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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff.)

19. Dezember 2016
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 21.11.2016 Az.: 20/201

Drucksache Nr.: 336/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.12.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.12.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes
für die Haushaltsjahre 2017 ff.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. nach
Maßgabe der in der Vorlage enthaltenen Ausführungen bzw. Festlegungen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 336/2016

Seite - 2 -

Begründung:

1. Ausgangs- / Beschlusslage:
Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr
2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges
und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen.
Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept stützt sich auf die Eckwerte des
Haushaltsplans 2014 mit zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung bis zum Jahr
2017 und setzt sich aus einer ersten Phase „Finanzierungskonzept -Zeitraum bis
zur Landesgartenschau 2018“ und einer zweiten Phase „Entschuldungskonzept Zeitraum nach der Landesgartenschau 2018“ zusammen.
Das Konzept sieht in der ersten Phase (bis zur Landesgartenschau 2018, kurz:
LGS) vor, dass in den jeweiligen Jahreshaushalten ab 2015 im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2014 (= Vergleichsgrundlage)
Haushaltsmittel in Höhe von mind. 1 Mio. Euro unter Berücksichtigung der Vorgaben für den Fall einnahmeseitiger Verbesserungen („Bonus“) bzw. Verschlechterungen („Malus“) freizusetzen sind. Gleichzeitig sollte der Haushaltsplan 2015 so
aufgestellt werden, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden.
Die zweite Phase des Konzepts (nach der LGS) sieht die Rückführung der (nach
der ersten Phase) erforderlich gewordenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum mit für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen vor.
Dabei soll die konkrete Ausgestaltung dieser Entschuldungsphase (z.B. Zeitraum
der Entschuldung, Höhe der jährlichen Schuldrückführung), die in Abhängigkeit
der tatsächlichen Höhe der Neuverschuldung und der Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts steht, nach der LGS bis spätestens Ende des Jahres
2019 durch eine entsprechende Beschlussfassung des Rates fixiert werden.
Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben bzw. Regelungen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzept aufgestellt und vom Gemeinderat am
15.12.2014 verabschiedet worden. Bezogen auf die Planungswerte 2015 konnte
konstatiert werden, dass die ausgabenseitige Zielgröße in Form einer Mittelfreisetzung in Höhe von mind. 1 Mio. Euro erreicht und auch die einnahmeseitige „Bonus-Regelung“ eingehalten wurde.
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger
Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft.

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2. Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts
2.1 Fortschreibungsnotwenigkeit
Die Mittelbedarfe für die Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm
Lahr 2019 im Bürgerpark Mauerfeld (Sporthalle+, Kindertagesstätte+, Sportfreianlagen) sind -nachdem die entsprechenden politischen Entscheidungen
im Laufe des Jahres 2014 getroffen wurden- erstmals im Haushaltsplan 2015
bzw. der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung (MifriFi) bis 2018 berücksichtigt worden.
Daneben ist auch der im Vergleich zur vorangegangen Planung (Haushaltsplan 2014 mit MifriFi bis 2017) deutlich höhere Finanzbedarf aufgrund der vom
Rat am 27.10.2014 beschlossenen Umsetzung des ersten Abschnittes der
Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring bis zum Beginn der LGS im Jahr
2018 in die Finanzplanung aufgenommen worden.
Dadurch (= aufgrund der Mittelbedarfe für das Zukunftsinvestitionsprogramm
Lahr 2019 bzw. des Finanzierungsmehrbedarfs für die Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring -1. BA bis zum Jahr 2018) begründete sich im Wesentlichen auch der deutliche Anstieg der planerischen Netto-Neuverschuldung für den Finanzplanungszeitraum bis 2018 gemäß Haushaltsplan
2015 auf 17,235 Mio. Euro. Der Haushaltsplan 2014 hatte hier für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2017 noch eine Netto-Neuverschuldung von
1,4 Mio. Euro ausgewiesen.
Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat
sich -insbesondere unter Würdigung der bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von 25,4 Mio. Eurodie zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Konzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen
Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden.
Auf diese Fortschreibungsnotwendigkeit des Konzepts ist auch im Rahmen
der (Vor-)Erörterung der Eckwerte des Haushaltsplanentwurfs 2016 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- im November 2015 eingegangen worden.
Hierbei wurden insbesondere die Aspekte „Reduzierung der Netto-Neuverschuldung / Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft / Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ beleuchtet.
Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat
am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden
Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 2016 eine Absichtserklärung dahingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den
Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 (Haushaltsplan 2016) in Höhe von
24,46 Mio. € ausgewiesene Netto-Neuverschuldung zu reduzieren.

Drucksache 336/2016

Seite - 4 -

Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016
vom 19.01.2016 dementsprechend folgendes ausgeführt:
„Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung des Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf
die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits
zugesagt, fortzuschreiben…“
Die anhängige Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes ist unterjährig in 2016 wiederholt mit den zuständigen Vertretern des Regierungspräsidiums, zuletzt am 09.11.2016 im Zusammenhang mit der
(Vor-)Besprechung der Entwurfswerte für die Haushaltsplanung für 2017 mit
Finanzplanung bis 2020, besprochen worden. Dabei ist im Benehmen mit der
Aufsichtsbehörde festgelegt worden, das Konzept unter Berücksichtigung der
Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und der
Behörde zusammen mit den Unterlagen für die Haushaltsgenehmigung 2017
vorzulegen.

Drucksache 336/2016

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2.2 Anpassung der Konzeptgestaltung / Festlegungen für die Haushaltsjahre 2017 ff.
2.2.1 Neuverschuldung / Schuldenrückführung
a)1. Phase - Zeitraum bis 2019:
Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung im Zuge des Haushaltsplanverfahrens 2017 mit folgenden Maßgaben:
- Abbau der bestehenden Haushaltsreste in den Jahren 2017 und 2018
(in den Planjahren 2017 und 2018 reduzierte Mittelbereitstellungen bzw.
Verschiebung von Maßnahmen auf die Jahre 2021 ff.). Das Erfordernis
des Abbaus der Haushaltsreste besteht auch aus dem Grund, dass im
Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2019 aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und systembedingt keine Mittel vom Haushaltsjahr 2018
(Kameralistik) in das HH-Jahr 2019 (Doppik) übertragen und damit keine
Reste gebildet werden können.
- Neuaufnahme von Investitionsmaßnahmen nur soweit unabdingbar
notwendig oder im betragsähnlichen „Austausch“ mit einer bislang vorgesehenen Maßnahme (je nach Priorisierung)
- Zielvorgabe: Reduzierung der auszuweisenden Neuverschuldung auf
maximal 17,2 Mio. € (früherer Stand gem. Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung bis 2018). In den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungen 2017 ff. ist anzustreben, diesen Maximalwert (deutlich) zu unterschreiten.
b)2. Phase - Zeitraum ab 2020:
- Zielvorgabe: Rückführung der (nach der ersten Phase) noch vorhandenen/verbliebenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum
mit für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen.
- Die konkrete Ausgestaltung dieser Phase, die in Abhängigkeit der tatsächlichen Höhe der Neuverschuldung und der Vereinbarkeit mit der
Leistungsfähigkeit des Haushalts steht, soll bis spätestens Ende des
Jahres 2019 durch eine entsprechende Beschlussfassung des Rates
fixiert werden.
- Zielsetzung soll sein, ab dem Jahr 2020 eine jährliche Schuldenrückführung in Höhe von (mind.) 2,0 Mio. € zu erreichen. In der aktuell vorliegenden Finanzplanung ist für das Finanzplanungsjahr 2020 keine Darlehensneuaufnahme ausgewiesen, gleichzeitig sind Kredittilgungen
i.H.v. 3,15 Mio. € zuzüglich einer Sondertilgung i.H.v. € 2,17 Mio. € geplant. Dies entspricht einer planmäßigen Entschuldung von 5,32 Mio. €.
- Diese Entschuldung wird auch durch den Einsatz der aus der Abrechnung des 2. Abschnittes des Baugebietes Hosenmatten II im Jahr 2020
in Höhe von bis zu 4,0 Mio. € erwarteten Einnahmen erreicht.

Drucksache 336/2016

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2.2.2 Sicherung des Haushaltsausgleichs
-

Einnahmeverbesserungen (z.B. durch die jüngst beschlossene Anpassung des Steuer-/Hebesatzes, der Vergnügungssteuer und Grundsteuer
B; Gebührenanpassungen im Kinderbetreuungsbereich, die vorgesehene Anpassung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren und der Verwaltungsgebühren)

-

Weitere Deckelung der Entwicklung der Sach- und Personalkosten

-

Weiterführende Maßnahmen zur Konsolidierung (Festlegungen von
Standards, z.B. in der Pflege im Grünbereich, Deckelung/Kürzungen im
Bereich der freiwilligen Leistungen, usw.)

-

Die Anforderungen an den Haushaltsausgleich werden durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
(NKHR) maßgeblich verschärft. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit müssen sämtliche, auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen
nachhaltig durch Erträge gedeckt werden (Stichwort: flächendeckende
Erweiterung von Abschreibungen). Daher ist es zwingend erforderlich,
Folgekosten aus Investitionsmaßnahmen und sonstige Aufwendungen
weiterhin zu reduzieren und nach Möglichkeit zu vermeiden.

3. Fazit
Das fortzuschreibende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann nur ein
-wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen für die künftige Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der dargestellten Erfordernisse des
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.

Dr. Wolfgang G. Müller

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer