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Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 19.10.2016

Az.: 892.41

Drucksache Nummer:
297/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 nach
Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlage(n):
Haushaltsplan HAF 2017 (Entwurf)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 297/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Haushaltsplanentwurf der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist ein Gesamtvolumen von € 222.000,- aus, wobei auf den Verwaltungshaushalt € 28.000,- und auf den Vermögenshaushalt € 194.000,- entfallen.
Im Planentwurf ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt i.H.v.
€ 4.000,- veranschlagt. Der allgemeinen Rücklage können im Haushaltsjahr 2017 laut der
Planzahlen aufgrund der vorgesehenen Veräußerung von Grundvermögen voraussichtlich
€ 194.000,- zugeführt werden.
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Rechnungsjahres
2015 auf € 749.821,17 (Stand zum Stichtag 31.12.2015).
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Nach einem Beschluss des Stiftungsrats wird das Spital seit dem 01.01.2000 als Eigenbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt. Aufgrund dieser Entscheidung ist für die
Einrichtung ein gesonderter Wirtschaftsplan nach den eigenbetriebsrechtlichen Regelungen
zu erstellen.

Es wird darum gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

____________________
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer