Beschlussvorlage (Anpassung des Fahrplans und der Beförderungsbedingungen Anruf-Sammel-Taxi)
24. Oktober 2016
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Papke Datum: 19.09.2016 Az.: 797.95 Drucksache Nr.: 249/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 10.10.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.10.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Anpassung des Fahrplans und der Beförderungsbedingungen Anruf-Sammel-Taxi Beschlussvorschlag: Den in der Begründung dargestellten Anpassungen wird zugestimmt. Diese beinhalten im Einzelnen einheitlicher Fahrtbeginn 20:00 Uhr Orientierung der neuen Tarife am TGO-Tarif Schwerbehindertentarif einheitlich 2 € Ermässigung TGO-Zeitkarten 1 € BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 249/2016 Seite - 2 - Begründung: A) Grundsätzliches Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) wird seit 1989 durch die Stadt Lahr betrieben, es ersetzt in den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen den Linienbus, fährt aber nur bei Bedarf. Das AST bedient die Stadt Lahr sowie die Gemeinden Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Schwanau, Schuttertal und Seelbach. Die Fahrten nach festem Fahrplan müssen spätestens 20 Minuten, bei Abfahrt in Schuttertal 45 Minuten, vor der gewünschten Zeit telefonisch angemeldet werden. Im Einzelfall bestehen auch zu den Betriebszeiten des Anruf-Sammel-Taxis parallel Busverbidnungen. Bei bestehenden Busverbindungen innerhalb einer halben Stunde erfolgt deshalb kein Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr. Die AST-Fahrt beginnt jeweils an einer Bushaltestelle und fährt die Fahrgäste auf Wunsch bis vor die Haustür. B) Überarbeitung der ÖPNV-Förderrichtlinien des Ortenaukreises Der Ortenaukreis fördert den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet aus Mitteln, die ihm nach § 28 Finanzausgleichsgesetz zugewiesen werden. Die derzeit gültigen Förderrichtlinien sind bereits seit 1997 in Kraft und seither nicht aktualisiert. Die bisherigen Beförderungsbedingungen des AST-Lahr haben sich an diesen Richtlinien orientiert. Nun hat der Ortenaukreis seine ÖPNV-Förderrichtlinien überarbeitet und durch Beschluss des Kreistags mit Wirkung zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2016 verabschiedet. Folgende Anpassungen der Richtlinien sind auf Beschluss des Kreistags für den Betrieb von Anruf-Sammel-Taxis erfolgt: Zum Schutz des vorhandenen ÖPNV gilt der zeitliche Mindestabstand von 30 Minuten. Um den bestehenden ÖPNV nicht zu benachteiligen und aus Kostengründen muss ein angemessenes Beförderungsentgelt erhoben werden. Die flexiblen Bedienungsformen haben die Aufgabe, den vorhandenen ÖPNV sinnvoll zu ergänzen, Zeitfahrausweise der TGO sind daher preismindernd zu berücksichtigen. Förderung nur in den Schwachverkehrszeiten ab 20 Uhr, wenn das Busangebot in der Regel deutlich zurück gefahren wird . Förderquote 33 % in Großen Kreisstädten (nur Ergänzung des bestehenden ÖPNVAngebotes) . In einem ergänzenden Schreiben hat das Landratsamt Ortenaukreis diese Vorgaben präzisiert und zusätzlich angeregt, die Tarife des Anruf-Sammel-Taxis an die Tarife der TGO anzupassen mit einem Komfortzuschlag für die mit dem Anruf-Sammel-Taxi verbundene Fahrt „bis an die Haustür“. Drucksache 249/2016 Seite - 3 - C) Die Anpassungen im Einzelnen Eine Anpassung der Beförderungsbedingungen an die neuen Richtlinien des Landkreises ist geboten, um zum Einen weiterhin die Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können und zum Anderen eine einheitliche Handhabung im Ortenaukreis zu gewährleisten. Für das Anruf-Sammel-Taxi Lahr ergeben sich dadurch folgende Anpassungen: Späterer Beginn der Bedienung des Anruf-Sammel-Taxi-Dienstes einheitlich ab 20:00 Uhr (bisher Mo – Fr zwischen 19:00 Uhr und 19:45 Uhr, Samstag zwischen 17:45 Uhr und 19:15 Uhr) Die Tarife orientieren sich zukünftig an den TGO Tarifen mit einem Komfortzuschlag von 2 € pro Fahrt. Dadurch ist eine insgesamt günstigere Nutzung für längere Fahrten gegeben. Bisher orientierten sich die Fahrpreise an den durchfahrenen Gemeinden und staffelten sich von 4 € innerhalb einer Gemeinde, 5 € bei zwei Gemeinden, bis 11,00 € bei fünf berührten Gemeinden. Die neuen Tarife belaufen sich von 4,40 € (1-2 Zonen TGO-Tarif) bis 9,30 € (8 Zonen TGO-Tarif). Für die am meisten genutzten Fahrten von 1-2 Zonen (bisher 1 bis 2 durchfahrene Gemeinden) ergibt sich eine leichte Erhöhung von 0,40 € (4,40 €) bzw.0,30 € (5,30 €) je Fahrt. Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke zahlen zukünftig gemäß der Richtlinie lediglich den Komfortzuschlag von 2 €. Bisher wurde von dieser Nutzergruppe der ermäßigte Fahrpreis erhoben. Inhaber von TGO-Zeitkarten erhalten eine Ermäßigung von 1 € pro Fahrt. Parallelfahrten des Anruf-Sammel-Taxis zu bestehenden Busverbindungen sind zukünftig nicht mehr zulässig. D) Finanzielle Auswirkungen Der Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr wird unter Federführung der Stadt Lahr in den Gemeinden Lahr, Seelbach, Schuttertal, Schwanau, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg und Meißenheim durch die Taxiunternehmen Moßmann und Munz durchgeführt. Die Kosten des AST werden von der Stadt Lahr vorfinanziert. Das bedeutet, dass die betreffenden Rechnungen der Taxiunternehmer, die im Auftrag der SWEG den Verkehr übernehmen, von der Stadt Lahr bezahlt werden und halbjährlich den beteiligten Gemeinden in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl in Rechnung gestellt werden. Das Landratsamt bezuschusst den AnrufSammel-Taxi-Verkehr auch weiterhin zu einem Drittel. Durch die leichte Erhöhung des Fahrpreises bei der Mehrzahl der Fahrten, wie im Teil C) ausgeführt, wird es voraussichtlich zu Mehreinnahmen kommen. Durch die Einschränkung der Bedienungszeiten wird sich die Gesamtzahl der Fahrten verringern. Insgesamt werden somit keine Ausgabesteigerungen erwartet. ___________________ Dr. Wolfgang G. Müller ____________________ Friederike Ohnemus Drucksache 249/2016 Seite - 4 -