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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502

Datum: 13.10.2016 Az.: 460.122

Drucksache Nr.: 287/2016

Rottenecker-Zerrer
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorschlag:

Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von Lahrer
Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2015 sowie die Festsetzung angemessener Abschlagszahlungen für 2016 werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe
von 1.075.000 Euro benötigt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition
1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen – Betriebskostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 1.075.000 Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum
Planansatz 2016 um 1.075.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gemeinderatsbefassung herbeigeführt.

Anlage(n):
Anlage 1 - Entwicklung Personal und Plätze

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 287/2016

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Begründung:
Die Neuregelung der Kindertagesstätten-Finanzierung für die freien und kirchlichen Kindergartenträger in Lahr erfolgte durch Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015 rückwirkend zum
01.01.2013. Inhalt war die Umstellung von einer prozentualen Personalkosten- auf eine volle Abmangelförderung einschließlich der Vereinheitlichung personeller Standards und der Deckelung einzelner Ausgabearten. Zielsetzung war eine an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Träger orientierte, langfristig tragfähige Kitaförderung.
Die entsprechenden Verträge wurden im Laufe des Jahres 2015 ausgearbeitet, abgestimmt und im
Januar 2016 abgeschlossen sowie ggf. den kirchlichen Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorgelegt. Davor erfolgte seit 2004 eine prozentuale Bezuschussung der Personalkosten des pädagogischen Fachpersonals sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine modifizierte FestbetragsKrippenförderung und die pauschalierte Vollfinanzierung zusätzlicher Personalanteile. Diese wurden
für das Jahr 2012 letztmals mit einem Fördersatz von 85% der Personalkosten für Fachpersonal plus
pauschalierten mit 100% zu fördernden Stellenanteilen sowie Krippenzuschlägen auf dieser Basis
abgerechnet.
Ab dem Jahr 2013 erfolgten ausschließlich Abschlagszahlungen an die Träger der Kindertageseinrichtungen, die jährlich prozentual fortgeschrieben und lediglich bei der Einrichtung neuer Gruppen
oder Änderung der Betreuungsangebote moderat angepasst wurden. Damals ging man von durchschnittlichen Personalkosten für eine pädagogische Fachkraft von ca. 45.000 Euro aus, mittlerweile
ist dieser Betrag auf ca. 50.000 Euro angestiegen.
In den Jahren 2010-2012 wurden durch den Gesetzgeber über das Kindertagesbetreuungsgesetz für
Baden-Württemberg (KiTaG) die Mindestpersonalschlüssel für die einzelnen Gruppen- und Betreuungsformen jeweils ab dem Monat September in drei Stufen durch Rechtsverordnung erhöht. Die
Finanzierung dieser sich so ergebenden zusätzlichen Stellenanteile obliegt den Kommunen zu 100%.
Damit war erstmals ab 2013 eine ganzjährige Finanzierung aller zusätzlichen Stellenanteile zu gewährleisten. Diese wurden in pauschalierter Form zu den Abschlagszahlungen hinzugerechnet.
Die Pauschalen orientierten sich an Personalkosten von 45.000 Euro und 0,1 Stellenanteil pro Gruppe, insgesamt 0,2 Stellen pro Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und 0,3 Stellen für alle weiteren
Betreuungsformen für Kinder von 3 bis 6 Jahren sowie altersgemischte Gruppen. Real ergibt sich ein
linear höherer Anstieg bei altersgemischter Betreuung sowie Ganztagsangeboten infolge der konkreten Berechnung der notwendigen Mindestpersonalschlüssel anhand der Öffnungszeiten. Für den
Krippenbereich gelten diese Regelungen nicht. Hier ist jedoch eine um 5% höhere gesetzliche Mindesförderung (68% statt 63% im Kita-Bereich) vorgeschrieben, dafür wird auch eine erhöhte Landesförderung pro belegtem Platz in Höhe von 68% der Betriebsausgaben bezahlt.
Die ersten Betriebskostenabrechnungen auf der Basis der neuen Verträge wurden sukzessive bis
Februar 2016 für die Zeiträume 2013 und 2014 vorgelegt. Der lange Zeitraum erklärt sich mit der
notwendigen Umstellung des Abrechnungsverfahrens, das insbesondere für die kleineren Träger
aufwändig war. Im Jahr 2015 wurden bereits überplanmäßige Haushaltsmittel von 260.000 Euro für
notwendige Nachzahlungen aus 2013 und 2014 bereitgestellt und per Haushaltsrest ins Haushaltsjahr 2016 übertragen. Die Abrechnungen für 2015 und erhöhte Abschlagsanforderungen der kirchlichen Träger gingen erst im Laufe des Jahres 2016 ein. Hierbei zeigte sich, dass insbesondere die
Stellen- und Tarifanpassungen in den vergangenen Jahren zu deutlich erhöhten Personalausgaben
führten.
Dadurch reduzierte sich der Grad der Kostenbeteiligung der Eltern bei den seit dem 01.01.2015 unveränderten Kita-Gebühren auf z.B. rund 13% bei den städtischen Einrichtungen. Die Notwendigkeit
der Anpassung der Kita-Gebühren wird in einer gesonderten Vorlage erläutert.

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Insgesamt wurden bisher Nachzahlungen in Höhe von rund 375.000 Euro für das Jahr 2015 angefordert, die Abrechnungen von zwei freien Trägern liegen für das Jahr 2015 noch gar nicht vor. Die Abrechnungen wurden bisher nur grob, aber noch nicht detailliert geprüft, so dass es hier noch zu Veränderungen kommen kann. Notwendig wäre zusätzlich die Erhöhung der Abschläge im Jahr 2016 um
rund 700.000 Euro, um 2017 nicht erneut mit sehr hohen Nachzahlungsbeträgen konfrontiert zu werden.
Als sich abzeichnete, dass die für 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weder für die notwendigen Nachzahlungen aus 2015 noch für die Festsetzung angemessener Abschlagszahlungen
für das laufende Jahr 2016 ausreichen würden, erfolgte bereits Ende Juni 2016 durch das Amt für
Soziales, Schulen und Sport die Kontaktaufnahme zur Stadtkämmerei. Von dort wurde vorgeschlagen, die Erhöhung der Auszahlungsbeträge mittels der Bereitstellung überplanmäßiger Finanzmittel
noch im Jahr 2016 möglichst vorrangig vor einer etwaigen Erhöhung des bereits angemeldeten Ansatzes für das Haushaltsjahr 2017 vorzunehmen und dem Gemeinderat im Herbst 2016 einen entsprechenden Beschlussvorschlag mit Deckungsvorschlag zu unterbreiten.
Aus der Übersicht in Anlage 1 ist der Anstieg der Personalstellen in den Lahrer Kitas seit dem Jahr
2010 ersichtlich. Diese beruhten überwiegend auf der gesetzlich vorgegebenen Anpassung der Mindest-Personalschlüssel, deren Aufstockung zu 100% von den Kommunen zu finanzieren ist. Zusätzlich wurde der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fortgesetzt und auch bedarfsgerecht einzelne Einrichtungen der freien und kirchlichen Kita-Träger um (Klein-)Gruppen für
Kinder von 3 bis 6 Jahren erweitert. Gleichzeitig sind seit 2015 die FAG-Zahlungen für den Kindergartenbereich rückläufig. Für die Kleinkindbetreuung zeichnen sich dagegen FAG-Mehreinnahmen
von ca. 100.000 Euro im Jahr 2016 ab.
Die Gesamt-Personalschlüssel entwickelten sich seit 2010 von rund 126 Fachkräftestellen zu 145,5
Fachkraftstellen im Jahr 2016, bei gleichzeitig notwendiger Erhöhung der kommunalen Förderung.
Allein diese 19,5 zusätzlichen Stellen führten zu einem Anstieg der Personalausgaben von aktuell
950.000 Euro jährlich. Hinzu kommen noch weitere Ausgaben für Praktikanten im Freiwilligen Sozialen Jahr, Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte sowie Hausmeistertätigkeiten. Zusätzlich schlagen
die tariflich-strukturellen Verbesserungen, wie höhere Eingruppierung der Erzieherinnen sowie der
Leitungskräfte zu Buche.
Da die abschließende Prüfung der vorliegenden Abrechnungen erst noch erfolgen wird, können sich
die bisher ermittelten bzw. von den Trägern geforderten Beträge noch ändern. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass aufgrund des weiterhin anteigenden Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen
und auch wegen der steigenden Nachfrage nach längeren Betreuungszeiten weiterhin mit einem Anstieg der Ausgaben für den Kita-Bereich zu rechnen ist.
Insgesamt stehen 2016 für die Kindergarten- und Kleinkindförderung der kirchlichen und freien Träger € 6.590.000,-- im Haushalt der Stadt Lahr zur Verfügung. Hinzu kommt ein Haushaltsrest von
260.000 Euro für Nachzahlungen aus 2013/2014. Mit der beantragen Mittelerhöhung um 1.075.000
Euro stünden 2016 insgesamt Finanzmittel in Höhe von 7.925.000 Euro zur Verfügung. Die Einnahmen aus FAG-Zuweisungen belaufen sich auf rund 3.200.000 Euro. Für 2017 wurden 5.800.000 Euro
für die Betreuung von Kindern von 3-6 Jahren angemeldet. Hinzu kommen 2,1 Mio. Euro für die
Kleinkindbetreuung, somit in der Summe 7,9 Mio. €. Darin enthalten sind auch die Betriebskostenzuschüsse für drei zusätzliche Gruppen, die 2017 in Betrieb genommen werden.
Die Deckung der Mehrausgaben kann (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2016 um €
1.075.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Im Haushaltsplan 2016 ist zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von rd. 18,33 Mio. € veranschlagt. Nach dem Rechnungsergebnis 2015 beläuft sich der einsetzbare Rücklagenbestand mit
Stand zum 31.12.2015 auf rd. 22,4 Mio €. Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehraus-

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gaben soll zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gemeinderatsbefassung herbeigeführt werden.
Ziel ist die Abrechnung und Anweisung der Betriebskostenzuschüsse noch im Jahr 2016, um die ansonsten notwendig werdende Bildung von Haushaltsresten zu vermeiden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter