Beschlussvorlage (Anlage 2: Gebührenkalkulation)
Vorlage: Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren - Bestattungsgebührenordnung
20. Februar 2017
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren
- Bestattungsgebührenordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Bestattungsgebührenordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Gebührenkalkulation)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Gegenüberstellung der bisherigen mit den kalkulierten und vorgeschlagenen Gebührensätzen)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Gebührenvergleich mit anderen Kommunen)
Beschlussvorlage (Anlage 5: Beispielfälle)
20. Februar 2017
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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren
- Bestattungsgebührenordnung)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Gegenüberstellung der bisherigen mit den kalkulierten und vorgeschlagenen Gebührensätzen)Beschlussvorlage (Anlage 5: Beispielfälle)Beschlussvorlage (Anlage 2: Gebührenkalkulation)Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Bestattungsgebührenordnung)Beschlussvorlage (Anlage 4: Gebührenvergleich mit anderen Kommunen)
Kalkulkation der Friedhofsgebühren Anlage 2 I Grundlagen Die Kalkulation der Friedhofsgebühren beinhaltet sämtliche Kosten im Friedhofsbereich, welche im Rahmen der Betriebsabrechnung 2015 auf den für die Kalkulation maßgeblichen Kostenstellen ausgewiesen werden. Um die Kostensteigerungen zu berücksichtigen, wurden diese mit 3 % beaufschlagt. Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und kalk. Verzinsung des Eigenkapitals) sind in der Betriebsabrechnung bereits enthalten und werden deshalb nicht separat ausgewiesen. Die Kosten, die aus der Kostenstellenrechnung nicht unmittelbar einzelnen Gebührentatbeständen zurechenbar waren, wurden wurden mittels Äquvalenzziffern auf diese umgelegt. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass der Aufwand bei den verschiedenen Bestattungs- bzw. Grabnutzungsformen variieren kann. Zur Bestimmung der Gebührenhöhe pro Fall wurden die durchschnittlichen Fallzahlen aus den Jahren 2013 - 2015 verwendet. Im Weiteren gelten die nachfolgenden Verrechnungssätze: A. Personalkosten Bei den Personalkosten wird ein Stundenverrechnungssatz von € 45,00 zugrunde gelegt und entspricht dem Stundensatz für einen Friedhofsmitarbeiter des Bau- und Gartenbetriebs Lahr (BGL). B. Zuschlag für Leichenträger Für die Leichenträger wurde neben dem Stundenverrechnungssatz ein pauschaler Zuschlag von € 5,62 pro Person berücksichtigt. C. Friedhofsbagger Für den Friedhofsbagger wird der aktuelle Stundenverrechnungssatz von € 25,- zugrundegelegt. D. Transportfahrzeug und Rasenmäher Für das Transportfahrzeug bzw. den Rasenmäher wird der jeweils aktuelle Stundenverrechnungssatz von € 18,-bzw. € 8,-- zugrundegelegt. E. Container und Anhänger Diese Kosten sind in Form von Allgemeinkostenumlagen bereits anteilig im o.g. Stundenverrechnungssatz (Personal) enthalten; deshalb entfällt eine gesonderte Berücksichtigung. F. Sonstige Gemeinkosten Ein Pauschalbetrag für sonstige Gemeinkosten wird ermittelt, indem die auf unter der Nebenkostenstelle "Sondertatbestände" verbuchten Ausgaben aus der Betriebsabrechnung 2015 auf die durchschnittlichen Fallzahlen pro Jahr (Grundlage 2013 - 2015) der maßgeblichen Gebührentatbestände umgelegt werden. Buchungen auf der Kst. "Sondertatbestände" aus dem BAB 2015 inkl. Kostensteigerung 26.106,95 € durchschnittliche Fallzahlen pro Jahr (sämtl. Sondertatbestände; Grundlage sind die Jahre 2013 - 2015) 641 40,73 € Pauschale für Sonstige Gemeinkosten pro Fall 40,00 € gerundet G. Liste der in der Gebührenkalkulation verwendeten Verrechnungssätze: Personalkosten Leichenträgerzuschlag / Person Friedhofsbagger Transportfahrzeug Rasenmäher Betrag in € / Stunde 45,00 5,62 25,00 18,00 8,00 Sargtransportwagen Sonstige Geräte Betrag in € / Einsatz 1,50 2,54 Sonst. Pauschalbeträge in € 31,00 40,00 Notkreuz Sonstige Gemeinkosten II Erdbestattung Die Gebühren für eine Erdbestattung bemessen sich nach den Gesamtkosten für die jeweilige Bestattungsform aus dem BAB 2015, welche auf die durchschnittliche Fallzahl pro Jahr (Grundlage hierbei sind die Jahre 2013 - 2015) umgelegt wurden. Konnten die Kosten den jeweiligen Gebührentatbeständen nicht unmittelbar zugerechnet werden, z.B. wird bei der Kostenstelle "Reihengrab" nicht zwischen der Bestattung von Erwachsenen und Kindern bis 5 Jahren unterschieden, erfolgt die gewichtete Zuteilung der Kosten anhand von Äquivalenzziffern. Diese bestimmen den Kostenanteil des jeweiligen Gebührentatbestandes und werden aufwandsgerecht für die entsprechende Bestattung in Form von Leistungen der Mitarbeiter und der Inanspruchnahme von Maschinen und Ausstattung bemessen. A. Kernstadt Grabart Gesamtkosten in € Anzahl der Bestattungen (aus BAB 2015 2013-2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) 1. Reihengrab - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 13.064,85 2. Wahlgrab - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 82.921,17 Bestattungen 2013 -2015 Ø Äquivalenzziffer 38 5 43 12,7 1,7 14,3 2,3 1,0 236 78,7 2,3 236 78,7 gewichtete Fälle (Ø Best. x ÄZ) 29,4 1,7 31,1 182,8 * 182,8 kostendeckende Gebühr in € bisherige Gebühr in € 976,16 420,13 700,00 350,00 1.054,08 810,00 375,00 B. Stadtteile Grabart Gesamtkosten in € Anzahl der Bestattungen (aus BAB 2015 2013-2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) C. 1. Reihengrab - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 9.513,30 2. Wahlgrab - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 49.832,19 Bestattungen 2013-2015 Ø Äquivalenzziffer gewichtete Fälle (Ø Best. x ÄZ) kostendeckende Gebühr in € bisherige Gebühr in € 34 2 36 11,3 0,7 12,0 2,3 1,0 26,3 0,7 27,0 818,68 352,35 700,00 350,00 145 48,3 2,3 112,3 1.031,01 810,00 375,00 145 48,3 * 112,3 Gesamtstadt Grabart Gesamtkosten in € Anzahl der Bestattungen (aus BAB 2015 2013-2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) 1. Reihengrab - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 22.578,15 2. Wahlgrab - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 132.753,36 Bestattungen 2013-2015 Ø Äquivalenzziffer gewichtete Fälle (Ø Best. x ÄZ) kostendeckende Gebühr in € bisherige Gebühr in € Gebührenvorschlag 72 7 79 24,0 2,3 26,3 2,3 1,0 55,8 2,3 58,1 902,97 388,63 700,00 350,00 750,00 350,00 381 127,0 2,3 295,1 1.045,30 810,00 375,00 900,00 375,00 381 127,0 * 295,1 * In den Jahren 2013-2015 liegt kein Fall dieser Bestattungsform vor. D. Pauschale für die Bereitstellung je Sargträger durch die Stadt Lahr“ bei Erdbestattungen von Erwachsenen und Kindern über fünf Jahren für Reihengrab und Wahlgrab od. Gruft sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortsteilen Bei einer Erdbestattung (Reihengrab, Wahlgrab oder Gruft) werden in der Regel mindestens vier Sargträger benötigt. Es wird grundsätzlich ein Friedhofsmitarbeiter eingesetzt, für dessen Leistung (vor, während und nach der Bestattung) ein Zeitaufwand von 3 Stunden anfällt. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 45,00 pro Stunde fällt somit ein pauschaler Betrag für einen Sargträger pro Bestattung i.H.v. € 135,00 an, welcher bereits in der kalkulierten Bestattungsgebühr enthalten ist. Für jeden weiteren Friedhofsmitarbeiter, der als Sargträger eingesetzt wird, ist mit einem Zeitaufwand von einer Stunde zu rechnen. Dem Gebührenschuldner wird somit für jeden weiteren als Sargträger eingesetzten Friedhofsmitarbeiter, ein pauschales Entgelt i.H.v. € 45,00 in Rechnung gestellt. Es besteht natürlich die Möglichkeit, externe Sargträger einzusetzen. Kostenpauschale für einen Friedhofsmitarbeiter bei einem Zeitaufwand von 3 Stunden und einem Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 45,- (grundsätzlich erforderlich); in der Bestattungsgebühr enthalten: Gebühr für jeden weiteren Friedhofsmitarbeiter, der als Sargträger eingesetzt wird: 135,00 € 45,00 € Für Erdbestattungen von Kindern von 0 bis 5 Jahre werden ausschließlich städtische Sargträger eingesetzt. Bei Gestellung von Sargträgern im Rahmen von Feierlichkeiten in Einrichtungen außerhalb des Friedhofes (z.B. Kirche) entsteht in der Regel ein wesentlich höherer Zeitaufwand für die Sargträger als bei einer Nutzung der Friedhofseinrichtungen. Daher wird hierfür eine zusätzliche Gebühr i.H.v. € 45,00 pro Sargträger vorgeschlagen. Anmerkung zu Urnenbestattungen: Urnenbestattungen werden grundsätzlich von einem Friedhofsmitarbeiter (Rüstzeit, Trauerzug zum Grab, Bestattung der Urne) durchgeführt. Deshalb sind bei Urnenbestattungen keine Kosten für externe Sargträger zu berücksichtigen und zu kalkulieren. III Urnenbestattung Da bei der Urnenbestattung die Kostenstellen aus der Betriebsabrechnung exakt den Gebührentatbeständen entsprechen, kann eine Divisionskalkulation durchgeführt werden. Die Verwendung von Äquivalenzziffern ist nicht notwendig. Maßstab war auch hier die durchschnittliche Anzahl der Bestattungen pro Jahr (Grundlage: 2013 - 2015). Grabart Gesamtkosten in € (aus BAB 2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) Anzahl der Bestattungen 2013-2015 Bestattungen 2013-2015 Ø kostendeckende Gebühr in € bisherige Gebühr in € A. Kernstadt 1 Erdgräber 2 Nischen 31.247,92 22.424,45 384 229 128,0 76,3 244,12 293,77 220,00 170,00 B. Stadtteile 1 Erdgräber 2 Nischen 23.884,49 1.213,15 202 14 67,3 4,7 354,72 259,96 220,00 170,00 C. Gesamtstadt 1 Erdgräber 2 Nischen 55.132,41 23.637,60 586 243 195,3 81,0 282,25 291,82 220,00 170,00 Gebührenvorschlag 230,00 190,00 IV Ermittlung der Kosten für den Bestattungsordner bei einer Trauerfeier Die für Bestattungsordner bei Urnenbestattungen entstandenen Personalkosten wurden in der Betriebsabrechnung aus Gründen der Praktikabilität auf den Hauptkostenstellen "Einsegnung Kernstadt" und "Einsegnung Stadtteile" verbucht. Da sich der Anteil der auf die Trauerfeier entfallenden Arbeitsstunden nicht gesondert ermitteln lässt, kann die Berechnung weder in Form der Äquivalenzziffernkalkulation noch in Form der Divisionskalkulation erfolgen. Der Gebührensatz wurde deshalb als Produkt aus der Anzahl der Arbeitsstunden pro Trauerfeier und dem Stundenverrechnungssatz für einen Friedhofsmitarbeiter ermittelt. Um eine doppelte Berücksichtigung der Kosten im Bereich der Friedhofseinrichtungen und damit die Kostenüberdeckung zu vermeiden, wurden die für das Jahr 2015 ermittelten Gesamtkosten für die Trauerfeiern zu den Urnenbestattungen vorab bei den Hauptkostenstellen "Einsegnung Kernstadt" und "Einsegnung Stadtteile" in Abzug gebracht. Kosten/ Leistung Personal Sonstige Gemeinkosten Summe Bisherige Gebühr Gebührenvorschlag Inanspruchnahme Bestattungsorder Arbeitsstunden/ Einheit Verrechnungssatz Trauerfeier 3,5 45,00 in € 157,50 (Ø 2013-2015) Kernstadt: 130 0,50 40,00 20,00 Ortsteile: 46 Gesamtkosten (Grundlage Geb.satz 2015) in € 19.550,00 * 6.900,00 * 177,50 150,00 170,00 * Im BAB wurden die Kosten für die Trauerfeier zur Urnenbestattung auf der Hauptkostenstelle "Einsegnung" (Kapelle) verbucht, welche um die ermittelten Gesamtkosten für Bestattungsordner bei Trauerfeiern zu kürzen sind. V Ermittlung der Kosten für den Versand einer Urne (einschl. Verpackung) Die Kosten für den Versand von Urnen wurden gemeinsam mit anderen nicht direkt zurechenbaren Kosten auf der Nebenkostenstelle "Sondertatbestände" verbucht. Eine Errechnung aus den Gesamtkosten ist daher nicht möglich. Die Gebührenobergrenze ergibt sich aus den anzusetzenden Personalkosten für das Verpacken und Verbringen der Urne zur Postdienststelle, den Portokosten sowie eines Pauschalbetrages zur Abgeltung sonstiger Gemeinkosten. Gesamtstadt Leistungen Arbeitszeit für Verpacken und Transport zur Post Porto Gesamt Bisherige Gebühr Gebührenvorschlag 48,00 65,00 Satz in € 45,00 42,50 Einheit 0,50 1,00 Kosten in € 22,50 42,50 65,00 VI Ermittlung der Kosten für die Ausschmückung der Friedhofskapelle (Grundausstattung) Bislang war unter § 4 II A) Nr. 3 der Bestattungsgebührenordnung der Gebührentatbestand "Zusatzdekoration" enthalten. Da Zusatzdekorationen kaum mehr nachgefragt werden und grundsätzlich auch von Dritten vorgenommen werden können, sollte dieser Tatbestand nicht mehr in die Satzung aufgenommen werden. Da die Kosten für die Grundausstattung bereits in der Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle eingerechnet sind, ist dargestellte Kostenermittlung rein nachrichtlich. A. Sachkosten 1. Pflanzen Durchschnittlicher Preis pro Pflanze in € Anzahl Pflanzen Anzahl Dekorationssätze pro Jahr Kosten/Jahr in € 15,00 20 3 900,00 2. Pflanzschale Durchschnittlicher Preis pro Pflanzschale in € Anzahl der Pflanzschalen Lebensdauer in Jahren 40,00 6 5 Kosten/Jahr in € 48,00 3. Dekosäulen Durchschnittlicher Preis pro Dekosäule in € Anzahl der Dekosäulen Lebensdauer in Jahren 400,00 8 10 Kosten/Jahr in € 320,00 Summe Sachkosten/Jahr 1.268,00 Nutzungen insg. 2013-2015 1025 Nutzungen/Jahr (Ø 2013-2015) 342 Sachkosten/ Grundausstattung in € 3,71 B. Personalaufwand Stundenverrechnungs- Kosten / Jahr satz in € in € Std. / Jahr 104 45,00 4.680,00 Ø Anzahl der Personalkosten / Grundausstattung in Grundausstattungen / € Jahr 1025 4,57 C. Gesamtkosten / Grundausstattung Sachkosten/ Grundausstattung Personalkosten / Grundausstattung in € in € 3,71 Gesamtkosten / Grundausstattung 4,57 Die Grundausstattung ist bei der Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle eingerechnet. 8,28 VII Benutzung der Friedhofseinrichtungen Die Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen basieren auf den Gesamtkosten aus der Betriebsabrechnung 2015, welche auf die durchschnittliche Fallzahl pro Jahr (Grundlage sind hierbei die Jahre 2013 - 2015) umgelegt wurden. Gesamtkosten in € Einrichtung (aus BAB 2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) Anzahl der Nutzungen 2013 - 2015 Nutzungen 2013 -2015 Ø kostendeckende Gebühr bisherige Gebühr in € in € Gebührenvorschlag A. Kernstadt Friedhofskapelle Leichenhalle 36.120,82 * 39.903,55 712 713 237,3 237,7 152,19 167,90 200,00 150,00 B. Stadtteile Friedhofskapelle Leichenhalle 32.634,43 * 25.159,44 313 304 104,3 101,3 312,79 248,28 200,00 150,00 68.755,25 * 65.062,99 1025 1017 341,7 339,0 201,23 191,93 200,00 150,00 200,00 160,00 133.818,23 2042 680,7 393,16 350,00 360,00 C. Gesamtstadt Friedhofskapelle Leichenhalle Friedhofskapelle und Leichenhalle (Summe) * Im BAB wurden die Kosten für die Trauerfeier zur Urnenbestattung auf der Hauptkostenstelle "Einsegnung" (Kapelle) verbucht. Die ermittelten Gesamtkosten wurden deshalb um die unter IV. ermittelten Beträge gekürzt. Die Kosten für die Grundausstattung der Friedhofskapelle sind in den o.g. Gesamtkosten enthalten; siehe hierzu Ziffer VI. VIII Nutzungsrechte Kernstadt Die Kalkulation der Gebühren für den Erwerb bzw. die Verlängerung von Nutzungsrechten wurde ähnlich der Kalkulation der Gebühren für Erdbestattungen mittels Aquivalenzziffern durchgeführt. Dadurch konnten einzelne Gebührentatbestände, welchen die Kosten aus der Betriebsabrechnung 2015 nicht unmittelbar zuzurechnen waren, mit einer aufwandsabhängigen Gewichtung versehen werden. Abweichend von der bisherigen Gebührenkalkulation wurde zusätzlich ein grabspezifischer und grabidentischer Kostenanteil gebildet. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es Kosten gibt, welche unabhängig von der Beschaffenheit und Größe des Grabes sind (grabidentische Kosten). Beispielsweise ist davon auszugehen, dass bei einem Erdwahlgrab mit einer Größe von 6 qm nicht mehr "Nutzung" an Wegen und Grünflächen anfällt, als bei einem Erdwahlgrab mit einer Größe von 2 qm. Die Kosten z.B. für Müllentsorgung und Wasser sind andererseits i.d.R. höher, je mehr Fläche ein Grab einnimmt (grabspezifische Kosten). Es ist vorgeschlagen, dass die Gebührenhöhe für Erdwahlgrabstätten auf dem Friedhof im Stadtteil Dinglingen zukünftig nach dem für die "Untere Lage" (bislang "Mittlere Lage") des Bergfriedhofes geltenden Satz erhoben werden. Dies ist insbesondere mit einer vergleichbaren Infrastruktur, Erreichbarkeit und der hohen Belegung des Friedhofes Dinglingen zu begründen. A. Reihengrabstätten Gesamtkosten in € Grabart Nutzungsrechte (aus BAB 2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) 1. Erdreihengrabstätten - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 55.233,09 2. Urnenreihengrabstätten - Urnenreihengrab - anonymes Urnenreihengrab Summe 34.846,52 2013-2015 Ø Äquivalenzziffer gewichtete Fälle (Ø Nutz. x ÄZ) grabspezifische Kosten 40% in € grabidentische Kosten 60% in € kostendeckende Gebühr bisherige Gebühr in € in € Gebührenvorschlag 12,7 2,7 15,33 1,44 0,50 18,2 1,3 19,57 1.625,39 564,37 2.161,29 2.161,29 3.786,68 2.725,67 850,00 250,00 900,00 250,00 10,7 16,3 27,00 0,40 3,20 4,3 52,3 56,53 98,62 788,98 774,37 774,37 872,99 1.563,34 450,00 800,00 500,00 950,00 B. Wahlgrabstätten Nutzungsrechte Gesamtkosten in € Grabart (aus BAB 2015 2013-2015 Ø inkl. 3 % Kostensteigerung) 1. Erdwahlgräber a. Obere Lage - 2 qm - 4 qm Äquivalenzziffer gewichtete Fälle (Ø Nutz. x ÄZ) grabspezifische Kosten 40% in € grabidentische Kosten 60% in € kostendeckende Gebühr bisherige Gebühr in € in € Gebührenvorschlag 2,6 0,5 2,00 8,00 5,2 3,6 285,25 1.141,00 1.656,04 1.656,04 1.941,29 2.797,04 1.600,00 2.700,00 1.700,00 2.800,00 27,7 4,8 0,2 0,1 4,00 16,00 36,00 64,00 110,6 76,8 7,7 4,3 570,50 2.281,99 5.134,48 9.127,97 1.656,04 1.656,04 1.656,04 1.656,04 2.226,54 3.938,04 6.790,53 10.784,01 2.000,00 3.600,00 5.000,00 6.500,00 2.100,00 3.700,00 5.000,00 6.500,00 34,0 7,8 0,0 6,00 24,00 54,00 203,8 187,8 0,7 855,75 3.422,99 7.701,73 1.656,04 1.656,04 1.656,04 2.511,79 5.079,03 9.357,77 2.500,00 4.400,00 6.500,00 8.500,00 2.600,00 4.500,00 6.500,00 8.500,00 b. Mittlere Lage - 2 qm - 4 qm - 6 qm - 8 qm c. Untere Lage / Friedhof Dinglingen - 2 qm - 4 qm - 6 qm - 8 qm Summe 2. Urnenwahlgräber - Urnenwahlgrab - Baumwahlgrab - Urnensammelgrab 214.107,97 * 77,57 95.312,49 Summe 3. Urnennischen - bis 2 Urnen - bis 4 Urnen 142.588,96 Summe 600,48 34,1 8,7 26,0 68,73 2,40 4,00 0,60 81,8 34,7 15,6 132,03 693,04 1.155,07 173,26 832,02 832,02 832,02 1.732,60 2.887,67 433,15 1.100,00 1.700,00 320,00 1.200,00 2.000,00 400,00 35,9 17,4 53,35 1,25 2,00 44,9 34,8 79,73 894,16 1.430,66 1.603,72 1.603,72 2.235,40 3.576,65 1.700,00 2.550,00 2.000,00 2.900,00 * Da in den Jahren 2013 - 2015 keine Neuvergaben bzw. Verlängerungen vorliegen, ist keine Bemessungs-grundlage für die Kalkulation vorhanen. C. Gruften Bei der Nutzung von Gruften bzw. der Verlängerung von Nutzungsrechten treten erfahrungsgemäß starke Schwankungen auf. Deshalb liegt keine belastbare Grundlage zur Kalkulation der Gebührenhöhe vor. Der Aufwand für die Bereitstellung von Gruften ist vergleichbar mit dem für Erdwahlgräber in der unteren Lage. Die Gebühr wird daher auf Grundlage der vorliegenden kostendeckenden Gebühr für ein Erdwahlgrab der unteren Lage (2qm) pro Jahr und qm ermittelt. Grabart Kostendeckende Gebühr für Erdwahlgräber Untere Lage (2 qm) Nutzungsrechte Kosten/qm 2013-2015 Ø Gruften 2.511,79 1255,90 33,96 kostendeckende Gebühr pro qm und Jahr in € pro qm und Jahr in € pro qm und Jahr in € 36,98 60,00 40,00 bisherige Gebühr Gebührenvorschlag Anmerkung zur Bemessung der Gebührenhöhe für Nutzungsrechte: Die Gebührenkalkulation beinhaltet grundsätzlich alle Kosten, die über den Kalkulationszeitraum im Zusammenhang mit der Leistung stehen. Wird eine Leistung über mehrere Jahre erbracht, die Gebühren aber zu Beginn des Leistungszeitraums vereinnahmt, entsteht der Stadt ein Barwertvorteil (die Stadt hat die theoretische Möglichkeit, die Gebühreneinnahmen anzulegen und von der Verzinsung zu profitieren, dem Gebührenschuldner entgeht diese Möglichkeit). Insbesondere bei den Grabnutzungsrechten, welche sich auf 20 oder mehr Jahre belaufen, ist dies problematisch. Daher stellt sich die Frage, ob dieser Barwertvorteil ausgeglichen werden muss. Es bestünde die Möglichkeit, die Gebühreneinnahmen auf die Nutzungsdauer abzuzinsen. Das bedeutet, dass die theoretische Möglichkeit, durch eine Geldanlage eine Verzinsung zu erhalten, berücksichtigt wird und sich die Gebührenhöhe somit für den Schuldner verringert. Zeitgleich müsst allerdings auch eine jährliche Inflationsrate / jährliche Preissteigerungen gegengerechnet werden, welche die Gebühren wiederumn erhöhen würden. Sowohl die Annahmen über den kalkulatorischen Zinssatz als auch die Inflationsrate über den gesamten Nutzungszeitraum sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Daher entstünde durch diese Vorgehensweise lediglich eine Scheingenauigkeit, weshalb