Beschlussvorlage (13. Sachstandsbericht)
20. Februar 2017
KONVERSION IN LAHR 13. SACHSTANDS- UND PERSPEKTIVBERICHT 2014/2015 Grundlage KSP-Förderbescheid vom 14.11.1997 1. Sachstandsbericht für 1997/1998 vom 15.07.1998 2. Sachstandsbericht für 1998/1999 vom 28.06.1999 3. Sachstandsbericht für 1999/2000 Sachstands- und Perspektivbericht “Chance Konversion” Stand 08.02.2000 / 4. Sachstands- und Perspektivbericht 2000 – 2002 / Sachstandsbericht des Zweckverbands “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr” zum 31.12.2003 5. Sachstands- und Perspektivbericht 2003 – 2005 6. Sachstandsbericht 2006 7. Sachstandsbericht 2007 8. Sachstandsbericht 2008 9. Sachstandsbericht 2009 10. Sachstandsbericht 2010/2011 11. Sachstandsbericht 2012 12. Sachstandsbericht 2013 -2- Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung I. 1. 2. Seite/n 3 FLUGHAFENAREAL O S T 4 – 11 Bebauungspläne "Gewerbegebiet Rheinstraße Nord" und „GE Rheinstraße Süd“ Entwicklung des Ostareals 4 5 – 11 2.1 Abbruch 5 2.2 Erschließung 6 2.3 Grundstücks- und Gebäudevermarktung 7–9 3 Mietaufkommen 10 4 Finanzierung 11 II. FLUGHAFENAREAL W E S T Zweckverband "Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr" 12 – 26 1. Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung 2. Entwicklung des Zweckverbandes 13 – 18 2.1 Abbruch 13 – 14 2.2 Erschließung und Ausbau der Infrastruktur 15 – 16 2.3 Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung Mietaufkommen Tätigkeiten des Zweckverbandes 2014 und 2015 Finanzierungssituation 17 – 18 19 20 – 21 21 – 25 5.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht 21 – 23 5.2 Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes 23 – 24 5.3 Grund- und Gewerbesteueraufkommen 24 – 25 5.4 III. Umlageentwicklungen Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH -IGZ GmbH- IV. Engagement - Fakten 2014/2015 30 V. Chancen und Risiken der Konversion 31 3. 4. 5. 12 25 26 – 29 -3- Vorbemerkung Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Entwicklung der Jahre 2014/2015 und baut auf den bisherigen Sachstandsberichten auf. Wiederholungen zu bisherigen Sachstandsberichten wurden weitestgehend vermieden. Die Entwicklung auf dem Gesamtareal gestaltet sich als dynamischer Prozeß; bei einem Sachstandsbericht kann es sich immer nur um eine Momentaufnahme handeln. Wie bisher wird eine getrennte Darstellung der Entwicklung im Ost- und Westareal des Flughafengeländes vorgenommen. Im Dezember 2012 hat die Stadt Lahr die Flugbetriebsflächen von der Bundesrepublik Deutschland erworben. Somit ist das gesamte Flughafenareal Lahr wieder in kommunaler Hand. Zum 01.10.2013 konnte mit der Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG ein neuer Flughafenbetreiber gefunden werden. Diese betreibt seither kontinuierlich den Flughafen und stellt damit die Infrastruktur den Nutzern zur Verfügung. Im September 2012 erfolgte die Aufnahme der Stadt Lahr und der IGZ GmbH als Partner in das EU-kofinanzierte Projekt Code 24. Hierbei steht in Verbindung zum Areal die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für ein Güterverkehrsterminal im Fokus. Diese Studie wurde 2012 beauftragt und in 2014 