Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 09.01.2017 Az.: 20/202
Drucksache Nr.: 2/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
06.02.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige
Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in
Höhe von € 63.230.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
1.0300.261300 (Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer) in Höhe von € 63.230.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 2/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Die Verzinsung von Steueransprüchen wurde im Jahr 1990 durch Einfügung des § 233a
in die Abgabenordnung eingeführt. Demnach werden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach Ablauf von 15 Monaten mit einem Steuersatz von 0,5 % pro Monat verzinst. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche auf Steuererstattungen (Erstattungszinsen) als auch für Steuernachzahlungen (Nachzahlungszinsen).
Im Zeitraum 2005 bis 2016 sind Nachzahlungszinsen in Höhe von insgesamt
€ 4.743.493 eingegangen und Erstattungszinsen in Höhe von insgesamt € 3.166.533
geleistet worden. Angesichts des seit längerer Zeit sehr geringen Zinsniveaus gibt es
mittlerweile vermehrt Rechtsbehelfe und Klagen gegen die gesetzlich festgelegten
Zinssätze, die allesamt bislang erfolglos waren.
Im Haushaltsjahr 2016 war für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer bei der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ ein Mittelansatz von € 130.000 (Vj. € 100.000)
veranschlagt worden. Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2016 waren jedoch Erstattungszinsen in Höhe von € 193.230 zu leisten.
Für Nachzahlungszinsen waren im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von € 200.000
veranschlagt. Tatsächlich gingen im Jahr 2016 Nachzahlungszinsen in Höhe von
€ 530.162,75 ein.
Bei der Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes lassen sich die Höhe der Erstattungsund Nachzahlungszinsen nur grob anhand der Vorjahresergebnisse schätzen. Eine näherungsweise Vorabberechnung ist nicht möglich, da die Kommune lediglich das Ergebnis der Steuererklärung in Form des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamts erhält.
Insgesamt sind auf der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ Mehrausgaben in
Höhe von € 63.230 entstanden.
Die Mehrausgaben in Höhe von € 63.230 können durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.0300.261300 (Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer