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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

15. Dezember 2014
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 14/2014
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 15.12.14 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

16:25 Uhr bis 18:55 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2-

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Bürgermeister

Petters

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

13

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.11.2014 gefassten Beschlüsse
1.

Der Gemeinderat hat den Erwerb von zwei Grundstücken im „Industriegebiet West“
beschlossen.

2.

Der Gemeinderat hat über den Stellenplan 2015 Beschluss gefasst.

3.

Der Gemeinderat hat das weitere Vorgehen hinsichtlich des Aufgabenbereichs
Vermessung festgelegt.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

228/2014
201

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2015

Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf
der Aufstellung des Haushaltsplans.
Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat
Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im
Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadtrat Oßwald gibt ebenfalls eine
Stellungnahme ab.
Während der Behandlung des Tagesordnungspunkts treffen Ortsvorsteher
Fäßler, Stadträtin Frei und Stadtrat Volk im Sitzungssaal ein.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2015 nach Maßgabe
der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2015
der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr.
2. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre
2014 bis 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-4288/2014
201

2.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

299/2014
10/101

3.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern
Hier: Vertreter des Seniorenbeirats

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Vorsitzende verliest die vom Stadtseniorenbeirat für die verschiedenen
Gremien gemeldeten sachkundigen Einwohner und lässt en bloc abstimmen.
Der Gemeinderat beschließt:
Verkehrsausschuss
Stadtseniorenbeirat
Vertreter:
Stellvertreter:

Jäckle, Hans-Jürgen
Leuser, Wolfram

Umweltausschuss:
Stadtseniorenbeirat
Vertreterin:
Stellvertreter:

Ducksch, Regina
Burzlaff, Bernd

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

297/2014
10/101

4.

Bestellung der Dozentenvertreterinnen für den Pädagogischen Beirat
der VHS Lahr

Gemäß des Organisationsstatuts der VHS gehört die Dozentenvertretung
dem Pädagogischen Beirat an. Status und Aufgabe entsprechen denen der
„sachkundigen Einwohner/innen“. Durch die Dozentenvertretung wurden die
bisherigen Dozentenvertreterinnen auf 3 Jahre von der Dozentenschaft wiedergewählt. Da für Beiräte die Bestimmungen der GemO über beratende

-5Ausschüsse analog anzuwenden sind, sind die Dozentenvertreterinnen entsprechend durch den Gemeinderat zu wählen.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Vorsitzende verliest die Namen der Dozentenvertreterinnen und lässt en
bloc abstimmen.
Der Gemeinderat beschließt:
Als Dozentenvertreterinnen werden bestellt:
Frau Marie-Luise Wiechers, Klostermattenstraße 7, 77948 Friesenheim
Frau Angela Lorch, Am Sonnenberg 6, 77960 Seelbach
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

284/2014
Spital

5.

Eigenbetrieb Spital
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2015 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

286/2014
202

6.

badenova AG & Co. KG;
Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2015 aufgrund gesetzlicher Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Lahrer Wassermengenpreises um die gesetzliche Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts
(Erhöhung von 0,051 €/m³ auf 0,081 €/m³) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6239/2014
201

7.

Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung -

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung
vom 01.01.2008 nach Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs
(Anlage 1) und stimmt der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation sowie dem vorgeschlagenen Gebührensatz zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

219/2014
202

8.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für das Jahr 2015 Folgendes:
1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand
Oktober 2014 wird zugestimmt.
2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin, Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die
überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in
einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der
Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres
2015 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach
§ 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch
die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die
tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen
werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

-76. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in
der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug
bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage
7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden,
wird zugestimmt
8. Im Kalkulationsjahr 2015 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Bei der Schmutzwasserbeseitigung wird die restliche Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 835.450,68 € ausgeglichen.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt der Ausgleich
der Kostenüberdeckung des Jahres 2013 in Höhe von
36.868,67 €.
9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt
den Kalkulationen des Jahres 2015, jeweils Stand Oktober 2014,
einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.
10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2015 folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,38 je m3 Schmutzwasser
€ 0,35 je m3 Schmutzwasser
€ 0,22 je m2 gewichteter versiegelter Grundstücksfläche

11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

-8258/2014
30

9.

öffentl.-rechtl. Vertrag mit der Gemeinde Friesenheim über den Brandschutz auf dem Flugbetriebsgelände

Der Gemeinderat beschließt:
Beiliegendem Entwurf des öffentl.-rechtl. Vertrages zwischen der Gemeinde
Friesenheim und der Stadt Lahr wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

233/2014
501

10.

Bildungslandschaft Lahr - Sachstandsbericht und Ausblick -

Stadträtin Granderath betritt während der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Sachstandsbericht der Projektgruppe Bildungslandschaft Lahr wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die vorgeschlagenen Strukturen in der Organisation der Bildungslandschaft Lahr, insbesondere die Einrichtung eines Steuerkreises wird befürwortet.
3. Dem von der Projektgruppe (Lenkungsgruppe) erarbeiteten Leitbild der
Bildungslandschaft Lahr wird zugestimmt.
4. Die Einrichtung einer Koordionationsstelle (Teilzeitstelle 50 %) auf der
Grundlage des vorgeschlagenen Stellenprofils wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
231/2014
602

11.

Neuausweisung der Platanenallee Dreyspringstraße als geschützter
Grünbestand

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Platanenallee in der Dreyspringstraße wird als geschützter Grünbestand ausgewiesen.
2. Sollte die Standsicherheit der Bäume mit der jetzigen Kronenform nicht
mehr gegeben sein, ist durch einen starken Kronenrückschnitt für eine
Kronenentlastung und den möglichst langen Erhalt der Bäume zu sorgen.
3. Die anliegende Satzung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9273/2014
BGL

12.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr-Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft - Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb
Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015 zur Kenntnis und genehmigt diesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

298/2014
61

13.

Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich insbesondere zum Themenkreis Lärmschutz eine engagierte Diskussion. Herr Jud vom Ingenieurbüro für
Umweltakustik Heine + Jud und Frau Fink geben ergänzende Informationen
zum Thema. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen danach erst im
Verlauf der konkreten Planungen, für die der Bebauungsplan die Grundlagen
liefert.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan BÜRGERPARK wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

296/2014
61

14.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 24. November 2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELDSÜD, 7. Änderung wird beschlossen.

- 10 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten
Fassungen vom 24. November 2014 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

198/2014
61

15.

Bebauungsplan HAGENDORN
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß
§ 2 (1) BauGB der Bebauungsplan HAGENDORN aufgestellt.
2. Für den im Bestandsplan dargestellten Überschneidungsbereich wird der
Bebauungsplan OBERER HAGENDORN teilaufgehoben.
3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
4. Der Entwurf zum Bebauungsplan HAGENDORN vom 18.11.2014 wird
gebilligt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

292/2014
61

16.

Bebauungsplan RHEINSTRASSE-SÜD, 1. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE
SÜD, 1. Änderung, vom 21.11.2014 wird gebilligt.
2. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2012 wird hinsichtlich des betroffenen Plangebietes abgeändert. Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus
dem beiliegenden Plan. Die örtliche Bekanntmachung erfolgt durch die
Offenlage des Bebauungsplanes.

- 11 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3
(2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

291/2014
61

17.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 24.11.2014 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK
GÖTZMANN, 3. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
wird in der Fassung vom 24.11.2014 als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 15.10.2014

2.

Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats am
27.10. und 10.11.2014

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.

- 12 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 15.12.2014

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin