Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung))

                                    
                                        RICHTLINIEN
für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
vom 06.12.1988
in der Fassung vom 01.03.1993
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat am 05.12.1988 die folgenden
Richtlinien beschlossen sowie durch Beschluß vom 01.03.1993 geändert:
1. Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt die Mitglieder von Lahrer Musik- und
Gesangvereinen, die Schülerinnen und Schüler der Städtischen
Musikschule und der öffentlichen Schulen in Lahr sowie einzelne
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lahr für die erfolgreiche Teilnahme an
Musikwettbewerben durch die Verleihung von Musikmedaillen der Stadt
Lahr/Schwarzwald.
2. Es erhalten
a) die goldene Musikmedaille:
1., 2. und 3. Preisträgerinnen und Preisträger bei internationalen
Wettbewerben, 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei
nationalen Wettbewerben, 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger
bei Bundeswettbewerben „Jugend musiziert“;
b) die silberne Musikmedaille:
1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger bei Wettbewerben
Landesebene, 1. und 2. Preisträgerinnen und Preisträger
Landeswettbewerben „Jugend musiziert“, 3. Preisträgerinnen
Preisträger bei nationalen Wettbewerben, 3. Preisträgerinnen
Preisträger bei Bundeswettbewerben „Jugend musiziert“;

auf
bei
und
und

3. Bei Erringung mehrerer Preise durch eine Person oder ein Ensemble wird
nur eine Medaille vergeben, und zwar für die höchste Auszeichnung. Die
anderen Preise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt.
4. Für Chöre, Orchester und sonstige Ensembles mit zehn und mehr
Mitgliedern bzw. mit einem/einer Dirigenten/Dirigentin wird eine
gemeinsame Medaille an den betreffenden Verein, die betreffende Schule
bzw. den/die Träger/in oder Leiter/-in des Ensembles verliehen. Für
Kammermusikensembles bzw. sonstige Ensembles mit einfach besetzten
Stimmen bis zur Größe eines Nonetts werden Medaillen an die einzelnen
Mitglieder verliehen.
5. Die Ehrung erfolgt ausschließlich für die Teilnahme an solchen
Wettbewerben, die von einschlägigen, allgemein anerkannten Verbänden
oder Institutionen getragen oder anerkannt werden.
6. Die Musikmedaille der Stadt Lahr/Schwarzwald wird grundsätzlich einmal
im Jahr für Wettbewerbserfolge im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr

1

verliehen. Vorschläge für Ehrungen sind mit entsprechender Begründung
und Nachweisen jeweils bis zum 01. März eines jeden Jahres beim
Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald einzureichen. Die
Vorschläge werden vom Kulturausschuß unter Anhörung der
Interessengemeinschaft Lahrer Musik- und Gesangvereine beraten. Der
Gemeinderat entscheidet auf Vorschlag des Kulturausschusses über die
Ehrungen und über die Art der Durchführung.
7. In besonders gelagerten Fällen kann der Kulturausschuß dem
Gemeinderat auch Ehrungen in Abweichung von Ziffer 2 dieser Richtlinien
vorschlagen.

2