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Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2017)

                                    
                                        Anlage 6)
Aktuelle
Vorbericht 2017
(Stand: 07.12.2016)

Vorbericht

zum
Haushaltsplanentwurf
der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2017

2

Inhaltsverzeichnis:

Seite

1

Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015................................................................. 4

2

Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016 ......................................... 6

3

Haushaltsplan 2017 ......................................................................................... ….7
3.1

Haushaltserlass 2017 des Landes Baden-Württemberg ................................... 7

3.11 Allgemeine Hinweise ......................................................................................... 7
3.12 Orientierungsdaten ............................................................................................ 9
3.13 Finanzausgleich 2017 ....................................................................................... 9

4

3.2

Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 ........................................................... 11

3.3

Volumen des Gesamthaushaltes..................................................................... 17

3.4

Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ..................... 21

3.4.1

Grundsteuer ............................................................................................. 21

3.4.2

Gewerbesteuer......................................................................................... 22

3.4.3

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................................... 24

3.4.4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................................... 27

3.4.5

Sonstige Steuereinnahmen ...................................................................... 28

3.4.6

Zuweisungen nach dem FAG ................................................................... 28

3.4.7

Gebühren und ähnliche Entgelte .............................................................. 34

3.4.8

Personalausgaben ................................................................................... 35

3.4.9

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ........................................ 37

3.4.10

Zuweisungen und Zuschüsse................................................................... 41

3.4.11

Finanzumlagen / Zinsaufwendungen ....................................................... 43

3.4.12

Landesgartenschau 2018 ......................................................................... 44

3.4.13

Deckungsreserve ..................................................................................... 44

3.4.14

Globale Minderausgabe ........................................................................... 44

3.5

Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ....................................................... 45

3.6

Vermögenshaushalt 2017 ............................................................................... 46

3.7

Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage ... 59

3.8

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. .... 61

Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2016 bis 2020 .......................65

3
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Gesamthaushalt ...................................................................................................18
Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) .....................................................18
Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben ......................................19
Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage .........................23
Tabelle 5: Entwicklung d. Gesamtaufkommens d. Gemeindeanteils a.d. Einkommensteuer 26
Tabelle 6: Steuerkraftzahlen .................................................................................................33
Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen .......................................................................33
Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben .....................................................................35
Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes ......................................................41
Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes ......................................................... 58

4

1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2015 am
15.12.2014 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2015 lag bei
€ 122.810.000,--. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt war betragsmäßig mit € 6.760.000,-- ausgewiesen und zum Ausgleich
des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in
Höhe von € 4.315.000,-- vorgesehen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wurde nicht erforderlich.
Das Rechnungsergebnis 2015 weist im Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate
an den Vermögenshaushalt von € 13.780.320,87 und damit im Vergleich zur Veranschlagung eine Verbesserung von € 7.020.320,87 aus. Die deutlich verbesserte Zuführung in Höhe von rd. € 7,0 Mio. an den Vermögenshaushalt basiert auf Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 7,17 Mio. (hiervon entfallen allein rd. € 3,28 Mio. = rd.
46 % auf die Gewerbesteuereinnahmen) sowie auf saldierte Minderausgaben in Höhe von rd. € 0,156 Mio. (u.a. Einsparungen bei den Personalausgaben und beim
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Mehrausgaben bei Gewerbesteuer-,
FAG- und Kreisumlage).
Das für den Vermögenshaushalt veranschlagte Gesamtvolumen belief sich auf
€ 18.450.000,--. Nach dem Rechnungsergebnis standen im Vermögenshaushalt
Gesamteinnahmen in Höhe von € 24.426.415,64 bei tatsächlichen Ausgaben von
€ 18.435.837,35 zur Verfügung.
Der allgemeinen Rücklage konnte somit ein Betrag in Höhe von € 5.990.578,29 zugeführt werden (Ergebnis). Planmäßig war eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage in Höhe von € 4.315.000,-- vorgesehen, so dass sich der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um € 10.305.578,29 verbesserte.
Der

Schuldenstand

(Kämmereischulden)

erhöhte

sich

im

Jahr

2015

€ 147.665,43 und erreichte zum 31.12.2015 einen Stand von € 25.866.422,33.

um

5
Der Anstieg des Schuldenstandes ist allein darauf zurückzuführen, dass das CHFDarlehen der Stadt mit Stand zum 31.12.2015 mit dem Wechselkurs zum 31.12.2015
ausgewiesen wurde. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bislang mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden.
Im Haushaltsplan 2015 war der Darlehensbedarf mit € 2.000.000,-- veranschlagt. Die
Kreditermächtigung des Jahres 2014 in Höhe von € 2.000.000,-- wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 23.03.2015 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr
2015 übertragen. Damit belief sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015
auf € 4.000.000,--.
Im Jahr 2015 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.800.000,-- erfolgt. Diese
wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014
(€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2015 noch
in voller Höhe (€ 2.000.000,--) zur Verfügung stand.
Für die im Jahr 2015 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Mit Beschluss des Gemeinderates
vom 02.05.2016 ist die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in voller Höhe von
€ 2.000.000,-- per Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2016 übertragen
worden. Zur Finanzierung der gleichzeitig gebildeten Ausgabereste im Vermögenshaushalt wäre die Bildung eines Einnahmerestes bei den Kreditaufnahmen in dieser
Höhe nicht erforderlich gewesen. Der Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen bietet
jedoch die Möglichkeit, den verbleibenden Rücklagenbestand zur Finanzierung künftiger Investitionen zu schonen.
Das Rechnungsergebnis, das im Rechenschaftsbericht 2015 ausführlich erläutert
und bewertet wurde, wurde dem Gemeinderat nach der Vorbehandlung im Hauptund Personalausschuss in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Gemeinderatsbeschluss über die förmliche Feststellung der Jahresrechnung 2015 wurde nach der Durchführung der örtlichen Prüfung mit der Beratung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.07.2016 in der öffentlichen Sitzung am 24.10.2016 eingeholt.

6

2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016
Der Haushaltsplan 2016 wurde vom Gemeinderat am 14.12.2015 mit einem Gesamtvolumen von € 159.850.000,-- verabschiedet.
Das

Haushaltsvolumen

gliederte

sich

in

den

Verwaltungshaushalt

mit

€ 112.760.000,-- und den Vermögenshaushalt mit € 47.090.000,-- auf. Im Haushaltsplan 2016 konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von
€ 9.130.000,-- ausgewiesen werden. Die (planmäßige) Zuführungsrate lag damit um
€ 7.030.000,-- über der gesetzlichen Mindestzuführung in Höhe der veranschlagten
(ordentlichen) Tilgungsaufwendungen (€ 2.100.000,--). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf € 1.600.000,-- festgesetzt. Zur Finanzierung
des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in
Höhe von € 18.333.450,-- vorgesehen.
Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 mit Erlass vom 19.01.2016
ohne Einschränkungen genehmigt.
Am 25.07.2016 ist dem Gemeinderat ein Bericht über die Haushaltsentwicklung
2016 erstattet worden. Dabei wurde unter Einbeziehung aller erkennbaren Entwicklungen sowie unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges 2016 mit Stand zum
24.06.2016 die grundsätzliche Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben, wonach sich gegenüber der Planung eine Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. € 2,0 Mio. ergeben könnte. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass verschiedene Haushaltspositionen noch größere Veränderungen erfahren und damit das Ergebnis stark beeinflussen könnten. Genannt wurden
u.a. das Gewerbesteueraufkommen und die Mittelzuführungen an die LGS-GmbH.
Die aktuell erkennbare Haushaltsentwicklung 2016 lässt die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die im Planwerk 2016 vorgesehene Rücklagenentnahme in
deutlicher Höhe unterschritten werden dürfte.

7

3 Haushaltsplan 2017
3.1 Haushaltserlass 2017 des Landes Baden-Württemberg
3.11 Allgemeine Hinweise
Mit Rundschreiben vom 10.05.2016 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2016 einzelne Orientierungsdaten für den Finanzausgleich 2017 und
2018 bekanntgegeben.
Hierbei handelte es sich um Daten für die Gemeindeanteile an der Einkommenund Umsatzsteuer, den Familienleistungsausgleich und die Gewerbesteuerumlage.
Im vorgenannten Rundschreiben des Ministeriums war weiter ausgeführt, dass die
übrigen Orientierungsdaten erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden
können, da über die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen ab dem Jahr
2017 noch nicht entschieden ist.
Da der Haushaltserlass 2017 des Landes zum Zeitpunkt der Drucklegung des
Haushaltsplanentwurfs 2017 noch nicht vorlag, mussten für die noch fehlenden
Orientierungsdaten wie z.B. für die Schlüsselzuweisungen und die kommunale Investitionspauschale stadteigene Annahmen getroffen werden. Dies ist unter Anlehnung an den letztjährigen Haushaltserlass 2016 und den dortigen Daten für das Finanzplanungsjahr 2017 ergänzt um die Daten der Mai-Steuerschätzung 2016 erfolgt.
Seit dem 11.11.2016 und damit nach Beauftragung der Drucklegung des Haushaltsplanentwurfes 2017 liegt die Entwurfsfassung des Haushaltserlasses 2017 des
Landes und seit dem 17.11.2016 die Endfassung des Haushaltserlasses 2017 mit
den Orientierungsdaten für die kommunale Finanzplanung basierend auf der November-Steuerschätzung 2016 vor. Die endgültige Fassung des Haushaltserlasses
2017 weist im Vergleich zur Entwurfsversion keine Veränderungen auf.

8
Im Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 weist das Ministerium für Finanzen und
das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Benehmen mit dem
Ministerium für Kultus, Jungend und Sport auf Folgendes hin:
Ergebnisse der Steuerschätzung vom 2. bis 4. November 2016
Vom 2. Bis 4. November 2016 fand in Nürnberg die 149. Sitzung des Arbeitskreises
„Steuerschätzung“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2016
bis 2021.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stellte dabei fest:
„Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2016 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in einer
hohen Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie steigenden Gewinnen der Unternehmen äußert. Für das laufende Jahr 2016 wird ein
Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum
2016 bis 2021 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,4 %
für 2016, 3,1 % für 2017, 3,2 % für 2018 und 3,1 % jeweils für die Jahre 2019, 2020
und 2021 erwartet.
Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen werden auch in den
nächsten Jahren wachsen und damit die stabile und gleichmäßige Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft bestätigen.“
Als Ergebnis prognostiziert die November-Steuerschätzung 2016 für die Kommunen Steuereinnahmen in Höhe von € 94,3 Mrd. für das Jahr 2016 und 101,2 Mrd.
Euro für das Jahr 2017. Im schlussgerechneten Jahr 2015 lagen die kommunalen
Steuereinnahmen bei € 92,8 Mrd. (damit liegt die Prognose für 2016 um € 1,5 Mrd.
über dem Ergebnis 2015).

9
Im ministeriellen Haushaltserlass 2017 ist u.a. weiter ausgeführt, dass für das Land
und seine Kommunen die Regelungen gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen und die Mindereinnahmen durch die kommenden bereits angekündigten Einkommensteuerentlastungen (z.B. Erhöhung Kindergeld und
Grundfreibetrag) berücksichtigt worden sind.
Nach Auswertung der entsprechenden Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2017 auf Basis des Haushaltserlasses 2017 des Landes haben sich insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen deutliche Mehreinnahmen im Vergleich
zum gedruckten Entwurfsstand ergeben. Im Gegenzug sind bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer und dem Familienleistungsausgleich
Mindereinnahmen zu verzeichnen.

3.12 Orientierungsdaten
Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Sie berücksichtigen die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2016 sowie
die Verständigung der staatlichen und kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in
der Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission vom 04.11.2016.
Die vom Land mitgeteilten Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die
individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und
Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre
Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln.

3.13 Finanzausgleich 2017
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2016 wurden
vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Rundschreiben vom 10.05.2016 folgende (einzelne) Orientierungswerte für das Jahr 2017
mitgeteilt:

10
•

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

€ 6,0 Mrd.

•

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

€ 838 Mio.

•

Familienleistungsausgleich

€ 478 Mio.

•

Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich)

68 v.H.

Auf der Grundlage dieser Orientierungswerte sowie den nachstehenden stadteigenen Annahmen auf Basis der Werte des Haushaltserlasses 2016 für das Finanzplanungsjahr 2017 erfolgten die entsprechenden Veranschlagungen im gedruckten
Haushaltsplanentwurf 2017:
Grundkopfbetrag (Schlüsselzuweisungen)

€ 1.200,--

Kommunale Investitionspauschale

€

Finanzausgleichsumlage

22,10 v.H.

76,--

Nach dem Vorliegen des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 17.11.2016 sind
den Finanzausgleichsberechnungen für 2017 folgende Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden:
(zuvor:)

•

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

€ 5,9 Mrd..

(€ 6,0 Mrd.)

•

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

€ 833 Mio.

(€ 838 Mio.)

•

Kommunale Investitionspauschale je Einwohner

€

(€ 76,00)

•

Grundkopfbetrag je Einwohner

€ 1.242,00

(€ 1.200,00)

•

Familienleistungsausgleich

€ 474,5 Mio.

(€ 478 Mio.)

•

Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich)

77,00

68,5 v.H.

(69 v.H.)

Aufgrund dieser Veränderungen haben sich im Vergleich zur Veranschlagung im
gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt
€ 2.287.000,-- und gleichzeitig Mindereinnahmen von zusammen 314.000,-- € sowie Minderausgaben in Höhe von 30.000,-- € ergeben. Die hieraus resultierende
Verbesserung in saldierter Höhe von 2.003.000,-- € ist im Zuge der Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2017 in den Gemeinderat am 21.11.2016 über die Änderungsliste mit Stand vom 18.11.2016 abgebildet worden.

11
Eine Mehrfertigung des Rundschreibens des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 10.05.2016 sowie des Entwurfs des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 11.11.2017 ist den Haushaltsplanunterlagen beigefügt worden.
Im Weiteren ist ein Berechnungsblatt für die wichtigsten allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für das Haushaltsjahr 2017 (Stand gedruckter
Haushaltsplanentwurf 2017 bzw. fortgeschriebener Stand auf Basis des Entwurfs
des Haushaltserlasses 2017 des Landes) angeschlossen.
Für die Kreisumlage ist ein Hebesatz von 27,5 v.H. (analog den Jahren 2015 und
2016) angesetzt worden.

3.2 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017
Im Gegensatz zu den schwierigen Planungsphasen für die Jahre 2010 und 2011
(Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentliche Hand)
stand auch die Entwurfsgestaltung für das Planjahr 2017 -ähnlich wie schon für
die fünf vorangegangenen Haushaltsjahre 2012 bis 2016- infolge des stabilen gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen auf einer guten (Finanz-)Grundlage.
Andererseits aber waren die monetären Bedarfe bzw. Auswirkungen einer Vielzahl
von größeren Projekten sowie insbesondere die Vorgaben des vom Gemeinderat
am 28.07.2014 beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für
die Haushaltsjahre 2015 ff., welches in unmittelbarem Zusammenhang mit den
(Groß-)Maßnahmen gemäß dem „Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019“ steht,
zu beachten. Das Konzept entsprechend dieser Beschlusslage gilt derzeit unverändert und soll bis zum Jahresende 2016 noch fortgeschrieben werden.

12
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 27.04.2016 wurden die Fachämter,
Fachabteilungen und Ortsverwaltungen aufgefordert, die Mittelanmeldungen für
den Haushaltsplanentwurf 2017 bis zum 20.06.2016 bei der Kämmerei einzureichen, die Mittelbedarfe äußerst sparsam und wirtschaftlich zu gestalten, alle
Positionen kritisch nach Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und zusätzlich
Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Gleichzeitig wurden die Facheinheiten darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf 2017 unverändert nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufzustellen ist, mit der Folge, dass die ausgabeseitigen
Mittelanmeldungen noch deutlich stärker als in den Vorjahren auf den unabdingbar notwendigen Bedarf zu beschränken sind.
Im Weiteren wurde auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes die Richtungsvorgabe gesetzt, den Haushalt 2017 so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden können.
Neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen können somit nur bei absolut
zwingendem Bedarf in den Haushaltsplanentwurf 2017 aufgenommen werden.
Nach Abgabe aller Haushaltsmittelanforderungen wurde ein erster Planentwurf für
das Jahr 2017aufgestellt. Der erste (Roh-)Entwurf des Verwaltungshaushalts wies
zunächst eine Minus-Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von rd.
€ 1,9 Mio. aus (Stand im Vorjahr für das Planjahr 2016: Zuführungsrate von rd. 4,3
Mio. €, Stand im Vorvorjahr für das Planjahr 2015: rd. € 3,4 Mio., Stand im Jahr
2013 für das Planjahr 2014: rd. € 4,8 Mio., Stand im Jahr 2012 für das Planjahr
2013: rd. 4,6 Mio. €).
Im Gegenzug zu den Jahren 2013 bis 2016 mussten hier für die Planjahre 2010
bis 2012 zum gleichen Verfahrensstand noch jeweils hohe Unterdeckungen (Minus-Zuführungsraten) ausgewiesen werden: im Jahr 2011 belief sich die Unterdeckung für das Planjahr 2012 auf rd. € 1,5 Mio., im Jahr 2010 für das Planjahr 2011
gar auf rd. € 7,3 Mio. und im Jahr 2009 für das Planjahr 2010 auf über € 5,0 Mio.
(= jeweiliger Erstentwurfsstand).

13
In diesen Zahlenvergleichen spiegeln sich einnahmeseitig die deutlich erhöhten
Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs infolge der guten und stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie im Weiteren auch beschlossene Steuer-,
Gebühren- und Entgeltanpassungen sowie ausgabeseitige Konsolidierungen wider.
So können im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017 unter Berücksichtigung
der im Zuge der Einbringung am 21.11.2016 vorgelegten Änderungsliste vom
18.11.2016 die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen (Finanzausgleichs-)
Zuweisungen in kumulierter Höhe von rd. € 83,9 Mio. und damit im Vergleich zum
Haushaltsplan 2016 um rd. € 3,2 Mio. höher veranschlagt werden. Für das Rechnungsjahr 2015 konnte hier eine Summe von rd. 78,5 Mio. € ausgewiesen werden.
Eine nachhaltige Stärkung der (Eigen-)Ertragskraft des Haushaltes (insbesondere
infolge der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2011) wurde aber nicht
nur mit Blick auf die schwierigen Haushaltsjahre 2011 und 2012, sondern im Weiteren insbesondere mit Ausrichtung auf die mittel- und langfristige Ausgabenentwicklung unumgänglich notwendig. Aufgrund dessen ist auch eine weitere Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie der Steuersätze für die Vergnügungssteuer zum 01.01.2017 bzw. 01.01.2018 (hier 2. Anpassungsstufe bei der
Vergnügungssteuer) vorgeschlagen und beschlossen worden.
Nach intensiv geführten Haushaltsgesprächen mit den Fachämtern und Fachabteilungen konnte die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um über € 9,3 Mio. auf den im gedruckten Entwurf in Höhe von € 7.464.560,-veranschlagten Betrag verbessert werden. Unter Berücksichtigung der im Zuge
am 21.11.2016 vorgelegten Änderungsliste vom 18.11.2016 hatte sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt um € 1.829.300,-- auf € 9.293.860,-- erhöht.
Im Haushaltsplan 2016 ist für das Finanzplanungsjahr 2017 eine Zuführung vom
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 3.995.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu hat sich somit bezogen auf den Stand der Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2017 in den Gemeinderat am 21.11.2016 eine
„Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. € 5,3 Mio. ergeben
(auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 3.5 wird verwiesen).

14
Eine verwaltungsinterne Klausurtagung zum Haushalt 2017 fand im Jahr 2016
nicht statt. Die verwaltungsseitige Priorisierung der Maßnahmen zur Aufnahme in
den Haushaltsplanentwurf 2017 und hier insbesondere in den Vermögenshaushalt
erfolgte in einer Dezernentenbesprechung.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2017 war im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 5.000.000,-- und eine
Kreditneuaufnahme in Höhe von € 7.785.340,-- ausgewiesen.
Im Zuge der Einbringung des gedruckten Haushaltsplanentwurfes 2017 in den
Gemeinderat am 21.11.2016 ist gleichzeitig eine Änderungsliste mit Datum vom
18.11.2016 vorgelegt worden. Damit sind neben den bereits erwähnten Veränderungen bei den Finanzausgleichsleistungen aufgrund des Vorliegens der Entwurfsfassung des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 11.11.2016 weitere
Veranschlagungsanpassungen vorgenommen worden. Hierbei handelte es sich im
Wesentlichen um die Mittelzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH, um die Aufnahme des Mittelbedarfs für bauliche Verbesserungsmaßnahmen an der Stadthalle sowie um eine auf € 7.500.000,-- erhöhte Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen erhöhte sich die Zuführungsrate an
den Vermögenshaushalt im Vergleich zum gedruckten Entwurf um € 1.829.300,-auf € 9.293.860,-- und reduzierte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes um € 32.300,-- auf € 7.753.040,--.
Zur öffentlichen Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2017 durch den Hauptund Personalausschuss am 05.12.2016 ist von der Verwaltung eine fortgeschriebene Änderungsliste II mit Datum vom 29.11.2016 bzw. eine nochmals fortgeschriebene Änderungsliste III mit Datum vom 01.12.2016 vorgelegt worden. Die
Änderungsliste II beinhaltete im Wesentlichen einen veränderten Mittelbedarf für
den Ausbau der Kreuzstraße im Rahmen der Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ (Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016) sowie eine nochmalige
Änderung des Zuführungsbetrages an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
und hier bezogen auf die Maßnahmen nach dem Rahmen- und Kostenplan.

15
Schließlich sind über die Änderungsliste III vom 01.12.2016 die finanziellen Auswirkungen der Beschlussfassungen des Gemeinderats vom 21.11.2016 zum Stellenplan 2017 abgebildet worden. Danach haben sich die Personalausgaben um
€ 476.700,-- auf € 31.552.800,-- erhöht.
Unter Berücksichtigung der Fortschreibungen gemäß den Änderungslisten II vom
29.11.2016 bzw. III vom 01.12. 2016 konnte die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.784.360,-- ausgewiesen werden. Gleichzeitig erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes vor Beginn
der ganztägigen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2016 im
Vergleich zum gedruckten Entwurf 2017 um € 987.200,-- auf € 8.772.540,--.
Im Zuge der (Vor-)Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017 durch den Hauptund Personalausschuss am 05.12.2016 verminderte sich die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Vergleich zum Stand vor der Sitzung um
€ 29.360,-- auf € 8.755.000,--.
Diese Veränderung ist auf verschiedene Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und auf die Gewährung von Zuschüssen zurückzuführen.
Im Weiteren erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2017 im Vergleich zum Stand vor der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2016 um € 457.460,--.
Neben der verminderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt (€ 29.360,--) ging
diese Veränderung auf mehrere Ausgabenerhöhungen (€ 503.000,--) und zwei
Ausgabenreduzierungen (€ 75.800,--) sowie zu Glättungszwecken auf eine Mindereinnahme (€ 900,--) zurück.
Die Ausgabenerhöhungen betreffen neben mehreren baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Wesentlichen die Neuaufnahme eines Mittelansatzes in Höhe von
€ 175.000,-- für die Umwandlung des Tennenplatzes des SC KuhbachReichenbach in einen Allwetterrasenplatz und die Erhöhung der Zuführung an den
Durchführungshaushalt der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH um € 150.000,-für die Ausstellungsbeiträge der Partnerstädte und Partner der Stadt Lahr (Partnergärten).

16
Die ordentlichen Tilgungsleistungen sind in Höhe von € 2.250.000,-- veranschlagt,
so dass der aktuelle Planentwurf 2017 bei einem ausgewiesenen Darlehensbedarf
von € 9.230.000,-- mit einer rechnerischen Netto-Neuverschuldung in Höhe von
€ 6.980.000,-- schließt.
Der Haushaltsplan 2016 weist für das Finanzplanungsjahr 2017 (noch) einen
Darlehensbedarf in Höhe von € 28,725 Mio. und unter Berücksichtigung der eingestellten Tilgungen (€ 2,1 Mio.) eine Neuverschuldung in Höhe von € 26,625 Mio.
aus. Eine Rücklagenentnahme war für 2017 nicht vorgesehen, da zum damaligen
Stand (Haushaltsplan 2016) ein einsetzbarer Rücklagenbestand nicht mehr vorhanden war.
Die im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017 in Höhe von € 7,5 Mio. eingesetzten Rücklagenmittel resultieren einerseits aus der weiteren -noch zur Verfügung
stehenden- Ergebnisverbesserung aus 2015 von knapp € 3,8 Mio. sowie andererseits aus dem Vorgriff auf die (derzeit) erwartete Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016.
Der Investitionsbedarf ist gemessen an den Mittelanforderungen unverändert
hoch. Im Hinblick auf den engen Finanzrahmen und der anhängigen Großmaßnahmen (z.B. Landesgartenschau 2018, Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019,
Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“) muss (zwingend) mehr denn je eine kritische Priorisierung der Investitionsmaßnahmen erfolgen, bei der einerseits die
zukunftsorientierte (Weiter-)Entwicklung der Stadt Lahr und andererseits das finanziell vertretbare Leistungsvermögen im Sinne der stetigen Aufgabenerfüllung
die entscheidenden Kriterien zu sein haben.
Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind die Ausgaben für die in diesem Jahr vorgesehenen investiven Maßnahmen nach der Rahmen- und Kostenplanung für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 vor
dem Hintergrund der Durchführung der Maßnahmen durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (kurz: LGS-GmbH) -analog den beiden Vorjahren- im Unterabschnitt 2.5850 unter der Vorhabenskennziffer „998“ in Gesamthöhe von
€ 21,9 Mio. als Investitionszuschüsse/Zuführungen an die LGS-GmbH veran-

17
schlagt. Gleiches gilt für die städtische Zuführung an die LGS-GmbH für deren
laufende Rechnung. Diese ist in Höhe von € 2.310.000,-- veranschlagt.
Vor dem Hintergrund der Vorgaben nach dem Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ist der Haushaltsplanentwurf 2017 und der Eckwerteentwurf für die mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 in der mit gemeinderätlichen Vertretern besetzten Lenkungsgruppe „Haushaltsstruktur“ in der Sitzung am 25.10.2016 auf der
Grundlage der seinerzeitigen Kennzahlen behandelt worden.
Die Entwurfswerte für die Haushaltsplanung 2017 mit Finanzplanung bis 2020 mit
Stand vom 07.11.2016 sind am 09.11.2016 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg –Rechtsaufsichtsbehörde- (vor-)besprochen worden.

3.3 Volumen des Gesamthaushaltes
Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2017 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von
€ 159.650.000,-- aus und erreicht damit betragsmäßig nahezu das Niveau des
Haushaltsplanvolumens 2016 mit € 159.850.000,--.
Das

Gesamtvolumen

für

das

Rechnungsjahr

2015

belief

sich

auf

€ 135.962.079,41 (Ergebnis), das Rechnungsergebnis 2014 wies ein Volumen von
€ 123.476.318,23 aus.
Die Veränderungen der Gesamtsummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie des Gesamthaushaltes 2017 (jeweils aktuelle Entwurfsstände) gegenüber dem Haushaltsplanjahr 2016 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:

18
Tabelle 1: Gesamthaushalt

2017
€

2016
€

Veränderungen
+/-€

A) Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
Zuführungsrate

117.050.000
108.295.000
8.755.000

112.760.000
103.630.000
9.130.000

4.290.000
4.665.000
-375.000

B) Vermögenshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
Darlehensbedarf

33.370.000
42.600.000
9.230.000

45.490.000
47.090.000
1.600.000

-12.120.000
-4.490.000
7.630.000

159.650.000

159.850.000

-200.000

C) Gesamtvolumen

Das Gesamthaushaltsvolumen 2017 liegt nach dem aktuellen Entwurfsstand mit
einem Betrag von € 200.000,-- unter dem des Vorjahres (= - 0,13 %).
Um die Entwicklung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt noch deutlicher darzustellen, sind die kalk. Kosten und die inneren Verrechnungen auszuklammern, da
diese Beträge keine Auswirkungen auf die Erhöhung der Ausgaben haben.

Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt)
2017

2016

€

€

Veränderung
2017 - 2016
€
%

Volumen des
Verwaltungshaushaltes

117.050.000

112.760.000

4.290.000

3,80

abzüglich
a) innere Verrechnungen

2.725.550

2.661.700

63.850

2,40

b) kalkulatorische Kosten

2.148.450

2.157.950

-9.500

-0,44

c) Zuführung zum
Vermögenshaushalt

8.755.000

9.130.000

-375.000

-4,11

103.421.000

98.810.350

4.610.650

4,67

Bereinigte Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes

19
Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben
Haushaltsplan
2017
€

Haushaltsplan
2016
€

Rechn.ergebnis
2015
€

A) Einnahmen
1. Grundsteuer A und B
2. Gewerbesteuer
3. Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
4. Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
5. Allg. FAG-Zuweisungen
6. Gebühren u. ähnl. Entgelte
Summen:

7.484.000
23.750.000

6.832.000
23.000.000

6.775.679
23.283.860

16.740.000

16.170.000

15.715.200

3.580.000
30.755.000
6.346.550
88.655.550

2.893.000
30.355.000
5.966.120
85.216.120

2.805.943
28.320.811
6.951.340
83.852.833

31.552.800

29.778.100

27.057.527

27.724.900
9.689.300
1.084.000
4.170.000
29.490.000
103.711.000

27.644.850
8.243.400
1.124.000
4.070.000
28.270.000
99.130.350

24.336.615
8.323.513
921.839
4.611.137
27.252.040
92.502.670

B) Ausgaben
1. Personalausgaben
2. Sächl. Verwaltungs- u.
Betriebsaufwand (bereinigt)
3. Zuweisungen, Zuschüsse
4. Aufwendungen für Zinsen
5. Gewerbesteuerumlage
6. Allgem. Umlagen
Summen:

Die enorme Entwicklung des planmäßigen Haushaltsvolumens seit dem Jahr 2000
zeigt folgende Übersicht und Grafik eindrucksvoll auf:

20

Volumen in €
Jahr

Verw.HH

2000*
2001*
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

67.132.624
69.551.035
76.200.000
66.110.000
69.080.000
72.380.000
72.230.000
75.680.000
78.400.000
78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000

Verm.HH
11.217.744
9.594.392
12.520.000
17.075.000
9.865.000
9.200.000
9.970.000
11.060.000
10.350.000
18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000

Veränderung ggü.Vorjahr (+/-) in €
Gesamt

Verw.HH

Verm.HH

Gesamt

78.350.368
79.145.427
88.720.000
83.185.000
78.945.000
81.580.000
82.200.000
86.740.000
88.750.000
97.135.000
93.450.000
87.015.000
100.770.000
117.065.000
116.430.000
122.810.000
159.850.000
159.650.000

2.418.411
6.648.965
-10.090.000
2.970.000
3.300.000
-150.000
3.450.000
2.720.000
-140.000
1.045.000
780.000
8.885.000
7.830.000
6.015.000
1.545.000
8.400.000
4.290.000

-1.623.352
2.925.608
4.555.000
-7.210.000
-665.000
770.000
1.090.000
-710.000
8.525.000
-4.730.000
-7.215.000
4.870.000
8.465.000
-6.650.000
4.835.000
28.640.000
-4.490.000

795.059
9.574.573
-5.535.000
-4.240.000
2.635.000
620.000
4.540.000
2.010.000
8.385.000
-3.685.000
-6.435.000
13.755.000
16.295.000
-635.000
6.380.000
37.040.000
-200.000

* Beträge umgerechnet von DM in EUR

Verw.HH = Verwaltungshaushalt, Verm.HH = Vermögenshaushalt, Gesamt = Gesamthaushalt

21

3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben
3.4.1 Grundsteuer
Der Grundsteuerhebesatz A und B belief sich seit dem Jahr 1994 auf jeweils
330 v.H.. Mit Wirkung zum 01.01.2010 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B um
30 v.H. erhöht und auf 360 v.H. festgesetzt worden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert bei 330 v.H. festgesetzt.
Zum 01.01.2011 ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B einheitlich auf
390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und zum 01.01.2017 der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016)
erhöht worden
Für die Grundsteuer A und B ist im Entwurf des Haushaltsplans 2017 unter Berücksichtigung des ab 01.01.2017 erhöhten Hebesatzes für die Grundsteuer B ein Gesamtaufkommen in Höhe von 7.484.000,-- € veranschlagt.
Die letzte Einheitsbewertung wurde auf den 01.01.1964 vorgenommen, obwohl nach
dem Bewertungsgesetz eine Hauptfeststellung in Zeitabständen von jeweils sechs
Jahren vorgesehen ist.
Mit einer Verordnung über eine neue Hauptfeststellung ist auch weiterhin nicht zu
rechnen, obwohl diese eine erhebliche Verbesserung bei den Grundsteuereinnahmen mit sich bringen könnte. Für die Grundsteuer wurden die Einheitswerte 1964
erst mit Wirkung ab 01.01.1974 übernommen. Die möglichen Auswirkungen der seit
einiger Zeit diskutierten grundlegenden Umstellung der Besteuerungsgrundlagen
sind derzeit nicht einschätzbar. Gleiches gilt auch für einen möglichen Umstellungszeitpunkt.

22

3.4.2

Gewerbesteuer

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht nach der November-Steuerschätzung
2016 davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen (brutto) im Jahr 2017 bundesweit im Durchschnitt voraussichtlich um 9,6 % gegenüber dem Vorjahr steigen
wird. Für die Jahre 2018 ff. hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Vergleich
zum jeweiligen Vorjahr zusätzliche Einnahmeverbesserungen bei der Gewerbesteuer (brutto) in Höhe von bundesdurchschnittlich jeweils 2,4 % für die Jahre 2018
und 2019 sowie von 3,0 % für das Jahr 2020 prognostiziert.
Dabei weist der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ darauf hin, dass die Schätzung
des Gewerbesteueraufkommens unter dem Einfluss von Steuerrechtsänderungen
bzw. Folgen der Rechtsprechung steht.
Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere
der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2016 wird für das
Planjahr 2017 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von € 23,75 Mio. (im Vorjahr:
€ 23,0 Mio.) als realisierbar angesehen.
Die Haushaltsrechnung 2016 mit Stand vom 05.12.2016 weist für das Jahr 2016
Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rd. € 25,5 Mio. (bei einem Ansatz von
€ 23,0 Mio.) aus.
Weiter ist bei den aktuell verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen 2016 zu beach-

ten, dass hierin ein Betrag von knapp € 2,0 Mio. enthalten ist, der auf einmalige
Vorgänge aus Vorjahren zurückgeht und daher für die Ansatzermittlung 2017 zu bereinigen war.
Die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahresende
lässt sich im Vorhinein nur äußerst schwer einschätzen, da es im Laufe eines Jahres regelmäßig zu Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen
steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.

23
Mit Wirkung zum 01.01.2011 ist der Gewerbesteuerhebesatz von zuvor
350 v.H. auf 390 v.H. erhöht worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010).
Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend dem Gewerbesteuereinnahmeansatz
in Höhe von € 23,75 Mio. mit € 4,17 Mio. angesetzt. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage wird sich nach den Orientierungsdaten des Landes im Jahr 2017
voraussichtlich auf 68,5 v.H. (im Vorjahr: 69,0 v.H.) belaufen. Somit wirkt sich die
Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen
mit einen Anteil von 17,56 % (im Vorjahr: 17,69 %) aus. Die Umlagenberechnung
erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer.

Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage

Jahr

1990
1995
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

Gewerbesteuer Gewerbesteuer- Vervielfältiger Umlagesatz GewerbesteuerIst-Aufkommen
hebesatz
Gewerbesteuerumlage
umlage
Euro
%
Euro

8.979.645
13.991.017
16.885.672
17.435.456
21.639.223
15.070.156
18.996.958
19.861.117
22.263.163
19.471.957
15.476.106
13.634.232
12.982.599
15.589.687
17.558.961
21.728.195
20.123.558
23.707.792
23.000.000
23.750.000

350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
350
390
390
390
390
390
390
390

52
79
83
91
102
114
82
81
74
73
65
66
71
70
69
69
69
69
69
68,5

14,86
22,57
23,71
26,00
29,14
32,57
23,43
23,14
21,14
20,86
18,57
18,86
20,29
17,95
17,69
17,69
17,69
17,69
17,69
17,56

1.334.119
3.157.972
4.004.317
4.533.219
6.306.288
4.908.565
4.450.716
4.596.430
4.707.069
4.061.294
2.874.134
2.571.027
2.633.613
2.798.149
3.106.585
3.844.219
3.560.322
4.194.456
4.069.231
4.171.474

Nettoaufkommen
Euro

7.645.526
10.833.044
12.881.356
12.902.238
15.332.935
10.161.591
14.546.242
15.264.687
17.556.094
15.410.663
12.601.972
11.063.205
10.348.986
12.791.538
14.452.375
17.883.976
16.563.236
19.513.336
18.930.769
19.578.526

Anmerkung:
Bei den Angaben in der Spalte „Gewerbesteuer Ist-Aufkommen“ der Jahre 1990 bis
2015 handelt es sich um die jeweiligen Rechnungsergebnisse, der Jahre 2016 und
2017 um die jeweils veranschlagten Haushaltsansätze.

24

3.4.3

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Nach dem (zwischenzeitlich) vorliegenden Haushaltserlass 2017 des Landes vom
17.11.2015 auf Basis der November-Steuerschätzung 2016 wird der Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer für das Jahr 2017 auf € 5,9 Mrd. geschätzt.
Im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 ist hier noch ein Ausschüttungsaufkommen in Höhe von € 6,0 Mrd. (Grundlage: Mai-Steuerschätzung 2016) berücksichtigt
worden.
Die Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt. Die
letzte (festgesetzte) Anpassung erfolgte im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis
2017.
Bis zum Jahr 2011 wurden bei der Ermittlung der örtlichen Schlüsselzahlen Sockelbeträge, bis zu denen die Einkommensteuerleistungen der Einwohner berücksichtigt
werden, in Höhe von € 30.000,-- für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und
€ 60.000,-- für zusammen veranlagte Steuerpflichtige angesetzt.
Auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses vom 13.09.2011 hatte sich der
Deutsche Städtetag mit der Begründung, dass sich die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei einem Festhalten an den bisherigen Sockelbeträgen von € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- immer weniger (wie in Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz vorgegeben) an den Einkommensteuerleistungen der Einwohner der Gemeinden orientieren würde, für eine Anhebung der Sockelbeträge auf € 35.000,-bzw. € 70.000,-- ausgesprochen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde vom Bundesfinanzministerium am 05.10.2011 eingeleitet und abgeschlossen.
Im Jahr 2011 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
die Schlüsselzahlen für die Jahre 2012 bis 2014 auf der Basis der Sockelbeträge von
€ 35.000,-- bzw. € 70.000,-- neu berechnet und bekanntgegeben. Danach belief sich
die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 auf
0,0029621.

25
Turnusgemäß wurde der Aufteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2014 für die Jahre 2015 bis 2017 neu ermittelt, wobei die Ergebnisse der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2010 zugrunde gelegt wurden.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat auf dieser
Grundlage unter Berücksichtigung weiterhin unveränderter Sockelbeträge (35/70 T€)
die Schlüsselzahlen für die Jahre 2015 bis 2017 übermittelt.
Danach beläuft sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr ab dem 01.01.2015 auf
0,0028371 und hat sich somit im Vergleich zur zuvor geltenden Schlüsselzahl um
0,000125 verringert.
Im Jahr 2017 steht eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für die Jahre 2018 bis
2020 auf Grundlage der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013 an.
Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017 (Stand Änderungsliste vom 18.11.2016) sind
die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unter Ansetzung
des für das Planjahr prognostizierten Aufkommens von € 5,9 Mrd. und der geltenden
Schlüsselzahl (0,0028371) in Höhe von € 16,17 Mio. veranschlagt worden.
Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt:
Jahre

Schlüsselzahl

Veränderung +/-

1972 - 1974

0,0038599

1975 - 1976

0,0036283

-0,0002316

1977 - 1978

0,0036246

-0,0000037

1979 - 1981

0,0035662

-0,0000584

1982 - 1984

0,0037290

0,0001628

1985 - 1987

0,0033716

-0,0003574

1988 - 1990

0,0034488

0,0000772

1991 - 1993

0,0034124

-0,0000364

1994 - 1996

0,0033495

-0,0000629

1997 - 1999

0,0033583

0,0000088

2000 - 2002

0,0033733

0,0000150

26
2003 - 2005

0,0032458

-0,0001275

2006 - 2008

0,0031720

-0,0000738

2009 - 2011

0,0030739

-0,0000981

2012 – 2014

0,0029621

-0,0001118

2015 – 2017

0,0028371

-0,0001250

Tabelle 5: Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer

Jahr

Gesamtaufkommen*

Veränderung VJ +/-

€

€

1995

3.358.716.348

1996
1997

3.120.064.308
3.019.147.670

1998
1999

-

Schlüsselzahl

Anteil Stadt Lahr
€

0,0033495

11.250.020

-238.652.040
-100.916.638

0,0033495
0,0033583

10.450.655
10.139.204

3.301.497.926
3.503.603.936

282.350.255
202.106.010

0,0033583
0,0033583

11.087.420
11.766.153

2000
2001

3.702.648.265
3.564.014.606

199.044.329
-138.633.659

0,0033733
0,0033733

12.490.143
12.022.490

2002
2003

3.569.405.606
3.510.251.566

5.391.000
-59.154.040

0,0033733
0,0032458

12.040.676
11.393.575

2004
2005

3.328.697.592
3.295.739.170

-181.553.974
-32.958.422

0,0032458
0,0032458

10.804.287
10.697.310

2006
2007
2008

3.567.060.577
4.010.749.726
4.497.679.852

271.321.407
443.689.149
486.930.126

0,0031720
0,0031720
0,0031720

11.314.716
12.722.098
14.266.640

2009
2010

3.985.837.195
3.969.274.248

-511.842.657
-16.562.947

0,0030739
0,0030739

12.252.065
12.201.152

2011
2012

4.229.617.830
4.636.354.948

260.343.582
406.737.118

0,0030739
0,0029621

13.001.422
13.733.347

2013
2014

5.020.503.188
5.161.164.396

384.148.240
140.661.208

0,0029621
0,0029621

14.871.232
15.287.885

2015
2016

5.563.191.282
5.618.497.935

402.026.886
55.306.653

0,0028371
0,0028371

15.783.330
15.940.240

2017

5.900.000.000

281.502.065

0,0028371

16.738.890

* Spalte "Gesamtaufkommen":
bis 2015: endgültige Abrechnung
2016: vorläufige Abrechnung bei einer Ansatzgrundlage von € 5,7 Mrd.
2017: Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016

27

3.4.4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Diese Einnahmeposition, die als Ersatz für die ab 1998 weggefallene Gewerbekapitalsteuer gilt, wurde gemäß dem im Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 in Höhe
von € 833 Mio. bezifferten Gemeindeanteil und unter Ansetzung der für die Stadt
Lahr mit Wirkung ab dem 01.01.2015 geltenden Schlüsselzahl von 0,0042982 ermittelt.
Zuvor (bis 2014) belief sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr auf 0,0044309.
Für das Planjahr 2017 konnten die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von € 3,58 Mio. veranschlagt werden (Änderungsliste vom
18.11.2016).
Der Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 lag noch ein Aufkommen von € 838 Mio. zugrunde.
Mit Wirkung ab dem Jahr 2009 wurde die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer von dem bis dato geltenden, vorläufigen Verteilungsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. Der neue Schlüssel
wird stufenweise bis 2018 eingeführt. In den Jahren 2009 bis 2011 erfolgte die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit 25 % nach dem neuen fortschreibungsfähigen Schlüssel und mit 75 % nach dem für die Jahre 2000 bis 2008
geltenden (Übergangs-)Schlüssel. In den Jahren 2012 bis 2014 belief sich der Anteil
auf jeweils 50 %.
Im Jahr 2014 erfolgte turnusgemäß die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2015 auf der Basis gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 c des Gemeindefinanzreformgesetzes. Die daraus
resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2015 bis 2017 gültig und setzen
sich aus dem Übergangsschlüssel mit einem Anteil von 25 % und dem (Fortschreibungs-)Schlüssel mit einem Anteil von 75 % zusammen.
Im Jahr 2017 steht eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für die Jahre 2018 bis
2020 an.

28

3.4.5

Sonstige Steuereinnahmen

Mit Wirkung zum 01.01.2011 sind die Vergnügungssteuersätze einheitlich für Gewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten von zuvor 9 % auf 15 % der Bruttokasse angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010).
Mit neuerlichem Ratsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab 01.01.2017 auf 18 % und ab 01.01.2018 auf 20 % der Bruttokasse erhöht worden.
Für die Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplanentwurf 2017 unter Berücksichtigung des für das Planjahr erhöhten Steuersatzes Einnahmen in Höhe von
€ 1.500.000,-- (im Vorjahr: € 1.300.000,--) veranschlagt.
Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2011 ist eine Erhöhung der Hundesteuer für den
Ersthund von € 75,-- auf € 100,-- und für jeden weiteren Hund von € 150,-- auf
€ 200,-- sowie eine Anpassung des Steuersatzes für Zwinger von € 75,-- auf
€ 100,-- erfolgt (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010).
Im Planentwurf 2017 sind die Hundesteuereinnahmen –analog dem Vorjahr- mit
einem Betrag in Höhe von € 160.000,-- ausgewiesen.

3.4.6

Zuweisungen nach dem FAG

Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2017 ( gem. Änderungsliste vom 18.11.2016) auf Basis der
vom Land mit Haushaltserlass 2017 vom 11.11.2017 bzw. 17.11.2016 übermittelten
Orientierungsdaten für die kommunale Haushaltsplanung 2017 veranschlagt.
Da zum Zeitpunkt der Drucklegung der gebundenen Entwurfsfassung der Haushaltserlass 2017 des Landes noch nicht vorlag, mussten für die Ansatzermittlungen
2017 zum Teil stadteigene Annahmen unter Heranziehung der Prognosen des letztjährigen Haushaltserlasses 2016 vom 03.08.2015 ergänzt um die Daten der MaiSteuerschätzung 2016 getroffen werden.

29
Lediglich die Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie für den Familienleistungsausgleich basierten für die Druckfassung
des Entwurfs auf den vom Land nach der Mai-Steuerschätzung 2016 mit Datum vom
10.05.2016 bekanntgegebenen Prognosen.
Nachdem der Entwurf des Haushaltserlasses 2017 des Landes am 11.11.2016 bzw.
der endgültige Haushaltserlass 2017 am 17.11.2016 (ohne Veränderungen zur Entwurfsversion) und damit erst kurz vor Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017
in den Gemeinderat am 21.11.2016 eingegangen ist, sind entsprechende Neuberechnungen auf Basis dieser Orientierungsdaten angestellt worden.
Danach konnten über die Änderungsliste mit Datum vom 18.11.2016 saldierte Verbesserungen in Höhe von rd. € 2,0 Mio. dargestellt werden. Insbesondere bei den
Schlüsselzuweisungen waren deutliche Mehreinnahmen im Vergleich zur gedruckten Entwurf 2017 zu verzeichnen.
Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2017 ist auf Basis des
Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 11.11.2016 bzw. 17.11.2016 ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.242,-- zugrunde gelegt worden. Für die Stadt Lahr ergibt
sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag 30.06.2016 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg
zum 30.06.2016 auf der Grundlage des Zensus 2011 fortzuschreibende Einwohnerzahl liegt bislang noch nicht vor) ein vorläufiger Kopfbetrag von € 1.536,60 je maßgeblichen Einwohner. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach
dem FAG für das Jahr 2017 in Höhe von € 25,345 Mio. (im Vorjahr € 25,32 Mio. bei
einem Grundkopfbetrag von € 1.189,--) veranschlagt und über die Änderungsliste
vom 18.11.2016 abgebildet.
Der Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 lag noch ein Grundkopfbetrag € 1.200,-- je Einwohner zugrunde.

30
Die Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich (als Ausgleich der Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes) sind auf Basis eines erwarteten Ausschüttungsvolumens von € 474,5 Mio. in Höhe von € 1,345 Mio. (im Vorjahr:
€ 1,3 Mio.) im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017 (Änderungsliste vom
18.11.2016) veranschlagt.
Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale wurde entsprechend
den Angaben im Haushaltserlass 2017 des Landes vom 17.11.2016 ein Kopfbetrag
in Höhe von € 77,-- je Einwohner (im Vorjahr: € 75,-- je Einwohner) angesetzt. Hieraus resultiert ein Einnahmeansatz für 2017 in Höhe von € 3,365 Mio. (im Vorjahr:
€ 3,33 Mio.), welcher über die Änderungsliste vom 18.11.2016 dargestellt wurde.
Der Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 lag noch ein Kopfbetrag von 76,-- € je Einwohner zugrunde.
Bezüglich der FAG-Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung hatten
die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip Verhandlungen mit der Landesregierung über eine höhere staatliche Beteiligung an den Kosten für die Kleinkindbetreuung geführt. Im November 2011 konnten
diese Verhandlungen mit einem für die Städte und Gemeinden guten Ergebnis abgeschlossen werden. Am 01.12.2011 haben die Landesregierung und die Spitzen
der kommunalen Landesverbände den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet.
Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Unter Anerkennung der Konnexität haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände darauf verständigt, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert.
Neben der Kleinkindbetreuung sieht der Pakt für Familien mit Kindern ab dem Jahr
2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor.

31
Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung (Kindergartenlastenausgleich und Kleinkindbetreuung) sind im Haushaltsplanentwurf
2017 in Höhe von zusammen rd. € 5,2 Mio. (im Vorjahr: rd. € 4,9 Mio.) veranschlagt.
Hierzu wird im Haushaltserlass 2017 des Landes vom 17.11.2016 darauf hingewiesen, dass sich die pauschalen Zuweisungen 2017 für den Kindergartenlastenausgleich (Kindergartenkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) auf insgesamt € 529 Mio. belaufen werden.
Hinsichtlich der Förderung der Kleinkindbetreuung (Klein-/Krippenkinder von unter 3
Jahren) ist weiter ausgeführt, dass die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung
der Zuweisungen derzeit noch nicht vorliegen und dass somit eine Prognose des
Jahresbetrages 2017 je umgerechnetes Kind derzeit noch nicht möglich ist.
Aus diesem Grund empfiehlt das Land, zunächst die Jahresbeträge 2016 zugrunde
zu legen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Kleinkindbetreuung eine der Höhe nach eher vorsichtige Veranschlagung der erwarteten Landeszuweisungen 2017 auf Basis der
Jahresbeträge 2016 erfolgt.
Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem Jahr
2014 von der Umstellung der vorherigen Festbetragsförderung in den Jahren 2012
und 2013 auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt.
Gemäß den mit dem Land getroffenen Vereinbarungen (Pakt für Familien mit Kindern) übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse
der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2017 bezogen auf das Jahr
2015) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinderund Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2017 bezogen auf den
01.03.2016).

32
Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend
durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren.
Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte
dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die
Kleinkindbetreuung.
Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von € 315 Mio. und im
Jahr 2013 von € 325 Mio. zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder.
Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich
geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot
gegenüber.
Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der vorherigen Förderbeträge der Jahre
2012 und 2013 ein.
Hinsichtlich der (neuen) städtischen Kindertagesstätten „Lotzbeckstraße“ und „Bürgerpark“ ist anzumerken, dass für beide Einrichtungen für das Planjahr 2017 (noch)
keine FAG-Zuweisungen veranschlagt werden können.
Ursächlich hierfür ist, dass die jeweilige einrichtungsbezogene Inbetriebnahme erst
nach dem für die Förderung maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres (hier:
01.03.2016) erfolgte bzw. erfolgen wird.

33
Tabelle 6: Steuerkraftzahlen
2017
€
35.935.747
59.451.701

Steuerkraftmeßzahl
Steuerkraftsumme

2016
€
32.312.240
56.986.157

€

(Ergebnisse 2015)
Grundsteuer A -umgerechnetGrundsteuer B -umgerechnetGewerbesteuer -umgerechnetGewerbesteuerumlage
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Familienleistungsausgleich
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Steuerkraftmeßzahl 2017
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder
Steuerkraft zzgl. Mehrzuweisungen 2015
Steuerkraftsumme 2017

44.934
3.184.247
17.628.870
-4.194.455
15.783.329
1.258.531
2.230.291
35.935.747
23.515.954
59.451.701

Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen

46.000
45.000
44.000
43.000
42.000
41.000
40.000
39.000
38.000
37.000
36.000

2015

2013

2011

2009

2007

2005

2003

2001

1999

1997

35.000

1995

1.133
1.521
1.660
2.110
431
-55
138
44
136
183
333
417
406
30
-78
2
-6
177
29
-1.249
551
494
311
531
439

1993

35.196
36.329
37.850
39.510
41.620
42.051
41.996
42.134
42.178
42.314
42.497
42.830
43.247
43.653
43.683
43.605
43.607
43.601
43.778
43.807
42.558
43.109
43.603
43.914
44.445
44.884

Entwicklung der Einwohnerzahlen

1991

1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016*

fortgeschriebene Veränderung
Einwohnerzahl
ggü. VJ
30.06.
+/-

Einwohner

Jahr

34
Vor dem Hintergrund des Zensus 2011 erfolgte die Ermittlung der maßgeblichen
Einwohnerzahl für die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die
Übergangsjahre 2014 und 2015 nach der Regelung in § 39 Absatz 36 FAG. Danach
war die Berechnung für das zweite Übergangsjahr 2015 wie folgt vorzunehmen:
„Im Jahr 2015 wird die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2012 zu 25
Prozent und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2014 zu 75 Prozent berücksichtigt.“
Ab den Jahr 2016 ff. ist die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres zu 100 Prozent maßgebend.

3.4.7

Gebühren und ähnliche Entgelte

Im Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2017 sind die Gebühren und ähnlichen Entgelte mit insgesamt rd. € 6,34 Mio. (im Vorjahr € 5,96 Mio.) veranschlagt.
Die Ansätze für die Gebühren und ähnlichen Entgelte sind grundsätzlich entsprechend dem bisherigen Aufkommen kalkuliert.
Bereits beschlossene bzw. vorgesehenen Gebühren-/Entgeltanpassungen (z.B. Kinderbetreuungsgebühren, Friedhofs- und Bestattungsgebühren) sind bei der Ansatzermittlung 2017 bereits berücksichtigt worden.
Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten machen im Haushaltsjahr
2017 rd. 5,42 % (im Vorjahr: 5,29 %) des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes aus.

35

3.4.8

Personalausgaben

Die Personalausgaben sind im Haushaltsplanentwurf 2017 in Gesamthöhe von
€ 31.552.800,-- veranschlagt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um
€ 1.774.700,--.
Der Gesamtbetrag der Personalausgaben hat in den vergangenen Jahren folgende
Entwicklung genommen (Betrachtungszeitraum ab dem Jahr 1995):

Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben
Jahr
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Plan

2017

Plan

€
19.375.356
19.764.378
20.500.777
20.219.578
21.074.255
18.012.171 * Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000
18.061.462
18.949.373
19.540.187 ** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003
19.704.811
19.987.468
19.995.196
20.287.514
20.954.963
21.663.016
21.540.562
22.600.710
23.727.335
24.405.114
25.891.038
27.057.527
*** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige
29.778.100 außerhalb des Sammelnachweises (€ 219.600,--)
31.552.800

*** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige
außerhalb des Sammelnachweises (€ 219.800,--)

Damit beträgt der Anteil der Personalkosten 2017 am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes 26,96 % (im Vorjahr 26,41 %).

36
Zum 01.10.2005 wurden die Tarifverträge für Angestellte (BAT) und für Arbeiter
(BMTG II) in einen für beide Beschäftigtengruppen geltenden Tarifvertrag (TVöD)
überführt. Die Stadtverwaltung Lahr ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg und insofern tarifgebunden.
Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis
28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in
zwei Stufen zum Ergebnis gebracht:
ab 01.03.2016:

+ 2,40 %

ab 01.02.2017:

+ 2,35 %.

Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplanentwurf 2017.
Für den Bereich der Beamtenbesoldung wurde zum 01.11.2016 der letzte Erhöhungsbestandteil des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezüge BW 2015/2016 vom 21.07.2015 umgesetzt.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine weiteren Beschlüsse des Landtages
BW zur Anpassung vor. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen des
Landes BW für seine Landesbeschäftigten im Kalenderjahr 2017 vorgelegt wird.
Entsprechend wurde als Kalkulationsgrundlage für eine Anpassung der Dienstbezüge eine Besoldungserhöhung von 1,80 % ab 01.03.2017 ohne zeitliche Differenzierung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen angesetzt.
Bei der allgemeinen und besonderen Umlage des Kommunalen Versorgungsverbandes BW konnte die Veranschlagung mit den Umlagesätzen des Vorjahres vorgenommen werden, da die allgemeine Umlage (Versorgung) unverändert in Höhe
von 37 % erhoben wird und die einzelnen Umlagetatbestände der Beihilfeumlage
nicht oder nur unwesentlich von den Vorjahresfestlegungen abweichen.

37
Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen aus z. B. Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden.
Der Stellenplan ist nach dem Gemeindewirtschaftsrecht Bestandteil des Haushaltsplanes und erhält damit auch Satzungscharakter.

3.4.9

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von € 27.724.900,-- veranschlagt und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau (€ 27.644.850,--).
Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit
insgesamt € 4.235.150,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 5.625.100,--) um
€ 1.389.950,-- geringer veranschlagt.
Im Wesentlichen leitet sich diese Ansatzverringerung davon ab, dass für das Schulsanierungsprogramm (SSP) im Jahr 2017 Ansätze in Höhe von insgesamt
€ 389.400,-- und damit im Vergleich zum Vorjahr (€ 1.521.700,--) Ausgabemittel in
Höhe von rd. € 1.132.300,-- weniger zur Verfügung stehen. Das SSP hat für die Sanierung einzelner städtischer Schulgebäude im Jahr 2017 einen Mittelbedarf in Gesamthöhe von € 1.856.100,-- vorgesehen, so dass im Vergleich zur Veranschlagung
eine jahresbezogene Reduzierung um € 1.466.700,-- vorgenommen worden ist.
Intention hierfür ist, das ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene Maßnahmenpaket um ein Jahr zu verschieben, mit Einzelausnahmen aufgrund bestehender Bindungen oder fachtechnischen Zusammenhängen. Der Umsetzungszeitraum für das
Schulsanierungsprogramm dehnt sich damit um ein Jahr aus.

38
Damit soll einerseits der schon jetzt vorhandenen enormen Arbeitsauslastung des
Technischen Gebäudemanagements Rechnung getragen werden und andererseits
soll (auch) der Haushalt 2017 so geplant werden, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden bzw. keine neue absehbare Reste hinzukommen.
Der Planentwurf 2017 sieht folgende objektbezogenen Ausgaben im Rahmen des
Schulsanierungsprogrammes vor:

39

Finanzposition:

Einrichtung/Gebäude:

Ausgabeansatz
in Euro:

1.2110.505000

Eichrodtschule

32.600

1.2111.505000

Geroldseckerschule

38.300

1.2113.505000

Luisenschule (Neuwerkhof 6)

154.500

1.2113.505100

Luisenschule (Industriehof 12)

85.100

1.2114.505000

Schutterlindenbergschule

94.800

1.2116.505000

Schulgebäude im Stadtteil Kippenheimweiler

16.600

1.2117.505000

Grundschule im Stadtteil Kuhbach

1.2118.505100

Grundschule im Stadtteil Langenwinkel
-Turnhalle

80.800

1.2119.505000

Grundschule im Stadtteil Mietersheim

29.200

1.2119.505100

Grundschule im Stadtteil Mietersheim
-Turnhalle

0

1.2120.505000

Grundschule im Stadtteil Reichenbach

37.400

1.2121.505000

Grundschule im Stadtteil Sulz

19.500

1.2121.505100

Grundschule im Stadtteil Sulz -Turnhalle

11.200

1.2130.505000

Friedrichschule

1.2130.505100

Friedrichschule -Turnhalle

1.2131.505000

Theodor-Heuss-Schule

1.2131.505100

Theodor-Heuss-Schule -Turnhalle

74.800

1.2210.505000

Otto-Hahn-Realschule

44.700

1.2310.505000

Scheffel-Gymnasium

65.600

1.2311.505000

Max-Planck-Gymnasium

1.2700.505000

Gutenbergschule

(Vorjahr)

0

187.300

182.000
0

41.300

160.800

56.600

350.700
147.300

389.400

1.521.700

Die einzelnen Maßnahmen, die nach dem Schulsanierungsprogramm im Jahr 2017
vorgesehen sind, sind bei den jeweiligen Finanzpositionen näher erläutert.

40
Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54 – Energiekosten, Gebäudereinigung etc.) liegen mit kumuliert
€ 3.633.700,-- nahezu auf Vorjahresniveau (€ 3.692.700,--).
Für sog. „Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (Gruppierung 57-63)
sind Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 6.891.000,-- veranschlagt, was einen
Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz um € 548.050,-- bedeutet.
Im Gesamtansatz u.a. enthalten sind Abführungen an die Förderungsgesellschaft für
die Baden-Württembergische Landesgartenschau mbH (bwgrün.de) in Höhe von
€ 252.000,-- (netto), welche die Stadt gemäß dem Vertrag zur Durchführung der
Landesgartenschau 2018 (Durchführungsvertrag) im Jahr 2017 zu erbringen hat.
Für Steuern, Geschäftsaufwand u.a. Ausgaben (Gruppierung 64-66) sind Mittel in
Höhe von € 2.664.010,-- eingestellt, was im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 eine
Reduzierung um € 43.940,-- bedeutet.
Es ist und bleibt das Ziel der Verwaltung, beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand alle möglichen und vertretbaren Einsparungspotentiale zu nutzen.
Für die vergangenen Jahre stellt sich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) wie folgt dar:

41
Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes
(Darstellung ohne innere Verrechnungen und ohne kalkulatorische Kosten)
Jahr
2000

Ergebnis

€
16.374.585,21

2001

Ergebnis

16.603.014,31

2002

Ergebnis

15.688.240,67

2003*

Ergebnis

15.312.966,52

2004

Ergebnis

15.389.514,69

dem BGL angegliedert, was zu

2005

Ergebnis

16.498.814,90

einer Reduzierung des Sachauf-

2006

Ergebnis

17.502.447,00

wands geführt hat.

2007

Ergebnis

18.371.033,69

2008
2009

Ergebnis
Ergebnis

18.094.236,08
20.055.139,00

2010

Ergebnis

21.095.993,00

2011

Ergebnis

19.484.834,00

2012

Ergebnis

22.145.000,00

2013

Ergebnis

24.489.447,90

2014

Ergebnis

25.982.979,42

2015

Ergebnis

24.336.615,02

2016
2017

Plan
Plan

27.644.850,00
27.724.900,00

3.4.10

* Im Jahr 2003 wurde der Stadtwald

Zuweisungen und Zuschüsse

Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 mit € 9.380.950,-- und damit gegenüber
dem Vorjahr (€ 7.906.950,--) um € 1.474.900,-- höher veranschlagt (im Haushaltsplan 2016 waren die Zuschüsse bereits mit einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr
in Höhe von € 333.750,-- eingestellt).
Der planmäßige Zuschussbedarf des Unterabschnitts 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ ist mit € 5.063.600,-- ausgewiesen und liegt damit um
€ 1.275.750,-- über dem Planwert des Vorjahres (€ 3.787.850,--).

42
Der Zuschussbedarf für den Unterabschnitt lag nach dem Rechnungsergebnis 2015
bei € 3.738.845,62,-- und die Ergebnisse 2014 bis 2008 wiesen Zuschussbedarfe
von € 3.096.956,-- (2014), € 2.326.747,-- (2013), € 2.174.055,-- (2012), € 3.103.061,- (2011), € 2.918.706,--(2010), € 2.428.094,-- (2009) und € 2.323.447,-- (2008) aus
(bis zum Jahr 2011 noch jeweils ohne erhöhte Landeszuweisungen nach dem „Pakt
für Familien mit Kindern“, da diese Vereinbarung erst seit 2012 zur Anwendung
kommt).
Im Planentwurf 2017 mussten im Vergleich zu den Vorjahresansätzen deutlich höhere Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb der 21 Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freier Träger (+ € 1.120.000) veranschlagt werden.
Hervorzuheben ist die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen
Kindern. Im Entwurf 2017 sind hierfür Zuschüsse in Höhe von € 2.092.750,-- veranschlagt (im Vorjahr € 1.910.000,--). Im Vergleich hierzu weist das Rechnungsergebnis 2015 noch Zuschüsse von € 1.732.511,-- aus.
In

den

Vorjahren

wiesen

die

Ergebnisse

folgende

Zuschussbeträge

auf:

2014: € 1.649.933,-- / 2013: € 1.448.583,-- / 2012: € 1.258.662,-- / 2011:
€ 1.209.876,-- / 2010: € 878.033,-- / 2009: € 379.672,-- und 2008: € 198.269,--.
Bezüglich der Kleinkindbetreuung ist -wie unter Ziffer 3.46 bereits dargelegt- aber
auch auf deutlich höhere Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs seit dem Jahr 2012 hinzuweisen („Pakt für Familien mit Kindern“).
Zielsetzung für die Zukunft muss sein, alle freiwilligen Zuschüsse noch eingehender
zu kontrollieren und neue Zuschüsse grundsätzlich nur durch Kürzungen in anderen
Bereichen zu bewilligen.

43

3.4.11

Finanzumlagen / Zinsaufwendungen

Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg ist im Haushaltsplanentwurf 2017 mit € 13,14 Mio. (im Vorjahr € 12,595 Mio.) veranschlagt. Der
Umlagesatz für die Stadt Lahr beträgt voraussichtlich 22,10 % der Steuerkraftsumme.
Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Planjahr 2017 basiert -analog den beiden Vorjahren- auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme.
Für die Kreisumlage sind im Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Höhe von € 16,35
Mio. (im Vorjahr: € 15,675 Mio.) bereitgestellt.
Ursächlich für die starke Erhöhung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage 2017
(zusammen + € 1.220.000,--) ist der deutliche Anstieg der städtischen Steuerkraftsumme 2017 auf € 59.451.701,-- im Vergleich zur Vorjahressteuerkraftsumme von
€ 56.986.157,--.
Die Zinsaufwendungen sind mit insgesamt € 1.084.000,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 40.000,-- geringer veranschlagt. Der gesamte Zinsaufwand entspricht
0,93 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (im Vorjahr: 1,0 %). Im Gesamtansatz ist ein Betrag in Höhe von € 110.000,-- für die Zinsübernahme „Rahmenkonto
Ost“ (Flughafenareal) enthalten (im Vorjahr: € 100.000,--).
Die „klassischen“ Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen liegen mit einem
Planansatz 2017 in Höhe von € 850.000,-- um rechnerisch € 50.000,--- unter dem
Vorjahresniveau.
Die positive Entwicklung des Zinsaufwandes bei doch (relativ) hoher Verschuldung
ist u.a. auf das günstige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Außerdem
wirkt sich hier das vom Gemeinderat im Jahr 2000 im Rahmen der „Ersteiner Empfehlungen“ formulierte und bei der Klausur in Windenreute bestätigte Ziel, in den
Folgejahren keine Netto-Neuverschuldung einzugehen, in vollem Umfang aus.

44

3.4.12

Landesgartenschau 2018

Für die Landesgartenschau 2018 sind im Verwaltungshaushaltsentwurf 2017 in den
Unterabschnitten 1.0260 „Amt für Projektentwicklung“ und 1.5850 „Landesgartenschau 2018“ kumulierte Ausgaben in Höhe von € 1.115.700,-- veranschlagt, was im
Vergleich zum Vorjahr (€ 955.600,-- ) eine Erhöhung um € 160.100,-- bedeutet.
In den Gesamtausgaben enthalten sind die unter der Ziffer 3.49 bereits erwähnten
Abführungen gemäß Durchführungsvertrag an bwgrün.de in Höhe von (netto)
€ 252.000,--.
Der Unterabschnitt 1.0620 ist unterjährig in 2014 -nach der förmlichen Einrichtung
des Amtes für Projektentwicklung- (neu) angelegt worden ist.

3.4.13

Deckungsreserve

Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine Deckungsreserve
in Höhe von € 100.000,-- (analog dem Vorjahresansatz) eingestellt worden.
Damit sollen u.a. mögliche, aber derzeit im Einzelnen weder beziffer- noch zuordenbare Mehrausgaben insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im
Bewirtschaftungsbereich (z.B. Energiekostensteigerungen) abgedeckt werden.

3.4.14

Globale Minderausgabe

Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 570.000,-- in den Planentwurf 2017 aufgenommen worden.
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden
Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze
veranschlagt werden (globale Minderausgabe).

45
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 310.000,-- auf
die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 260.000,auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 / 6).
Durch geeignete verwaltungsinterne Begleitmaßnahmen soll sichergestellt werden,
dass die veranschlagte globale Minderausgabe und damit die entsprechenden Einsparungen auch erreicht werden.
Die globale Minderausgabe stellt nach Auffassung der Stadtkämmerei ein gutes
und wirksames Steuerungsinstrument für den Haushaltsvollzug dar, welches sich in
der Vergangenheit bereits bewährt hat.
Zu sehen ist dabei auch, dass es sich vielfach um kleinere Einsparungsbeträge
handelt, die aber in der „Masse“ zu einer ansehnlichen Summe führen. So ist bei
einem von der Vorgabe tangierten Ausgabeansatz von beispielsweise € 10.000,-ein Einsparungsziel von € 100,-- zu erreichen.

3.5

Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017 (Stand nach der Vorberatung im Hauptund Personalausschuss am 05.12.2016) ist eine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.755.000,-- veranschlagt (planmäßige Zuführungsrate im Vorjahr: € 9.130.000,--).
Im Finanzplan des Haushaltsplanes 2016 ist für das Finanzplanungsjahr 2017 eine
Zuführung

vom

Verwaltungs-

an

den

Vermögenshaushalt

in

Höhe

von

€ 3.995.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu ergibt sich somit eine planerische
„Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 4.760.000,--.
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich
sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen.

46
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit
die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt
werden kann, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ (Einnahmen aus der
Veränderung des Anlagevermögens und Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen
Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) zur Verfügung stehen.
Die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite sind im Haushaltsplanentwurf 2017
in Höhe von € 2.250.000,-- veranschlagt. Damit ergibt sich im Saldo eine NettoInvestitionsrate in Höhe von € 6.505.000,-- (Eigenmittelfinanzierung für Investitionen).

3.6

Vermögenshaushalt 2017

Für den Haushaltsplanentwurf 2017 wurden vermögenswirksame Anforderungen in
Höhe von rd. € 59,2 Mio. (im Vorjahr rd. € 58,2 Mio.) eingereicht. Dies hätte dazu
geführt, dass der Kreditbedarf bei rd. € 27,5 Mio. gelegen hätte. Eine solche Neuverschuldung allein im Haushaltsjahr 2017 wäre im Hinblick auf die noch anstehenden Finanzierungsbedarfe nicht darstellbar und wäre (wohl) auch nicht genehmigungsfähig.
Aus diesem Grund und auch mit Blick auf die Beschlusslage des Finanzierungsund Entschuldungskonzeptes mussten die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionsmaßnahmen herausgefiltert werden. Schließlich wurde ein Vermögenshaushaltsplanentwurf 2017 (Stand gebundener Entwurf mit Fortschreibungen gemäß Änderungsliste vom 18.11.2016) mit einem Volumen von € 41.662.800,-- (Volumen zum gleichen Verfahrensstand im Vorjahr: € 48.616.550,--) aufgestellt.
Die für die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2016 erstellte und fortgeschriebene Änderungsliste II (Stand
vom 29.11.2016) bzw. weiter fortgeschriebene Änderungsliste III (Stand vom
01.12.2016) hat zu einem auf € 42.172.800,-- erhöhten Volumen des Vermögenshaushaltes geführt.

47
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2016 hat sich das im aktuellen Entwurfswerk 2017 ausgewiesene Volumen für den Vermögenshaushalt in Höhe von € 42.600.000,-- ergeben.
Der Anstieg des vermögenswirksamen Haushaltsvolumens im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2017 um € 5.332.200,-- geht dabei auf kumulierte Mehrausgaben in Höhe von € 5.333.000,-- bei Minderausgaben (zur Glättung) von € 800,-zurück.
Die Mehrausgaben betreffen neben mehreren baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Wesentlichen die Erhöhung der Zuführungen an die Landesgartenschau
Lahr 2018 GmbH um € 3.950.000,-- (in dieser Höhe werden von der Gesellschaft im
Haushaltsplan 2016 bereits veranschlagte Mittel nicht abgerufen), die Neuaufnahme von Mittelansätzen in Höhe von € 495.000,-- für die Erweiterung des Foyers der
Stadthalle und in Höhe von € 175.000,-- für die Umwandlung des Tennenplatzes
des SC Kuhbach-Reichenbach in einen Allwetterrasenplatz sowie die Erhöhung des
Mittelansatzes für den Ausbau der Kreuzstraße um € 410.000,-- gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016.
Die im Vermögenshaushaltsentwurf 2017 enthaltenen Maßnahmen sind überwiegend aus Gemeinderatsbeschlüssen abgeleitet bzw. waren z.T. aufgrund bestehender Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
Der Planentwurf 2017 sieht für Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Grünbaumaßnahmen, Gruppierungen 94* bis 96*) Ausgabeansätze in Höhe von insgesamt
€ 9.093.900,-- (im Vorjahr € 11.863.950,--) vor.
Im Vergleich hierzu weist die im Haushaltsplan 2016 enthaltene Finanzplanung die
Baumaßnahmen im Finanzplanungsjahr 2017 mit einer Summe in Höhe von rd.
€ 14,7 Mio. aus. Die deutliche Abweichung in Höhe von rd. € 5,6 Mio. ist im Wesentlichen auf die Maßnahmen „Erweiterung der Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule“ und „Neubau Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt“ zurückzuführen.
Der Haushaltsplanentwurf 2017 sieht (nur noch) für die Maßnahme an der Friedrichschule einen Ausgabeansatz in Höhe von € 0,5 Mio. vor, während die im Haus-

48
haltsplan 2016 enthaltene Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2017 noch
€ 6,2 Mio. für beide Maßnahmen zusammen ausgewiesen hatte.
Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sind im Planentwurf 2017
Ausgabemittel in Höhe von € 29.778.500,-- veranschlagt (der Haushaltsplan 2016
hat hier für das Finanzplanungsjahr 2017 einen Betrag in Höhe von rd. € 22,15 Mio.
vorgesehen).
Vom Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltsentwurfes 2017 in Höhe von
€ 42.600.000,-- entfallen größere Ausgabenbeträge auf folgende Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Listung ab € 100.000,--):
Maßnahme

Betrag
Euro

Datenverarbeitung (Allgemeine EDV):
Erwerb von bewegl. Sachen d. Anlagevermögens

104.000,--

Friedrichschule:
Erweiterung zur Gemeinschaftsschule

500.000,--

Max-Planck-Gymnasium:
Bauliche Verbesserungen

254.000,--

Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen:
Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen

337.000,--

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße:
Baul. Verbesserungen -Außenanlage

100.000,--

Sportplatz Reichenbach:
Baul. Verbesserungen -Umbau Tennenplatz in einen Allwetterrasenplatz

175.000,--

Öffentliche Grünanlagen:
Mehr Grün in die Stadt

100.000,--

Stadtpark:
Erneuerung Tiergehege und Futterküche

210.000,--

Landesgartenschau 2018:
hier: städt. Straßenbaumaßnahmen
- Ausbau Mauerweg
- Parkierung Mauerweg
- Ausbau/Parkierung Breisgaustraße

460.000,-180.000,-190.000,--

49

Landesgartenschau 2018:
hier: Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH:
- Maßnahmen gem. Rahmen- u. Kostenplan LGS
- Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm
- Zuführung gem. Erfolgsplan

11.300.000,-10.600.000,-2.310.000,--

Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“:
- Stadtgeschichtliches Museum
- Ausbau Fußgängerzone -Kreuzstraße
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übr. Bereiche

358.000,-1.120.000,-320.000,--

Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“:
- Straßenbau
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übr. Bereiche

1.000.000,-3.600.000,--

Gemeindestraßen:
- Erschließung Baugebiet Hosenmatten II (Erschließungs-/
Vorfinanzierungskosten 2. Abschnitt)
- Bau von Radwegen
- Umbau Bahnhofsvorplatz
- Neugestaltungs-/ Verbesserungsmaßnahmen
- Straßenbau
- Verbindungsweg Mauerweg/Römerstraße
- Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler.-Straße/Einsteinallee
- Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)
- Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler/B415/A5
Zuweisungen und Zuschüsse an Bund
- Abbruch u. Neubau Brücke bei der „Poche“ (Gereutertalbach)

500.000,-265.000,-315.000,-640.000,-160.000,-750.000,-125.000,-626.000,-205.000,--

Straßenbeleuchtung:
Erweiterung der Beleuchtungsanlagen

115.000,--

Breitbandausbau:
Planungsmittel Ausbau Breitbandnetz Lahr

120.000,--

Stadthalle:
Baul. Verbesserung -Foyererweiterung

495.000,--

Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr:
Städt. Mitfinanzierungsanteil Modernisierung Bahnhof Lahr

625.000,--

Allgemeines Grundvermögen:
Erwerb von Grundstücken

350.000,--

Summe:

38.509.000,--

50
Eine Reihe von wichtigen und wünschenswerten Investitionsmaßnahmen konnte
angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen nicht aufgenommen werden.

Erläuterung

einzelner/wesentlicher

Investitions-/Maßnahmenbereiche

des

Vermögenshaushaltsplanentwurfes 2017 (einschl. erwarteter Fördermitteleinnahmen des Bundes bzw. Landes):

Landesgartenschau 2018 / Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019
In der Sitzung am 12.05.2014 hat der Gemeinderat mit einstimmigem Votum den
Rahmen- und Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 beschlossen. Der Rahmenplan zur Landesgartenschau enthält als Hauptteil die Freianlagenplanung in
den drei Parkanlagen „Bürgerpark Mauerfeld“, „Seepark Stegmatten“ und „Kleingartenpark“ und die dazugehörige Kostenberechnung.
Der Rahmenplan beinhaltet aber auch in den Gestaltungsflächen die Projekte, die
im Gelände geplant sind, jedoch eigenständige Projekte darstellen („Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019“).
Somit stellt der Rahmenplan das Gesamtpaket der Maßnahmen dar, die als Daueranlagen auf dem Landesgartenschaugelände geplant sind und bildet den Arbeitsauftrag für die unterjährig in 2014 gegründete Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH.
Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2014 sind die Mittelbedarfe für die investiven
Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 in den jeweiligen Planwerken analog der
sonst üblichen Veranschlagungspraxis für Maßnahmen, die unter städtischer Regie
durchgeführt werden, ausgewiesen worden. Dabei wurde im Unterabschnitt 2.5850
„Landesgartenschau 2018“ eine Unterteilung nach verschiedenen Vorhabenskennziffern (wie z.B. Konzeptionsplanung, Gartenschau-/Landschaftsbau-/Parkanlagen)
vorgenommen.

51
Nach der unterjährig in 2014 erfolgten Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH und dem damit einhergehenden Aufgabenübergang auf die LGS-GmbH
werden die für die LGS-Maßnahmen benötigten Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr
2015 im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ als Investitionszuschüsse/Zuführungen (Gruppierung 98*) ausgewiesen.
Im Haushaltsplanentwurf 2017 ist unter der Finanzposition 2.5850.987000/998
(Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Rahmen- und Kostenplan LGS) ein (vorsteuerbereinigter) Ausgabeansatz in Höhe von € 11.300.000,-- veranschlagt.
Unter

der

Finanzposition

2.5850.987500/998

(Landesgartenschau

2018

–

Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm) sind Mittelbedarfe für einzelne Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in den Haushaltsplanentwurf 2017 aufgenommen
worden. Hierbei handelt es sich um einen (vorsteuerbereinigten) Ausgabenansatz in
Höhe von € 10.600.000,--.
Im Weiteren ist als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für deren laufende Rechnung unter der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: Zuführung
gem. Erfolgsplan) ein Ausgabeansatz in Höhe von € 2.310.000,-- (netto) veranschlagt.
Insgesamt sieht der Haushaltsplanentwurf 2017 Zuschüsse/Zuführungen an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in kumulierter Höhe von € 24.210.000,-- vor.
Die Veranschlagungen für 2017 basieren auf den entsprechenden Mittelabflussplanungen der Gesellschaft. Hierin enthalten sind anteilig (im Sinne einer entsprechenden Neuveranschlagung) auch Finanzierungsmittel, die bereits im Haushaltsplan 2016 bereitgestellt worden sind, aber von der GmbH bis zum Jahresende 2016
nicht abgerufen und damit der Gesellschaft auch nicht zugeführt worden sind.

52
Eine detaillierte Darstellung der für das Planjahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen
sowie der entsprechend benötigten Mittelbedarfe ist dem Haushaltsplanentwurf
2017 als Anlage beigefügt.
Als Einnahmen aus dem Förderprogramm „Natur in Stadt und Land“ sind im Haushaltsplanentwurf 2017 Fördermittel in Höhe von € 2.000.000,-- veranschlagt. Im
Weiteren sind Fördermittel für das Brückenbauwerk in Höhe von € 780.000,-- und
für die Jugendverkehrsschule in Höhe von € 12.000,-- eingestellt worden.
Für Tiefbau-/Grünmaßnahmen im Umfeld des Landesgartenschauareals stehen
Mittel in Höhe von € 880.000,-- für den Ausbau des Mauerweges, für die Parkierungsanlagen „Mauerweg“ und „Breisgaustraße“ sowie für einen Verbindungsweg
zum Bürgerpark bereit.
Schulbaumaßnahmen
Für die Durchführung weiterer investiver Maßnahmen an städtischen Schulgebäuden sieht der Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt
€ 936.500,-- vor. Die größte Einzelposition entfällt dabei mit einem Ausgabeansatz
von € 500.000,-- auf die Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule.
Neben dem Mittelansatz ist im Planentwurf auch eine betragsgleiche Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen. Nach derzeitiger Kostenermittlung wird für die
Erweiterungsmaßnahme an der Friedrichschule von einem Gesamtmittelbedarf von
rd. € 5,5 Mio. ausgegangen. Die Finanzplanung sieht für den Zeitraum 2018 bis
2020 Mittelbedarfe von kumuliert rd. € 4,7 Mio. vor, denen erwartete Schulbaufördermittel von € 800.000,-- gegenüberstehen.
Im Weiteren sind in den Entwurf 2017 Mittel in Höhe von € 254.000,-- für die Erneuerung der Fachraumeinrichtung (PC-Räume) des Max-Planck-Gymnasiums aufgenommen worden.

53
Kinderbetreuungseinrichtungen
Für Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 investive
Mittel in Höhe von € 506.000,-- veranschlagt. Davon entfallen € 337.000,-- auf die
Gewährung von Zuschüssen für Investitionen Dritter.
Im Haushaltsplan 2016 sind für die vorgesehene Schaffung einer größeren Kinderbetreuungseinrichtung mit Hortplätzen im Osten der Kernstadt (Kindertagesstätte
Geroldsecker Vorstadt) Ausgabemittel in Höhe von € 550.000,-- veranschlagt worden. Daneben wurde im Finanzplanungszeitraum bis 2018 nach Abzug einer erwarteten Kleinkindförderung ein verbleibender Gesamtmittelbedarf von rd. € 5,7 Mio.
berücksichtigt. Im Vorbericht des Haushaltsplans 2016 ist hierzu bereits folgender
Hinweis aufgenommen worden: „Als Alternative zu einer Eigenrealisierung wird derzeit geprüft, die Kindertagesstätte in einem Mietmodell ähnlich dem der Kindertagesstätte „Heiligenstraße“ („Arche Noah“) zu errichten. Sollten die entsprechenden
Verhandlungen im kommenden Jahr zu einem positiven Ergebnis führen, könnten
die bereitgestellten Mittel für eine städtische Eigenrealisierung entfallen.“
Nachdem sich der Vorgang in den letzten Monaten dahingehend verdichtet hat, das
Projekt tatsächlich in einem Mietmodell umzusetzen, sind im vorgelegten Planentwurf 2017 bzw. für das Finanzplanungsjahr 2018 keine investiven Mittel mehr für
eine Eigenrealisierung enthalten.
Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“
Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahme sieht der Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 1.798.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von € 335.000,-- vor. Von den Haushaltsmitteln entfallen € 358.000,-- sowie
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 75.000,-- auf das stadtgeschichtliche Museum in der ehem. Tonofenfabrik. Für diese Maßnahme sind auf der Einnahmenseite entsprechende Stadtsanierungszuschüsse in Höhe von € 650.000,-sowie Bezuschussungen Dritter in Höhe von € 160.000,-- ausgewiesen.
Für den Ausbau der Kreuzstraße (Umsetzung aller vorgesehenen Ausbauflächen
gem.

Gemeinderatsbeschluss

vom

21.11.2016) sind

Mittel in

Höhe

von

€ 1.120.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 260.000,-- in

54
den Planentwurf 2017 aufgenommen worden. Die Zuschüsse an Dritte sind in Höhe
von € 320.000,-- veranschlagt.
Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“
Im Planentwurf 2017 sind für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 4.660.000,-- sowie Einnahmen aus erwarteten Stadtsanierungszuschüssen in kumulierter Höhe von € 2.660.000,-- veranschlagt (davon
entfallen auf die Sporthalle+ und die Kita+ im Bürgerpark insgesamt € 370.000,--).
Von den vorbezifferten Gesamtausgaben sind Mittel in Höhe von insgesamt
€ 1.060.000,-- für die Fortführung von Straßenbau- und Gestaltungsmaßnahmen an
öffentlichen Frei- und Grünflächen vorgesehen. Daneben ist für diesen Bereich
auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 470.000,-- eingestellt. Die
restlichen Ausgabemittel in Höhe von € 3.600.000,-- sind als Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte veranschlagt.
Straßenbaumaßnahmen (außerhalb von Stadtsanierungsmaßnahmen)
Für Aus-/Umbaumaßnahmen, bauliche Verbesserungen (z.T. einschl. Straßenbegleitgrünmaßnahmen) und Planungsraten stehen im Haushaltsplanentwurf 2017
(Unterabschnitt 2.6300 „Gemeindestraßen“) Mittelansätze in Höhe von zusammen
€ 3.928.200,-- sowie Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt € 110.000,-- zur
Verfügung. Auf der Einnahmenseite konnten Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe
von € 1.157.000,-- eingestellt werden.
Von den Mittelveranschlagungen entfallen die größten Einzelpositionen auf mehrere
Straßenbaumaßnahmen im Lahrer Westen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation und zwar im Bereich der Anbindung des Zweckverbandsareals „Industrieund Gewerbepark Raum Lahr“ (in der Summe € 1.646.000,--), auf den vorgesehenen Umbau des Bahnhofsvorplatzes (€ 955.000,--), auf Erschließungs- und Vorfinanzierungskosten für das Baugebiet Hosenmatten II –2. Abschnitt (€ 500.000,--)
und auf den Abbruch und Neubau der Brücke bei der „Poche“ über den Gereutertalbach (€ 205.000,--).

