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Gemeinderat als Stiftungsrat (Beschlussfassung über den Jahresabschlusses bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2015 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der…

19. Dezember 2016
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 14
Ziser

Datum: 17.11.2016

Az.: 431.5/08

Drucksache Nummer:
333/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.12.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.12.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt
---

Betreff:
Beschlussfassung über den Jahresabschlusses bzw. die Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2015 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des
Berichts der örtlichen Prüfung
Beschlussvorschlag:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als
Stiftungsrat den Jahresabschluss 2015 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege und die Jahresrechnung 2015 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 10.962.724,51 EUR und einem Jahresverlust von 79.172,10 EUR.
Der Verlustvortrag aus dem Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 256.054,78 EUR und der
Jahresverlust 2015 in Höhe von 79.172,10 EUR, insgesamt 335.226,88 EUR, werden mit
der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 26.069,31 EUR
und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 68.385,15 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich
bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO
abgesehen werden.

Anlage(n):
Schlussbericht 2015, Jahresrechnung 2015, Jahresabschluss Eigenbetrieb 2015

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 333/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung des Hospital- und
Armenfonds für das Rechnungsjahr 2015 konnte nunmehr abgeschlossen werden.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs bzw.
die Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2015 verwiesen.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit
gegeben.

(Dr. Wolfgang G. Müller)

(Christian Zanger)