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Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderung der Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume)

                                    
                                        Anlage 1

Änderung der
Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern,
Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt
Lahr (städtische Veranstaltungsräume)
I.
Die Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern,
Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr
(städtische Veranstaltungsräume) vom 16.12.2013 wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird nach Absatz 6 folgender neuer Absatz 6a eingefügt:
„Die Veranstaltungsräume im Stadtmuseum Tonofenfabrik dienen vorrangig der
Nutzung durch das Museum. Sonstige Nutzungen werden nur innerhalb der
verbleibenden Kapazitäten zugelassen.“
2. Die Anlage 1 zur Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen,
Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie
Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume ) wird wie folgt
geändert:
a) Vor der Zeile für das Gebäude „VHS-Zentrum, Haus zum Pflug“ werden
folgende Zeilen eingefügt (Überschriftszeilen nur zur Verständlichkeit):
Raum /Halle

Widm ung
gesellschaftl.
Nutzung

kulturelle
Nutzung

Vortragsraum

X

X

X

kleiner Saal (2. OG)

X

X

X

Bezeichnung

sportliche
Nutzung

Anm erkungen
politische
Nutzung

zuständige Stelle

sonstige
Nutzung

Stadtm useum Tonofenfabrik

Amt 41
Amt 41

b) In der Zeile für den Raum „Schutterlindenbergschule Mensa“ wird in der
Spalte „gesellschaftliche Nutzung“ ein Kreuz gesetzt.
c) Nach der Zeile für den Raum „Schutterlindenbergschule Mensa“ wird folgende
Zeile eingefügt (Überschriftszeilen nur zur Verständlichkeit):
Raum/Halle

Bezeichnung
Otto-Hahn-Realschule Mensa

Widmung
gesellschaftl.
Nutzung

kulturelle
Nutzung

X

X

sportliche
Nutzung

Anmerkungen
politische
Nutzung
X

zuständige Stelle

sonstige
Nutzung

Abt. 501

d) In der Zeile für den Raum „Altes Rathaus, Ratssaal (ggf. mit Nebenraum)“ wird
in der Spalte „sonstige Nutzung“ das Wort „Feierlichkeiten)“ angefügt.
e) In der Zeile für den Raum „Ortsverwaltung/Schulungsräume“ (Sulz) wird das
Kreuz in der Spalte „politische Nutzung“ gestrichen.
II.
Die Änderungen treten mit der Beschlussfassung in Kraft. Abweichend hiervon treten
die Änderungen nach Nummer 1 und nach Nummer 2 Buchstabe a) mit der
Eröffnung des Stadtmuseums Tonofenfabrik in Kraft.