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Beschlussvorlage (Optionserklärung der Stadt Lahr/Schwarzwald im Entwurf)

                                    
                                        DER OBERBÜRGERMEISTER
Ansprechpartner
Herr Dinger
Telefon:
07821 910-0214
Telefax:
07821 910-0202
E-Mail:
marco.dinger@lahr.de

1) Finanzamt Lahr
Gerichtsstraße 5
77933 Lahr

(E-Mail-Adresse vorerst nur für formlose
Mitteilungen ohne elektronische Signatur.)

www.lahr.de
Az.: 20/201/Dg

22. November 2016
Umsatzsteuer der Stadt Lahr/Schwarzwald
Antrag nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG (Optionserklärung)
Steuernummer 10050/01006
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
neu gefasst. Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsregelung, nach der die Anwendung des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember
2015 geltenden Fassung weiterhin möglich ist.
Nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts
gegenüber dem Finanzamt einmalig erklären, dass sie § 2 Absatz 3 UStG in der am
31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und
vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Hiermit erklärt die Stadt Lahr/Schwarzwald, gem. Beschluss des Gemeinderates der Stadt
Lahr/Schwarzwald vom 21.11.2016, dass für sämtliche von der Stadt Lahr/Schwarzwald
nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübten Tätigkeiten (einschließlich Behörde, Dienststelle, Betrieb gewerblicher Art oder land- und forstwirtschaftlicher Betrieb), die Regeln des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden
Fassung weiterhin angewendet werden.
Es ist der Stadt Lahr/Schwarzwald bewusst, dass diese Optionserklärung nicht auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen beschränkt werden kann. Ebenso ist der Stadt
Lahr/Schwarzwald bekannt, dass sie nur einen einmaligen Widerruf dieser Option mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres in der Übergangszeit
und danach keine erneute Option mehr vornehmen kann.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang G. Müller

2) z.d.A.