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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 10.11.2016 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 324/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

30.11.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

05.12.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

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Betreff:

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 10. November 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom
10. November 2016 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Schalltechnisches Gutachten
- Satzungen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 324/2016

Seite - 2 -

Begründung:
In seiner Sitzung am 27. Juni 2016 fasste der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungs- und den
Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan-Entwurf AREAL TRAMPLER, 2. Änderung. Hierbei
handelt es sich um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzung
der brachliegenden Fläche des ehemaligen Kinos an der Kaiserstraße.
Die mit der Stadt intensiv abgestimmte Konzeption der GEMIBAU beinhaltet eine im Erdgeschoss
zusammenhängende und in den Obergeschossen in drei Einzelbaukörper aufgelöste Bebauung, die
sich von ihrer Struktur, Höhe und Dachform in die Umgebung einfügt. Neben einer dreigruppigen
städtischen Kindertageseinrichtung sind 32 Mietwohnungen vorgesehen, überwiegend mit zwei oder
drei Zimmern. Die Parkierung für Mitarbeiter und Bewohner erfolgt in einer Tiefgarage. Für das Vorhaben liegt zwischenzeitlich ein Bauantrag vor.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Bebauungsplanänderung erfolgte vom 11. Juli bis 19. August 2016.
Während dieser Zeit gingen aus der Bevölkerung keine Stellungnahmen ein.
Von den 35 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben
10 Anregungen oder Hinweise ab, die allesamt lediglich Planungs- oder Ausführungsdetails betreffen. Sie sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen
ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie
den Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.