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Beschlussvorlage (Anruf-Sammel-Taxi - Tarifanpassungen - Aktualisierung der Beförderungsbedingungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke

Datum: 06.06.2013 Az.: 797.95

Drucksache Nr.: 127/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.07.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.07.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Anruf-Sammel-Taxi
- Tarifanpassungen
- Aktualisierung der Beförderungsbedingungen

Beschlussvorschlag:

1. Die Ausführungen zum Anruf-Sammel-Taxi in Lahr und Umland werden zur
Kenntnis genommen
2. Die folgenden Tarifanpassungen und Aktualisierung der Beförderungsbedingungen werden beschlossen.
-

Erhöhung der Fahrpreise für das Anruf-Sammel-Taxi um 0,50 € je Fahrt

-

Anpassung der Kinderdefinition von 3 auf 6 Jahre

-

Erhebung eines ermäßigten Entgeltes für Schwerbehinderte entsprechend der Regelung in anderen großen Kreisstädten im Ortenaukreis

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 127/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Anruf-Sammel-Taxi (AST)
1. Sachstand
Systemdarstellung
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ersetzt in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen den Linienbus, fährt aber nur nach Bedarf. Dem AST-System gehören die Stadt Lahr und
die Gemeinden Schuttertal, Seelbach, Schwanau, Kippenheim (seit November 2002), Friesenheim (seit November 2002), Meißenheim (seit Januar 2003) und Mahlberg (seit Mai 2013)
an.
Spätestens 20 Minuten vor gewünschter Abfahrt (in Schuttertal 45 Minuten) muss das AnrufSammel-Taxi telefonisch angemeldet werden. Abfahrtsorte sind die jeweiligen Bushaltestellen. Auf Wunsch fährt das Taxi in Lahr, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim,
Schwanau und Seelbach auch vor die Haustür.
Das Anruf-Sammel-Taxi verkehrt in Lahr Montag - Donnerstag ab 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr,
Freitags 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr, Samstags 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr und Sonntags 10:00 bis
00:00 Uhr.
Das Preissystem stellt sich derzeit folgendermaßen dar: Der Fahrpreis beträgt derzeit innerhalb einer Gemeinde € 3,50 (Zeitkarteninhaber und Kinder € 3,00), innerhalb 2 Gemeinden € 4,50 (€ 3,50), in 3 Gemeinden € 6,00 (€ 4,50), in 4 Gemeinden € 9,00 (€ 7,00) und
in 5 Gemeinden €10,50 (€9,50).
Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke sowie Kinder unter drei Jahren werden
gratis befördert.
Die Kosten des AST, werden von der Stadt Lahr vorfinanziert. Das bedeutet, dass die betreffenden Rechnungen der Taxiunternehmer, die im Auftrag der SWEG den Verkehr übernehmen, von der Stadt Lahr bezahlt werden und halbjährlich den beteiligten Gemeinden in
Abhängigkeit von der Einwohnerzahl in Rechnung gestellt werden. Lahr trägt derzeit
ca. 54 % der Kosten.

Nutzerstruktur des Anruf-Sammel-Taxi
Hinsichtlich der Altersstruktur der Nutzer des Anruf-Sammel-Taxis wurde im Jahre 2000 eine
Erhebung durchgeführt. Damals waren von 589 Nutzern in zwei Kalenderwochen 44 % unter 18 Jahren und 29 % zwischen 18 und 30 Jahren alt.
Es liegen keine Hinweise vor, dass sich diese Nutzerstruktur in der Zwischenzeit gravierend
verändert hat.

Drucksache 127/2013

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Kostenstruktur
Für das Jahr 2012 ergibt sich Folgendes:
Das Gesamtvolumen umfasste insgesamt 11.018 Fahrten mit 16.551 beförderten Personen.
Der Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr wird unter Federführung der Stadt Lahr in den Gemeinden
Lahr, Seelbach, Schuttertal, Schwanau, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg und Meißenheim durch die Taxiunternehmen Moßmann und Munz durchgeführt.
Der Gesamtaufwand 2012 betrug: 154.147,42 € (Fahrtkosten abzüglich Fahrgeldeinnahmen
zuzüglich Betriebskosten). Das Landratsamt bezuschusst den Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr
zu einem Drittel Für 2012 somit in Höhe von 50.886 €.
Der verbleibende Restbetrag wird entsprechend der Einwohneranteile auf die damals beteiligten sieben Gemeinden aufgeteilt (Stadt Lahr 54,36%, Seelbach 6,25%, Schuttertal 4,05%,
Schwanau 8,46%, Friesenheim 15,84%, Kippenheim 6,39%, Meißenheim 4,65%). Auf die
Stadt Lahr entfallen 54,36 % somit 55.857,43 € für das Jahr 2012.

2. Anpassungen

a)

Erhöhung der Fahrpreise Anruf-Sammel-Taxi

Die Tarife im Anruf-Sammel-Taxi wurden seit 2003 nicht mehr erhöht. Eine Erhöhung um
0,50 € je Fahrgast wird vorgeschlagen. Bei rund 10.000 Fahrten sind Mehreinnahmen von
ca. 5.000 € zu erwarten.
Die günstigste Fahrt kostet zukünftig 4 €, ermässigt 3,50 €. Zu bedenken ist dabei ein gewisser Komfortzuschlag, da das Anruf-Sammel-Taxi bis zur Haustür fährt. Angesichts der Preiserhöhungen im Bereich der TGO seit 2002 bis 2013 (z.B.: von 1,60 auf 2,10 € in Preisstufe 1
bis 2) erscheint die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar.
Die Fahrpreise in Offenburg (Innenstadt) betragen zum Vergleich 4,00 €, ermäßigt 3,00 €,
Die Fahrpreise in Kehl betragen 2,50 €, ermäßigt 1,50 €. In Offenburg und Kehl erhalten zusätzlich Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende Ermäßigung.

b) Anpassung der Kinderdefinition
Im Rahmen der Erweiterung der Konzession auf Mahlberg hat das Landratsamt Ortenaukreis die Anpassung der Kinderdefinition entsprechend der Beförderungsbedingungen der
TGO angeregt. Danach sind Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich zu befördern. Personen von
6-14 Jahren werden zum ermäßigten Tarif befördert. Derzeit werden beim Anruf-SammelTaxi nur Kinder unter drei Jahren unentgeltlich befördert.

c) Entgelt für Schwerbehinderte
Derzeit werden Schwerbehinderte mit Ausweis (G= erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und Wertmarke im Rahmen des Anruf-Sammel-TaxiVerkehrs kostenlos befördert.

Drucksache 127/2013

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Der Anteil der Schwerbehinderten am Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr beträgt entsprechend einer Erhebung im Jahre 2010 rund 18 %.
Zukünftig soll im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Handhabung innerhalb des Ortenaukreises wie in Kehl und Offenburg der ermäßigte Fahrpreis erhoben werden.
Die Regelung, dass Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke auf sämtlichen regulären Bus- und Bahnverbindungen im Nahverkehr im Ortenaukreis und bundesweit unentgeltlich befördert werden („Freifahrt“), bleibt davon unberührt.

3. Neue Preis- und Tarifstruktur
Damit würden sich insgesamt zukünftig folgende Preise ergeben: (alter Preis in Klammer)
Innerhalb einer Gemeinde (z.B. Kuhbach – Lahr)
Erwachsene
Ermäßigt

4,00 Euro (3,50)
3,50 Euro (3,00)

Innerhalb 2 Gemeinden (z.B. Seelbach – Lahr)
Erwachsene
Ermäßigt

5,00 Euro (4,50)
4,00 Euro (3,50)

Innerhalb 3 Gemeinden
Erwachsene
Ermäßigt

6,50 Euro (6,00)
5,00 Euro (4,50)

Innerhalb 4 Gemeinden
Erwachsene
Ermäßigt

9,50 Euro (9,00)
7,50 Euro (7,00)

Innerhalb 5 Gemeinden
Erwachsene
Ermäßigt

11,00 Euro
9,50 Euro (9,00)

Kinder unter 6 Jahren

0,00 Euro

Personen von 6-14 Jahren – Ermäßigter Preis
Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke – Ermäßigter Preis

Drucksache 127/2013

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4. Zusammenfassung
-

Maßvolle Erhöhung der Fahrpreise für das Anruf-Sammel-Taxi um 0,50 €

-

Anpassung der Kinderdefinition

-

Erhebung des ermäßigten Entgeltes für Schwerbehinderte beim Anruf-Sammel-Taxi
entsprechend der Regelung in anderen großen Kreisstädten im Ortenaukreis.

Die Änderungen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus