Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung Kitagebühren)
Vorlage: Anpassung der Betreuungsgebühren/-entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2017 und ab dem 01.01.2018 sowie Änderung der Gebührensatzung
21. November 2016
Beschlussvorlage (Anpassung der Betreuungsgebühren/-entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2017 und ab dem 01.01.2018 sowie Änderung der Gebührensatzung)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung Kitagebühren)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Kalkulation 2017)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Kalkulation 2018)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Vergleich Große Kreisstädte)
Beschlussvorlage (Anlage 5: Familienförderungsrichtlinien 2012)
21. November 2016
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Beschlussvorlage (Anpassung der Betreuungsgebühren/-entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2017 und ab dem 01.01.2018 sowie Änderung der Gebührensatzung)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Kalkulation 2018)Beschlussvorlage (Anlage 4: Vergleich Große Kreisstädte)Beschlussvorlage (Anlage 2: Kalkulation 2017)Beschlussvorlage (Anlage 5: Familienförderungsrichtlinien 2012)Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung Kitagebühren)
Anlage 1 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) und der §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147,1153), hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am 21.11.2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis (Anlage 1) der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.11.2013, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 10.11.2014, wird wie folgt neu gefasst: Gebührenverzeichnis (Anlage 1) zur Kinderbetreuungssatzung 1. Die monatlichen Gebühren betragen im Zeitraum 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August): Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen Monatliche Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher Geschwisterermäßigung: A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern 1. Krippe (Kinder unter 3 J., zuzügl. Verpflegungspauschale Mittagessen) 1.1 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden tägl.), 1.2 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden tägl.), 1.3 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6,5 Stunden tägl.), 1.4 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden tägl.), 1.5 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std. tägl.) 2. Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten - 2.1 vormittags in Regelgruppen - nur in Einrichtungen ohne Krippe: - 2.2 verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden tägl. ohne Pause) - 2.3 verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Stunden tägl. ohne Pause) Verpflegungspauschale Mittagessen 4 u. mehr Kinder je ein Kind im Monat 2 Kinder je 25 % 3 Kinder je 50 % Ermäßigung Ermäßigung 188 € 228 € 251 € 285 € 339 € 141 € 171 € 188 € 213 € 254 € 94 € 114 € 125 € 142 € 169 € 65 € 79 € 87 € 99 € 118 € 139 € 104 € 69 € 48 € 189 € 204 € 60 € 141 € 153 € 60 € 94 € 102 € 60 € 66 € 71 € 60 € 97 € 72 € 48 € 33 € 123 € 133 € 92 € 99 € 61 € 66 € 43 € 46 € 207 € 173 € 60 € 155 € 129 € 60 € 103 € 86 € 60 € 72 € 60 € 60 € 65 % Ermäßigung B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern 1. Regelbetreuung (ohne Essensversorgung) - vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden) 2. verlängerte Öffnungszeiten (ggf. zuzügl. Verpflegungspauschale) - 2.1 6 Stunden tägl. ohne Pause - 2.2 6,5 Stunden tägl. ohne Pause 3.1 Ganztagsbetreuung zuzügl. Verpflegungspauschale - 3.1 Betreuung bis zu 9 Stunden täglich - 3.2 Betreuung bis zu 7,5 Stunden täglich Verpflegungspauschale für Mittagessen C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch nur soweit und solange Angebot möglich 1. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit 17 € 12 € 8€ 5€ - bis 0,75 Stunden täglich 35 € 26 € 17 € 12 € - bis 1,5 Stunden täglich 2. Zusätzliche Betreuung einmal pro Woche nachmittags 20 € 15 € 10 € 7€ - 3.1 Kind von 3 bis 6 Jahren 40 € 30 € 20 € 14 € - 3.2 Kind unter 3 Jahren 5 € pro Nachmittag bei Kind ab 3 Jahren 3. Zusatzbetreuung einzelner halber Tag 4. Mittagessen bei Einzelbedarf 5. Gemeinsames Frühstücksangebot 6. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall 10 € pro Nachmittag Kind unter 3 Jahren € 3,80 pro Mittagessen € 3 monatlich pro Angebots-Wochentag 17 € pro Einzelfall 2. Änderung Kinderbetreuungssatzung – Anlage 1 Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren Monatliche Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher Geschwisterermäßigung: D. Hortbetreuung ein Kind im Monat 2 Kinder je 25 % 3 Kinder je 50 % Ermäßigung Ermäßigung 4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßigun g 1. - 1.1 halbtags (+ Ferienhalbtagsbetreuung) - 1.2 halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung) - Verpflegungspauschale für Mittagessen 103 € 116 € 60 € 77 € 87 € 60 € 51 € 58 € 60 € 36 € 40 € 60 € 2. ganztags (auch in den Ferien) zuzügl. - Verpflegungspauschale für Mittagessen 155 € 60 € 116 € 60 € 77 € 60 € 54 € 60 € 3. Mittagessen bei Einzelbedarf: 3,80 € pro Mittagessen E. Verlässliche Grundschule/Erweiterte Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten) 1. Verlässliche Grundschule - 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich - 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich 17 € 35 € 12 € 26 € 8€ 17 € 5€ 12 € 2. Erweiterte Verlässliche Grundschule ohne Essen - bis zu 10 Std. wöchentlich mit Ferienhalbtagsbetreuung 54 € 40 € 27 € 18 € 17 € 35 € 45 € 12 € 26 € 33 € 8€ 17 € 22 € 5€ 12 € 15 € 29 € 50 € 21 € 37 € 14 € 25 € 10 € 17 € 46 € 34 € 23 € 16 € F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen 1. ohne Ferienbetreuung - 1.1 Betreuung bis zu 5 Wochenstunden - 1.2 Betreuung bis zu 10 Wochenstunden - 1.3 Betreuung bis zu 13 Wochenstunden 2. Betreuung nur in den Schulferien - 2.1 halbtags, ohne Essen pro Ferienwoche - 2.2 ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche G. Nachmittagsbetreuung an Werkrealschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im August) 1. Im Regelkindergarten ohne Essensversorgung 2. in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne Essen 3. Ganztags zuzüglich Mittagessen einzeln (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale vereinbart werden) Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt im jeweiligen Monat keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen. 23 € 29 € 17 € 21 € 11 € 14 € 8€ 10 € 50 € 37 € 25 € 17 € 2. Die monatlichen Gebühren betragen ab dem 01. Januar 2018, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August): Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher Geschwisterermäßigung: A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern 1. Krippe (Kinder unter 3 J., zuzügl. Verpflegungspauschale Mittagessen) 1.1 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden), 1.2 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden), 1.3 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6,5 Stunden), 1.4 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden), 1.5 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std.) 2. Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten - 2.1 vormittags in Regelgruppen - nur in Einrichtungen ohne Krippe: - 2.2 verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden tägl. ohne Pause) - 2.3 verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Stunden tägl. ohne Pause) Verpflegungspauschale Mittagessen 4 u. mehr Kinder je ein Kind im Monat 2 Kinder je 25 % 3 Kinder je 50 % Ermäßigung Ermäßigung 197 € 239 € 264 € 299 € 356 € 147 € 179 € 198 € 224 € 267 € 98 € 119 € 132 € 149 € 178 € 68 € 83 € 92 € 104 € 124 € 146 € 109 € 73 € 51 € 198 € 214 € 65 € 148 € 160 € 65 € 99 € 107 € 65 € 69 € 74 € 65 € 102 € 76 € 51 € 35 € 129 € 140 € 96 € 105 € 64 € 70 € 45 € 49 € 217 € 182 € 65 € 162 € 136 € 65 € 108 € 91 € 65 € 75 € 63 € 65 € 65 % Ermäßigung B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern 1. Regelbetreuung - vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden) 2. verlängerte Öffnungszeiten - 2.1 6 Stunden ohne Pause - 2.2 6,5 Stunden ohne Pause 3.1 Ganztagsbetreuung zuzügl. Verpflegungspauschale Mittagessen - 3.1 Betreuung bis zu 9 Stunden täglich - 3.2 Betreuung nur bis zu 7,5 Stunden täglich Verpflegungspauschale Mittagessen C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch nur soweit und solange Angebot möglich 7. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit 18 € 13 € 9€ 6€ - bis 0,75 Stunden täglich 36 € 27 € 18 € 12 € - bis 1,5 Stunden täglich 8. Zusätzliche Betreuung regelmäßig einmal pro Woche nachmittags 20 € 15 € 10 € 7€ - 3.1 Kind von 3 bis 6 Jahren 40 € 30 € 20 € 14 € - 3.2 Kind unter 3 Jahren 5 € pro Nachmittag bei Kind ab 3 Jahren 9. Zusatzbetreuung einzelner halber Tag 10. Mittagessen bei Einzelbedarf 11. Gemeinsames Frühstücksangebot 12. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall 10 € pro Nachmittag Kind unter 3 Jahren € 4,00 pro Mittagessen € 3 monatlich pro Angebots-Wochentag 18 € pro Einzelfall Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher Geschwisterermäßigung: D. Hortbetreuung ein Kind im Monat 2 Kinder je 25 % Ermäßigung 3 Kinder je 50 % Ermäßigung 4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßigung 1. - 1.1 halbtags (+ Ferienhalbtagsbetreuung) - 1.2 halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung) - Verpflegungspauschale Mittagessen 108 € 121 € 65 € 81 € 90 € 65 € 54 € 60 € 65 € 37 € 42 € 65 € 2. ganztags (auch in den Ferien) 163 € 65 € 122 € 65 € 81 € 65 € 57 € 65 € - Verpflegungspauschale Mittagessen 3. Mittagessen bei Einzelbedarf: 4,00 € pro Mittagessen E. Verlässliche Grundschule/Erweiterte Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten) 1. Verlässliche Grundschule - 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich - 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich 18 € 37 € 13 € 27 € 9€ 18 € 6€ 12 € 57 € 42 € 28 € 19 € 18 € 37 € 48 € 13 € 27 € 36 € 9€ 18 € 24 € 6€ 12 € 16 € 30 € 52 € 22 € 39 € 15 € 26 € 10 € 18 € 46 € 34 € 23 € 16 € 12 € 15 € 26 € 8€ 10 € 18 € 2. Erweiterte Verlässliche Grundschule (bis 10 Std. wöchentl.) - mit Ferienhalbtagsbetreuung, ohne Essen F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen 1. ohne Ferienbetreuung - 1.1 Betreuung bis zu 5 Wochenstunden - 1.2 Betreuung bis zu 10 Wochenstunden - 1.3 Betreuung bis zu 13 Wochenstunden 2. Betreuung nur in den Schulferien - 2.1 halbtags, ohne Essen pro Ferienwoche - 2.2 ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche G. Nachmittagsbetreuung an Werkrealschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im August) 1. Im Regelkindergarten ohne Essensversorgung 2. in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne Essen 3. Ganztags zuzüglich Mittagessen (Einzelabrechnung) (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr 24 € 30 € 52 € für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale vereinbart werden) Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Lahr, den 21.11.2016 gez. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister 18 € 22 € 39 €