Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlags- wasserbeseitigung 2015 2. Ermittlung der Kostenunter- und…
24. Oktober 2016
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 12.09.2016 Az.: 700.311 Drucksache Nr.: 239/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 10.10.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.10.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2015 Beschlussvorschlag: Siehe nächste Seite. Anlage(n): Betriebsabrechnung 2015 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 239/2016 Seite - 2 - Begründung: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 9.807,06 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2015 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 394.770,63 € zu 4. stimmt zu, einen Betrag von 440.680,05 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 46.675,73 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und – unterdeckungen. Begründung: I. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken. Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Für das Jahr 2015 hat der Gemeinderat am 15.12.2014 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2015 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 219/2014). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2015 auf 1,38 €/m³ und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,22 €/m³ festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum auf 0,35 €/m³ festgesetzt. Drucksache 239/2016 Seite - 3 - Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2015 festzustellen. Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2015 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2015 wird verwiesen. a) Kostenüberdeckung 2015 bei der Niederschlagswassergebühr In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 36.868,67 € eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2015 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung von 9.807,06 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 46.675,73 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2015 bei 0,20 €/m² gelegen. b) Kostenunterdeckung 2015 bei der Schmutzwasserwassergebühr In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 835.450,68 € eingeplant. D.h. es wurde ebenfalls eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2015 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von - 394.770,63 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 440.680,05 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2015 bei 1,22 €/m³ gelegen. c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der Schmutzwassergebühr Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr und bei der Schmutzwassergebühr jeweils eine Verbesserung gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat. Drucksache 239/2016 Seite - 4 - Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 46.675,73 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei 440.680,05 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll. II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen Im Kalkulationsjahr 2015 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen: Die verbleibende Kostenüberdeckung 2010 aus den nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 835.450,68 € wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung vollständig ausgeglichen. Die Kostenüberdeckung 2013 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung aus nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 36.868,67 € wird im Wirtschaftsjahr 2015 ebenfalls vollständig ausgeglichen. Damit sind die Kostenüberdeckungen des Jahres 2010 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2013 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wird im Wirtschaftsjahr 2015 ebenfalls ausgeglichen. Bei der Schmutzwasserbeseitigung werden die noch offenen Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2011-2013 in Höhe von 992.708,95 € sowie ein Teil der Kostenüberdeckung des Jahres 2014 in Höhe von 140.000 € im Kalkulationszeitraum 2016/2017 ausgeglichen. Die entstandene Kostenunterdeckung 2014 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 44.816,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen und in den Folgejahren 2016 und 2017 zu gleichen Teilen ausgeglichen werden. Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer