2014. Einzelne Abrechnungsbelege des Bereichs „Travel & Accomodation“ mussten noch aufgenommen bzw. überarbeitet werden. Es wurden überdurchschnittlich hohe Zusatzleistungen ohne weitere formelle Vereinbarungen an Büros abgerechnet. Es stehen zum Prüfungszeitpunkt noch Forderungen von 15.000,- EUR aus, die förderfähig wären. Gemeinkosten wurden aufwandsbedingt nicht geltend gemacht. Bereits geltend gemachte projektbezogene „Shared Costs“ wurden wieder abgesetzt. Die Einnahmen der Payment Claims No 10 und 11 sind eingegangen. Der aktuelle Antrag überschreitet die Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Staff“ sowie „Audit Costs“. Entsprechende Voranmeldungen hierüber sind bereits erfolgt. Ein inhaltlicher Abschlussbericht wurde von Seiten der IGZ erstellt. Prüfungsteilbericht Kassenprüfung im Treffpunkt Stadtmühle am 27.1.2015 02/2015 Prüfungsteilbericht Ableitung Oberflächenwasser BA 2 Entwässerungskanal- und Straßenbauarbeiten Der Handvorschuss wird regelmäßig mit der Stadtkasse abgerechnet. Kassensollund Kassenistbestand stimmen überein. Die Einnahmen wurden vollständig auf das Konto der Stadtkasse einbezahlt. 03/2015 Die Nachtragsvereinbarung war nicht unterzeichnet. Auf Grund fehlender Abrechnungsunterlagen wurde die Schlussrechnung gekürzt. Nach dem Einspruch des Auftragnehmers und einer Nachlieferung von rechnungsbegründenden Unterlagen kam es zu einer Korrektur der Schlussrechnung. Es wurde empfohlen, nicht prüfbare Schlussrechnungen in Anbetracht der Prüffristen aus der VOB/B an die Auftragnehmer zurück zu senden. - 13 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Kasseneinnahmereste (Einzelforderungen) 2014 04/2015 Die Kasseneinnahmereste beliefen sich zum 31.12.2014 (Stand 6.2.2015) im VWH auf 2.477.274,86 EUR im VMH auf 462.538,84 EUR im ShV auf 31.324.347,54 EUR (einschl. Festgeld / Rücklage) Anhand der Sachakten der Stadtkasse wurde den Stand der Beitreibung in stichprobeweise ausgewählten Forderungsfällen überprüft. In die Auswahl wurden insbesondere Fälle einbezogen, welche 2011 und früher zur Zahlung fällig waren. In 4 der 20 Fälle konnten aus unserer Sicht eine unbefristete Niederschlagung und ein Sollabgang erfolgen; in 9 Fällen waren weitere Maßnahmen zu veranlassen. Wir haben empfohlen für die Sachbearbeitung eine interne Regelung zu treffen, ab wann eine befristete bzw. unbefristete Niederschlagung beantragt werden kann, insbesondere für die Fälle, in welchen die Beitreibungsmaßnahmen seit Jahren keinen Erfolg brachten. Der Empfehlung wurde gefolgt. Ziel ist eine zeitnahe Niederschlagung wenn die Einziehung der Forderung vorübergehend bzw. auf Dauer keinen Erfolg verspricht bzw. die Kosten außer Verhältnis zum Forderungsbetrag stehen. Prüfungsteilbericht Rahmenkonto OST- Zwischenfinanzierung Grunderwerb Flugplatzareal 05/2015 Der Prüfungsteilbericht 5/2015 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2014 zusammen (Ziffer 4.12 des Schlussberichts 2014). Im Folgenden werden bereits die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 6/2016, welcher das Prüfungsjahr 2015 als Grundlage hat, dargestellt: Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2015 auf 9.273.671,07 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend nachgewiesen. Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2015 seitens der Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto angelegt. Im Rahmen der Prüfung haben wir innerhalb der Berechnung kleinere Differenzen im Hinblick auf die ermittelten Zinsen bzw. den angenommenen Zeitraum festgestellt. Bei den Ausgaben für Altlastenerkundung und -sanierung, Kostenart 12, wurden die Schlussrechnungen für die gutachterliche Begleitung des Gleisrückbaus und für die Sohlbeprobungen nach dem Ausbau des Gleisschotters gestellt. Für die dabei entstandenen Zusatzleistungen wären grundsätzlich Nachtragsvereinbarungen zu schließen gewesen. - 14 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 05/2015 Im Jahr 2015 gab es drei Grundstücksverkäufe. Die Einnahmen aus den Grundstückserlösen in Höhe von 805.808,- EUR wurden mit Anordnung vom 15.12.2015 der Rücklage zugeführt. Die Abwasserbeiträge wurden dabei für zwei von drei Grundstücksverkäufen für 2015 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abgeführt. Die Berechnung für das dritte Grundstück wird erstellt und soll in der Abrechnung 2016 berücksichtigt werden. Die Mietanteile aus dem Überlassungsvertrag für einen Zeitraum von 5 Jahren der Gebäude und Teilflächen B21, B22, B27 und A63 wurden umfangreich aufgearbeitet und einige Korrekturbuchungen vorgenommen. Außerdem wurde die Verbuchungssystematik für 2015 und 2016 ebenfalls angepasst. Prüfungsteilbericht 06/2015 Die erforderlichen Korrekturbuchungen wurden alle durchgeführt. Entschädigungen an Jugendbegleiter und sonstige Entschädigungen im Bereich des Amtes für Schulen, Soziales und Sport Im Jahr 2014 wurden insgesamt 116.435,64 EUR für Aufwandsentschädigungen und Honorare von Jugendbegleitern und ehrenamtlichen Helfern (ohne Stadtranderholung) im Bereich des Amtes für Schulen, Soziales und Sport ausgegeben. Insgesamt ist sehr gut zu sehen, dass sich die Stadt Lahr auf viele ehrenamtliche Kräfte stützen kann. Insgesamt wurde festgestellt, dass für gleichartige Tätigkeiten, insbesondere für die Jugendbegleiter an den Schulen, keine einheitlichen Sätze und bis zu 12 EUR / Std. gewährt wurden. In der Folge informierte das Amt 50 den Ausschuss für Soziales, Schule und Sport mit der Vorlage vom 24.02.2016 umfassend und ließ Rahmen für die Stundensätze an die ehrenamtlichen Helfer (z.B. Jugendbegleiter 6 – 9 EUR / Std.), wie auch an die Honorarkräfte beschließen. Ergebnis der Einzelfallprüfung: Die mit den Kräften vereinbarten Stunden wurden teilweise überschritten. In Einzelfällen wurde ein höherer Stundensatz wie vereinbart ausbezahlt. Teilweise fehlten Vereinbarungen oder es fehlten in den Vereinbarungen Angaben zur durchgeführten Tätigkeit, so dass die Höhe der Entschädigung / des Honorars nicht beurteilt werden konnte. - 15 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Kassenprüfung der Zahlstelle beim Stadtarchiv 07/2015 Die Überprüfung am 18.03.2015 ergab zunächst einen Kassenüberschuss i.H. von 702,48 EUR; dies war darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen nicht in die Nachweisungsliste eingetragen wurden. Die Nachweisungsliste musste daher bei der Prüfung anhand des vorhandenen, laufenden Quittungsblockes erstellt werden. Nach unserer weiteren Recherche bis ins Jahr 2003 verblieb ein Kassenüberschuss von 135,23 EUR, welcher zu verbuchen war. Die Einnahmen wurden offensichtlich nicht vollständig quittiert, weshalb sich der errechnete Überschuss ergab. Einnahmen aus dem Jahre 2007 und 2008 wurden quittiert, aber noch nicht abgerechnet. Eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Einnahmen dieser Zahlstelle konnte damit von unserer Seite nicht erteilt werden. Die Einnahmen wurden seit dem 11.08.2010 nicht mehr abgerechnet, so dass ein Barbetrag von 1.383,33 EUR vorhanden war. Auf die Einhaltung der Dienstanweisung zur Zahlstelle wurde hingewiesen. Prüfungsteilbericht 08/2015 Rahmenverträge Bauleistungen: Ausschreibung 2015 / 2016 und Abrechnung der Verträge Der Zuschlag für die 42 Rahmenverträge an die Unternehmen mit einer Summe von ca. 1,47 Mio. EUR für den 2 Jahreszeitraum sieht nach einem guten Gesamtergebnis für die Stadt aus (geschätzte Auftragssumme ca. 1,77 Mio. EUR); tatsächlich zeigt sich dies jedoch erst in der Abrechnung, da es im Wesentlichen darauf ankommt, ob die Leistungen auch vorrangig nach dem Standardleistungsbuch oder nach Stunden und Material abgerechnet werden. Im Ergebnis gab es bei 26 von den 42 (62 %) Verträgen nur ein Gebot; bei 5 Verträgen musste aufgrund fehlender Angebote erneut ausgeschrieben werden. Bei 27 der 42 (64 %) ausgeschriebenen Verträge haben die Firmen den Zuschlag erhalten, welche die Leistung bereits in den 2 Jahren zuvor erbracht haben. Für eine bessere Bieterlage sollte der Ausschreibungszeitraum auf September/Oktober gelegt werden, durchgehend eine höhere Bieteranzahl angeschrieben werden und weitere potentielle Bieter akquiriert werden. Aufgrund bisheriger Prüfungserfahrungen wurde bzgl. der Abrechnung der Rahmenverträge auf folgendes hingewiesen: Bei einem vorhersehbaren Einzelauftrag muss eine ausreichende Massenermittlung durch das Fachamt erfolgen und dokumentiert werden. Die Rechnungen sollten grundsätzlich als Rahmenvertragsabrechnung gekennzeichnet sein und die Positionen des Standardleistungsbuches benennen. Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass vorrangig Leistungen nach dem Standardleistungsbuch (Pos.1 des Leistungsverzeichnisses) und nicht nach Stunden und Material abgerechnet werden. - 16 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Kassenprüfung Spital 09/2015 Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag, 31.03.2015 überprüft. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine Beanstandungen. Kassensoll und -ist der Handkasse und Zahlstelle, sowie der Bargeldverwaltung stimmten überein. Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde überarbeitet und sollte zeitnah Anwendung finden. Eine langfristige Liquiditätssicherung ist erforderlich. Prüfungsteilbericht Rathaus II; Sanierung der Heizungsanlage 10/2015 Der Kostenanschlag (Auftragssumme) i. H. v. 235.000,13 EUR lag ca. 45.000.- EUR über der Kostenberechnung von 189.420,00 EUR (+ 24 %). Die Kostenfeststellung lag dann bei 245.553,43 EUR. Die Nachtragsleistungen waren noch zu begründen; die Herleitung der Einheitspreise auf Grundlage des Hauptauftrages war nicht nachvollziehbar. Durch Stellungnahmen der Fachabteilung und des Planungsbüros erfolgten entsprechende Begründungen. In der Schlussrechnung vom 05.05.2014 hat sich eine geringe Überzahlung ergeben, welche zurückzufordern war. Die Bautagesberichte haben gefehlt. Prüfungsteilbericht Kassenprüfung Hauptkasse 11/2015 Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Versorgung und Verkehr sowie Abwasserbeseitigung; der Stiftung Hospital- und Armenfonds und des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Das auf dem Tagesabschluss vom 16.06.2015 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmte dies mit dem Kassensoll überein. Diese werden bis zum Vollzug überwacht. Kassensoll und Kassen-Ist beim Handvorschuss stimmten überein. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 21,5 Mio. EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 4,05 Mio. EUR angelegt. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Auf den Vorrang der Überweisung wurde hingewiesen. Vereinzelt waren zum Zeitpunkt der Prüfung auf den Technischen Debitoren (T.UNBEK und T.KEINSOLL) noch Einzahlungen aus 2014 zur Verbuchung offen (siehe auch GPA-Bericht vom 27.04.2015, A24). Bei den übrigen Debitoren waren zum Zeitpunkt der Prüfung Überzahlungen bei von rund 432.000,- EUR zur Bearbeitung offen. - 17 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Kassenprüfung Terrassenbad (BVVL) 12/2015 Das Rechnungsprüfungsamt führte am 16.09.2015 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Terrassenbad, sowie der Handkasse und des Handvorschusses durch. Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des Terrassenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den ständigen Wechselgeldvorschuss. Prüfungsteilbericht 13/2015 Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein. Kassenprüfung beim Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Schulen, Sport und Verwaltung (Abt. 501) Das Rechnungsprüfungsamt führte am 12.10.2015 eine unvermutete Prüfung der Handkasse und Zahlstelle beim Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Schulen, Sport und Verwaltung durch. Eine ordentliche Abrechnung der Handkasse und Zahlstelle wurde bescheinigt. Die eingerichtete zentrale Zahlstelle funktioniert offensichtlich gut und bietet dem Fachamt 50 einen Überblick über die Abrechnungstätigkeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen und Schulen. In der Dienstanweisung zur Zahlstelle war die Abt. 502 mit den abrechnenden Einrichtungen noch aufzunehmen. Prüfungsteilbericht 14/2015 Wiederkehrende Liefer- und Dienstleistungen Spital - Wohnen und Pflege Ziel der Prüfung war die vergaberechtliche Beurteilung von Zahlungen an externe Vertragspartner. Das Spital - Wohnen und Pflege - hat keine Kreditorenbuchhaltung. Die Ausschreibungspflicht richtet sich nach der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (DA VOL) der Stadt Lahr. Es wurden 24 Liefer- und Dienstleistungen näher betrachtet und für die vergaberechtliche Beurteilung eine Laufzeit von 3 Jahren (2011-2013) zu Grunde gelegt. 8 der 24 untersuchten Leistungen, insbesondere Lieferungen für Lebensmittel und Pflegemittel werden über den Einkaufsverbund der Altenhilfe Beratungs- GmbH (ABG) beschafft. In den Jahren 2011-2013 ergab sich eine Gesamtsumme von ca. 360.000,- EUR brutto für diese Leistungen. Die ABG verhandelt mit den Lieferanten die Konditionen für alle Mitglieder. Es erfolgt in Abhängigkeit der Abnahmemenge bzw. des getätigten Jahresumsatzes eine Jahresrückvergütung der Altenhilfe Beratungs- GmbH (1,95 %). Außerdem wird von Seiten Edeka Union SB eine Rückvergütung gewährt (0,5-0,75 %). Eine vertragliche Regelung über die Höhe der Rückerstattung konnte nicht ermittelt - 18 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Zu 14/2015 werden. Diese war zum Prüfungszeitpunkt noch zu klären bzw. anzufordern. Die übrigen Leistungen werden direkt durch das Spital vergeben. 3 der 24 Leistungen wären öffentlich (eventuell EU-weit) auszuschreiben (ca. 560.000,- EUR brutto in 3 Jahren). Für 4 der 24 Leistungen wäre eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen (ca. 160.000,- EUR brutto in 3 Jahren). Die übrigen Leistungen erfordern die Durchführung einer freihändigen Vergabe. Diese bedarf einer Dokumentation in einem Vergabevermerk und einer regelmäßigen Überprüfung der Preise im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. Prüfungsteilbericht Kassenprüfung BGL 15/2015 Das Rechnungsprüfungsamt führte am 26.11.2015 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstellen „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ und „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch. Zudem erfolgte am 19.11.2015 die Überprüfung des Girokontos bei der Volksbank Lahr. Prüfungsteilbericht 16/2015 Das Bankguthaben des Girokontos laut Kontoauszug der Volksbank Lahr stimmt mit den gebuchten Werten in DATEV überein. Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstellen ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein. Risikoorientierte Prüfung in SAP / Überprüfung von Doppelzahlungen im Finanzverfahren SAP 2013 / 2014 Auch in der öffentlichen Verwaltung besteht das Risiko, dass Geschäftsvorfälle mehrfach erfasst werden und die Auszahlung einer Rechnung bzw. eines Zahlungsvorganges doppelt erfolgt. Um einen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, wurde überprüft, ob Zahlungen an externe Zahlungsempfänger (Kreditoren) versehentlich doppelt geleistet und bisher noch nicht zurückgefordert wurden. Bei der Prüfung wurden zunächst 82 Buchungen aus den Haushaltsjahren 2013 und 2014 mit Hilfe einer Prüfsoftware in Bezug auf Mehrfachzahlungen identifiziert. 5 Zahlungen waren tatsächliche Doppelzahlungen mit einem Betrag in Höhe von 6.630,63 EUR. Von diesen 5 Doppelzahlungen wurden 4 bereits zurückerstattet, nachdem dies bemerkt oder von den Zahlungsempfängern gemeldet wurde. Ein geringfügiger Betrag musste noch zurückgefordert werden. Im Ergebnis zeigt dies, dass in der Regel eine versehentliche Doppelanweisung / Doppelzahlung einer Rechnung durch die Beteiligten erkannt wird. Das gute Ergebnis ist sicherlich auch auf die umfangreiche laufende Belegprüfung durch das RPA zurückzuführen; im Rahmen dieser werden auch Doppelanweisungen festgestellt und teilweise noch vor Erfassung in SAP an die Fachbereiche zurückgegeben. - 19 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Interne Doku /Tabellen Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen a. Prüfung der Vertragsentwürfe Im Jahr 2015 wurden 87 Verträge geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag bei ca. 1,9 Mio. EUR. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Bereiche und ermöglichten eine Einsparung von ca. 28.000 EUR im Jahr 2015: Trennung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen Ermittlung der anrechenbaren Kosten Abgrenzung der Objekte nach HOAI (insbesondere bei Freianlagen und Verkehrsanlagen) Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.) Maßnahmenbeschreibung Zeitpunkt des Vertragsschlusses Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz Erstattung von Nebenkosten Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag) Anrechnung und Vergütung besonderer Leistungen Kalkulation von Pauschalen Außerdem wurden mit dem zuständigen Fachbereich im Jahr 2015 allgemeine Themen, wie allgemeine Vorgaben zu Teilleistungen, neue Empfehlungen zu Stundensätzen, Berücksichtigung von Entsorgungskosten, Haftpflichtsummen und beschreibbare Leistungen aufgearbeitet. Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt Lahr regelmäßig bei Anfragen im Rahmen der beratenden Tätigkeit. b. Prüfung der Honorarschlussrechnungen Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2015 ein Gesamtvolumen von 104 Schlussrechnungen mit einer Summe von ca. 4,0 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden u.a. folgende Problemstellungen aufgegriffen: Vereinbarungen: Es wurde auf das Erfordernis, vor Beginn einer Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu schließen, hingewiesen, da in ca. 17 % der Fälle kein schriftlicher Auftrag oder eine Nachtragsvereinbarung geschlossen wurde. Kostenberechnungen: Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Umso wichtiger ist daher eine Überprüfung der Massenansätze und der gewählten Einheitspreise. Zuschläge: Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart, worauf zu achten ist. - 20 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Interne Doku / Tabellen Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung a. Ausschreibungen / Angebotsöffnungen / Vergaben Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe, sowie Teilnahme an Angebotsöffnungen und formelle Sichtung der eingegangenen Angebote. Eröffnungsergebnis lag teilweise deutlich über den Kostenberechnungen Einige Firmen haben ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzugefügt, was einen Ausschluss aus der Wertung zur Folge hat, da dies eine Änderung an den Ausschreibungsbedingungen darstellt. b. Nachträge Die Fachbereiche werden im Laufe der Nachtragsbearbeitung durch Beratung unterstützt. Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum – Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem RPA nach der Abwicklung zur Prüfung vorzulegen. Folgende Feststellungen wurden bei den Nachträgen getroffen: Nachtragsunterlagen sind teilweise unvollständig, da Kalkulationen fehlen und damit der Nachweis, dass auf Grundlage des Hauptauftrages kalkuliert wurde. Fachliche Begründung der Nachtragsforderung fehlt bzw. ist nur sehr gering beschrieben. Damit ist auch unklar, ob der Nachtrag durch eine zusätzlich gewünschte Leistung von der Stadt oder eine vom betreuenden Büro nicht berücksichtigte Leistung veranlasst wurde bzw. eine unvorhersehbare Leistung erforderlich war. Die Mengenangaben der Nachtragspositionen sind teilweise nicht genau berechnet. Die Einheitspreise sind daher eventuell zu hoch kalkuliert. c. Schlussrechnungen Aufmaße, Abrechnungspläne bzw. Mengenberechnungen fehlen teilweise. Stundenrapporte entsprechen nicht den vertraglichen Vorgaben. Einhaltung der Prüffrist wird überschritten, wenn die Unterlagen unvollständig sind und versucht wird die Massen selbst herzuleiten. Massendifferenzen zwischen Aufmaß und Rechnung bestanden. Zusätzliche Positionen wurden nicht in einem Nachtrag vereinbart und weder dem Grunde nach noch kalkulatorisch nachgewiesen. Im Einzelfall wurden Regelungen der internen Dienstanweisungen zur VOB bzw. VOL nicht eingehalten. - 21 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Internes Schreiben Hinweis an Dezernat III mit Schreiben vom 22.10.2015 auf die Möglichkeit künftige energetische Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe von Energiespar-Contracting* zu finanzieren. Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle Machbarkeit anstehender energetischer Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. *Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen und einem Gebäudeeigentümer. Der Contractor (Auftragnehmer) führt in dem Gebäude Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung mit eigener Planung und auf eigene Kosten durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen, also über die reduzierten Energiekosten des Gebäudes, während der vereinbarten Laufzeit vergüten. Die Stadt müsste als Gebäudeeigentümer nicht investieren und finanzieren, trägt kein Risiko und ist trotzdem an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt. Internes Schreiben Entgelterhebung für die Nutzung von Geo-Daten Auf eine Anfrage vom 11.02.2015 zur Anfrage der Entgelterhebung bei der Nutzung von Geo-Daten durch Dritte an das Dezernat III liegt bisher keine ausreichende Antwort vor. Akten Es gilt zu klären, in welchen Bereichen und in welcher Form Geo- und Plandaten und Informationen aus dem Geoinformationssystem Dritten zur Verfügung gestellt werden, um festzustellen, ob die städtischen Leistungen vollständig vergütet werden bzw. die Regelungen zur Gebührenerhebung gegebenenfalls zu erweitern sind. Abrechnung der auf den Schulkonten vereinnahmten Essensgelder / Abgleich Vorverfahren LEO Im Nachgang zu den im Jahr 2012 mit Prüfungsteilberichten erfolgten Prüfungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurde das grundsätzliche Thema Vereinnahmung von Essensgeldern in den Schulen über das Verfahren LEO und Abführung der Gelder von den Schulkonten an die Stadt weiterhin prüfend begleitet. Dabei wurde festgestellt, dass die Einnahmen auf den Schulkonten nicht regelmäßig an die Stadt abgeführt wurden und sich erhebliche Beträge auf den Konten angesammelt haben. Auf der anderen Seite wurden die Kontoführungsgebühren der Schulkonten über Jahre nicht mit der Stadt abgerechnet. Mittlerweile wurde dafür gesorgt, dass die Einnahmen von den Eltern und der Kommunalen Arbeitsförderung regelmäßig im städtischen Haushalt als Umsätze gebucht werden und auch die Kontoführungsgebühren abgerechnet werden. Die offenen Posten aus dem Vorverfahren LEO wurden ermittelt und im Jahresabschluss 2015 als Kassenreste aufgrund der Forderung des RPA ausgewiesen. Der ebenfalls geforderte Abgleich der Umsätze im Vorverfahren LEO mit den tatsächlich vereinnahmten Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt. - 22 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfbestätigung Verwendungsnachweisprüfungen (Förderhöhe in EUR) Sanierung Gaswerk (142.853,00 EUR) Mobile Jugendsozialarbeit (11.000,00 EUR) Wegweiser Migranten (5.820,00 EUR) Sanierung Kalksteingrube (12.500,00 EUR) Innenstadtumfahrung, BA IV (208.711,67 EUR / Gesamtmaßnahme: 1.170.711,67 EUR) Neubau Radweg Dr. Georg-Schaeffler-Str. (238.300,00 EUR) Abwasserverband Raumschaft Lahr: Adsorptionsstufe (3.532.125,60 EUR) Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich. Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren: Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen. Der zuletzt noch offene Prüfungsteilbericht 25/2011, welcher sich mit der Sicherstellung der dienstlichen Mobilität bzw. der Bereitstellung von Dienstfahrzeugen beschäftigte, gilt als erledigt, nachdem zum 01.05.2016 eine neue Dienstanweisung zur Beschaffung und dem Betrieb von Dienstfahrzeugen erlassen wurde. Bei Erstellung des Schlussberichts 2015 war noch folgende Feststellung offen: Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge Der Bericht ist bei der Fachabteilung 102 in laufender Bearbeitung. Zunächst werden Zeitaufschriebe beim BGL bzw. den Fachabteilungen für eine abschließende Bearbeitung vorgenommen. 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit Arbeitsgruppen und Kommissionen Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt. - 23 Das RPA ist in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges Mitglied: Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung Teilprojektgruppen zur Einführung NKHR Koordinationsteam Landesgartenschau Stellenbewertungskommission Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / GVT (übergangsweise) Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS) Die Projektgruppe zur Einführung des NKHR hat Mitte 2015 erneut die Arbeit aufgenommen. Auch in dieser Arbeitsgruppe ist das RPA ständiges Mitglied. Interkommunale Zusammenarbeit Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern: Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen. 2 Überörtliche Prüfung In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft: die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr, die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2007– 2012, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für die Jahre 2007 – 2012, - 24 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die Jahre 2007 – 2012, die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds der Jahre 2007 - 2012. Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015 ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein. Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt. Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen konnte. Überörtliche Bauprüfung Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand erneut eine Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014 durch die GPA statt. Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. 3 Allgemeine Bemerkungen und Rechnungsführung zur Haushalts-, Kassen- 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2014 Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 26. Oktober 2015 dem Gemeinderat am 16. November 2015 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 der Stadt fest. Der Feststellungsbeschluss ist am 23. November 2015 entsprechend § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet. - 25 - 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 Gesetzliche Grundlagen: § 95 Abs. 1 GemO Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht § 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung § 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen. Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Berichtsjahr und streift das Verwaltungsgeschehen im Allgemeinen. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen. Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wurde am 11.07.2016 im Haupt- und Personalausschuss vorberaten und am 25.07.2016 im Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung. Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung. 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und § 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet. Haushaltsplan 2015 Gemeinderatsbeschluss 15.12.2014 Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des Regierungspräsidiums Freiburg) 26.01.2015 Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Haushaltssatzung) 04.02.2015 - 26 Auslegung des Haushaltsplanes 05.02.2015 – 13.02.2015 Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben. Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2015 waren: „Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 erfüllt die Voraussetzungen für die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit. Aufgrund eines nach wie vor bestehenden grundsätzlich positiven gesamtwirtschaftlichen Umfelds, das sich u.a. in deutlich gestiegenen Steuerkraftsummen zeigt, kann die Stadt Lahr Zuführungsraten des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ausweisen, die zur Teilfinanzierung der Investitionen herangezogen werden können und damit geplante Kreditaufnahmen ganz oder zumindest teilweise entbehrlich machen. So kann wiederum, wie schon in den Vorjahren, eine Netto-Neuverschuldung dargestellt und damit eine Ausweitung der Verschuldung in 2015 noch vermieden werden. Aufgrund der, im Vergleich zum Vorjahr ähnlichen Rahmenbedingungen haben sich die grundsätzlichen Einschätzungen des Regierungspräsidiums zum Haushalt der Stadt Lahr nicht wesentlich geändert. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir daher zunächst auf die Ausführungen im Haushaltserlass vom 16.01.2014, die nach wie vor Gültigkeit haben. Abweichend von der noch im Haushalt 2014 abgebildeten Investitionsplanung mit einem Volumen in Höhe von 52,390 Mio. Euro einschl. Planjahr 2014 sollen nunmehr in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 85,51 Mio. Euro investiert werden. Die wesentlichen Bereiche werden dabei die Landesgartenschau 2018, das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 sowie sanierungs- oder städtebaulich als notwendig erachtete Maßnahmen sein. Trotz des vollständigen Einsatzes der verfügbaren allgemeinen Rücklage sowie der im Haushaltsplan und in der Finanzplanung weiterhin prognostizierten Nettoinvestitionsraten sind die jetzt beabsichtigten umfangreichen Investitionen nachvollziehbar nicht ohne den Einsatz von Fremdmitteln umsetzbar. Nach den Finanzierungsprognosen der Stadt werden daher bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums voraussichtlich Kredite in Höhe von 24,985 Mio. Euro notwendig, die nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistungen die Verschuldung allein im Kernhaushalt voraussichtlich um 17,235 Mio. Euro auf dann 42,377 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 ansteigen lassen. Die Zinsausgaben werden sich im gleichen Zeitraum nahezu verdoppeln. Wir weisen daher auf die Risiken hin, die sich aus der Umsetzung des umfangreichen Investitionsprogramms für den Haushalt ergeben können. In Anbetracht der bereits jetzt gegebenen reinen Kreditverschuldung im Kernhaushalt mit 25,142 Mio. Euro (ohne Verpflichtungen aus der außerhalb des Haushalts angesiedelten Finanzierung des Flugplatzareals Ost) sowie weiterer Schulden der Sondervermögen mit 48,547 Mio. Euro wäre ein solcher Verschuldungsanstieg grundsätzlich nicht mehr mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts vereinbar und daher Kreditermächtigungen in der entsprechenden Höhe nicht genehmigungsfähig. - 27 Die Stadt Lahr hat diesen Umstand und die damit verbundenen Konsequenzen für den städtischen Haushalt in der weiteren Planung jedoch berücksichtigt und mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzept verbindliche Maßnahmen für eine schnellstmögliche Schuldenrückführung festgeschrieben. Angesichts der Sondersituation der Stadt Lahr im Hinblick auf die Durchführung der Landesgartenschau 2018 und weiterer in diesem Zusammenhang anstehender städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen stellt das Regierungspräsidium daher seine Bedenken hinsichtlich der drastischen Ausweitung der Verschuldung unter der Voraussetzung zurück, dass das vom Gemeinderat beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept konsequent eingehalten wird. Aufgrund des hohen Kreditvolumens der kommenden Jahre und der damit einhergehenden Verschuldung ergibt sich eine besondere Verpflichtung, diese finanziellen Vorgaben beim Haushaltsvollzug stringent einzuhalten. Dies wird in den kommenden Jahren ein Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Haushalts insgesamt sein. Ergänzend hierzu bedarf es weiterer Anstrengungen, den Verwaltungshaushalt insgesamt nachhaltig zu stärken, damit über die entsprechenden Zuführungsraten an den Vermögenshaushalt dauerhaft auch ein weiterer Abbau der Verschuldung ermöglicht wird.“ Aufstellung des Haushaltsplanes Mittelanmeldung Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 nannte der Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 05.05.2014. Zielsetzung bei der Aufstellung des Verwaltungshaushalts war es, über die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt hinaus auch eine angemessene Netto-Investitionsrate zu erreichen. Für den Vermögenshaushalt galt das seit 1998 praktizierte Vermeiden einer Netto-Neuverschuldung und eine gedeckelte Rücklagenentnahme. Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken. Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die entsprechende Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden, wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Außerdem wurde ein „Heilfastenjahr“ für das Jahr 2015 in Bezug auf die hohen Haushaltsreste vorgegeben – neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sollten nur bei absolut zwingendem Bedarf aufgenommen werden und vorrangig Haushaltsreste abgebaut werden. - 28 Rahmenbedingungen Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten: Für das Jahr 2015 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2014 ein Wirtschaftswachstum von nominal 3,8 % projiziert (real +2,0 %). Im mittelfristigen Schätzungszeitraum von 2016 bis 2018 wurde von einer Zunahme des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,1 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2014 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2015 bis 2018 gegenüber der Vorjahresschätzung November 2013 zunächst von 18,5 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen allerdings lediglich 0,2 Mrd. EUR auf die Gemeinden. Im November 2014 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der Jahre 2015 bis 2018 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um 23 Mrd. EUR nach unten verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für 2015 bis 2018 um 4,5 Mrd. EUR nach unten korrigiert. Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2015 sah keine Netto-Neuverschuldung wie angestrebt vor. Das Haushaltsvolumen lag mit rd. 122,8 Mio. EUR ca. 5 % über dem des Vorjahres. Vorläufige Haushaltsführung Zu Beginn des Jahres 2015 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2014 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden. 3.4 Ausführung des Haushaltsplanes Das Ergebnis lag mit rd. 135,9 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis (+ 12,4 Mio. EUR) und mit ca. 13,2 Mio. EUR über dem Planansatz (+11 %). Die Abweichungen hatten wie immer vielfältige Gründe. Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 6,0 Mio. EUR erhöht, das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 7,2 Mio. EUR gegenüber dem Plan angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca. 7,0 Mio. EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 3,2 Mio. EUR), höhere Gebühreneinnahmen (+ 1,02 Mio. EUR), höhere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ 1,17 Mio. EUR). Die Einsparungen bei den Personalausgaben (-1,24 Mio. EUR) konnten Erhöhungen auf der Ausgabeseite, insbesondere bei den Umlagen (+1,07 Mio. EUR), auffangen. - 29 Allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass der Haushalt der Stadt Lahr und somit auch der „gute Abschluss“ mit einer deutlich höheren Zuführung, sehr stark von äußeren und nicht beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist. Die Ergebnisverbesserung ist in weiten Teilen der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken. Nur durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur kann die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft erhalten werden. Aus diesem Grund halten wir es auch weiterhin für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt. Die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung hat in 2015 im Frühjahr und Herbst getagt; Thema war vor allem die Entwicklung des Haushalts und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen müssen jedoch noch erarbeitet und umgesetzt werden. Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung) Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 27.07.2015 dargestellt. Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2015 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 5,1 Mio. EUR, welche überwiegend aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und aus Grundstücksverkäufen resultiert. Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass auf die geplante Rücklagenentnahme verzichtet werden kann und eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage möglich sein könnte. Rechnungsergebnis Im Haushaltsjahr 2015 war der Haushalt planmäßig mit 122.810.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit über dem Gesamtansatz des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO. Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den Planansätzen: Haushaltsansatz Rechnungsergebnis in EUR Mehr Weniger gerundet gerundet VWH Einnahmen Ausgaben 104.360.000 104.360.000 111.535.663,77 111.535.663,77 8.949.557 13.859.328 -1.773.893 -6.683.665 VMH Einnahmen Ausgaben 18.450.000 18.450.000 24.426.415,64 24.426.415,64 10.640.652 9.912.547 -4.664.236 -3.936.132 - 30 - Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt. 3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen zu den Inhalten des Rechenschaftsberichtes geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2015 hat das RPA die nachstehenden Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle zusammengetragen. Personalkosten Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 HHJ 2015 in EUR Gesamtausgaben VWH 85.482.939,88 94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77 davon Personalkosten 22.600.709,50 23.272.335,38 24.405.114,10 25.891.037,76 27.057.526,66 26,44% 24,75% 23,52% 24,39% 24,26% Prozentualer Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des VWH Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen, was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die umfangreichen Baumaßnahmen auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder die Übernahme und den Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist. - 31 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts: Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2003 lag der Anteil beispielsweise bei 30 %). Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg liegen die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner bei 614 EUR je Einwohner. Diese letzte, aktualisierte Vergleichszahl bezieht sich auf das Jahr 2014; insofern ist immer nur ein rückwirkender Vergleich für das vorangegangene Jahr möglich. Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das entsprechende Vorjahr 2014 zugrunde (Stichtag 30.06.2014: 43.914 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von 589,59 EUR je Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten im Vorjahr 2014 unter dem Landesdurchschnitt. Die Durchschnittsberechnung mit den Personalkosten 2015 und der Einwohnerzahl zum 30.06.2015 ergibt einen Wert von 608,79 EUR je Einwohner für Lahr. Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 27.057.526,66 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen: - 32 - HHJ 2014 HHJ 2015 Vorjahresvergleich +/- in EUR Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 339.911,00 355.029,00 15.118,00 Besoldung, Vergütungen, Löhne 18.609.085,81 19.572.128,17 963.042,36 Versorgung + ZVK 3.145.836,25 3.139.715,99 -6.120,26 Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers. 3.202.968,32 3.373.269,74 170.301,42 578.542,42 581.793,02 3.250,60 14.693,96 35.590,74 20.896,78 25.891.037,76 27.057.526,66 1.166.488,90 Beihilfen und Unterstützungen Personalnebenausgaben Gesamt Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit rund 72,3 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26,2 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre. Im Jahr 2015 lagen die Personalausgaben mit ca. 1,24 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 280.000,00 EUR bei weitem. Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. Die deutlich geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Teilweise war die Wiederbesetzung von Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage auch nur zeitverzögert möglich. 2011 2012 2013 2014 2015 in EUR Haushaltsansatz 23.066.200,00 23.920.600,00 25.029.200,00 27.076.950,00 28.300.300,00 Ausgaben Abweichungen vom HHPlAnsatz 22.600.709,50 23.272.335,38 24.405.114,10 25.891.037,76 27.057.526,66 -465.490,50 -648.264,62 -624.085,90 -1.185.912,24 -1.242.773,34 -2,02% -2,71% -2,49% -4,38% -4,39% 1.060.147,94 1.126.625,88 677.778,72 1.485.923,66 1.166.488,90 4,92% 4,98% 2,86% 6,09% 4,51% in % Personalkostenentwicklung gegenüber dem Vorjahr in % - 33 Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik: Sachkosten Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt: Zur Übersicht über den Vollzug des Haushaltes in 2015 haben wir die Plandaten mit dargestellt. Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 - 34 schließen 2015 mit einem Ergebnis von 29,14 Mio. EUR ab und liegen damit rd. 705.000 EUR unter der veranschlagten Summe. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen lag das Ergebnis mit ca. 4,37 Mio. EUR auf dem Niveau des Haushaltsansatzes. Gegenüber dem Jahr 2014 ergab sich in 2015 eine Reduzierung des Aufwands. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die steigende Tendenz der letzten 10 Jahre aufgrund weiterer Gebäude und Einrichtungen fortsetzt. Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen mit ca. 2,68 Mio. EUR erneut unter dem Haushaltsansatz (- 823 TEUR). Seit 2008 liegen die Ausgaben regelmäßig unter dem Haushaltsansatz. Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein. - 35 Die Mieten und Pachten (Gruppe 53) lagen mit 1,33 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz; die steigende Tendenz ist jedoch auch hier deutlich zu erkennen. Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 57 bis 63) von ca. 5,5 Mio. EUR liegen rd. - 320 TEUR unter dem Haushaltsansatz 2015. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Reduzierung von ca. 5,5 %. Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsvergütung an den Eigenbetriebes Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind. - 36 Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen geringfügig unter dem Haushaltsansatz und mit ca. 4% unter den Vorjahresausgaben. Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Gruppe 672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca. 6,76 Mio. EUR mit rd. 388 TEUR, insbesondere durch Mehrausgaben für Leistungen der Grünpflege des BGL deutlich überschritten (Erläuterungen siehe S. 33 Vorbericht zum Rechenschaftsbericht). - 37 Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse Die Abschlusszahlen 2015 der Hauptkostengruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“ werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt. Bereich 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in EUR 1 2 3 Zuschüsse an Vereine und Verbände (Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren) Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a., Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen Betriebskostenzuschüsse an Vereine (Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.) 10.039,04 7.152,49 6.879,71 6.247,78 6.341,10 8.623,97 35.742,87 36.622,75 42.035,78 45.596,62 58.517,40 74.109,12 68.410,00 79.260,50 86.164,85 93.164,40 117.175,00 120.596,23 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.214,08 106.147,13 106.272,75 111.028,46 98.696,22 107.011,45 4 Katastrophen-/Bevölkerungsschutz 5 Sportförderung 6 Sonstige kulturelle Projekte (Stadtpark, Geroldseckerland u.a.) 3.239,36 0,00 0,00 200,00 0,00 0,00 Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau 8.208,04 741,37 741,37 15.741,37 741,37 741,37 289.056,34 300.820,82 311.595,46 423.266,15 448.192,78 487.378,06 Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung, freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale Leistungen 212.187,94 138.556,67 213.740,17 161.325,43 245.153,68 195.865,29 10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss Tageselternverein 4.418.063,85 5.001.922,37 5.455.529,58 5.793.239,18 6.000.958,83 7.118.733,92 9.000,00 4.500,00 5.500,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass 137.946,40 141.667,01 78.895,08 66.389,22 65.302,26 67.314,98 Umlagen (GPA, Zweckverband, 13 Betriebskostenzuschüsse) 202.546,74 149.456,31 121.690,02 203.510,40 13.080,90 -27.747,67 38,35 38,35 377,96 38,35 38,35 38,35 176.514,63 184.080,39 183.730,40 237.029,61 186.026,57 160.847,72 0,00 5.000,00 54.840,00 55.000,00 55.000,00 0,00 8.100,00 5.690.307,64 -22,24 6.155.943,92 0,00 6.667.993,13 0,00 7.221.776,97 0,00 7.305.224,46 0,00 8.323.512,79 7 8 9 Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule 11 Feuerwehr 14 Landwirtschaft, Umweltschutz 15 Öffentl. Personennahverkehr 16 Öffentliche Grünanlagen, LGS 17 Wasserläufe und Wasserbau Gesamt Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 13,9 %). Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten (laufende Nr. 10), die um rd. 1,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Entwicklung der letzten 6 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich. - 38 In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei den inneren Verrechnungen im UA 5500. Der negative Betrag bei den Umlagen unter der laufenden Nr. 13 ergibt sich in 2015 aufgrund von Zinsumlagerückzahlungen des Zweckverbandes IGP aus den Vorjahren. Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der Finanzplanung angedacht sind. Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre wird in nachfolgender Übersicht dargestellt: Nettoausgaben des VWH in TEUR ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 FinPlan 2017 FinPlan 2018 FinPlan 2019 101.301 106.707 107.940 106.230 108.820 111.330 - 39 Einnahmen Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual zu den Nettoausgaben des VWH in folgender Grafik dargestellt. Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 23,28 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,16 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca. 3,28 Mio. EUR den Haushaltsansatz. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf 390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurde damit auch ein Teil der höheren Einnahmen durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Die Umsetzung wurde von uns empfohlen und spiegelt sich dauerhaft positiv in der Einnahmeentwicklung wieder. Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass der Bereich der Gewerbesteuer nur bedingt planbar ist. Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise ab 2007 kann man deutlich erkennen. Die Zahlen haben sich wieder dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise angenähert. - 40 - Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten drei Jahre auf. Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen die Festsetzungsbescheide des Statistischen Landesamtes 25.05.2016 und des Finanzamtes Stuttgart vom 15.01.2016 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr eingehen. Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Im Jahr 2015 sank aber das Ergebnis aus Zuweisungen und Umlagen um 2,05 Mio. EUR auf 22,93 Mio. EUR. Grund waren die Erhöhungen bei den zu zahlenden Umlagen um 2,05 Mio. EUR. - 41 in vollen EUR Schlüsselzuweisungen nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale) nach der mangelnden Steuerkraft Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG) nach dem Familienleistungsausgleich Kindergartenförderung § 29 b FAG Kleinkindförderung § 29 c FAG an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem. Sachkostenbeitrag Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Grundschulförderklassen Schulkindergarten für Sprachbehinderte Sicherheitsausstattung an Schulen Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich Zuweisungen zu den Ausbildungskosten Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften Steuern Gemeindeanteil Einkommenssteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Summe abzgl. Finanzausgleichsumlage abzgl. Gewerbesteuerumlage abzgl. Kreisumlage Ergebnis 2013 2014 2015 2.348.538 20.172.334 1.926.430 1.226.298 2.424.123 2.577.396 156.623 2.904.807 22.481.669 2.192.248 1.274.643 2.413.343 1.859.256 155.271 3.088.707 21.838.899 1.677.055 1.258.531 2.321.322 2.590.549 155.500 741.897 328.304 951.212 256.750 11.250 27.324 0 139.674 15.129 250.526 696.192 351.528 941.872 244.020 11.625 31.060 0 140.451 10.358 248.917 737.344 391.902 1.041.080 274.635 11.250 26.864 0 138.701 5.376 249.483 14.871.232 2.410.900 15.500.172 2.487.659 15.783.330 2.787.865 50.835.940 53.945.090 54.378.393 9.788.247 3.844.219 13.287.214 10.815.234 3.462.290 14.681.313 12.142.542 4.194.455 15.109.498 23.916.260 24.986.253 22.931.898 Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, auch wenn in 2015 ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist (- 0,64 Mio. EUR). Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohe Zuweisung auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen ist. Aus der Aufstellung lässt sich erkennen, dass die Zuweisungen eine sehr bedeutende Säule im Haushalt darstellen. Im Jahr 2015 stellen diese laufenden Einnahmen 48,75 % des Verwaltungshaushaltes dar. Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen, können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar. - 42 Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr § 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten. Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen, die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert. Einrichtung Musikschule Einnahmen EUR 966.396,44 Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad EUR EUR geplant % erreicht 1.485.367,67 518.971,23 65,8 65,1 Volkshochschule 1.267.576,99 1.498.451,33 230.874,34 75,6 84,6 9,0 74.274,55 583.135,95 508.861,40 14,5 12,7 1,7 Kindertagesstätten Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kanadaring Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße 761.670,88 466.970,56 615.585,77 123.830,01 129.901,53 141.580,83 256.095,49 350.949,92 1.530.248,62 1.060.225,81 1.055.898,80 306.827,97 323.552,11 324.976,50 683.950,28 1.191.387,10 768.577,74 593.255,25 440.313,03 182.997,96 193.650,58 183.395,67 427.854,79 840.437,18 45,2 41,2 50,0 41,6 38,7 39,4 30,6 24,4 49,8 44,0 58,3 40,4 40,1 43,6 37,4 29,5 4,6 2,9 8,3 1,3 1,4 4,2 6,8 5,0 Kinderhorte Eichrodtschule Luisenschule 160.126,59 169.203,59 403.605,34 489.856,45 243.478,75 320.652,86 39,2 31,4 39,7 34,5 0,5 3,2 18.164,10 15.355,72 -2.808,38 98,5 118,3 19,8 Friedhöfe 924.049,61 1.133.813,29 209.763,68 69,9 81,5 11,6 Hallen Stadthalle Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof 59.457,76 58.468,00 58.234,96 59.797,00 11.397,00 37.300,30 247.879,16 13.707,28 282.082,30 88.792,18 99.364,06 75.329,94 164.169,91 104.143,06 345.970,86 32.901,89 222.624,54 30.324,18 41.129,10 15.532,94 152.772,91 66.842,76 98.091,70 19.194,61 17,2 57,9 53,8 62,8 2,1 25,1 68,7 27,1 21,1 65,8 58,6 79,4 6,9 35,8 71,6 41,7 3,9 7,9 4,8 16,6 4,8 10,8 3,0 14,6 Mediathek Märkte besser / schlechter 0,8 Über die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen gibt der Rechenschaftsbericht eine ausführliche Auskunft. In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2015 in den meisten Bereichen erreicht wurden. - 43 Durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2013 wurden die Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen und die Entgeltordnung für diese Räume mit Wirkung ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen waren im Jahr 2014 nur bedingt erkennbar. Im Jahr 2015 ist allerdings eine deutliche Verbesserung der Kostendeckungsgrade zu erkennen; diese sind jedoch hauptsächlich auf geringere Ausgaben bei den Hallen zurückzuführen. Die Kostendeckungsgrade im Bereich der Musikschule, der VHS, der Friedhöfe, aber auch der Sulzberghalle liegen weiterhin auf einem hohen Niveau. Bei den Kindertagesstätten liegen die Einrichtungen Kuhbach, Kanadaring und Reichenbach im unteren Bereich. Bei den KiTas Alleestraße und Heiligenstraße ist zu berücksichtigen, dass diese in 2014 neu in Betrieb genommen wurden. Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt: Einrichtung Musikschule 2011 67,5 Kostendeckungsgrad in % 2012 2013 2014 65,0 64,0 61,7 2015 65,1 Volkshochschule 80,3 82,9 79,5 83,7 84,6 9,0 10,7 12,2 14,4 12,7 Kindertagesstätten Ø Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kanadaring Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße 39,7 31,9 40,1 49,8 36,4 38,6 41,3 49,6 50,7 40,2 57,8 55,5 47,7 45,4 49,7 55,3 49,3 57,0 48,0 50,8 49,2 38,0 40,7 49,1 46,1 57,0 45,4 38,6 41,3 36,1 11,7 42,9 49,8 44,0 58,3 40,4 40,1 43,6 37,4 29,5 Kinderhorte Ø Eichrodtschule Luisenschule 41,2 44,8 37,5 44,6 48,0 41,2 42,1 46,4 37,7 37,6 41,2 33,9 37,1 39,7 34,5 Märkte 84,3 92,0 111,7 117,2 118,3 Friedhöfe 77,6 74,7 67,1 69,5 81,5 Hallen Ø Stadthalle Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof 39,6 16,7 59,1 71,9 75,4 3,7 28,1 71,7 29,8 37,1 19,6 48,8 66,4 66,1 6,5 27,7 74,7 24,4 34,3 18,1 47,3 56,4 59,9 5,2 22,7 70,1 29,2 33,6 14,0 59,0 44,9 54,1 6,7 26,4 68,7 28,7 42,3 21,1 65,8 58,6 79,4 6,9 35,8 71,6 41,7 Mediathek - 44 Teilhaushalt Soziale Sicherung Zusammenfassung der in 2015 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge: Verwaltungshaushalt Soziale Leistungen der Stadt 2011 in vollen EUR Allg. Sozialverwaltung Wohngeldstelle Rentenstelle 2012 2013 2014 2015 688.625 293.158 68.681 694.105 290.803 69.394 740.130 296.790 71.036 804.947 308.119 73.732 882.635 311.468 75.999 1.050.464 1.054.302 1.107.956 1.186.798 1.270.102 Hilfemaßnahmen, Projekte 5.245 Förderung der freien Wohlfahrtspflege 53.312 Gemeinwesenarbeit 386.911 Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a. 440.187 Zuschüsse Kindergärten 5.001.922 Eigene Einrichtungen - Kindertagesstätten 4.070.149 Eigene Einrichtungen - Horte 658.694 Weitere eigene Einrichtungen * 1.231.519 51.564 82.177 388.757 383.887 5.455.530 4.498.302 776.294 1.356.623 65.595 89.632 409.872 408.441 5.793.239 4.825.162 840.303 1.676.305 64.959 90.952 397.760 324.519 6.000.959 6.049.618 905.471 1.820.236 12.919 94.101 414.956 348.704 7.118.734 6.126.117 893.462 1.931.149 12.898.402 14.047.435 15.216.504 16.841.271 18.210.243 ./. Einnahmen 4.645.656 6.598.950 7.271.920 6.780.033 7.843.081 Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4 8.252.747 7.448.484 7.944.584 10.061.239 10.367.162 *Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw. Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 16,3 % des gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 1,4 Mio. EUR höher als in 2014. Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,05 Mio. EUR aufgrund höherer Zuschüsse des Landes für die Kleinkindbetreuung und erstmalige Zuschüsse für Bereiche der KiTa Alleestraße und Heiligenstraße deutlich erhöht; der Nettoaufwand stieg trotzdem um rd. 3 % (2014: + 27 %; 2013: + 7 %; 2012: - 10 %). Wesentliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger ergeben (ca. + 1,1 Mio. EUR). Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger Unterabschnitt 4648 Ausgaben 7.118.733,92 in EUR Einnahmen Zuschuss 3.379.888,27 Summe 2015 zum Vergleich Summe 2014 7.118.733,92 6.000.958,83 3.379.888,27 2.904.003,30 3.738.845,65 3.738.845,65 3.096.955,53 - 45 Eigene Kindertageseinrichtungen UA Am Schießrain 4640 in EUR Ausgaben Einnahmen Zuschuss 1.530.248,62 761.670,88 768.577,74 Max-Planck-Straße 4641 1.060.225,81 466.970,56 593.255,25 Bottenbrunnenstraße 4642 Kanadaring 4643 1.055.898,80 615.585,77 440.313,03 306.827,97 123.830,01 182.997,96 Kuhbach 4644 323.552,11 129.901,53 193.650,58 Reichenbach 4645 324.976,50 141.580,83 183.395,67 Heiligenstraße 4650 683.950,28 256.095,49 427.854,79 Alleestraße 4651 1.191.387,10 350.949,92 Summe 2015 zum Vergleich Summe 2014 6.477.067,19 6.049.617,64 2.846.584,99 2.490.509,10 840.437,18 3.630.482,20 3.559.108,54 Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt. Betriebskostenzuschüsse Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013. - 46 Es sind folgende Zuweisungen eingegangen: a) für eigene Kindergärten Kindertagesstätte Schießrain Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“ Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“ Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“ Kindertagesstätte Kanadaring Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Kuhbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Reichenbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Heiligenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Alleestraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) b) für Kindergärten anderer Träger Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) in EUR 2014 232.848,00 201.648,50 33.333,32 203.616,00 136.933,40 8.333,35 122.472,00 139.747,10 31.989,35 68.040,00 11.254,80 57.456,00 14.068,50 63.000,00 23.447,50 107.856,00 ** ** ** 1.456.043,82 2015 223.706,05 210.894,30 24.999,96 209.121,89 101.130,60 107.774,40 205.961,10 24.999,96 68.224,16 8.633,10 65.257,90 18.499,50 56.359,09 41.932,20 85.033,02 18.499,50 24.224,52 139.362,90 1.634.614,15 1.522.662,00 1.329.994,20 1.462.832,61 1.846.711,80 4.308.700,02 4.944.158,56 ** in 2015 noch zu vereinnahmen Die Zuwendungen liegen damit mit rd. 636 TEUR über denen des Vorjahres. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmen aus der Krippenförderung für die „Heiligenstraße“ und „Alleestraße“ (U 3) bzw. für die „Alleestraße“ für die Kindertagesstätte auch die Einnahmen aus dem Kindergartenlastenausgleich aufgrund des maßgeblichen Stichtages (01. März des Vorjahres) erstmals in 2015 zuflossen. Außerdem hat das Land den Zuweisungsbetrag pro Kind für die Kleinkindbetreuung (U 3) nach § 29 c FAG gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (ca. 12.330 EUR / Kind). Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt: - 47 in EUR Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule 01.08.2013-31.07.2014 01.08.2014-31.07.2015 37.119,00 37.119,00 37.119,00 37.119,00 Zuweisungen nach dem FAG: Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule Verlässliche Grundschule: Eichrodtschule Luisenschule GS Sulz Schutterlindenbergschule Soziale Gruppenarbeit: Hort an der Luisenschule 18.648,00 15.120,00 4.943,78 13.842,58 6.870,00 6.870,00 9.847,00 2.290,00 7.251,66 7.251,66 9.541,68 11.229,00 145.112,00 11.229,00 128.298,36 Interkommunaler Kostenausgleich In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt, dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt. in EUR Kindertagesstätte Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätten Kanadaring Kindertagesstätte Kuhbach Kindertagesstätte Reichenbach Kindertagesstätte Heiligenstraße Kindertagesstätte Alleestraße 2014 2015 5.040,00 2.297,92 13.258,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.596,25 3.836,18 5.414,00 39.809,83 94,25 706,88 0,00 0,00 122,67 49.983,81 Familienförderung Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinde- - 48 rat zum 01.09.2012. Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert. Ab dem Jahr 2015 werden die Familienförderungszuschüsse unter der Haushaltsstelle 1.4648.700000 im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen und freien Träger abgerechnet. Mit der Umstellung auf die Betriebskostenförderung (Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015) erfolgt ein Ausgleich über die festgesetzten Betriebskosten und keine direkte Erstattung mehr. Der Betrag der Familienförderung, welcher durch die kirchlichen und freien Träger gewährt wird, lässt sich nicht ohne weiteres beziffern. Insofern ist ein Vergleich mit dem Vorjahr an dieser Stelle nicht mehr möglich. Für den Besuch eigener Einrichtungen wurde für das Jahr 2015 ein Betrag von 2.215 EUR als Familienförderung verbucht. Lahr-Pass Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen. Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden. Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen. - 49 Seit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine deutliche Entlastung beim Mittagstisch in den Schulen zu verzeichnen. Der Arbeitsaufwand für die Abrechnung mit der kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises ist allerdings nicht zu unterschätzen. in EUR Haushaltsansatz Gesamtausgaben: davon Musikschulbesuch Ferien- und Freizeitmaßnahmen Stadtparkbesuch Mittagstisch in Schulen Bäderbesuch Kulturveranstaltungen Volkshochschule erweiterte Betreuung / Ganztagsschule 2014 2015 45.000,00 57.331,06 25.387,81 1.194,00 1.048,25 0,00 5.219,10 786,00 23.695,90 0,00 53.000,00 65.718,76 30.752,31 563,00 1.062,25 0,00 7.819,70 775,00 24.570,50 0,00 Der Haushaltsansatz von 53.000,00 EUR wurde um 24 % (Vorjahr 19 %) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahr-Pass insgesamt erneut erhöht (+ ca. 8.400 EUR). Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom 27.04.2016). 3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten. Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2015 ergibt sich das folgende Bild. - 50 Gesamteinnahmen des VWH und VMH in EUR davon: Sonstige Einnahmen (Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder, innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.) Spezielle Leistungsentgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen der Regiebetriebe u.a.) Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.) zzgl. Kredite aus Haushaltsrest 2014 135.962.079,41 100,0% 78.625.537,09 57,8% 7.149.978,01 5,3% 50.186.564,31 36,9% 1.800.000,00 Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar: in EUR Gesamteinnahmen VWH + VMH Sonstige Einnahmen Spezielle Leistungsentgelte Steuern Kredite aus Haushaltsresten VJ 2011 99.065.086 55.235.994 5.848.545 37.980.547 1.900.000 2012 107.325.128 59.417.350 6.503.980 41.403.798 1.850.000 2013 127.151.686 74.480.545 5.856.771 46.814.370 1.830.000 2014 123.476.318 71.291.606 6.026.971 46.157.741 1.900.000 2015 135.962.079 78.625.537 7.149.978 50.186.564 1.800.000 Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll. Insgesamt ist bei den Leistungsentgelten festzustellen, dass der prozentuale Anteil im Vergleich zu den Vorjahren leicht gestiegen ist (2014: 4,9 %; 2013: 4,6 %). - 51 - 3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts in EUR a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2014 b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2015 c) über- und außerplanmäßige Ausgaben Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt Gesamt 10.249.400 18.450.000 2.013.490 582.720 362.210 2.958.420 31.657.820 Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2015 liegen um rd. 4,8 Mio. EUR über denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,0 Mio. EUR auf 9.242.750 EUR reduziert und betragen somit ca. 50 % des Haushaltsansatzes. Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist entgegen der Zielsetzung nicht erfolgt. Die Ausgabeschwerpunkte lagen beim Ausbau der Kindertagesstätten, bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen bzw. des Schulsanierungsprogramms, dem Ausbau der Straßen und der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik. Aufgrund des guten Jahresergebnisses erfolgte außerdem eine Zuführung zur Rücklage. - 52 - Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat soll damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) in Summe umgesetzt wurden. 2015 stiegen die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Gebäudemanagement im Vergleich zum Vorjahr um weitere 0,5 Mio. EUR auf rd. 4,7 Mio. EUR. Der Grunderwerb lag bei ca. 1,3 Mio. EUR. Die Planabweichung unter „Sonstige“ ist hauptsächlich auf eingeplante, aber noch nicht abgerufenen Mittel der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zurückzuführen. Für die ca. 3 Mio. EUR wurde kein Haushaltsrest gebildet; es erfolgte eine Neuveranschlagung im Haushalt 2016. Für die Landesgartenschau (LGS) und das Zukunftsinvestitionsprogramm waren Ausgaben von 7,25 Mio. EUR eingeplant. 3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2015 ca. 13,7 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 56 % den Vermögenshaushalt. Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden. Kredite wurden in Höhe von 1,8 Mio. EUR aufgenommen. Der Rücklage wurden ca. 6,86 Mio. EUR zugeführt. Eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts musste nicht wie geplant erfolgen. - 53 - In den Folgejahren ab 2016 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan 2016) weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und Investitionsförderungen (s. folgende Grafik), geplant. Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2016 mit 47,09 Mio. EUR auf einem Rekordniveau liegen. Nur durch die guten Ergebnisse der Vorjahre können zur Finanzierung in den Folgejahren Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind deutliche Kreditaufnahmen in den Jahren bis 2018 vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt muss im Auge behalten werden. Diese liegt immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte – der Verzicht auf eine Netto-Neuverschuldung ist ein definiertes Ziel. Für eine nachhaltige Haushaltsführung muss das beschlossene Entschuldungskonzept konsequent umgesetzt werden, worauf in der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium ausdrücklich hingewiesen wurde. Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes und der Zuführung zur allgemeinen Rücklage sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung. Unter anderem gilt es der Tendenz der letzten Jahre (steigende Personalkosten und steigende sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) entgegenzuwirken, welche die guten Ergebnisse des Verwaltungshaushaltes gefährden. Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nicht beeinflussen kann. Es ist auch zu beachten, dass den Verbesserungen auf der Einnahmeseite auch im laufenden Haushaltsjahr 2016 Verschlechterungen auf der Ausgabeseite (Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen. Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt zum einen von einer vorsichtigen Planung, von den externen Faktoren, aber auch von einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab. Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung im Jahr 2016 und 2017 ein sehr hohes Niveau von bis zu 90% der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr - 54 2019 werden dies voraussichtlich nur noch ca. 38 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts sein. 3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich. § 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen. Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag unverzüglich anmelden. Im Haushaltsjahr 2015 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt: - 55 in EUR Genehmigung durch den Gemeinderat den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat den Oberbürgermeister durch eine Eilentscheidung VWH VMH 13 Anträge 1.308.900,00 3.040.100,00 4 Anträge 90.520,00 41.275,00 - 0,00 den Oberbürgermeister/ Beauftragten 398 Anträge 1.045.712,27 470.933,06 Gesamt 415 Anträge 2.445.132,27 3.552.308,06 Gesamthaushalt Vorjahr Gesamthaushalt Vorjahr 5.997.440,33 503 Anträge 2.770.273,30 1.732.379,82 4.502.653,12 Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf hohem Niveau. Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt hat sich im Vergleich zum Vorjahr erneut erhöht und lag bei 5,99 Mio. EUR. Diese 5,99 Mio. EUR wurden zu ca. 71 % aus Mehreinnahmen finanziert, welche dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. die Zuführung zur Rücklage oder Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung standen. Die überplan-/außerplanmäßigen Ausgaben sollten deutlich reduziert werden und auf eine vorrangige Deckung durch Einsparungen an anderer Stelle (Wenigerausgaben) geachtet werden. Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung bzw. Zuständigkeitsordnung sowie eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die Kämmerei gewährleistet werden. Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen. - 56 Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 76 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2016 genehmigt wurden. In der Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für über- oder außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Wie die gezogenen Stichproben zeigten, wurde diese Verfügung oft nicht eingehalten. Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen: in EUR gerundet 50/51 52 54 57 65 67 70 84 Gebäude- und Anlagenunterhaltung Inventarunterhaltung Gebäudebewirtschaftung (Strom, Wasser, Heizung usw.) Betriebsaufwand Geschäftsbedarf/Dienstreisen Kostenerstattung an BGL Zuweisungen / Zuschüsse * Sonstige Finanzausgaben ** 2015 372.790 129.896 48.670 187.989 157.555 491.595 545.775 324.000 * überwiegend Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse an KiTa-Einrichtungen ** Erstattungs- und Nachzahlungszinsen im Falle Gewerbesteuerrückzahlungen 3.5 Kassenmäßiger Abschluss Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben, b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag, c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen. - 57 Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen. Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2015 in EUR Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorrat Vorgriff 12.789.474,35 769.114,24 1.743.611,20 15.302.199,79 ./. Vorgriff 4.620.867,23 Gesamt-Vorrat 10.681.332,56 2.480.281,10 1.838.259,70 302.326,43 4.620.867,23 Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und „VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen. Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt. Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 15.04.2016 gem. § 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2015 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist. 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2015 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf: Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.500.000 EUR 750.000 EUR 7.500.000 EUR 2.000.000 EUR - 58 Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2015 an einem Tag an. An weiteren neun einzelnen Tagen zu den Monatsenden wurde zwar auf dem Girokonto der Sparkasse ein negativer Saldo ausgewiesen, aufgrund der zeitverzögerten Wertstellung fielen jedoch keine Zinsen an. Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten kleinere Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren. Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 27.016,49 EUR (Vorjahr 27.104,46 EUR) geltend. Es fielen im Jahr 2015 erstmalig auch Kosten für Münzgeldzählungen an. Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt. Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder beliefen sich auf 74.137,43 EUR (Vorjahr 69.677,41 EUR). Unter anderem wurden Beträge zwischen 1,15 Mio. EUR und 1,8 Mio. EUR auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut zu reduzieren. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von Festgeld. Der Sollzinssatz liegt deutlich über dem Marktzinssatz für Festgeldanlagen und wird auch in dieser Höhe zur Verrechnung gebracht. Durch die Stadt erfolgt jedoch ohnehin eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Ein Wegfall dieser Erstattung müsste dann zu einer neuen Festlegung der Zinshöhe führen. Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse. 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 17.06.2015 statt. Der hierüber erstellte Teilbericht 11/2015 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt. Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto, insofern erfolgen gesonderte Kassenprüfungen. Das auf dem Tagesabschluss vom 16.06.2015 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Der Überschuss beim Handvorschuss wurde einbezahlt. Die vorhandenen Schwebeposten wurden bis zum Vollzug überwacht. Das Kassen-Soll und Kassen-Ist beim Handvorschuss stimmte bei der Prüfung überein. Einige Handkassengelder der Fachabteilungen, die im Tresor verwahrt sind, waren zum Prüfungszeitpunkt noch abzuholen. - 59 Die Stadtkasse hat die Mittel gem. § 18 GemKVO verwaltet. Vorübergehend nicht benötigte Guthaben wurden als Tages- und Festgelder angelegt. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 21,5 Mio. EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 4,05 Mio. EUR angelegt. Die Überprüfung von offenen Forderungen (Einnahmekassenreste), sowie die damit verbundenen Niederschlagungen bzw. Stundungen, erfolgten durch einen gesonderten Prüfungsteilbericht. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Eine Entscheidung zum Konto für Instandhaltungsrücklagen mit der Nummer 3034441282 bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau stand zum Prüfungszeitpunkt noch aus. Letztlich wurde das Konto zum 07.10.2015 auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft umgeschrieben, da die Gelder für die Instandhaltung dort verwaltet werden. Vereinzelt sind zum Zeitpunkt der Prüfung auf den Technischen Debitoren (T.UNBEK und T.KEINSOLL) noch Einzahlungen aus 2014 zur Verbuchung offen, ebenso wie Überzahlungen bei den übrigen Debitoren von rund 432.000,- EUR. Abschließende Bestätigung Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt. 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen. Die Handvorschüsse unter 500 EUR unterziehen wir auch in größeren Zeitabständen einer Kontrolle (nicht prüfungspflichtig). Im Jahr 2015 wurden 16 Zahlstellen und 24 Handvorschüsse geprüft. Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die Ablieferungspflicht betrachtet. Bis auf den im Prüfungsteilbericht 07/2016 dargestellten Fall, wurden teilweise lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Für die Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen werden im Rahmen der Prüfungen auch regelmäßig Abläufe in Frage gestellt bzw. mit den Fachbereichen optimiert. - 60 - 3.9 Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig. Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt. Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind. Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert den Überblick über den Etatvollzug. Der Gemeinderat hat am 02.05.2016 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und zwar im VWH mit Ausgaben im VMH mit Einnahmen mit Ausgaben von von von 3.936.900 EUR 5.109.600 EUR 9.242.750 EUR. Im Haushaltsjahr 2015 sind rd. 50 % des regulären Ausgabeetats des VMH ins nächste Jahr übertragen worden. Die Haushaltseinnahmereste sind um ca. 1,2 Mio. EUR angestiegen. Haushaltsreste können vielfältige Hintergründe haben - der hohe Anteil an Haushaltsausgaberesten ist jedoch ein deutliches Indiz dafür ist, dass die Verwaltung die geplanten Projekte faktisch in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen kann. Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt bzw. verausgabt werden, wird seit Jahren nicht konsequent eingehalten. - 61 Die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste belaufen sich zum Jahresende daher auf insgesamt 13,2 Mio. EUR. Dabei ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste verschieben oder sich die verschobenen Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern. Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli 2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden. Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister für den Haushalt 2015 vorgegeben. Das Rechnungsergebnis zeigt, dass eine Umsetzung im Jahr 2015 nicht erfolgt ist. Wir haben bereits im letzten Jahr empfohlen, mit geeigneten ControllingMaßnahmen den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich bisher nicht eingeleitet, sind jedoch in Bezug auf das Jahr 2017 seitens der Kämmerei geplant. Entwicklung der Haushaltsreste in SAP Verwaltungshaushalt HHJ HHRest EUR Einnahmereste 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausgabereste 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 HHAnsatz EUR Vermögenshaushalt % 78.400.000 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 1.298.000 78.400.000 1.505.350 78.260.000 1.836.200 79.305.000 2.041.450 80.085.000 2.378.800 88.970.000 3.511.000 96.800.000 3.495.000 102.815.000 3.936.900 104.360.000 1,66 1,92 2,32 2,55 2,67 3,63 3,40 3,77 HHRest EUR HHAnsatz EUR % 3.340.200 5.822.000 6.573.550 5.140.150 4.672.300 3.929.000 3.902.000 5.109.600 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 32,27 30,85 46,47 74,17 39,60 19,39 28,66 27,69 4.818.650 8.769.800 7.751.650 5.253.450 7.632.510 9.455.000 10.249.400 9.242.750 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 46,56 46,46 54,80 75,81 64,68 46,66 75,28 50,10 *Abweichung um 1 EUR gegenüber dem GR-Beschluss aufgrund buchhalterischer Umsetzbarkeit In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2015 von 13.179.649 EUR (VWH + VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten: - 62 Haushaltsreste im VWH in EUR (über 50.000 EUR) 553.500,00 260.000,00 219.300,00 159.050,00 154.400,00 151.500,00 141.750,00 114.400,00 97.700,00 93.000,00 67.150,00 64.600,00 63.800,00 63.400,00 54.550,00 52.450,00 50.600,00 50.000,00 Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Bauunterhaltungszuschüsse Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Personalkostenzuschüsse Denkmalpflege -Sanierung Storchenturm Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Theodor-Heuss-Schule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogr. -Turnhalle Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle Öff.Grün u. Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Integr. Klimaschutzkonzept -Maßnahm. Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD) Gemeindestraßen -Straßenunterhaltung (GD) Gutenbergschule -Maßn. gem. Schulsanierungsprogramm Luisenschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm- Industriehof 12 Otto-Hahn-Realschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Feuerschutz -Gebäudeunterhaltung Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik Sportplätze/-anlagen -Gebäudeunterhaltung Stadion Dammenmühle (GD) Otto-Hahn-Realschule -Gebäudeunterhaltung Datenverarbeitung -Miete Bürocomputer (GD) Haushaltsreste im VMH in EUR (über 50.000 EUR) 2.240.900,00 1.427.200,00 770.000,00 670.000,00 328.150,00 298.600,00 262.500,00 241.000,00 187.400,00 144.800,00 121.000,00 119.900,00 117.000,00 115.000,00 114.650,00 100.000,00 98.300,00 98.000,00 80.000,00 79.000,00 75.000,00 74.000,00 69.000,00 60.000,00 59.000,00 55.000,00 52.500,00 51.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Stadtgeschichtl. Museum (Baumaßn.) Kita Lotzbeckstraße -Umbau Förderung von Kindergärten und Kitas -Zusch. f. Baumaßn. u. Erstansch. Landesgartenschau 2018 -Erwerb von Grundstücken Jugendbegegnungsstätte Schlachthof -bauliche Verbesserungen Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse Ausbau der Gereutertalstraße Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Ber. Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dinglinger-Tor-Straße Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Bau Max-Planck-Gymnasium -Maßn. gem. Schulsanierungsprogramm (GD) Kita Max-Planck-Straße -Erweiterung/Umbau Öff. Grünanlagen -Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark Sporthalle im Mauerfeld -bauliche Verbesserungen Kita Lotzbeckstraße -bauliche Verbesserung Außenanlage Stadtsanierung -Kanadaring -Kreisverkehr Schwarzwaldstraße Erschließung Baugebiet Heubühl -Ausgleichsmaßnahmen Stadthalle -bauliche Verbesserungen Innerstädtischer Tangentenring -bauliche Verbesserungen der Grünanlage Stadtsanierung -Kanadaring -Gestaltung öffentl. Frei- und Grünflächen Sanierung Bergfriedhof Öff. Grünanlagen -Vorhandene Einrichtungen -Sonst. Baumaß. Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Herstellung Außenanl. Kita Heiligenstraße -Herrichten der Außenanlage Kita Heiligenstraße -Neubau Kindertagesstätte Öff. Grünanlagen -Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest Landesgartenschau 2018 -Planungsleistungen Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserungen Außenanlage Öff. Grünanlagen -Bau Stadtpark -Erneuerung Tiergehege und Futterküche - 63 - Hohe Haushaltsreste bestehen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule, für die Stadtsanierung Nördliche Altstadt, den Umbau der KiTa Lotzbeckstraße, sowie für die Förderung von KiTas (Baukostenzuschüsse). 3.10 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen werden dürfen. VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn - ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist - die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben. In der Haushaltssatzung 2015 waren VE von 11.300.000 EUR ausgewiesen. Diese wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen vorgesehen waren. Die überwiegenden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2015 betrafen mit 6,5 Mio. EUR die Ausgaben für die Landesgartenschau 2018 bzw. für das Zukunftsinvestitionsprogramm. Weiter standen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule 1,38 Mio. EUR zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um 5,4 Mio. EUR erhöht. Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 465 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 1.944.203,93 EUR. Damit wurden lediglich ca. 17 % der veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen. Neben den nicht in Anspruch genommenen VE für die Landesgartenschau und das Zukunftsinvestitionsprogramm (6,5 Mio. EUR) wurden vor allem bei der Stadtsanierungsmaßnahme nördliche Altstadt, der Baumaßnahme Otto-Hahn-Realschule und Park Kleinfeld Süd die Ermächtigungen noch nicht wie geplant benötigt. 3.11 Kasseneinnahmereste Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also - 64 Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren. Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2015: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 3.227.925,70 EUR (Vorjahr 863.479,13 EUR (Vorjahr 2.471.553,76 EUR) 459.350,47 EUR) Entwicklung der Kasseneinnahmereste im 5 – Jahres Vergleich in EUR Verwaltungshaushalt – Aufgliederung in EUR 2014 Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9* *davon Gewerbesteuer 2015 551.700,98 182.906,37 46.141,35 53.912,08 193.434,66 83.577,92 67.997,17 95.224,27 16.269,88 1.180.389,08 2.471.553,76 1.260.842,94 189.771,31 20.272,93 45.848,96 194.920,56 33.895,32 582.720,47 64.714,36 85.307,83 749.631,02 3.227.925,70 1.055.804,65 631.872,28 - 65 Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen. Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen. Daraus ist ersichtlich, dass ca. 75 % der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2015 stammen. Von den restlichen 25 % sind ca. 6 % älter als 3 Jahre. Auf den Forderungskonten sind im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen enthalten. Wie unter 3.14 dargestellt, werden uneinbringliche Forderungen regelmäßig unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR gilt es jedoch auch die bilanzielle Werthaltigkeit des gesamten Forderungsbestandes zum 31.12. festzustellen. Die deutliche Erhöhung der Forderungen im Einzelplan 0 ist auf die noch auf das Jahr 2015 gebuchten, zum 31.12. noch offenen Verwaltungskostenbeiträge 2015 von ca. 800 TEUR zurückzuführen. Im Einzelplan 0 sind außerdem hohe aufgelaufene Nebenforderungen enthalten. Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 134.823,56 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1). Nach Mitteilung der Stabstelle Feuerwehr im April 2016 wurden die im Jahresabschluss 2014 noch rückständigen Kostenersatzbescheide (EPL 1) nachgeholt. Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2) wurden erstmals aus dem Vorverfahren LEO ermittelt und im Jahresabschluss 2015 als Kassenreste ausgewiesen. Diese Gelder waren bisher nicht in der Jahresrechnung enthalten, da eine Sollstellung bei der Stadt erst vorgenommen wurde, wenn die Beträge tatsächlich eingegangen sind und eine Abrechnung mit der Stadt vom Schulkonto erfolgte. Ein Abgleich der Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt. Die wesentliche Erhöhung im Einzelplan 6 ist auf eine im Dezember noch eingebuchte, hohe Verwaltungsgebührenforderung zurückzuführen, welche bereits ausgeglichen ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss (11. Dezember 2015), die Einnahme-Sollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht werden und damit Einnahmen und auch Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet werden. - 66 Vermögenshaushalt – Aufgliederung 2014 2015 300.000,00 0,00 0,00 47.168,66 67.317,88 1.913,43 1.447,00 41.503,50 459.350,47 0,00 16.000,00 775.000,00 0,00 46.948,39 25.530,74 0,00 0,00 863.479,13 in EUR Zuweisungen und Zuschüsse - Kindertagesstätte Alleestraße - Feuerschutz - Landesgartenschau Ersatzleistung für Sachschäden Erschließungsbeiträge Erlöse aus Grundstücksverkäufen Kostenerstattung ökol. Ausgleichsmaßnahmen Erlöse aus Erbbaugrundstücken 3.12 Kassenausgabereste Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt -37.183,62 EUR 9.191,23 EUR (Vorjahr (Vorjahr 23.068,26 EUR) 15.389,09 EUR) Die Kassenausgabereste haben sich in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2015 gegenüber dem Vorjahr verringert. Der negative Kassenausgaberest im Verwaltungshaushalt ergibt sich aufgrund der Rückerstattung durch einen Zahlungsempfänger zum Jahresende. Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2015. 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29 GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen. Im Haushaltsjahr 2015 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von 78.482.602,36 EUR (Vorjahr 65.239.999,61 EUR) durchgebucht. Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2015: Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste 35.333.059,57 EUR 31.382.407,79 EUR - 67 in EUR Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9 Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste 6.356.112,03 73.520,98 1.262,40 206,22 78.404,10 33.231,39 848,10 217.368,17 55.791,40 6.058,41 12.959,41 75,00 78.219,26 126.625,63 6.329,40 28.789.474,35 35.333.059,57 30.878.981,11 31.382.407,79 die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus Einlagen bei Geldinstituten Kassenbestand Allgemeine Rücklage 16.000.000,00 12.789.474,35 30.878.981,11 Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen. 3.14 Niedergeschlagene Forderungen Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn - feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder - die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt. Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am 29.02.2016 aufgeschlüsselt: - 68 Stand 1.1.2015 1.599.418,85 EUR Abgänge a) Zahlungen 5.418,08 EUR b) Umwandlung in unbefristete Niederschlagung 226.743,06 EUR 232.161,14 EUR Zugänge Stand 31.12.2015 7.988,83 EUR 1.375.246,54 EUR Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen. Im Haushaltsjahr 2015 wurden außerdem 147.086,68 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen. 3.15 Erlasse Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere spezielle gesetzliche Bestimmungen. Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der Hauptsatzung geregelt. Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 98,21 EUR (Vorjahr 2.174,91 EUR) ausgesprochen. 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht. Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge. - 69 Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle. Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild: Jahr Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen* kosten in EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.001.329,68 1.971.773,76 1.984.500,56 1.901.129,43 1.851.725,98 1.949.883,32 1.838.748,98 Mindestbetrag der Zufg. zum VmH ohne Ersatzdeckungsmittel** 2.001.329,28 1.765.579,15 1.866.361,21 1.757.700,92 1.704.894,38 1.372.827,28 1.838.748,98 Im HH veranschl. Zuführungsbetrag 750.000,00 410.000,00 200.000,00 3.845.000,00 8.435.000,00 8.140.000,00 6.760.000,00 Wirtschaftsüberschuss Zuführungsrate insgesamt 1.156.955,58 1.906.955,58 5.419.070,07 5.829.070,07 6.145.555,69 6.345.555,69 4.835.656,55 8.680.656,55 7.073.338,19 15.508.338,19 3.903.097,70 12.043.097,70 7.020.320,87 13.780.320,87 * ohne Umschuldung ** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen werden. Mit einer Gesamtsumme von 13,78 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt zu 100 % die Kosten für die Investitionen. - 70 Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO in EUR Ordentliche Tilgung 2015 1.838.748,98 Kreditbeschaffungskosten 0,00 Summe Ausgaben 1.838.748,98 Rücklagenentnahme 0,00 Rückflüsse aus Darlehen Rückflüsse von Beteiligungen Veräußerungen von Anlagevermögen Beiträge und ähnliche Entgelte 1.255,07 25.633,79 4.593.076,98 198.638,10 Zuweisungen und Zuschüsse 4.027.490,83 Ersatzdeckungsmittel 8.846.094,77 Mindestzuführung (= Summe Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel) -7.007.345,79 Dieses Ergebnis ist außerordentlich gut und war so ursprünglich nicht zu erwarten. Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Ergebnis auch in diesem Jahr neben einer deutlichen Einsparung bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen entstanden ist. Die Zuführung wurde also nur bedingt aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen. Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden. Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO Abschreibungen davon erwirtschaftet 2015 765.258,11 234.295,65 - 71 Investitionsrate Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des kommunalen Haushalts. Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR): Haushaltsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 Zuführung VWH an den VMH zuzügl. Zinsen für Kredite 6.345.555,69 1.285.721,10 8.680.656,55 1.197.736,18 15.508.338,19 1.166.507,91 12.043.097,70 1.037.337,59 13.780.320,87 921.838,71 Bruttoinvestitionsrate 7.631.276,79 9.878.392,73 16.674.846,10 13.080.435,29 14.702.159,58 %-Anteil am Volumen des VWH %-Anteil am Volumen des VMH 8,93% 56,19% 10,51% 74,20% 16,07% 71,33% 12,32% 75,49% 13,18% 60,19% Zuführung VWH an den VMH abzüglich Tilgungen für Kredite (ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten 6.345.555,69 8.680.656,55 15.508.338,19 12.043.097,70 13.780.320,87 1.984.500,38 1.901.129,43 1.851.725,98 1.949.883,32 1.838.748,98 Nettoinvestitionsrate 4.361.055,31 6.779.527,12 13.656.612,21 10.093.214,38 11.941.571,89 Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2015 mit 11,9 Mio. EUR ca. 18 % über dem Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als gut bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden. 3.17 Vermögensrechnung In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung. Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen. - 72 Auszuweisen sind: Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat, Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat, Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen, das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen eingebrachte Eigenkapital, Forderungen aus Geldanlagen, Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, Rücklagen. Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die Bilanzsumme hat sich von 265.933.897,85 EUR um 10.149.714,71 EUR auf 276.083.612,56 EUR zum Jahresende 2015 erhöht. 3.18 Rücklagen Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken. In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaus- - 73 haltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. in EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Ausgaben VWH Durchschnitt 80.025.236,77 83.284.701,91 85.482.939,88 82.930.959,52 94.012.627,39 87.593.423,06 103.775.161,29 94.423.576,19 106.148.896,69 101.312.228,46 2 v.H. 1.658.619,19 1.751.868,46 1.888.471,52 2.026.244,57 Mindestrücklage für das HHJ 2012 2013 2014 2015 Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen. Allgemeine Rücklage Stand zum 31.12.2014 Zuführung aus Ergebnis zweckgebunden Flughafenareal Ost in EUR 24.022.594,82 5.990.578,29 865.808,00 6.856.386,29 Stand zum 31.12.2015 30.878.981,11 Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.026.244,57 EUR und des zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 6.610.083,02 EUR (Rechenschafts-bericht S. 69) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand von 22.242.653,53 EUR. Im Haushaltsplan 2015 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 4.315.000 EUR veranschlagt. Aufgrund des Haushaltsergebnisses war eine Zuführung i. H. v. 6.856.386,29 EUR möglich. Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum 31.12.2015 auf einem guten Niveau. Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2016 ist allerdings im Jahre 2016 eine Rücklageentnahme i. H. v. 18,33 Mio. EUR aufgrund der geplanten Investitionen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm geplant. Die verbleibende Rücklage ist auch im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten. - 74 Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt: Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage Einlagen bei Geldinstituten u.a. Kasseneinnahmereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt Kassenbestand in EUR 16.000.000,00 3.227.925,70 863.479,13 6.543.585,22 5.109.600,00 12.789.474,35 abzüglich Kassenausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Haushaltsausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt Stand zum 31.12.2015 -37.183,62 9.191,23 503.426,68 3.936.899,00 9.242.750,00 30.878.981,11 Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist. - 75 - 3.19 Stand der Schulden Zulässige Kreditaufnahme Haushaltsrest aus Vorjahr maximal mögliches Kreditvolumen 2015 2.000.000 EUR 2.000.000 EUR 4.000.000 EUR Tatsächliche Darlehensaufnahme 1.800.000 EUR auf 2016 übertragener neuer Haushaltsrest 2.000.000 EUR Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar: Schuldenstand Stand zum 31.12.2014 Kreditaufnahme CHF-Darlehen, Wechselkursverlust ordentliche Tilgung ./. Sondertilgung ./. Stand zum 31.12.2015 in EUR 25.718.756,90 1.800.000,00 186.414,41 1.838.748,98 0,00 25.866.422,33 Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2015 neu bewertet (+ 186.414,41 EUR), nachdem diese in den Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs angesetzt wurden. Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der nachfolgenden Übersicht sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten. - 76 - (Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost) Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 582 EUR/EW weit über dem Landesdurchschnitt (409 EUR/EW zum 31.12.2015 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2016). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 66) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum 31.12.2015 bei 61.583.397,57 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.386 EUR pro Einwohner. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schuldenstand zum 31.12.2015 Rahmenkonto Ost gegenüber Stadt Lahr * 13.001.700,02 EUR 0,00 EUR 5.712.476,31 EUR Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Schuldenstand zum 31.12.2015 gegenüber Stadt Lahr * 1.963.400,79 EUR 1.071.389,86 EUR Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Schuldenstand zum 31.12.2015 gegenüber Stadt Lahr * 27.725.135,44 EUR Abwasserverband Raumschaft Lahr Schuldenstand zum 31.12.2015 * 11.363.162,68 EUR (Anteil der Stadt zum 01.01.2015 78,88 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 66) Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST außerhalb des Haushalts zum 31.12.2015 * vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse 9.273.671,07 EUR - 77 - 3.20 Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst. Die Aufgliederung ergibt: Anfangsbestand Zunahme 01.01.2015 EUR EUR 02 Verwaltungsvermögen 0222 Beteiligungen Kapitaleinlagen Wohnungsbauunternehmen Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr Zweckverband KIVBF Industrie- und Gewerbezentrum Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Arbeitsförderungsgesellschaft Zweckverband Vis-à-Vis Wirtschaftsregion Ortenau Sonstige Unternehmen (BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof) Banken 10.031.896,00 375.000,00 50.000,00 50.000,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 2.600,00 Abnahme EUR 25.633,79 4.571,46 850,00 100,00 10.615.759,84 100,00 Endbestand 31.12.2015 EUR 10.031.896,00 349.366,21 50.000,00 50.000,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 2.600,00 4.671,46 850,00 25.633,79 10.590.226,05 Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2014 der Stadtkämmerei vom Februar 2016. Nach der Vorlage im Gemeinderat am 29.02.2016 wurde der Beteiligungsbericht 2014 am 14.05.2016 öffentlich bekannt gemacht und am 01.06.2016 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben. Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007. Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Bestätigungsprüfung beurteilt. - 78 - 4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung Im Folgenden möchten wir einen Querschnitt über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse geben und einzelne Feststellungen darlegen. Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen. Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten alle Prüfungsfeststellungen aus dem Vorjahr 2015 als erledigt betrachtet werden, so dass auf „B“ - Randbemerkungen in diesem Jahr verzichtet werden konnte. 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Alleine bei den Auszahlungen handelte es sich im Jahr 2015 um insgesamt ca. 47.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen). Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch materielle Gesichtspunkte. Bei der Belegprüfung achten wir daher auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden. Typische Feststellungen sind unter anderem fehlende Unterschriften („Vier-AugenPrinzip“), fehlende zahlungsbegründende Unterlagen, fehlende Originalbelege, fehlerhafte Verbuchungen, fehlende Inventareinträge, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur zurückgegeben. Durch die Belegprüfung konnten auch in Einzelfällen Skontoabzüge noch erfolgen und Doppelzahlungen verhindert werden. Immer häufiger tauchten Fragestellungen im Zusammenhang mit EmailRechnungen, aber auch zum Thema Vorkasse bei Onlinebestellungen auf. Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Lahr nur Originalrechnungen; eine Zahlung ist nur nach Wareneingang zulässig. Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Teilweise werden diese für eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgemerkt. - 79 Diese das Tagesgeschäft der Verwaltung begleitende Prüfung ist mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Im Ergebnis sorgt sie jedoch für eine ordnungsgemäße Buchhaltung und gibt dem Rechnungsprüfungsamt regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf. 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VOF), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen und zunehmenden Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein. Das verabschiedete, laufende Zukunftsinvestitionsprogramm, das in 2013 begonnene 10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen, Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (AVR), aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen. Ein Blick auf die nahe Zukunft und die Finanzplanung zeigen außerdem, dass weitere große Baumaßnahmen in den Bereichen Kindertageseinrichtungen (u.a. Neubau) und Schulen (z.B. Umbau Friedrichschule zu Gemeinschaftsschule) erforderlich werden und vom RPA parallel zu den o.g. Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen sind. Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Für die Stadt Lahr stand in 2015 ein technischer Prüfer mit einem Zeitanteil von 37,5 % im Rahmen des Kooperationsvertrages mit den Städten Kehl und Oberkirch zur Verfügung. Zu seinen Aufgaben gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. Aufgrund der umfassenden Bautätigkeit der Stadt Lahr wird diese Aufgabe derzeit mit einem erheblichen Zeitanteil auch von den Finanz- und Verwaltungsprüfern wahrgenommen. Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen - 80 der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft. Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, dass geltende Preisrecht einzuhalten und damit auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen. Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen. a. Prüfung der Vertragsentwürfe Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise, auf deren Kalkulationsgrundlage und Leistungsumfang. Im Jahr 2015 wurden 87 Verträge geprüft. Hiervon wurden 24 Verträge erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Weitere 2 Vorgänge wurden ohne Vertragsentwurf zur Prüfung vorgelegt, so dass die Prüfung nur nachgehend erfolgen konnte. Die Vertragsprüfung nimmt einen deutlichen Zeitumfang in der Bau- und Vergabeprüfung ein. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 1,9 Mio. EUR. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte: Trennung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen Ermittlung der anrechenbaren Kosten Abgrenzung der Objekte nach HOAI (insbesondere bei Freianlagen und Verkehrsanlagen) Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.) Maßnahmenbeschreibung Zeitpunkt des Vertragsschlusses Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz Erstattung von Nebenkosten Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag) Anrechnung und Vergütung besonderer Leistungen Kalkulation von Pauschalen Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren, einzelnen Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung im Jahr 2015 ein Gesamtbetrag von ca. 28.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. - 81 Sofern dies die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich sein müssen. Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2015 unter anderem folgende Themen betroffen: Allgemeine Vorgaben zu Teilleistungen Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden die einzelnen Teilleistungen im Rahmen der Gesamtbeauftragung an die Auftragnehmer übergeben und im Vertrag vereinbart. Oft ist dies jedoch nicht der volle vorgesehene Leistungsumfang, da die Fachabteilung oder insbesondere die Zentrale Verwaltungsstelle für das Vergabewesen entsprechende Teilleistungen übernimmt. Gerade letztere Leistungen sind nahezu bei jedem Auftragnehmer gleich, wurden in der Vergangenheit jedoch auch unterschiedlich übertragen. Im Rahmen einer gemeinsamen Festlegung wurden diese Teilleistungen nun für alle Leistungsbilder der HOAI entsprechend definiert, sodass alle Auftragnehmer an dieser Stelle die gleichen Teilleistungen übertragen bekommen. Betroffen sind in diesem Zusammenhang gerade die Teilleistungen der Leistungsphasen 6 und 7. Neue Empfehlung zu Stundensätzen In der HOAI in der Fassung 2009 und 2013 sind die Vorschriften über Zeithonorare entfallen. Es gibt keine preisrechtliche Festlegung der Stundensätze mehr, wodurch dem Auftraggeber mehr Verhandlungsspielraum und Flexibilität im Wettbewerb ermöglicht werden sollte. Deshalb sind auch die Orientierungswerte für Stundensätze in den Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung BadenWürttemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) entfallen. Die mit der Übertragung einer Stundensatzkalkulation beauftragte Gütestelle schlägt für Baden-Württemberg folgende Orientierungssätze vor: Büroinhaber 90,00 EUR / Stunde Diplomingenieur/ Bautechniker/ Vermessungstechniker 70,00 EUR / Stunde Bauzeichner 55,00 EUR / Stunde. Dabei stellen diese eine Orientierungshilfe und keine verbindliche Vorgabe für die Vertragsparteien dar. Gerade den Forderungen nach höheren Stundensätzen von Büros, die für die Stadt Lahr regelmäßig tätig sind, konnte damit nachgekommen werden und die tägliche Arbeit erleichtert werden. Im Prüfungsteilbericht 22/2014 wurde dieses Thema erstmalig vom Rechnungsprüfungsamt aufgegriffen, mit der Empfehlung, die neuen Stundensätze der Gütestelle nach Bekanntwerden für die Stadt Lahr zu übernehmen. Die Umsetzung erfolgte im Mai 2015. - 82 Berücksichtigung Entsorgungskosten Die in 2014 beschriebene Vorgehensweise zum Aufstellen und Abrechnen von Ingenieurverträgen im Zusammenhang mit der Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch und kontaminiertem Bodenaushub musste nach Rücksprache mit der GPA Baden-Württemberg in 2015 geändert werden. Bisher fand auf Grund des besonderen Entsorgungskonzeptes nur eine teilweise Berücksichtigung der Entsorgungskosten bei den anrechenbaren Kosten statt. Künftig wird der verminderte Aufwand einheitlich durch Reduzierungen der Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) und der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) berücksichtigt. Hiermit soll dem Sachstand Rechnung getragen werden, dass die Ingenieurbüros keinen Aufwand mit der Vergabe, der Abrechnung und der Nachweisführung der Entsorgung haben. Ein entsprechendes Rundschreiben an die zuständigen Fachbereiche vom 22.06.2015 informierte hierzu. Haftpflichtsummen Im Rahmen der Prüfung der Vertragsentwürfe wurde darauf hingewirkt, die mit den RifT (Stand Dezember 2014) bekannt gemachten Mindesthaftpflichtsummen in den Vertragsmustern der Stadt Lahr für 2015 zu übernehmen. Dies wurde sowohl für Personenschäden, als auch sonstige Schäden empfohlen. Beschreibbare Leistungen Im Rahmen der Prüfung wurde die Problematik, bei der Abgrenzung von zu vergebenden Leistungen aufgegriffen. Grundsätzlich sind Dienstleistungen von freiberuflichen Leistungen abzugrenzen. Die Abgrenzung selbst richtet sich danach, ob Leistungen vorab erschöpfend und eindeutig beschreibbar sind oder nicht. Dies sind meist „handwerkliche und mechanische Leistungen“. Bei „geistigschöpferischen, kreativen Leistungen“ liegen hingegen freiberufliche Leistungen vor. Je nach gewählter Abgrenzung finden dann die unterschiedlichen Vergabe- und Vertragsordnungen Anwendung. Bei gemischter Vergabe der Leistungen (beschreibbaren und nicht beschreibbaren Leistungen) wird überwiegend der Schwerpunkt der Leistung betrachtet und dann das entsprechende Verfahren gewählt. Im entsprechenden Rundschreiben vom 16.05.2015 informierten wir die zuständigen Fachbereiche hierüber und stellten auch mögliche Einzelfälle dar. Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt Lahr auch im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei Anfragen zu vertraglichen Punkten. Insbesondere können für 2015 hier auch die Wettbewerbe für die Vergabe der Gebäudeplanung bzw. Tragwerksplanung der Projekte Kita+ und Sporthalle+ im Rahmen der Landesgartenschau genannt werden. - 83 b. Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2015 ein Gesamtvolumen von 104 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund 4,0 Mio. EUR. Ganzjährige Zahlen wurden erstmals für das Jahr 2015 erhoben. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen: Vereinbarungen Grundsätzlich ist es erforderlich, vor Beginn einer Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zu schließen, in welcher Leistungspflichten und Honorare definiert werden. Diese Vereinbarung sollte dann ebenfalls schriftlich angepasst werden, wenn sich notwendige Änderungen bzw. Nachträge ankündigen. Im Rahmen der Prüfung von Schlussrechnungen wurde festgestellt, dass in rund 17 % der Fälle kein schriftlicher Auftrag oder eine Nachtragsvereinbarung geschlossen wurde. Dies kann in der Folge zu Problemen, wie beispielsweise zu hohen Nebenkostenforderungen, etc. führen. Kostenberechnungen Wie bereits im letzten Jahr, galt auch der Thematik der Kostenberechnungen in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk. Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Umso wichtiger ist daher eine Überprüfung der Massenansätze und der gewählten Einheitspreise. Eine Fortschreibung der Kostenberechnung ist nur in besonderen Fällen, wie beispielsweise Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber statthaft. In einzelnen Fällen zeigen sich zum Teil merkliche Abweichungen zwischen der Kostenberechnung und der späteren Kostenfeststellung. Gerade wenn der Toleranzrahmen von etwa 20 % tangiert oder überschritten wird, so hat dies spürbare Auswirkungen auf die Honorarhöhe. In einzelnen Fällen wurden daher Kostenberechnungen überarbeitet und teilweise mehrfach fortgeschrieben. Zuschläge Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden. Diese gelten dann für alle Grundleistungen oder aber nur für Teile dieser Grundleistungen. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart. So wurden in Einzelfällen Zuschläge im Rahmen der Prüfung neu ermittelt, wodurch Honorare, beispielsweise in einem Fall um 2.200,- EUR, niedriger ausfielen. - 84 Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe Auch im Jahr 2015 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt. Stichprobenweise haben wir an Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Dabei war ersichtlich, dass in einigen Fällen die Ergebnisse der Angebotsöffnung deutlich über den Kostenberechnungen lagen. Immer wieder müssen Firmen leider auch wegen formellen Fehlern aus der Wertung ausgeschlossen werden; unter anderem wegen der Änderung an den Ausschreibungsbedingungen beispielsweise durch Hinzufügen der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. b. Nachträge Die Fachbereiche werden in der laufenden Nachtragsbearbeitung durch Beratung unterstützt. Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum – Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem RPA nach der Abwicklung zur Prüfung vorzulegen. Zu den Nachträgen wurde grundsätzlich festgestellt, dass die Nachtragsunterlagen teilweise unvollständig sind. Es fehlten zum Teil Kalkulationen und damit der Nachweis, dass die Preise auf Grundlage des Hauptauftrages kalkuliert wurden. Außerdem fehlte teilweise die fachliche Begründung der Nachtragsforderung oder aber die Begründung war nicht ausreichend um festzustellen, weshalb der Nachtrag entstanden ist. Damit war auch unklar, ob der Nachtrag durch eine zusätzlich gewünschte Leistung von der Stadt oder eine vom betreuenden Büro nicht berücksichtigte Leistung veranlasst wurde bzw. eine unvorhersehbare Leistung erforderlich war. Die Mengenangaben der Nachtragspositionen waren teilweise nicht genau berechnet. Die Einheitspreise sind daher eventuell zu hoch kalkuliert. Nachträge werden auch im Rahmen der Schlussrechnungen im Nachgang geprüft. c. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen- und Leistungen Ein großer Schwerpunkt liegt auch auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen - 85 einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft. Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. 2015 sind uns ca. 166 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund 17,5 Mio. EUR in diesem Bereich vorgelegt worden, während der Wert im Vorjahr noch bei rund 7,7 Mio. EUR lag. Seit dem Jahr 2016 werden Lieferungs- und Leistungsabrechnungen nun gesondert erfasst. Häufige Feststellungen waren: teilweise unvollständige Nachtragsunterlagen im Bereich der Kalkulation und der „Stellungnahme dem Grunde nach“ (ausreichende Begründung) Differenzen zwischen der Kostenberechnung und dem Kostenanschlag Unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv. Bei den folgenden Einzelmaßnahmen wurde eine umfangreiche Schwerpunktprüfung durchgeführt: Ableitung Oberflächenwasser BA 2; Entwässerungskanal- und Straßenbauarbeiten Die Stadt Lahr hatte mit dieser Maßnahme den bereits in der Tramplerstraße verlegten Regenwasserkanal über die Max-Reger-Straße, Straße „Im Sulzbachfeld“, Beethovenstraße, Richard-Wagner-Straße bis zur Straße „Im Heidel“ verlängern lassen. Parallel dazu wurden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am bestehenden Entwässerungskanalnetz, sowie zum Teil eine Sanierung der Straßenoberflächen durchgeführt. Des Weiteren war im Sanierungsabschnitt die Erneuerung einer Trinkwasserversorgungsleitung in der Straße „Im Sulzbachfeld“ durch die Badenova vorgesehen. Die Kostenfeststellung lag bei 755.069,33 EUR und somit 3,31 % unter der Auftragssumme einschließlich der Nachtragsangebote für die Entwässerungskanal- und Straßenbauarbeiten. Ein vom Auftragnehmer gegengezeichnetes Auftragsschreiben lag den vorliegenden Unterlagen nicht bei. Der Fachbereich hatte die unterzeichneten Unterlagen nachgereicht. Die Nachträge 2 und 4 bis 7 waren dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar und umfänglich belegt und geprüft. Eine unterzeichnete Nachtragsvereinbarung lag den vorliegenden Unterlagen allerdings nicht bei. Die Nachträge 1 und 3 wurden vom Auftraggeber abgelehnt. - 86 Bei der Abnahme wurden diverse kleine Mängel festgestellt. Für einzelne wurde auch ein Termin der Erledigung festgehalten. Einige waren nach den vorliegenden Unterlagen noch nicht behoben. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich wurden alle festgestellten Mängel jedoch zeitnah behoben. Zur Prüfung der Schlussrechnung des Auftragnehmers fehlten bei einigen Positionen entsprechende Unterlagen. Die entsprechenden Leistungen wurden nicht anerkannt und vom Gesamtbetrag abgezogen. Gegen die angewiesene Schlusszahlung hatte der Auftragnehmer Einspruch erhoben. Auf Grund von nachgelieferten Abrechnungsunterlagen und einem Termin zur Klärung der Widersprüche erfolgte eine erneute Prüfung. Hieraus entstand eine nachvollziehbare Korrektur der Schlussrechnung zu Gunsten des Auftragnehmers. Rathaus II; Sanierung der Heizungsanlage Im Rahmen einer energetischen Sanierung wurde die bestehende Heizungsanlage im Rathaus II (ehem. Luisenschule) der Stadt Lahr saniert. Die beiden vorhandenen Gaskessel waren alt und störanfällig. Sie wurden ausgebaut und durch einen Holzpelletkessel ersetzt. Zudem mussten mehrere kleine Nebenarbeiten ausgeführt werden, die allerdings nicht Bestandteil dieser Prüfung sind. In diesem Zusammenhang wurde über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Zuschussantrag gestellt und auch bewilligt. Abschließend wurde die Maßnahme mit einem Betrag in Höhe von 71.950,00 EUR bezuschusst. Eine detaillierte Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros lag nicht vor. Lediglich die Summe war aus den Unterlagen des Ingenieurvertrages zu entnehmen. Es war aufgefallen, dass der Kostenanschlag mit 235.000,13 EUR um ca. 45.000 EUR über der Kostenberechnung von 189.420,00 EUR lag (+ 24 %) und die Leistung trotzdem beauftragt wurde. Dies war wohl dem zu erwartenden Zuschuss geschuldet, durch den die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht überschritten wurde. Die Kostenfeststellung lag dann bei 245.553,43 EUR und somit 7,91 % unter der gesamt beauftragten Summe (Angebotssumme + Nachträge) von 266.654,28 EUR für die Heizungsbauarbeiten. Bei den Nachtragsangeboten fehlten die Aufschlüsselungen der Einheitspreise. Einzelne Kleinstleistungen bzw. Materialien konnten sicherlich mit ortsüblichen Preisen verglichen werden, allerdings war dies nicht bei allen vorliegenden Positionen möglich. Aus diesem Grund hätte eine Aufschlüsselung der Einheitspreise nachgefordert werden müssen. Ohne diese Unterlagen war es nicht nachvollziehbar, wie geprüft werden konnte, ob die Einheitspreise der Nachtragspositionen auf der Grundlage des Hauptvertrages kalkuliert wurden. Zudem war nicht klar, weshalb die doch umfangreichen zusätzlichen Leistungen notwendig wurden. In der nachgereichten Stellungnahme des Planungsbüros erfolgte dann eine Begründung da die erforderlichen Begründungen fehlten. - 87 In der Schlussrechnung wurde unter den Positionen 2.2.02 und 2.2.03 die Menge aus dem Aufmaß vertauscht. Hierdurch bestand eine Überzahlung von 188,50 EUR. Die Einheitspreise der Pos. 2.6.24 und 2.6.25 waren nicht beauftragt, erschienen aber im Vergleich zur Pos. 2.6.07 plausibel. Ansonsten war die Schlussrechnung nachvollziehbar. Zur Masse der Pos. 2.7.03 fehlte im Aufmaß zur 3. Abschlagsrechnung ein Nachweis. In der Schlussrechnung wurde die Position dann allerdings abgerechnet. Es war nicht klar wie die Leistung dann nachgewiesen wurde. Laut der Stellungnahme des Planungsbüros wurde der Nachweis durch Vor-Ort-Begehung erbracht. Laut Vertragsunterlagen wurden Tagesberichte gefordert, welche allerdings nicht vorlagen. Dies hätte zu einem Einbehalt bei der Schlussrechnung berechtigt. Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen weiterhin Verbesserungspotenzial vorhanden ist (u.a. Vollständigkeit der Unterlagen, Aufschlüsselung von Einheitspreisen in Nachträgen für eine wirksame Kontrolle, Begründung zu den Nachträgen und Abweichungen in der Abrechnung). 4.3 Rahmenverträge für Bauleistungen In einer Schwerpunktprüfung wurden die Ausschreibung 2015 / 2016 sowie die Abrechnung der Rahmenverträge für Bauleistungen geprüft. Die Rahmenverträge für Bauleistungen der Handwerksfirmen wurden in den letzten Jahren bereits mehrfach für einen 2-Jahreszeitraum ausgeschrieben; in Bezug auf das vom Baudezernat durchgeführte vergaberechtliche Verfahren ist die Stadt damit gut aufgestellt. Der Zuschlag für die 42 Rahmenverträge an die Unternehmen mit einer Summe von ca. 1,47 Mio. EUR für den 2 Jahreszeitraum sieht nach einem guten Gesamtergebnis für die Stadt aus (geschätzte Auftragssumme ca. 1,77 Mio. EUR). Tatsächlich wird sich dies jedoch erst in der Abrechnung zeigen, da es im Wesentlichen darauf ankommt, ob die Leistungen nach dem Standardleistungsbuch oder nach Stunden und Material abgerechnet werden. Im Ergebnis gab es bei 26 von den 42 (62 %) Verträgen nur ein Gebot; bei 5 Verträgen musste aufgrund fehlender Angebote erneut ausgeschrieben werden. Bei 27 der 42 (64 %) ausgeschriebenen Verträge haben die Firmen den Zuschlag erhalten, welche die Leistung bereits in den 2 Jahren zuvor erbracht haben. - 88 Es wurde empfohlen, für eine bessere Bieterlage den Ausschreibungszeitraum auf September/Oktober zu legen, durchgehend eine höhere Bieteranzahl anzuschreiben und weitere potentielle Bieter zu akquirieren. Im Leistungsverzeichnis unter Position 2 wurden die geschätzten Stunden pro Jahr für die Berechnung des Angebots angegeben und entsprechend gewertet; diese Definition entspricht jedoch nicht der 2-jährigen Ausschreibungsdauer. Die im e-Vergabeverfahren dargestellten Angebotssummen im Preisspiegel stimmen nicht mit den tatsächlichen Angeboten überein, da die Zu- und Abschläge nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund bisheriger Prüfungserfahrungen haben wir bzgl. der Abrechnung der Rahmenverträge auf folgendes hingewiesen: Bei einem vorhersehbaren Einzelauftrag muss eine ausreichende Massenermittlung durch das Fachamt erfolgen und dokumentiert werden. Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass vorrangig Leistungen nach dem Standardleistungsbuch (Pos.1 des Leistungsverzeichnisses) und nicht nach Stunden und Material abgerechnet werden. Die Rechnungen sollten grundsätzlich als Rahmenvertragsabrechnung gekennzeichnet sein und die Positionen des Standardleistungsbuches benennen. Bei der Abrechnung von Materialkosten ist ein Vergleich mit Erfahrungswerten bzw. den marktüblichen Preisen vorzunehmen. Nach den erfolgten Antworten auf den Prüfungsteilbericht erfolgte eine weitere Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen, welche die Feststellungen im Wesentlichen berücksichtigt. Die Firmen werden durch das Gebäudemanagement darauf hingewiesen, dass die Leistungen vorrangig nach dem Standardleistungsbuch abzurechnen sind. 4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen Auch im Jahr 2015 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen wurden direkt in den Verwendungsnachweisen durch die Fachbereiche berichtigt. Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen wir, uns die Prüfung rechtzeitig vorab bekannt zu geben und die Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorzulegen. Die geprüften Maßnahmen sind unter Ziffer 1.5 am Ende der Tabelle dargestellt. 4.5 Abrechnung Projekt „Code 24“ Im Jahr 2015 nahm das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der übertragenen First Level Control für „Code 24“ die Prüfung des Abrechnungszeitraumes August 2014 - 89 bis Januar 2015 vor. Das Projekt endete zum 31.12.2014. Ausgaben aus dem Monat Januar mit Bezug auf den Projektzeitraum konnten aber in der Abrechnung noch geltend gemacht werden. Bei der Prüfung wurden zum dortigen Zeitpunkt folgende Feststellungen getroffen: Die neuen EU-Timesheets (Arbeitszeitkarten) fordern eine detaillierte Aufgliederung aller Arbeitstage mit Zeitangaben, wodurch einige Korrekturen erforderlich wurden. Die neuen förderfähigen Personalausgaben betragen 64.472,61 EUR statt ursprünglich berechnet 38.075,82 EUR. Entstandene Personalkosten für den Monat Januar 2015 konnten noch ergänzt werden. Außerdem erfolgte eine Nachberechnung der Versorgungsumlagen für die Jahre 2013 und 2014. Einzelne Abrechnungsbelege des Bereichs „Travel & Accomodation“ mussten noch für die Abrechnung aufgenommen bzw. überarbeitet werden. Es wurden überdurchschnittlich hohe Zusatzleistungen ohne weitere formelle Vereinbarungen an Büros abgerechnet. Es stehen zum Prüfungszeitpunkt noch Forderungen von 15.000,- EUR aus, die förderfähig wären. Gemeinkosten wurden im Projekt aufwandsbedingt nicht geltend gemacht. Bereits geltend gemachte projektbezogene Shared Costs wurden bei dieser letzten Abrechnung wieder abgesetzt. Im Übrigen sind die Einnahmen der Payment Claims No 10 und 11 eingegangen. Der aktuelle Antrag überschreitet die Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Staff“ sowie „Audit Costs“. Entsprechende Voranmeldungen hierüber sind bereits erfolgt. Ein inhaltlicher Abschlussbericht dieses Projektes wird von Seiten der IGZ erstellt. 4.6 Wiederkehrende Liefer- Wohnen und Pflege - und Dienstleistungen Spital Ziel der Prüfung war die vergaberechtliche Beurteilung von Zahlungen an externe Vertragspartner. Das Spital - Wohnen und Pflege - hat keine Kreditorenbuchhaltung. Die Ausschreibungspflicht richtet sich nach der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (DA VOL) der Stadt Lahr. Es wurden 24 Liefer- und Dienstleistungen näher betrachtet und für die vergaberechtliche Beurteilung eine Laufzeit von 3 Jahren (2011-2013) zu Grunde gelegt. 8 der 24 untersuchten Leistungen, insbesondere Lieferungen für Lebensmittel und Pflegemittel werden über den Einkaufsverbund der Altenhilfe Beratungs-GmbH (ABG) beschafft. In den Jahren 2011-2013 ergab sich eine Gesamtsumme von ca. 360.000,- EUR brutto für diese Leistungen. - 90 Die ABG verhandelt mit den Lieferanten die Konditionen für alle Mitglieder. Es erfolgt in Abhängigkeit der Abnahmemenge bzw. des getätigten Jahresumsatzes eine Jahresrückvergütung der Altenhilfe Beratungs-GmbH (1,95 %). Außerdem wird von Seiten Edeka Union SB eine Rückvergütung gewährt (0,5-0,75 %). Es handelt sich um freiwillige Rückvergütungen, welche nicht auf einer vertraglichen Regelung basieren. Ob die Preise des Einkaufsverbundes wirtschaftlich sind, haben wir nicht beurteilt. Die übrigen Leistungen werden direkt durch das Spital vergeben. Dabei wurde festgestellt, dass 3 der 24 Leistungen öffentlich (eventuell EU-weit) auszuschreiben wären (ca. 560.000,- EUR brutto in 3 Jahren). Für 4 der 24 Leistungen wäre eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen (ca. 160.000,- EUR brutto in 3 Jahren). Die übrigen Leistungen erfordern die Durchführung einer freihändigen Vergabe. Diese bedarf einer Dokumentation in einem Vergabevermerk und einer regelmäßigen Überprüfung der Preise im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. 4.7 Kassenprüfung der Zahlstelle beim Stadtarchiv Die Kassenprüfung am 18.03.2015 ergab zunächst einen Kassenüberschuss i.H. von 702,48 EUR. Die Höhe des Überschusses war darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen nicht in die Nachweisungsliste eingetragen wurden. Die Nachweisungsliste musste daher bei der Prüfung anhand des vorhandenen, laufenden Quittungsblockes nachträglich erstellt werden. Nach unserer weiteren Recherche bis ins Jahr 2003 verblieb ein Kassenüberschuss von 135,23 EUR. Im Nachhinein konnte nicht mehr eindeutig festgestellt werden, wie dieser Kassenüberschuss i. H. v. 135,23 EUR entstanden ist. Offensichtlich wurden die Einnahmen nicht vollständig quittiert, weshalb sich der errechnete Überschuss ergab. Einnahmen aus dem Jahre 2007 und 2008 wurden quittiert, aber noch nicht abgerechnet. Die Einnahmen wurden seit dem 11.08.2010 entgegen der Dienstanweisung nicht mehr abgerechnet, so dass ein Barbetrag von 1.383,33 EUR vorhanden war. Eine Bestätigung über die Vollständigkeit der Einnahmen dieser Zahlstelle konnte damit von unserer Seite nicht erteilt werden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Ausgabebelege nicht in die Geldkassette der Zahlstelle gehören, da es sich um eine reine Zahlstelle handelt. Ausgaben für das Stadtarchiv, sind über das Kulturamt abzuwickeln. Auf die Notwendigkeit zur Einhaltung der Dienstanweisung zur Zahlstelle des Stadtarchivs wurde hingewiesen. - 91 - 4.8 Überprüfung von Doppelzahlungen Auch in der öffentlichen Verwaltung besteht das Risiko, dass Geschäftsvorfälle mehrfach erfasst werden und die Auszahlung einer Rechnung bzw. eines Zahlungsvorganges doppelt erfolgt. Um einen finanziellen Schaden für die Stadt abzuwenden, wurde daher im Jahr 2015 für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 im Finanzverfahren SAP überprüft, ob Zahlungen an externe Zahlungsempfänger (Kreditoren) versehentlich doppelt geleistet und bisher noch nicht zurückgefordert wurden. Mögliche Doppelzahlungen wurden elektronisch ausgewertet und danach einer weiteren manuellen Überprüfung unterzogen. Bei 8 Zahlungen handelt es sich um keine Doppelzahlung, sondern um Umbuchungen auf eine andere Haushaltsstelle, welche nicht mit einer üblichen Umbuchungsanordnung getätigt wurden. 5 Zahlungen waren tatsächliche Doppelzahlungen mit einem Betrag von 6.630,63 EUR. Von diesen 5 Doppelzahlungen wurden 4 bereits zurückerstattet, so dass letztendlich nur ein geringfügiger Betrag noch zurückzufordern war. Damit wurde festgestellt, dass in der Regel eine versehentliche Doppelanweisung einer Rechnung vom Fachamt, dem RPA oder der Stadtkasse erkannt wird. Das gute Ergebnis ist sicherlich auch auf die umfangreiche, laufende Belegprüfung durch das RPA zurückzuführen; im Rahmen dieser werden auch Doppelanweisungen festgestellt und teilweise noch vor Erfassung in SAP an die Fachbereiche zurückgegeben. Auf eine einheitliche Eingabe der Rechnungsdaten in SAP sowie die Bereinigung von mehrfach angelegten Zahlungsempfängern (Kreditoren) wurde hingewiesen. 4.9 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2015 Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2015 auf 9.273.671,07 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend nachgewiesen. Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2015 seitens der Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto angelegt. Im Rahmen der Prüfung haben wir innerhalb der Berechnung kleinere Differenzen im Hinblick auf die ermittelten Zinsen bzw. den angenommenen Zeitraum festgestellt. - 92 - Bei den Ausgaben für Altlastenerkundung und -sanierung, Kostenart 12, wurden die Schlussrechnungen für die gutachterliche Begleitung des Gleisrückbaus und für die Sohlbeprobungen nach dem Ausbau des Gleisschotters gestellt. Für die dabei entstandenen Zusatzleistungen wären grundsätzlich Nachtragsvereinbarungen zu schließen gewesen. Es gab im Jahr 2015 drei Grundstücksverkäufe. Die Einnahmen aus den Grundstückserlösen in Höhe von 805.808,- EUR wurden mit Anordnung vom 15.12.2015 der Rücklage zugeführt. Die Abwasserbeiträge wurden dabei für zwei von drei Grundstücksverkäufen für 2015 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abgeführt. Die Berechnung für das dritte Grundstück wird noch erstellt und soll in der Abrechnung 2016 berücksichtigt werden. Die Mietanteile aus dem Überlassungsvertrag für einen Zeitraum von 5 Jahren der Gebäude und Teilflächen B21, B22, B27 und A63 wurden umfangreich aufgearbeitet und einige Korrekturbuchungen vorgenommen. Außerdem wurde die Verbuchungssystematik für 2015 und 2016 ebenfalls angepasst. Die erforderlichen Korrekturbuchungen wurden alle durchgeführt. Die Anweisungen für das III. und IV. Quartal wurden erst zum 14.12.2015 angewiesen und sind künftig im entsprechenden Quartal zu tätigen. Die Zuführung an die Rücklage in Höhe von 60.000,- EUR ist mit Anordnung vom 15.12.2015 erfolgt. Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land: Zinsen in EUR Zinsaufwendungen und Gebühren 2015 1997 bis 2014 Gesamt 108.720,12 6.322.861,86 6.431.581,98 Stundungszinsen Bundesvermögensamt 0,00 1.067.607,14 1.067.607,14 Gesamt Zinsaufwand 108.720,12 7.390.469,00 7.499.189,12 Zinszuschüsse Land Zinsübernahme Stadt Lahr Gesamt Zinsübernahme 0,00 110.635,92 110.635,92 4.601.626,93 2.413.912,98 7.015.539,91 4.601.626,93 2.524.548,90 7.126.175,83 - 93 Der aktuelle Abrechnungsstand stellt sich wie folgt dar: Flugplatzareal OST Ausgaben in EUR 0 Grundstückserwerb incl. Nebenkosten 1 2 3 4 5 6 7 8 1997 bis 2014 Gesamt 0,00 3.816,43 0,00 0,00 17.989.740,29 199.157,87 418.962,84 4.308.530,96 17.989.740,29 202.974,30 418.962,84 4.308.530,96 0,00 -3.576,03 0,00 0,00 0,00 85.638,02 0,00 0,00 0,00 82.061,99 0,00 0,00 25.634,90 0,00 0,00 142.817,48 3.947.213,36 0,00 168.452,38 3.947.213,36 0,00 0,00 5.468,10 0,00 246.868,24 0,00 252.336,34 0,00 28.498,91 0,00 1.830.321,30 0,00 1.858.820,21 108.720,12 0,00 168.562,43 2015 805.808,00 73.775,11 0,00 0,00 0,00 -255.645,94 0,00 0,00 110.635,92 734.573,09 6.322.861,86 0,01 35.492.112,23 1997 bis 2014 8.384.845,76 4.318.209,30 4.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 511.291,88 24.746,56 573.590,97 2.413.912,98 25.652.430,50 6.431.581,98 0,01 35.660.674,66 Gesamt 9.190.653,76 4.391.984,41 4.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 255.645,94 24.746,56 573.590,97 2.524.548,90 26.387.003,59 Stand Rahmenkonto 31.12.2015 in EUR Festzinsvereinbarung - Konto Nr. 605.057.451 - Soll 9.273.671,07 Soll 8.000.000,00 Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR Soll 1.273.671,07 Vorbereitende Maßnahmen Vermessungskosten Abbruchkosten (Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke und Hebewerke) Hausanschlüsse Ökologische Ausgleichsfläche Industriegleis Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude 9 Straßen 10 Kanalisation und Hebewerke 11 Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke 12 Altlastenerkundung und -sanierung 13 Wasserversorgung 14 Abwasserbeitrag Zinsaufwendungen und Gebühren ohne Zinsen für Grunderwerb Rundungsdifferenz Gesamt 0 1 2 3 4 5 6 7 2015 Einnahmen in EUR Veräußerung von Grundstücken Veräußerung von Gebäuden Sonstige Einnahmen Zinszuschuss Land Optionsentgelte Landesdarlehen Erstattung Altlasten Bund Erstattung Abbruchkosten Bund Zinsübernahme Stadt Lahr Gesamt - 94 - 5 Abschließendes Prüfungsergebnis 5.1 Zusammenfassung Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2015 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden (§ 110 GemO), dass 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss. Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2015 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet. Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. 5.2 Beschlussvorschlag Jahresrechnung Stadt Lahr Die Jahresrechnung für das HHJ 2015 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 111.535.663,77 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 24.426.415,64 EUR festgestellt. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 27. Juli 2016 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt Gez. Christian Zanger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes - 95 - Abkürzungen AGB-Gesetz AO BAB BAT BestattG BestattVO BGB BGBl BiRiliG EigBG EigBVO EP EUR/EW FAG GABl GemHVO GemKVO GemO GemPrO GBl GIS GkZ GPA GR GVFG HGrG HHJ HHR HOAI IGZ KA KGSt KAG KEVM KLR KVHB kWh LGebG LRKG LV NKHR ÖPNV PtB RP RPA ShV StiftG SZR UE VE VHS VMH VWH VOB VOL VwV-VmR = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = ZVK = Gesetz zur Regelung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" Abgabenordnung Betriebsabrechnungsbogen Bundesangestelltentarif Bestattungsgesetzt Bestattungsverordnung Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bilanzrichtlinien-Gesetz Eigenbetriebsgesetz Eigenbetriebsverordnung Einzelplan Euro pro Einwohner Finanzausgleichsgesetz Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung Gemeindeordnung Baden-Württemberg Gemeindeprüfungsordnung Gesetzblatt Baden-Württemberg Geoinformationssystem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Gemeinderat Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Haushaltsgrundsätzegesetz Haushaltsjahr Haushaltsrest Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Industrie- und Gewerbezentrum Lahr Konzessionsabgabengesetz Kommunale Gemeinschaftsstelle Kommunalabgabengesetz Kommunale einheitliche Verdingungsmuster Kosten- und Leistungsrechnung Kommunales Vergabehandbuch Kilowattstunde Landesgebührengesetz Landesreisekostengesetz Leistungsverzeichnis Neues kommunales Haushaltsrecht Öffentlicher Personennahverkehr Prüfungsteilbericht Regierungspräsidium Rechnungsprüfungsamt Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Stiftungsgesetz Sonderziehungsrecht (WTO-Abkommen) Unterrichtseinheit Verpflichtungsermächtigung Volkshochschule Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Verdingungsordnung für Bauleistungen Verdingungsordnung für Leistungen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Vermögensrechnung Zusatzversorgungskasse