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Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital -Wohnen und Pflege Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017)

21. November 2016
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: Spital
Datum: 10.10.2016
Metzger-Thessen

Az.: 431.54000

Drucksache Nummer:
277/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Spital -Wohnen und Pflege
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Spital für das Wirtschaftsjahr 2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlage(n):
Entwurf Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Jahr 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 277/2016

Seite - 2 -

Begründung:

- Entwurf -

Wirtschaftsplan
Spital – Wohnen und Pflege

für 2017

Drucksache 277/2016

Seite - 3 -

- ENTWURF Wirtschaftsplan 2017
für den Eigenbetrieb
Spital – Wohnen und Pflege

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14
Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt beschlossen:

1. im Erfolgsplan
mit Erträgen
und Aufwendungen von
bei einem Jahresfehlbetrag von

€ 3.594.000
€ 3.667.000
€
73.000

2. im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von je

€

3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen von

€

4. mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von

€

5. mit dem Höchstbetrag der
Kassenkredite von

€ 1.000.000

389.000

6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.

Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Vorsitzender des Stiftungsrates

Drucksache 277/2016

Seite - 4 -

Vorbericht
1.

Erfolgsplan

1.1.

Allgemeines
Der Erfolgsplan ist entsprechend den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Zum Vergleich sind die Ansatzzahlen des Vorjahres sowie das Rechnungsergebnis 2015 in EURO dargestellt. Seit
01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet.

1.2.

Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4)
Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.378.000 veranschlagt. Dabei ist eine
Belegungsquote von 98% zu Grunde gelegt.
Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am
21.06.2016 verhandelt. Gleichzeitig wurde eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV)
vereinbart. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017.
Wegen der Umsetzung des neuen Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI (separate Geltendmachung der Pflegedienstleitung sowie Sonderpersonalschlüssel Qualität) wurde eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 8,5 % ausgehandelt.
Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Der von den
Bewohnern zu tragende Umlagebetrag wird jährlich neu berechnet. Im Jahr 2016 haben die
Bewohner von Pflegeheimen einen Betrag von € 1,11 zu tragen. Der Umlagebetrag für 2017
beträgt € 1,12.

1.3.

Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8)
Das Spital ist nach der Pflegebuchführungsverordnung eine gemischte Einrichtung, da nicht
nur Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) erbracht werden. Im Wesentlichen handelte
es sich um Erträge aus Essenslieferungen an Dritte. Aus steuerrechtlichen Gründen wurde
das Angebot sehr begrenzt und umfasst nur noch den Mittagstisch für Gastesser (Senioren
aus der Nachbarschaft) sowie die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.
Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen zählen ferner u.a. Ersatzleistungen für Inkontinenzhilfsmittel, Erstattungen für Auszubildende sowie Erträge des sog. Betreuten Wohnens.

1.4.

Personalaufwand (Pos. 9)
Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.589.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln
nach dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen.

Drucksache 277/2016

1.5.

Seite - 5 -

Materialaufwand (Pos. 10 a – d)
Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des laufenden Jahres auf der Basis des Jahresergebnisses 2015.
Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 532.000. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wird
mit einem steigenden Aufwand gerechnet, der einen erhöhten Pflegebedarf sowie eine Preissteigerung unterstellt. Darin enthalten ist der Verwaltungskostenbeitrag in gleicher Höhe wie
im Jahr 2015 für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung.

1.6.

Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte
einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite
des Vermögensplans.

1.7.

Abschreibungen (Pos. 20)
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 326.000 angesetzt. Dieser hohe Wert resultiert im Wesentlichen aus der mit der Modernisierungsmaßnahme und dem Neubau verbundenen Aktivierung von Anlagevermögen.

1.8.

Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21)
Veranschlagt werden € 51.000. Durch die Modernissierung des Gebäudes fallen insgesamt
moderate Instandhaltungs- aber deutlich erhöhte Wartungsaufwendungen an.

1.9.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27)
Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite
sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes.
Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v.
€ 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung hieraus sowie den Altdarlehen beträgt im Planjahr
€ 106.000.

2.

Vermögensplan
Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 389.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen.
Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung.
Die Modernisierung des Spitalgebäudes wurde im Jahr 2015 mit Restarbeiten abgeschlossen.
Die Gestaltung der Parkanlage am Storchenturm muss voraussichtlich wegen der Baumaßnahmen zur Erneuerung der Kreuzstraße nochmals verschoben werden. Vorsorglich sind für

Drucksache 277/2016

Seite - 6 -

diese Arbeiten im Planjahr € 88.000 angesetzt.
Für (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV, Pflege und Außenanlage sind
43.000 € veranschlagt. Außerdem soll der Eingangsbereich zur Wohngruppe I mit einer
elektrisch betriebenen Zugangstüre ausgestattet werden. Dafür sind Mittel i.H.v. 7.000 € vorgesehen.
Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 73.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 76.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 102.000) berücksichtigt.

3.

Investitionsprogramm
Nachdem die Modernisierung des Spitals weitgehend abgeschlossen ist, werden im Investitionsprogramm im Jahr 2017 noch die Restarbeiten zur Parkgestaltung angesetzt. Ansonsten
sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr darüber hinaus die notwendigen Ersatzbeschaffungen enthalten.

Lahr, im Oktober 2016

Dr. Wolfgang G. Müller

Rüdiger Metzger-Thessen

Markus Wurth

Stiftungsratsvorsitzender

Heim- und Betriebsleiter

stellv. Stadtkämmerer