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Beschlussvorlage (Bestellung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss))

21. November 2016
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 14.11.2016 Az.:
622/Br/Ha/Wa

Drucksache Nr.: 330/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

--

Betreff:

Bestellung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss)

Beschlussvorschlag:

Herr Dipl.-Ing. Michael Ortmann, dienstansässig Waltersweierweg 1 in 77652 Offenburg, wird als stimmberechtigtes Mitglied für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss) für die Umlegung „Hosenmatten II, 2. Abschnitt“, Gemarkung Lahr
bestellt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 330/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Nach § 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) ist nach
§ 3 Abs. 3 ein Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme zu bestellen.
Alternativ kann der Gemeinderat widerruflich als weiteres stimmberechtigtes Mitglied und als
Stellvertreter jeweils einen Beamten des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes, der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde im Einvernehmen mit dieser Behörde
oder einen örtlich zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und seinen Vertreter bestellen.
In den Umlegungsausschuss ist als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme
(beratender Sachverständiger) u.a. ein Vermessungsbeamter der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
zu bestellen.
Nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr ist bei Umlegungen eines Beamte/r des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der/die Leitung des städt. Vermessungsamtes
innehat, als stimmberechtigtes Mitglied zu bestellen. Insofern wurde von § 3 Abs. 3 DVOBauGB Gebrauch gemacht.
Da die Stadt Lahr keinen Beamten des höheren vermessungstechnischen Dienstes mehr beschäftigt, wird vorgeschlagen den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Michael Ortmann als stimmberechtigtes Mitglied zu bestellen.

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Guido Schöneboom

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Ralph Brucker