im Allgemeinen davon abgeraten wird. Die Berücksichtigung von Kostensteigerungen in Form eines Zuschlages zu den Kosten aus der Betriebsabrechnung i.H.v. 3% wird als völlig ausreichend erachtet. Dieser deckt mögliche Inflationseffeckte bis zur Neukalkulation (in der Regel 3-jähriger Turnus) ab und entspricht den Empfehlungen der GPA, Gebührenkalkulationen, die Wirkung in der Zukunft entfalten, mit einen Kostenaufschlag zu versehen. IX Nutzungsrechte Ortsteile A. Reihengrabstätten Gesamtkosten in € Grabart (aus BAB 2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) 1. Erdreihengrabstätten - Erwachsene - Kinder (bis 5 J.) Summe 27.340,69 2. Urnenreihengrabstätten - Urnenreihengrab - anonymes Urnenreihengrab Summe 17.006,92 Nutzungsrechte 2013-2015 Ø grabspezifische ÄquivalenzKosten ziffer (Ø Nutz. x ÄZ) 40% in € gewichtete Fälle grabidentische Kosten 60% in € kostendeckende Gebühr bisherige Gebühr in € in € Gebührenvorschlag 11,3 0,7 12,00 1,44 0,50 16,3 0,3 16,65 945,65 328,35 1.367,03 1.367,03 2.312,69 1.695,39 850,00 250,00 900,00 250,00 4,7 0,3 5,00 0,40 3,20 1,9 1,1 2,93 927,65 7.421,20 2.040,83 2.040,83 2.968,48 9.462,03 450,00 800,00 500,00 950,00 grabidentische Kosten 60% in € kostendeckende Gebühr bisherige Gebühr in € in € B. Wahlgrabstätten Gesamtkosten in € Grabart (aus BAB 2015 inkl. 3 % Kostensteigerung) 1. Erdwahlgräber a. Einzelwahlgrab b. Doppelwahlgrab 102.170,89 Summe 2. Urnenwahlgräber - Urnenwahlgrab - Baumwahlgrab - Urnensammelgrab 53.239,09 Summe 3. Urnennischen - bis 2 Urnen 21.023,40 Nutzungsrechte grabspezifische Kosten (Ø Nutz. x ÄZ) 40% in € Äquivalenz- gewichtete Fälle 2013-2015 Ø Gebührenvorschlag 19,0 19,7 38,64 2,00 8,00 38,0 157,2 195,20 418,73 1.674,93 1.586,50 1.586,50 2.005,24 3.261,44 1.600,00 2.800,00 1.700,00 2.900,00 32,1 2,0 5,0 39,12 2,40 4,50 0,60 77,1 9,0 3,0 89,09 573,70 1.075,68 143,42 816,55 816,55 816,55 1.390,25 1.892,23 959,97 1.100,00 1.700,00 320,00 1.200,00 2.000,00 400,00 2,7 0,50 1,3 4.204,68 1.586,50 5.791,19 1.700,00 2.000,00 X Ermittlung der Zuschläge sowohl für Einfassungs-,Trittund Abdeckplatten als auch für Stelen und Kissensteine Die Kosten für Einfassungs- und Trittplatten, Abdeckplatten, Stelen und Kissensteine wurden gemeinsam mit anderen Tatbeständen auf der Nebenkostenstelle "Sondertatbestände" verbucht. Eine direkte Zuordnung ist daher nicht möglich. Die Gebühren wurden anhand der Personal- und Materialkosten zzgl. eines Pauschalbetrages für sonstige Gemeinkosten ermittelt. A. Trittplatten an Reihen-, Wahl- und Urnengrabstätten Ermittlung des Zuschlages pro Trittplatte einschl. Verlegearbeit (durchschnittlich werden 2,0 Platten benötigt) Platten aus Maggia-Granit: Leistung Satz Anzahl Kosten in € Arbeitsstunden 45,00 0,5 22,50 Platten (Maggia-Granit; 40 x 40) * 18,50 2,0 37,00 Sonst. Gemeinkosten 40,00 1,0 40,00 Gesamt: Zuschlag pro Trittplatte einschl. Verlegearbeit: 99,50 49,75 50,00 ger. Platten aus Waschbeton: Leistung Arbeitsstunden Satz Anzahl 0,5 22,50 5,00 2,0 10,00 40,00 1,0 40,00 Platten (Waschbeton; 40 x 40) Sonst. Gemeinkosten Kosten in € 45,00 Gesamt: Zuschlag pro Trittplatte einschl. Verlegearbeit: 72,50 36,25 36,00 ger. B. Abdeckplatten an Urnennischen Leistung Arbeitsstunden Montage Sonst. Gemeinkosten Granitplatte Sandsteinplatte Satz in € Anzahl 45,00 40,00 90,00 65,00 Kosten in € 0,50 1,00 1,00 1,00 22,50 40,00 90,00 65,00 Die Platten werden von dem Steinmetz befestigt und somit fallen keine Arbeitsstunden an. Abdeckplatte Granit: 152,50 ger. Abdeckplatte Sandstein: 150,00 127,50 ger. 125,00 C. Zuschlag für Schrifttafel bei Baumbestattung Leistung Satz in € Anzahl Kosten in € Sonst. Gemeinkosten 40,00 0,50 20,00 Schrifttafel 32,00 1,00 32,00 Zuschlag Schrifttafel gesamt 52,00 ger. 50,00 D. Stelen / Kissensteine Friedhof Dinglingen Auf dem Friedhof in Dinglingen (Kernstadt) gibt es eine Sandsteinstützmauer , die für Urnennischen verwendet wird. Auf Grund von statischen Gründen können jedoch keine Hohlräume für Nischen in die Mauer gebohrt werden. Deshalb werden die Urnen im Boden vor der Mauer beigesetzt. Anstelle von einer Abdeckplatte, die an der Mauer nicht befestigt werden kann, wird vor der Mauer eine Stele oder ein Kissenstein angebracht. Leistung Sonst. Gemeinkosten Stele (Kernstadt) Kissenstein (Kernstadt) Satz in € 40,00 235,00 140,00 Anzahl 1,00 1,00 1,00 Stele (Kernstadt): Kosten in € 40,00 235,00 140,00 275,00 ger. Kissenstein (Kernstadt): 275,00 180,00 ger. 180,00 E. Stelen Ortsteile Auf dem Friedhof in Mietersheim (Stadtteil) wird die obere Sandsteinbegrenzungsmauer , für Urnennischen verwendet. Auf Grund von statischen Gründen können jedoch keine Hohlräume für Nischen in die Mauer gebohrt werden. Deshalb werden die Urnen im Boden vor der Mauer beigesetzt. Anstelle von einer Abdeckplatte, die an der Mauer nicht befestigt werden kann, wird vor der Mauer eine kleine oder große Stele angebracht. Leistung Sonst. Gemeinkosten Kleine Stele (Stadtteile) Große Stele (Stadtteile) Satz in € 40,00 210,00 235,00 Anzahl 1,00 1,00 1,00 Kleine Stele (Stadtteile): Kosten in € 40,00 210,00 235,00 250,00 ger. Große Stele (Stadtteile): 250,00 275,00 ger. 275,00 F. Zuschlag für Grabmale auf der Urnengrabstätte Friedhof Kuhbach Die Zuschläge bemessen sich an den Kosten für die Leistungen externer Anbieter und werdem im Verhältnis 1:1 auf den Gebührenschuldner umgelegt. Rundsäule aus "Bewegtem Grabmal" 185,00 Grabmal allseits geschliffen 420,00 Grabmal mit Edelstahlkreuzen 1280,00 Grabmal mit eingearbeitetem Blattwerk 1050,00 Grabmal mit eingearbeiteten Lebenslinien 930,00 Grabmal mit Edelstahl Schmuckornament 1240,00 G. Zuschlag pro Grabmal in Gemeinschaftsurnengrabanlagen auf dem Friedhof Sulz Leistung Satz in € Urnenerdgrab (Material Vanga Granit gebürstet) inkl. Fundament 928,20 und Setzen Sonst. Gemeinkosten 40,00 Anzahl Zuschlag Grabmal Sulz Kosten in € 1,00 928,20 1,00 40,00 968,20 ger. 970,00 XI Aus- und Umbettungen Die Kosten für Aus- und Umbettungen werden nicht auf einer separaten Kostenstelle verbucht, sondern finden bei der Kostenstelle "Sondertatbestände" Berücksichtigung. Da bei Aus- und Umbettungen grundsätzlich die gleichen Leistungen erbracht werden müssen wie bei einer Bestattung, wird eine Bemessung der Gebührenhöhe an der kostendeckenden Gebühr (Gesamtstadt) für eine Erdreihnengrab- bzw. Urnenbestattung als sinnvoll erachtet. Der Mehr- bzw. Minderaufwand einer Aus- bzw. Umbettung wird dabei mit einer Verhältnisziffer dargestellt. Aufwand Kosten in € Gebührenvorschlag Erdgräber: Bestattung Reihengrab (Referenzkosten) - Erwachsene und Kinder bis 5 Jahre - Kinder bis 5 Jahre 1,00 1,00 902,97 388,63 Ausgrabung von Leichen und Gebeinen - Erwachsene - Kinder bis 5 Jahre 1,40 1,20 1.264,16 466,35 1.260,00 460,00 Wiederbeisetzung von Leichen und Gebeinen - Erwachsene - Kinder bis 5 Jahre 0,90 0,80 812,68 310,90 810,00 310,00 - Bestattung Urnengrab (Referenzkosten) 1,00 282,25 - Ausgrabung einer Urne 1,00 282,25 280,00 - Entnahme einer Urne aus Urnennische 0,50 141,12 140,00 - Wiederbeisetzung einer Urne 0,75 211,69 210,00 Urnengräber XII Ermittlung des Gebührensatzes für das Tieferlegen einer Leiche Die Gebühr für das Tieferlegen einer Leiche wurde anhand des geschätzten Mehraufwandes berechnet. Die mit Tieferlegungen verbundenen Kosten werden auf der Hauptkostenstelle "Erdbestattungen" verbucht, welche streng genommen wiederum um die hier kalkulierten Gesamtkosten verringert werden müssten. Da bei den Erdbestattungen ohnehin keine Vollkostendeckung erzielt wird und kaum Umbettungen erforderlich sind (der finanzielle Aufwand ist also sehr gering) wird auf diese Verkomplizierung verzichtet. Leistungen Arbeitszeit Bagger Transportfahrzeug Gesamt gerundet Satz in € 45,00 25,00 18,00 Einheit 4,00 4,00 2,00 Kosten in € 180,00 100,00 36,00 316,00 315,00 XIII. Ermittlung des Gebührensatzes für das Orgelspiel vor und nach der Einsegnung Leistungen Spieler Sonst. Gemeinkosten Instrument Gesamt Satz in € 33,00 40,00 6,00 Einheit Kosten in € 33,00 20,00 6,00 59,00 1,0 0,5 1,0 XIV. Abräumen von Wahlgrabstätten Die Gebühren für das Abräumen von Wahlgrabstätten werden nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand (Personal, Maschinen/Geräte) berechnet. Dabei werden -je nach Einsatzbedarf- folgende