ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2013
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 23.09.13 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:
17:05 Uhr bis 17:35 Uhr
Teilnehmende:
Vorsitzender
Oberbürgermeister Dr. Müller
SPD:
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch
CDU:
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Benz
Burger
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Freie Wähler:
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Bothor
Deusch
Girstl
Roth
Wagenmann
Bündnis 90/Die Grünen:
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer
FDP:
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Hauer
Kmitta
Uffelmann
Die Linke (fraktionslos)
Stadtrat
Oßwald
-2beratendes Mitglied:
Herr
Herr
Frau
Bühler
Fäßler
Frei
entschuldigt fehlen:
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ackermann
Dörfler
Mauch
Schmidt
Schwarzwälder
Volk
Wille
Protokollführung:
Herr
Papke
Zuhörende:
15
Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.
-3Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Oberbürgermeister Dr. Müller die Anwesenden sich
zu einer Gedenkminute für den am vergangenen Samstag verstorbenen Stadtrat Alfred
Baum zu erheben.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
191/2013
1. Erg.
202
1.
Gründung einer GmbH für das Halten und Verwalten der Flughafengenehmigungen
Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert die Absichten die mit der Gründung
der GmbH verbunden sind. Die GmbH soll ausschließlich dem Halten und
Verwalten der drei Fluggenehmigungen dienen: Zu den Nutzungsbedingungen von Gelände und Lizenzen durch die neue Betreibergesellschaft wird
derzeit ein Vertrag erarbeitet.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt auf Basis des beigefügten Gesellschaftsvertrages die Gründung der „Lahrer
Flugbetriebslizenzen Holding GmbH“.
2. Der Gemeinderat bewilligt hierzu gemäß § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 25.000 Euro. Die (vorläufige) Deckung
erfolgt über eine erhöhte Rücklagenentnahme.
Abstimmungsergebnis:
20
Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 23.09.2013
Vorsitzender
Protokollführung
Stadtrat/-rätin
Stadtrat/-rätin