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Beschlussvorlage (Versorgungssituation im Stadtteil Hugsweier - Zwischenbericht des Projektes DORV)

19. Dezember 2016
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 13.10.2016 Az.: - 0685/Da

Drucksache Nr.: 286/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

26.10.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

23.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.12.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

--------------

Betreff:

Versorgungssituation im Stadtteil Hugsweier
- Zwischenbericht des Projektes DORV

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zum Projekt DORV –Dienstleistung und
ortsnahe Rundum-Versorgung zustimmend zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 286/2016

Seite - 2 -

Begründung:
In vielen Dörfern und Stadtteilen ist die Nahversorgung in den letzten Jahrzehnten zusammengebrochen, insbesondere wenn die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs nicht mehr ohne PKW
oder Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs möglich ist. Dabei geht es nicht nur um die
nicht mehr vorhandene Deckung des täglichen Bedarfs, sondern in gleichem Maß um den Rückzug
von Dienstleistungen wie Post, Bank, Verwaltung, sozialen und medizinischen Dienstleistungen.
Die Versorgungssituation im Stadtteil Hugsweier steht seit einiger Zeit auf dem Prüfstand. Um der
Gefahr der fehlenden Nahversorgung entgegenzuwirken, hat man sich nach alternativen Konzepten
umgesehen. Damit die Nahversorgung unter den heutigen Bedingungen von Markt und Wettbewerb
erhalten werden kann, versucht man neue Wege zu gehen bzw. organisatorisch neue Ansätze zu
finden. Hier setzt das DORV-Modell an. Es sieht den Aufbau eines Zentrums mit Lebensmitteln und
Gütern des täglichen Bedarfs vor, die mit Dienstleistungen, sozial-medizinischer Versorgung, kommunikativen und kulturellen Angeboten gekoppelt und ortsnah angeboten werden.
DORV steht für dienstleistungs- und ortsnahe Rundum-Versorgung und funktioniert nur, wenn die
Bürger des Stadtteils von Anfang an mit einbezogen werden und dann die Angebote auch konsequent nutzen.
Der Ortschaftsrat Hugsweier sowie der Gemeinderat und die Stadtverwaltung haben in den Jahren
2014 und 2015 die Mittel für das Zukunftsmodell DORV-Zentrum bereitgestellt. Eine Basisanalyse
„Nahversorgung Lahr-Hugsweier“ und eine Bedarfsanalyse für den Stadtteil wurden in Auftrag gegeben. Die Studiengesellschaft für Projekte zur Erneuerung der Strukturen SPES, vertreten durch Jürgen Lauten, stellte die Ergebnisse aus der Basisanalyse im September 2015 in einer sehr gut besuchten Veranstaltung den Hugsweierern Bürgern vor. Mit einer ausführlichen Datenerfassung unter
den Gesichtspunkten Kaufkraft, Mobilität, bürgerschaftliches Engagement, Lage und Angebot eines
möglichen Zentrums und konkreten Handlungsempfehlungen für Hugsweier startete das Projekt.
Aus der Veranstaltung hat sich spontan ein 12-köpfiges DORV-Team gebildet. Im November 2015
wurde das DORV-Team bei einem zweitägigen Workshop intensiv geschult und es wurden bereits
Ideen und Vorstellungen formuliert. Seitdem finden regelmäßige Sitzungen des DORV-Teams statt,
um Schritt für Schritt die wichtigen Themenfelder abzuarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen:
Wie kann die Lebensqualität in Hugsweier gestärkt werden und wie kann angesichts des demografischen Wandels die Nahversorgung für alle Altersgruppen gesichert werden?
Um die Bürger von Hugsweier bei dem Prozess um das DORV-Zentrum mitzunehmen, ist eine
Haushaltsbefragung vorbereitet und durchgeführt worden. Das DORV-Team hatte im Juni 2016 vorab zu einem Austausch die Hugsweierer eingeladen um zu erfahren, wie die aktuelle Situation im Ort
erlebt wird. Gleichzeitig konnte man auch dadurch wieder die Bürger mitnehmen. Die Vorschläge und
Ideen wurden gesammelt und im Fragebogen aufbereitet. Dabei ging es nicht nur um Fragen der täglichen Versorgung, sondern auch um das Zusammenleben und um kulturelle Veranstaltungen und
um alles, was ein lebendiges Dorf ausmacht.
Im Juli 2016 startete die Haushaltsbefragung. Die Fragen bezogen sich auf die im Haushalt lebenden
Personen, auf die Alltagsversorgung, die Mobilität und das soziale Leben sowie die Grundversorgung
in Hugsweier. Die Rücklaufquote der Fragebogenaktion lag bei rund 30 %. Das ist bei einer schriftlichen Fragebogenaktion ein gutes Ergebnis. Klares Bekenntnis der Hugsweierer war die Bereitschaft,
das Einkaufsverhalten zugunsten eines DORV-Ladens zu ändern und ein DORV-Zentrum aktiv zu
unterstützen.
Angespornt von dem positiven Ergebnis der Befragung sind die nächsten Schritte in Vorbereitung.

Drucksache 286/2016

Seite - 3 -

Die Kontaktaufnahme mit potenziellen Anbietern aus der Region erfolgt gegenwärtig. Es soll unverbindlich das Interesse an einer Kooperation für einen DORV-Laden geprüft werden. Die Standortfrage steht ebenfalls auf der Agenda. Potenzielle Standorte sollen erhoben und nach einem Kriterienkatalog untersucht werden. Die Betreiberstruktur/Gesellschaftsform des geplanten DORV-Ladens, ob
z.B. eine GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Genossenschaft o.A. in Frage kommen
soll, muss ebenfalls ermittelt und beraten werden.
Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist auf den 23. November 2016 terminiert. Die Ergebnisse der
Fragebogenaktion sowie die weiteren Schritte, die für die Zukunftsfähigkeit des Stadtteils Hugsweier
vorgesehen sind, werden in der Sitzung vorgestellt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.