Verrechnungssätze angesetzt, wobei die sonstige Gemeinkosten immer bei der Abräumung einer Wahlgrabstäte anfallen: Leistungen Personalkosten Friedhofsbagger Transportfahrzeug Sonstige Gemeinkosten XV. Satz in € 45,00 25,00 18,00 40,00 Einheit je Arbeitsstunde je Arbeitsstunde je Arbeitsstunde pauschal Zuschlag für Bestattungen an Samstagen A. Erdbestattungen (auf den Friedhöfen der Kernstadt finden am Samstag keine Bestattungen statt) Arbeitsstunden* 12,00 Satz in € Entgeltgruppe 5, Stufe 4 18,56 Zuschlag 20% gerundet Gesamtkosten 267,26 € 265,00 € * Bei den Erdbestattungen sind 4 städtische Friedhofsmitarbeiter à 3 Stunden beschäftigt. B. Urnenbestattungen (auf den Friedhöfen der Kernstadt finden am Samstag keine Bestattungen statt) Arbeitsstunden * 1,5 Satz in € Entgeltgruppe 5, Stufe 4 18,56 Zuschlag 20% gerundet Gesamtkosten 33,41 € 35,00 € * Bei einer Urnenbestattung ist ein städtischer Friedhofsmitarbeiter à 1,5 Stunden beschäftigt. XVI. Notkreuz Pauschal: 31,06 € gerundet: 30,00 € XVII. Berechnung der Verwaltungsgebühren - Gesamtstadt Kalkulationsgrundlagen für die Ermittlung der Verwaltungsgebühren sind die von der Verwaltung aufzuwendenden Zeitanteile und die entsprechenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten. Nach dem Schema der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festsetzung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (VwVKostenfestlegung) vom 28.10.2010 sind bereits im Jahr 2011 abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse der Stadtverwaltung pauschale Stundensätze je Beamtenlaufbahngruppe (mittl., geh. u. höh. Dienst) ermittelt worden. Nach der VwV-Kostenfestlegung können -unabhängig von geringeren Jahresarbeitsstunden im Tarifbereich- die ermittelten pauschalierten Personalkostensätze auch beim Einsatz von Beschäftigten unter Berücksichtigung der entsprechenden Zuordnung der Entgeltgruppen nach dem TVöD zu den vergleichbaren Besoldungsgruppen verwendet werden. A. Erteilung einer Berechtigungskarte für die Zulassung von Gewerbetreibenden auf Friedhöfen Der Bearbeitungsaufwand für die Erteilung einer Berechntigungskarte für die Zulassung von Gewerbetreibenden auf den Friedhöfen beträgt rund 0,5 Stunden. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 27,50 betragen (€ 55,00 * 0,5 Stunden = € 27,50) Gebührenvorschlag: 27,50 € B. Bearbeitung von Gebührenrückerstattungen bei nicht in Anspruch genommenen Grabnutzungszeiträumen Der Bearbeitungsaufwand für die Bearbeitung von Gebührenrückerstattungen bei nicht in Anspruch genommenen Grabnutzungszeiträumen beträgt rund 0,5 Stunden. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 27,50 betragen (€ 55,00 * 0,5 Stunden = € 27,50) Gebührenvorschlag: 27,50 € C. Erteilung der Zustimmung zur Errichtung und Veränderung eines Grabmals oder sonst. Baul. Anlagen Umfaßt den Verwaltungsaufwand für die Prüfung (Lage, Übereinstimmung mit Friedhofstzung etc.), Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung. Der Bearbeitungsaufwand für die Erteilung der Zustimmung zur Errichtung und Veränderung eines Grabmals oder sonst. baul. Anlagen beträgt rund eine Stunde. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 55,00 betragen (€ 55,00 * 1 Stunde = € 55,00) Gebührenvorschlag: 55,00 € D. Nutzung Leichenhalle ohne Bestattung auf einem Friedhof der Stadt Lahr (beinhaltet auch die Stadtteile) Umfaßt den Verwaltungsaufwand für Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung Der Bearbeitungsaufwand für die Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung im Rahmen einer Nutzung der Leichenhalle ohne Bestattung auf einem Friedhof der Stadt Lahr beträgt rund eine Stunde. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 55,00 betragen (€ 55,00 * 1 Stunde = € 55,00) Gebührenvorschlag: 55,00 € E. Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung von Aus- und Umbettungen Umfaßt den Verwaltungsaufwand für Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Aus- und Umbettungen beträgt rund eine Stunde. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 55,00 betragen (€ 55,00 * 1 Stunde = € 55,00) Gebührenvorschlag: 55,00 €