55
Die Mittelbereitstellung für die im Zuge des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes vorgesehene Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) einschl. Insel erfolgt
über den Wirtschaftsplanentwurf 2016 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr“ (VVL).
Breitbandausbau
Für den Ausbau des Breitbandnetzes sind weitere Planungsmittel (Feinplanung
FTTB-Netz) und Mittel zur Abdeckung erwarteter „Beitrittskosten“ im Zuge der
Gründung einer Rechtsform durch den Ortenaukreis für einen koordinierten Breitbandausbau veranschlagt. Im Planentwurf 2017 ist hierfür ein Gesamtmittelansatz
in Höhe von € 120.000,-- enthalten.
Modernisierung Bahnhof (Maßnahme der DB)
Gemäß der fortgeschriebenen Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der DB Station & Service AG sind als städtische Mitfinanzierung/Bezu-schussung der Infrastrukturmaßnahme „Modernisierung/barrierefreier
Bahnhof Lahr“ zur Abdeckung der zweiten Zahlungstranche Mittel in Höhe von
€ 625.000,-- im Entwurf 2017 veranschlagt worden. Daneben ist auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 250.000,-- für die Schlusszahlung im Jahr
2018 aufgenommen worden.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Nach dem (Bundes-)Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –KInvFG) und dem vom Land
Baden-Württemberg festgelegten Verteilungsschlüssel für die pauschale Investitionsförderung auf die Kommunen des Landes nach den Parametern „Steuerkraft“
und „Arbeitslosenzahl“ ist der Stadt Lahr eine (Festbetrags-)Zuwendung in Höhe
von rd. € 2.590.000,-- in Aussicht gestellt worden. Die Förderbereiche erstrecken
sich nach dem KInvFG auf die Investitionsschwerpunkte „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Nach bisherigem Gesetzesstand endet der Förderzeitraum im
Jahr 2018, d.h., die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 fertiggestellt und abgenommen sein. Derzeit anhängig ist eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des
Förderzeitraumes um zwei Jahre bis zum 31.12.2020.

56
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.01.2016 ist die Förderzuwendung in voller
Höhe an die neue Sporthalle+ im Bürgerpark und hier bezogen auf die Dreifeldsporthalle als Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und Großmarkthalle
gekoppelt worden.
Von der vorbezifferten Zuwendungssumme (rd. € 2.590.000,--) sind im Planentwurf
2017 im Unterabschnitt 2.5615 erwartete Fördermittel in Höhe von € 1.600.000,-als Einnahme veranschlagt worden. Bereits im Haushaltsplan 2016 sind erwartete
Einnahmen in Höhe von € 600.000,-- veranschlagt worden. Ein Fördermittelabruf ist
im Jahr 2016 aber nicht erfolgt, so dass dieser Betrag im Ansatz 2017 (neu) berücksichtigt worden ist.
Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2017 sind im
Planentwurf 2017 folgende (wesentliche) Einnahmepositionen veranschlagt:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:

€ 8.755.000,--

Entnahme aus der allg. Rücklage:

€ 7.500.000,--

Rückführung gemeindlicher Darlehen:

€ 6.783.900,--

Investitionsfördermittel von Bund/Land/etc.:

€ 9.237.700,--

Darlehensbedarf_

€ 9.230.000,--

Zur allgemeinen Rücklage ist anzumerken, dass die Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2016 für 2017 keinerlei Rücklagenentnahmemöglichkeit vorsieht. Grund
hierfür ist, dass der einsetzbare (= nicht gebundene) Rücklagenbestand mit der für
2016 planmäßig vorgesehenen Entnahme in Höhe von € 18.433.450,-- vollständig
in Anspruch genommen werden sollte.
Dass im Gegensatz hierzu für das Planjahr 2017 auf einen einsetzbaren Rücklagenbestand in oben bezifferter Höhe zurückgegriffen werden kann, resultiert einerseits aus der weiteren -noch zur Verfügung stehenden- Ergebnisverbesserung aus
2015 von knapp € 3,8 Mio. sowie andererseits aus dem Vorgriff auf die erwartete
Verbesserung des Rechnungsergebnisses.

57
Ein weiterer Bestandteil für die Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben
stellt die im Planentwurf 2017 veranschlagte Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- dar.
Diese Rückführungen waren eigentlich schon für 2016 vorgesehen und sind folglich
auch im Haushaltsplan 2016 als Einnahmen in betragsgleicher Höhe veranschlagt
worden.
Aufgrund der sich abzeichnenden Ergebnisverbesserung 2016 und hier insbesondere wegen den -wie bereits erwähnt- von der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH bis zum Jahresende 2016 nicht benötigten Mittelzuführungen wird es möglich, diese Rückführungen erst im Jahr 2017 vorzunehmen.
Nach vollzogener Rückführung werden für den Kernhaushalt die bislang hieraus resultierenden Zinseinnahmen entfallen.
Der Darlehensbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist im Haushaltsplanentwurf 2017 mit € 9.230.000,-- ausgewiesen und liegt damit um € 6.980.000,-über den vorgesehenen Tilgungsaufwendungen in Höhe von € 2.250.000,--.

58
Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes
Finanzierungsmittel

2017
€
-Plan-

%

2016
€
-Plan-

%

2015
€
-Ergebnis-

%

Zuführungsrate vom
Verwaltungshaushalt

8.755.000

21

9.130.000

19

13.780.321

56

Spezielle Deckungsmittel

9.237.700

22

8.886.000

19

4.027.491

16

Veräußerung von Anlagevermögen

900.000

2

2.100.000

4

4.618.711

19

Beiträge und ähnliche Entgelte

193.000

0

255.000

1

198.638

1

Rücklagenentnahme

7.500.000

18

18.333.450

39

0

0

Rückflüsse von Darlehen

6.784.300

16

6.785.550

14

1.255

0

9.230.000

22

1.600.000

3

1.800.000

7

42.600.000

100

47.090.000

100

24.426.416

100

Rückflüsse von Kapitaleinlagen

Umschuldungen
Darlehensaufnahme
Gesamt

Art der Ausgaben

Zuführung an Rücklagen

2017
€
-Plan-

%

2016
€
-Plan-

%

2015
€
-Ergebnis-

%

500.000

1

500.000

1

6.856.386

28

977.400

2

2.553.050

5

826.247

3

9.093.900

21

11.863.950

25

8.336.313

34

2.250.000

5

2.100.000

4

1.838.749

8

200

0

500

0

100

0

Investitionszuschüsse, Sonstiges

29.778.500

70

30.072.500

64

6.568.621

27

Gesamt

42.600.000

100

47.090.000

100

24.426.416

100

Zuführung zum Verwaltungshaushalt
Gewährung von Darlehen
Erwerb von Grundstücken und
beweglichen Sachen
Baumaßnahmen
Umschuldungen
Darlehenstilgungen
Kapitalbeteiligungen

Bei der Beurteilung des Vermögenshaushaltes müssen auch die Investitionsmaßnahmen für das Industrie- und Gewerbegelände am Flughafen Lahr berücksichtigt

59
werden. Die Erschließungsmaßnahmen einschließlich Abbruchkosten werden außerhalb des Haushaltes über ein Rahmenkonto finanziert.
Der für das Planjahr 2017 vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf € 2.740.000,-- (im Vorjahr € 7.907.500,--). Die Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushaltsjahr 2018 in deckungsgleicher Höhe zu
Ausgaben führen.

3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage
Die Bilanzsumme der Gesamtvermögensrechnung des Jahres 2015 liegt zum
31.12.2015 bei € 276.083.612,56 (im Vorjahr: € 265.933.897,85).
Der Schuldenstand (Kämmereischulden) ist zum 31.12.2015 mit € 25.866.422,23
ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 25.718.756,90) betragsmäßig
um € 147.665,43 erhöht. Dieser Anstieg ist allein darauf zurückzuführen, dass das
CHF-Darlehen der Stadt mit Stand zum 31.12.2015 mit dem Wechselkurs zum
31.12.2015 ausgewiesen ist. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig
mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bislang mit
unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden.
Festzustellen bleibt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2016 keine Netto-Neuverschuldung eingeplant war und dies auch eingehalten wurde bzw. wird. In diesem
Zeitraum (seit Ende 1998) erfolgte eine Schuldenrückführung (Kämmereischulden)
von rd. € 9,3 Mio. (ohne Berücksichtigung des veränderten Wechselkurses des CHFDarlehens) bzw. von rd. 9,0 Mio. € (mit entsprechender Berücksichtigung).
Zusätzlich sind dem Rahmenkonto Ost als wichtige Zukunftsvorsorge weitere rd.
€ 4,4 Mio. als „Sondertilgung“ zugeführt worden.

60
Nach der Jahresrechnung 2015 beläuft sich die allgemeine Rücklage zum
31.12.2015 auf einen Bestand in Höhe von € 30.878.981,11. Der hiervon einsetzbare
(=

nicht

gebundene)

Rücklagenbestand

zum

31.12.2015

ist

mit

€ 22.242.653,53 ausgewiesen.
Für den Haushaltsplan 2016 ist noch von einer einsetzbaren Rücklage zum
31.12.2015 von € 18.333.450,-- ausgegangen worden, so dass dementsprechend für
2016 auch eine Rücklagenentnahme in betragsgleicher Höhe veranschlagt werden
konnte. Folglich hat der Haushaltsplan 2016 für das Finanzplanungsjahr 2017 auch
keine Entnahme mehr aus der allgemeinen Rücklage vorsehen können.
Nach dem Rechnungsergebnis 2015 liegt der tatsächlich einsetzbare Rücklagenbestand zum 31.12.2015 um knapp € 3,8 Mio. höher, so dass hierdurch eine deckungsgleiche Rücklagenentnahme in 2017 möglich wird.
Die derzeit erkennbar positive Haushaltsentwicklung 2016 (u.a. Mehreinnahmen
aus Verwaltung und Betrieb und beim Gewerbesteueraufkommen, Einsparungen im
Sachkostenbereich sowie infolge der deutlich geringeren Mittelabrufe durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) lässt nach einer ersten vorläufigen Auswertung
der Jahreseckwerte 2016 die grundsätzliche Einschätzung für eine namhafte Ergebnisverbesserung im Vergleich zur Planung 2016 zu (vgl. Ausführungen hierzu unter
Ziffer 2 „Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016“).
Danach dürfte die im Haushaltsplan 2016 vorgesehene Rücklagenentnahme in deutlicher Höhe unterschritten werden.
Für das Planjahr 2017 kann somit von einem einsetzbaren Rücklagenbestand (nach
Abzug der gesetzlichen Mindestrücklage und gebundener Rücklagenbestandteile) in
rechnischerer Höhe von € 7.500.000,-- ausgegangen werden. Diese Rücklagenentnahmemöglichkeit resultiert einerseits aus der weiteren -noch zur Verfügung stehenden- Ergebnisverbesserung aus 2015 von knapp € 3,8 Mio. sowie andererseits
aus dem Vorgriff auf die erwartete Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016
(auf die den Haushaltsplanunterlagen beigefügte Rücklagendarstellung wird verwiesen).

61
Dieser Ergebnisvorgriff 2016 ist in engem Zusammenhang mit den für die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH im Haushaltsplan 2016 veranschlagten aber bis zum
Jahresende 2016 nicht erfolgten Mittelzuführungen zu sehen. Die Mittel werden von
der Gesellschaft auch weiterhin benötigt, verschieben sich aber ins kommende Jahr
und sind dementsprechend im Planentwurf 2017 enthalten. Insofern liegen entsprechende Minderausgaben für 2016 vor, die damit zur Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016 beitragen werden.
Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2017 sieht der Planentwurf 2017 die volle Inanspruchnahme des (voraussichtlich) einsetzbaren Rücklagenbestandes in Höhe von € 7.500.000,-- vor.

3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre
2015 ff. bzw. Fortschreibung des Konzepts für die Haushaltsjahre
2017 ff.
a). Ausgangs-/Beschlusslage
Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr
2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines
Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für
die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen.
Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept stützt sich auf die Eckwerte
des Haushaltsplans 2014 mit zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung bis zum
Jahr 2017 und setzt sich aus einer ersten Phase „Finanzierungskonzept
–Zeitraum bis zur Landesgartenschau 2018“ und einer zweiten Phase „Entschuldungskonzept –Zeitraum nach der Landesgartenschau 2018“ zusammen.

62
Das Konzept sieht in der ersten Phase (bis zur Landesgartenschau 2018) vor,
dass in den jeweiligen Jahreshaushalten ab 2015 im Vergleich zur mittelfristigen
Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2014 (= Vergleichsgrundlage) Haushaltsmittel in Höhe von mindestens € 1 Mio. unter Berücksichtigung der Vorgaben für
den Fall einnahmeseitiger Verbesserungen („Bonus“) bzw. Verschlechterungen
(„Malus“) freizusetzen sind. Gleichzeitig sollte der Haushaltsplan 2015 so aufgestellt werden, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden.
Die zweite Phase des Konzepts (nach der Landesgartenschau 2018) sieht die
Rückführung der (nach der ersten Phase) erforderlich gewordenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum mit für den Haushalt verkraftbaren
Ratentilgungen vor.
Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben des Finanzierungs- und
Entschuldungskonzeptes aufgestellt und vom Gemeinderat verbschiedet worden.
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger
Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft.

b). Fortschreibungsnotwendigkeit
Die Mittelbedarfe für die Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm
Lahr 2019 im Bürgerpark Mauerfeld (Sporthalle+, Kindertagesstätte+, Sportfreianlagen) konnten -nachdem die entsprechenden politischen Entscheidungen im
Laufe des Jahres 2014 getroffen worden sind- erstmals im Haushaltsplan 2015
bzw. der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 berücksichtigt werden.