abgeschlossen. Das Nachfolgeprojekt von CODE24, ERFLS – European Rail Freight Line System, erforscht die Umsetzung eines innovativen europäischen Güter-Linienzugsystems für kombinierten Verkehr auf dem Rhein-Alpen-Korridor. Der Korridor verbindet die Nordseehäfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam und verläuft entlang des Rheintals über Basel nach Mailand und zum italienischen Hafen Genua. Ziel der Europäischen Kommission ist es, durch ERFLS eine Verlagerung des Verkehrs zu Gunsten der Schiene zu erreichen und damit die Treibhaus- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Projektpartner von ERFLS sind die Universität Duisburg-Essen, die Provinz Gelderland (NL), die Stadt Lahr (DE), SiTI Turin (IT) und Uniontrasporti (IT). Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2018. Dieser Sachstandsbericht wurde für das Ostareal von der Stadtverwaltung Lahr und für das Westareal vom Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ ausgearbeitet. Er ist in seiner Gesamtfassung mit der Stadt Lahr und dem Zweckverband “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr” abgestimmt. -4- I. 1. FLUGPLATZAREAL O S T Bebauungspläne „Gewerbegebiet Rheinstraße Nord” und „GE Rheinstraße Süd“ Der gesamte Ostbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes ist im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim als gewerbliche Baufläche dargestellt. Er soll in drei Bauabschnitten entwickelt werden. Für den ersten Abschnitt wurde der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD aufgestellt. Nachdem die Gewerbeflächen des Bebauungsplangebietes “Rheinstraße Nord” zu einem Großteil bereits veräußert worden sind, zeigt sich die Notwendigkeit, weitere Flächen bebauungsplanrechtlich einer Nutzung zuzuführen. In Frage kommen die Flächen nördlich des bestehenden Bebauungsplangebietes bzw. die Flächen südlich der Dr. Georg-SchaefflerStraße (ehem. Rheinstraße), welche zu einem Großteil ebenfalls Konversionsflächen sind. Die ursprünglich angedachte zügige Erweiterung des Bebauungsplangebietes nach Norden ist aufgrund der umfangreichen Altlastenproblematik derzeit nicht möglich. Dies hat naturgemäß zur Folge, dass die erworbenen und vollständig bezahlten Flächen und Gebäude nur äußerst eingeschränkt vermarktet werden können. Um dennoch eine Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen, hat das Stadtplanungsamt zusammen mit der IGZ GmbH außerhalb eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens eine unverbindliche Entwicklungsplanung erarbeitet. Diese orientiert sich an den bereits getätigten Veräußerungen und den zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten. Durch den großflächigen Verkauf an die Fa. Zehnder Group Grundstücksverwaltungs GmbH und zur Sicherstellung deren geplante Baumaßnahmen war es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu ändern und zu erweitern. Der Bebauungsplan ist seit 29.10.2011 rechtsverbindlich. Wegen der verzögerten Entwicklung nach Norden wird die Entwicklung des Gebietes südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) vorgezogen. Aufgrund der vormaligen Nutzung des dortigen Gebietes ist keine Altlasten bedingte Verzögerung zu erwarten. Lediglich im Zuge der Gebäudeabbrüche kam es zu Kontaminationen des Erdreiches durch einen Heizöltank. Die Entwicklung des Gebietes südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) erfolgte ab dem Jahr 2011 nach durchgeführten Abbrüchen der Gebäude. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „GE Rheinstraße Süd“ wurde am 30.05.2005 gefasst. Der Bebauungsplan ist ebenfalls seit 29.10.2011 rechtsverbindlich. -5- 2. Entwicklung des Ostareals 2.1 Abbruch Auf dem Ostareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür sind bis Ende 2015 Aufwendungen in Höhe von rd. € 4.309 Mio. angefallen. Darin enthalten sind Aufwendungen für den Rückbau von Bestandsgebäuden in Höhe von rd. € 1,631 Mio. Die voraussichtlichen Abbruchkosten (rd. DM 6.500.000 / € 3.323.397,23) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls erstattungspflichtig. Die Abbruchkosten für den Rückbau von Bestandsgebäuden sind hingegen nicht erstattungsfähig. Abbrucharbeiten Ostareal Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr. Jahr 1999 Stadt 2000 Stadt 2000 IGZ 2001 IGZ 2002 IGZ 2003 IGZ 2004 IGZ 2005 IGZ 2006 IGZ 2007 IGZ 2008 IGZ 2009 IGZ 2010 IGZ 2011/2012/2013 IGZ 2014/2015 IGZ Gebäude A 20, A 24, A 25, A 30, A 31, A 32, A 33, A 34, A 40, A 41, A 42, A 43, A 44, A 45 (APU-Gebäude), A 49, A 50, A 51, A 60, A 61, A 66, A 67, A 75, A 76, A 77, A 87, A 88, B 1, B 2, B 31, B 151, A 17, A 35 B 146, B 147 A 36, A 45 (Transformator), B 39, B 44, B 55/56A, B 60, B 61, B 63, B 128, B 129, B 152 A 57/58, B 148 B 15, B 64, B 71, B 72, B 157, B 161, B 175 B 23, B 34, B 65, B 66, B 82, B 83, B 90, B 105, B 113, B 118 A 59, B 95, B 96 Keine Abbrüche Keine Abbrüche B 10, B 11 Keine Abbrüche A 23 A 1, A 2, A 3, A 4, A 5, A 6, A 7, A 8, A 9, A 10, A 11, A 12 Keine Abbrüche -6- 2.2 Erschließung Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „ Gewerbegebiet Rheinstraße Nord“ am 01.02.1997 waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Teilbereiches Ost geschaffen. Nach umfangreichen Vorbereitungen im Vorfeld der eigentlichen Erschließungsmaßnahmen im Zeitraum 1998 bis 2000 konnte die Erschließungsmaßnahme komplett abgeschlossen werden. Das Aufbringen der Verschleißdecke (AFB-Belag) auf die einzelnen Straßenzüge erfolgt wie praxisüblich zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Arbeiten sind für das Jahr 2017 eingeplant. Wie unter Ziff. 1 erwähnt, konnte eine weitere Erschließung (nördliche Erweiterung) im Bebauungsplangebiet „Rheinstraße Nord“ aus Altlasten bedingten Gründen bis heute nicht erfolgen. Im Zuge der Baumaßnahmen der Fa. Zehnder erfolgte eine Straßenerschließung eines Nachbargrundstückes im Gebiet der nördlichen Erweiterung. Diese Straßenerschließung wird dauerhaft Bestand haben. Die Restzahlung der Erschließungsstraße erfolgte im Jahr 2013. In den Jahren 2011/2012 erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gebäude im Gebiet „Rheinstraße Süd“. Nach Abschluss der Abbruchmaßnahmen wurden die Erschließungsanlagen in diesem Bebauungsplangebiet hergestellt. Die Restzahlung der Erschließungsstraße erfolgte im Jahr 2014. Im Jahr 2015 erfolgten keine weiteren Straßenerschließungsarbeiten. In den Jahren 2014 und 2015 wurden Abwasserbeiträge in Höhe von € 28.678,31 geleistet. Im Gegenzug werden die abwasserseitigen Erschließungsmaßnahmen vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr getätigt. In den kommenden Jahren sind noch Abwasserbeiträge in erheblicher Höhe zu leisten. -7- 2.3 Grundstücks- und Gebäudevermarktung Folgende Veräußerungen wurden bis Ende 2015 auf dem Ostareal vorgenommen: Lgb.Nr. 03.12.1997 9181 / 9182 / 9176 23.12.1997 9160 und 9160/1 Summe 1997 10.02.1998 9162/1 19.03.1998 9166/1 14.05.1998 9158/3, 9162, 9162/3 20.07.1998 9180 / 9176 (1/2 MEA) Summe 1998 29.03.1999 9052/1 14.07.1999 9052/2 03.09.1999 9162/3 Summe 1999 18.01.2000 9156/4 18.01.2000 9052/100 21.02.2000 9080/1 28.09.2000 9063/1 und 9064 07.02.2000 9052/101 28.09.2000 9166/2 12.07.2000 9008, 9008/2 (DM 5,--), 9156/2, 9178/2, 26769 (DM 5,--) 15.08.2000 9014/1+ 6/10 aus 9014/3 25.10.2000 9167/2 27.09.2000 9178/1 Summe 2000 15.03.2001 9172 25.04.2001 9158/102 08.06.2001 9166/4 und 9166/3 03.09.2001 9158 (Teilfläche) 28.03.2001 9156/1 Summe 2001 22.01.2002 9166/5 19.07.2002 9052/103 12.11.2002 9162/2 12.12.2002 9170 18.12.2002 9158/4 Summe 2002 29.01.2003 9158/5 18.02.2003 9166/6 25.02.2003 9166/2 28.04.2003 9073/1 20.10.2003 9166/2 Summe 2003 25.06.2004 9158/4 05.05.2004 9178/1 Summe 2004 Fläche in m² 7.164 22.072 29.236 1.801 2.393 18.591 5.992 28.777 717 2.243 31 2.991 72 710 4.100 7.221 593 2.513 12.076 Verkaufspreis Grundstück Gebäude 238.088 194.291 1.241.656 1.479.744 194.291 59.854 79.529 617.853 199.138 222.838 956.374 222.838 46.627 151.830 145.797 374.373 1.030 193.455 526.203 2.393 23.596 136.259 216.276 239.983 19.708 81.673 342.205 2.279 41 1.482 31.087 5.095 69 3.890 4.599 24.440 38.093 2.111 558 1.817 2.934 3.725 11.145 4.964 2.061 -2.513 8.942 2.513 15.967 -3.725 -1.482 -5.207 73.573 1.363 49.253 970.005 216.276 169.493 186.405 2.293 125.575 194.291 152.843 812.238 859.446 1.262.443 1.240.142 70.191 18.553 60.386 97.509 123.797 370.436 165.053 150.433 68.495 68.000 -70.989 297.178 427.000 96.374 556.111 645.433 -105.227 -41.865 -147.092 Gebäudebezeichnung B5 B 29 B 38 teil B 38 teil B 123 B 150 A 55 (Teil) A 27 / A 28 A 22 A 55 B 80 -8- Lgb.Nr. 10.02.2005 9051/102, 9052/104 und 9174/100 03.11.2005 9068 24.11.2005 9178/1 Summe 2005 13.01.2006 9166/7 13.01.2006 9166/101 02.05.2006 9156/5 22.09.2006 9171/1 29.09.2006 9174 19.10.2006 9158/10 Summe 2006 17.01.2007 9068/100 23.04.2007 9171/2 13.06.2007 9167/1 Summe 2007 14.04.2008 9052/3 09.07.2008 9056/2 Summe 2008 09.11.2009 9034/1, 9035 (MEA) Summe 2009 keine Summe 2010 20.04.2011 9167 27.09.2011 9160 16.10.2011 9042/100, 9055/108, 9057/100 16.10.2011 9056/101 24.10.2011 9178, 9177, 9183, 9057/1, 9055, 24.10.2011 9179, 9008/1, 9156/7, 9008/2 Summe 2011 16.05.2012 9158/4 9156/3 u.a. für Abwasserbeseit. Fläche in m² Verkaufspreis Grundstück Gebäude 1.058 35.158 3.027 1.482 5.567 2.897 746 4.636 1.955 6.179 1.871 18.284 432 1.570 3.033 5.035 1.612 2.889 4.501 1.653 1.653 116.085 56.835 208.078 111.100 24.790 177.791 74.975 236.965 71.748 697.369 16.568 70.650 116.316 203.534 72.540 130.005 202.545 25.000 25.000 130.000 0 2.599 10.544 1.428 0 116.955 474.480 64.260 0 -12 46.797 540 1.589.915 -382 60.974 1.854 1.751 -13.427 2.232.722 83.430 78.817 Gebäudebezeichnung B46 130.000 295.000 295.000 485.000 485.000 328.000 A 63, B 3, B 27, B 12, B 13, B 21, B 22 328.000 304.589 90.000 A 63, u.a. Summe 2012 12.04.2013 90171/103 17.09.2013 9171/102 3.605 840 28 162.247 40.800 1.260 Summe 2013 868 42.060 394.589 30.000 A 63, u.a. Summe 2014 29.05.2015 9034/1 (MEA), 9035 (MEA) 07.05.2015 9007/10 20.10.2015 9167/4 0 0 5.488 3.106 356.720 149.088 Summe 2015 8.594 505.808 60.000 A 63, u.a. 60.000 300.000 73.775 A 63, u.a. 373.775 -9- Verkauf durch Bund im Zeitraum 1994 – 1996: 49.000 m2. Die Vermarktung der Grundstücksflächen im erschlossenen Bereich läuft insgesamt zufrieden stellend. Herausragend war hierbei der Veräußerungserfolg im Jahr 2011. Mittlerweile sind jedoch kaum noch veräußerbare Flächen in diesem Bereich vorhanden. Die Veräußerung von Gebäuden gestaltet sich nach wie vor als sehr schwierig. Die an den Bund entrichteten Kaufpreise können regelmäßig nicht weitergegeben werden, da bei der Gebäudebewertung durch den Verkäufer von zu hohen Gebäudewerten ausgegangen und diese von der Stadt auch akzeptiert wurden. Darüber hinaus entsprach die Bausubstanz der Gebäude zu keinem Zeitpunkt den heutigen energetischen Anforderungen. Es wären zum Teil sehr hohe Investitionen in die Bestandsgebäude notwendig, um eine Veräußerung, bzw. Vermietung erreichen zu können. Angesichts der Gebäudesubstanz und des Alters der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude zeichnet sich weiterer Korrekturbedarf bei den geplanten Veräußerungserlösen nach unten ab, welche sich stark negativ auf das Ergebnis der Kosten- und Finanzierungsübersicht und den Stand des Rahmenkontos auswirken werden. Eine Gegenüberstellung der ggü. dem Bund entrichteten Kaufpreise mit den Ergebnissen der vom Gutachterausschuss der Stadt Lahr ermittelten Ertragswerte von sechszehn Gebäuden prognostiziert Erlöse von lediglich ca. 69 %. Mit fortschreitendem Alter der Gebäude verschlechtert sich dieses Verhältnis weiter. Einschätzung durch Gutachterausschuss: Gebäude A 63 A 70 A 90 B3 B 12 B 13 B 21 B 22 B 27 B 42 B 80 B 87 B 122 B 123 B 124 B 150 Ertragswert € 466.552 3.156.826 386.601 149.365 155.582 379.676 291.365 252.744 226.851 950.143 713.248 215.534 268.030 355.600 270.103 331.431 8.238.221 Erwerbskost en ggü. Bund € 326.587 2.209.778 270.621 104.556 108.907 265.774 203.956 176.921 158.796 665.100 499.274 150.874 187.621 248.920 189.072 232.001 5.766.756 Gutachterausschuss € 245.000 1.623.782 100.000 32.000 71.612 121.388 113.000 113.000 61.000 401.000 427.000 106.860 122.000 216.276 55.000 186.405 3.995.323 Defizit € -81.587 -585.996 -170.621 -72.556 -37.295 -144.386 -90.956 -63.921 -97.796 -264.100 -72.274 -44.014 -65.621 -32.644 -134.072 -45.596 -1.957.838 in % in % bezogen auf bezogen auf Ertragswert Erwerbskost en % 52,51% 75,02% 51,44% 73,48% 25,87% 36,95% 21,42% 30,61% 46,03% 65,76% 31,97% 45,67% 38,78% 55,40% 44,71% 63,87% 26,89% 38,41% 42,20% 60,29% 59,87% 85,52% 49,58% 70,83% 45,52% 65,02% 60,82% 86,89% 20,36% 29,09% 56,24% 80,35% 48,50% 