63
Daneben ist auch der im Vergleich zur vorangegangenen Planung (Haushaltsplan 2014 mit Finanzplanung bis 2017) deutlich höhere Finanzbedarf aufgrund
der vom Rat am 27.10.2014 beschlossenen Umsetzung des ersten Abschnittes
der Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bis zum Beginn der Landesgartenschau im Jahr 2018 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden.
Dadurch (= aufgrund der Mittelbedarfe für das Zukunftsinvestitionsprogramm
Lahr 2019 bzw. des Finanzierungsmehrbedarfs für den 1. BA der Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bis zum Jahr 2018) begründete sich im Wesentlichen auch der deutliche Anstieg der planerischen Netto-Neuverschuldung für
den Finanzplanungszeitraum bis 2018 auf rd. € 17,24 Mio. (Haushaltplan 2015).
Der Haushaltsplan 2014 hatte hier für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr
2017 noch eine Netto-Neuverschuldung von € 1,4 Mio. ausgewiesen.
Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat sich
–insbesondere unter Würdigung der bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung
mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von € 25,46 Mio.- die zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden.
Auf diese Fortschreibungsnotwendigkeit des Konzepts ist auch im Rahmen der
(Vor-)Erörterung der Eckwerte des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit Vertretern
des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- im November
2015 eingegangen worden.
Hierbei

wurden

insbesondere

die

Aspekte

„Reduzierung

der

Netto-

Neuverschuldung, Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft und Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ beleuchtet.

64
Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat
am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 0 eine Absichtserklärung dahingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 in Höhe von € 25,46 ausgewiesene NettoNeuverschuldung zu reduzieren.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016
vom 19.01.2016 dementsprechend folgende Passage aufgenommen:
„Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung der Regierungspräsidiums sowohl
zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben…………“.
Die anhängige Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes
ist unterjährig in 2016 wiederholt mit den zuständigen Vertretern des Regierungspräsidiums, zuletzt am 09.11.2016 im Zusammenhang mit der (Vor-)
Besprechung der Entwurfswerte für die Haushaltsplanung 2017 mit Finanzplanung bis 2020 besprochen worden. Im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde ist
festgelegt worden, das Konzept unter Berücksichtigung der Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und dieses der Behörde zusammen mit den Unterlagen für die Haushaltsgenehmigung 2017 vorzulegen. Mit
der Fortschreibung des Konzepts sollen auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenrückführung getroffen werden.
Das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept in fortgeschriebener Entwurfsfassung soll in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2016 und damit am gleichen
Sitzungstermin wie die Verabschiedung des Haushaltplans 2017 beschlossen
werden.

65
Das bestehende bzw. fortgeschriebene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann aber nur ein -wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen
für die künftige Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein. Auch weiterhin muss eine intensive Auseinandersetzung über mögliche Handlungsgrundsätze geführt werden.
Dies insbesondere mit Blick auf die (verschärften) Anforderungen zum Haushaltsausgleich nach der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019.

4 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2016 bis
2020
Ausgangslage allgemein
Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen in den letzten 12 Jahren gleicht
einer Achterbahnfahrt. Nach den guten Jahren 2006 bis 2008 hat die Finanz- und
Wirtschaftskrise 2009 einen tiefen Einbruch gebracht. Die Prognosen für 2010 und
die Folgejahre waren verheerend.
Der überraschend starke und solide Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundenen Steuermehreinnahmen haben entgegen allen Erwartungen zu einer deutlichen Entspannung der finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2010 und 2011 geführt. Auch in den Jahren 2012 bis 2016 setzte sich diese Entwicklung ungeachtet
verschiedener Spannungsfelder konjunktureller wie politischer Art (europäische
Staatschuldenkrise, politische Krisenherde etc.) fort.
Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen können als unverändert gut bewertet
werden. Sowohl die Mai- als auch insbesondere die November-Steuerschätzung
2016 haben die früheren Prognosen bestätigt, dass für das Jahr 2017 und darüber
hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2020 mit tendenziell steigenden Steuereinnahmen für die Kommunen gerechnet werden kann.

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Die vom Land für die mittelfristige Finanzplanung veröffentlichten Orientierungsdaten für die Jahre 2018 bis 2020 basieren auf den Ergebnissen der Mai- bzw.
November-Steuerschätzung 2016 und spiegeln -in Erwartung einer weiterhin stabilen konjunkturellen Entwicklung bis zum Jahr 2020- die dortigen positiven Einnahmeprognosen mit z.T. beachtlichen Steigerungsraten wider.

Situation Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat insbesondere im Jahr 2014 eine ganze Reihe
von Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft der Stadt Lahr von großer Bedeutung sind.
Neben den Beschlussfassungen vom 12.05.2014 zum Rahmen- und Kostenplan zur
Landesgartenschau 2018 mit einem seinerzeitigen (Brutto-)Volumen von € 25,695
Mio. und zum Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 mit Kosten von brutto
€ 17,55 Mio. ist hier auch das Ratsvotum für die Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ innerhalb von
vier Jahren mit einem Eigenfinanzierungsbedarf von € 7,7 Mio. (Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2014) zu nennen.
Darüber hinaus sind im bis zum Jahr 2020 ausgelegten Investitionsprogramm zahlreiche Maßnahmen für eine gedeihliche Entwicklung in der Kernstadt und den Stadtteilen enthalten. Als Beispiele können hier genannt werden: die Fortführung der
Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“, weitere Investitionen für die OttoHahn-Realschule, die Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule, der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der
Wohnbebauung), weitere Investitionsvorhaben in der Kernstadt und den Stadtteilen.
Das ganze Maßnahmenpaket (Landesgartenschau 2018, Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019, Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ sowie sonstige Vorhaben) ist in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten, die gleichzeitig die Finanzierungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit bis 2020 darstellt.

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Unverändert kann festgehalten werden, dass der Kern- und Pflichtbereich der Landesgartenschau 2018 vollständig aus Eigenmitteln (ohne neue Schulden) finanziert
werden kann. Das Gleiche gilt weiterhin (zumindest weitgehend) im Grunde auch
für das sonstige Investitionsprogramm.
Dagegen und das bestätigen (wiederum) die überarbeiteten Finanzplanungszahlen,
sind die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019 (Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumlichkeiten) nur über zusätzliche
Fremdmittel zu finanzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kindertagesstätte
im Hinblick auf die Vorgaben zur Kinderbetreuung ohnehin hätte geschaffen werden
müssen und dass der Neubau einer Sporthalle im Hinblick auf den enormen Sanierungsbedarf in den bestehenden Einrichtungen im Westen der Stadt ohnehin in einigen Jahren angestanden wäre und deshalb nur vorgezogen ist.
Aufgrund der enormen Aufgabenstellung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat
der Gemeinderat am 28.07.2014 ein in sich sehr stringentes Finanzierungs- und
Entschuldungskonzept beschlossen, das eine Rückführung der unabdingbar notwendigen Neuverschuldung in überschaubarer Zeit vorsieht.
Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept wird –wie bereits unter Ziffer 3.8
Buchtstabe b) ausgeführt- nunmehr fortgeschrieben und ergänzt, damit ein den
Entwicklungen angepasstes Verfahren zur Anwendung kommen kann.

Verwaltungshaushalt
Unter Ansetzung der derzeit bekannten Berechnungsgrundlagen bzw. Prognosen
kann der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2017 bis 2020 mit Zuführungsraten in
Höhe von zusammen rd. € 21,2 Mio. an den Vermögenshaushalt dargestellt werden
(= jahresdurchschnittlich rd. € 5,3 Mio.).
Abzüglich der in diesem Zeitraum vorgesehenen (ordentlichen) Tilgungsleistungen
von zusammen € 13,37 Mio. ergeben sich entsprechende Jahres-Netto-Investitionsraten als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen.

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Offen bleibt, ob die Orientierungsdaten des Landes, die ansteigende Ausschüttungen im Finanzausgleich in den Jahren 2017 bis 2020 prognostizieren, wegen der in
Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken zu halten
sein werden.
Die Berechnungen der allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen
für die Jahre 2017 bis 2020 erfolgten auf der Basis der vom Land zur Verfügung gestellten Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016).
In den Orientierungsdaten des Landes nicht enthalten sind die Grundkopfbeträge
zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (Schlüsselzuweisungen) für die Jahre 2019 und
2020. Deshalb sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen
der Stadt Lahr für diese Jahre unter Anlehnung an den im Haushaltserlass 2017
vom 17.11.2016 prognostizierten Anstieg der Steuerkraftsummen 2019 und 2020
berechnet worden.
Die Gewerbesteuereinnahmen 2017 bis 2020 sind mit realisierbar gehaltenen Jahresbeträgen von jeweils € 23,75 Mio. ausgewiesen.
Es ist festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2017 ff. durchweg
mit ansteigenden Ausgaben belastet wird. Die im Zuge der Fortschreibung der Finanzplanung dargestellte Entwicklung der Ausgabepositionen kann tendenziell eher
als „moderat“ bezeichnet werden, zumindest was die ausgewiesenen Personalausgaben und die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand anbelangt.
Zu betonen sind hierbei die Unsicherheiten bei der Entwicklung der Energiekosten,
die Belastungen in Form der Konversionsfolgekosten sowie die kräftigen Steigerungen bei den Aufwendungen für die Betreuung in den Ganztagesschulen sowie für
die Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Krippenplätze). Bei der Ermittlung der Finanzplanungsdaten ist für die Jahre 2017 und 2018 ein Kreisumlagehebesatz von
jeweils 27,5 v.H. und für die Jahre 2019 und 2020 von jeweils 30,0 v.H. angesetzt
worden.

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Vermögenshaushalt
In den Jahren 2017 bis 2020 sind die o.g. Zuführungen vom Verwaltungshaushalt
ausgewiesen. Der Haushaltsplanentwurf 2017 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 7,5 Mio. und damit die vollständige Inanspruchnahme der (voraussichtlich mit Stand zum 31.12.2016) einsetzbaren
Rücklage vor.
Für das Haushaltsjahr 2017 ist die Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Höhe
von zusammen rd. € 6,8 Mio. eingestellt. Die erwarteten Förderzuweisungen von
Dritten sind bis 2020 in kumulierter Höhe von rd. € 15,3 Mio. ausgewiesen.
Die in den Jahren 2017 bis 2020 berücksichtigten Baumaßnahmen belaufen sich auf
insgesamt rd. € 21,3 Mio. (= jahresdurchschnittlich rd. € 5,3 Mio.).
Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Investitionsförderungsmaßnahmen) sind im gleichen Zeitraum (2017 bis 2020) Gesamtausgaben in Höhe von rd.
€ 45,8 Mio. berücksichtigt.
Hiervon entfallen € 37,435 Mio. auf Zuschüsse bzw. Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Dieser Betrag splittet sich wie folgt auf:
Maßnahmen n. d. Rahmen- und Kostenplan Landesgartenschau 2018: € 12,85 Mio.,
Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019: € 20,895 Mio.
Zuführungen an die LGS-GmbH für deren laufende Rechnung: € 3,69 Mio..
Neben den Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 sind im Zeitraum bis 2019 u.a. folgende Großprojekte
berücksichtigt:
Weitere Investitionen in die Otto-Hahn-Realschule, Erweiterung der Friedrichschule
zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule, Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahme
„Nördliche Altstadt“ einschl. dem Ausbau der Kreuzstraße, Stadtsanierungsmaß-

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nahme „Kanadaring“ (Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes bis 2018), Kostenbeteiligung der Stadt für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des
Bahnhofs (eine Maßnahme der DB), Umbau/Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/
Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbebauung),
sonstige Baumaßnahmen in der Kernstadt und in den Stadtteilen.
Generell, aber insbesondere für die Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 und
nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 gilt, dass evtl. Baukostensteigerungen im Ausführungszeitraum bis zum Jahr 2018 bzw. 2019 aus heutiger Sicht
z.T. nur sehr schwer greif- bzw. bezifferbar sind und somit i.d.R. nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt werden konnten.
Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2017 bis 2020 in Höhe von insgesamt
€ 29,28 Mio. ausgewiesen. Abzüglich der Tilgungsleistungen in diesem Zeitraum in
Höhe von zusammen € 13,37 Mio. ergibt sich hieraus eine planerische NettoNeuverschuldung in Höhe von € 15,91 Mio. (Zeitraum 2017 bis 2020).
Im

Vergleich

zur

letztjährigen

Haushaltsplanung

2016

mit

einer

Netto-

Neuverschuldung bis zum Jahr 2019 von € 25,46 Mio. kann die aktuell bis zum Jahr
2020 fortzuschreibende Netto-Neuverschuldung somit deutlich niedriger ausgewiesen werden.
Das vom Gemeinderat am 28.07.2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept bzw. die für den 19.12.216 vorgesehene Beschlussfassung zur Fortschreibung und Ergänzung des Konzepts und dessen Umsetzung war, ist und bleibt
angesichts der im Raume stehenden Neuverschuldung sehr wichtig und notwendig.

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Fazit
Angesichts der in Abhängigkeit mit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung
stehenden Risiken auf der Einnahmenseite und anstehender Großprojekte ist die
Eigenfinanzierungskraft des Haushalts fortgesetzt und nachhaltig zu stärken und in
den Fokus der haushaltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.
Es wird in den nächsten Jahren unumgänglich sein, die konsumtiven Ausgaben sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten -soweit wie möglich und vertretbar- zu
beschränken.
Die Haushaltskonsolidierungen sind fortzusetzen und mit zielgerichteten Maßnahmen zu spürbaren Verbesserungen/Erfolgen zu führen. Insbesondere sind die Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Fortschreibung und Ergänzung zwingend einzuhalten bzw. nachhaltig
umzusetzen. Dabei gilt es, die Balance zwischen unumgänglichem Sparen und notwendiger Zukunftsgestaltung zu finden.
Die Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2018 bietet die einmalige Gelegenheit für einen großen Schritt in der Stadtentwicklung und damit für eine gute Zukunft
für die Stadt Lahr.
Zusätzliche bzw. höhere Landesförderungen sind mit der Austragung der Landesgartenschau möglich geworden und tragen damit bei, die finanzielle Belastung für
ohnehin vorgesehene Maßnahmen im Lahrer Westen (z.B. Sportanlagen) zu reduzieren.
Die solide Entwicklung der städtischen Finanzen ist auf das verantwortungsvolle und
situationsangepasste Wirken von Gemeinderat und Verwaltung zurück zu führen.
Basis hierfür ist die seit Jahren praktizierte vorausschauende und seriöse Finanzpolitik der verantwortlich Handelnden.