69,28% - 10 - 3. Mietaufkommen Flugplatzareal OST Die Verwendung der Mieteinnahmen im Konversionstandortprogramm ist förderunschädlich, wenn diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die an die Stadt Lahr abgeführten Mieten bei der Stadt Lahr verbleiben können und nicht an die Rahmenkonten abgeführt werden müssen, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden. Jahr Mietanteil Patronats- Übernahme Stadt OST erklärung Gebäudein(1997 standsetz2012: 70 %) ungen € 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2011 2012 2013 2014 2015 € € Haushaltsmittel der Stadt Summe € € 410.567,38 1) 414.524,61 205.728,29 531.224,35 96.169,98 103.892,18 592.535,39 340.512,48 57.544,84 478.569,20 2) 413.490,12 201.264,50 322.619,11 177.719,36 228.088,73 204.398,55 200.922,08 182.190,76 1.534.000,00 3) 294.250,71 148.374,44 2.556.000,00 4) 310.920,79 146.667,56 216.922,70 437.366,81 82.206,00 339.830,68 429.880,84 86.958,09 366.509,41 502.385,22 162.252,00 642.531,10 5) 488.811,14 13.016,69 417.153,48 6) 488.819,62 24.064,95 196.931,74 7) 540.044,89 24.480,72 210.189,27 8) 9) 286.715,09 5.362,69 498.710,88 57.140,22 189.194,91 440.007,21 48.129,90 192.260,33 421.063,91 24.064,95 189.652,88 460.712,93 81.851,02 110.546,37 8.303.094,44 642.410,75 1.620.393,33 8.050.859,45 10.313.663,53 1) Anteilige Kosten der Stadt am Masterplan. 2) Verzicht der Stadt Lahr auf Erstattung der Kosten zur Erstellung des Bebauungsplanes „Industrieund Gewerbepark Raum Lahr“ auf dem Zweckverbandsareal 3) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung d. z. erw. Defizits (2003) 4) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung d. z. erw. Defizits (2004) 5) Zuführung an Rahmenkonto OST zur Reduzierung d. z. erw. Defizits (2008) u. Zinsübernahme 6) Haushaltsmittel der Stadt umfassen die Übernahme der Zinsen des Rahmenkontos 7) Mietausfallschaden für die Jahre 2009/2010 i.H.v. 38.806,12 € enthalten. 8) Inkl. Rücklagenzuführung einer Teileigentümergemeinschaft in Höhe von 24.064,95 € 9) Die Stadt Lahr hat zum 01.07.2005 die Auskehrung von Mietanteilen aus Abbruchgebäuden wegen nicht gerechtfertigter Bereicherung des Bundes eingestellt. Mit Vereinbarung v. 02.11/13.12.2011 wurde eine rückwirkende Vereinbarung geschlossen. Einem aufgelaufenden Mietaufkommen in Höhe von € 8.303.094,44 stehen somit Aufwendungen der Stadt Lahr in Höhe von € 10.313.663,53 gegenüber. Hierin nicht enthalten ist der Anteil der Stadt Lahr an den Umlagen für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. - 11 - 4 Finanzierung Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert. Finanzierungslimit Das Regierungspräsidium hat das Kreditlimit auf DM 33.000.000/€ 16.872.632,08 begrenzt. Zum 31.12.2015 hatte das Rahmenkonto Ost einen Stand von € -9.273.671,07. Davon waren € 8.000.000 mit einer Festzinsvereinbarung bis zum 26.05.2018 festgeschrieben. Der übersteigende Betrag von € 1.273.671,07 waren Giroverbindlichkeiten. Bei der letzten Kreditfestschreibung ist man davon ausgegangen, dass mehr Grundstücks- und Gebäudeverkäufe getätigt werden können. Angesichts des sehr geringen Zinsniveaus war die Girofinanzierung zuletzt jedoch günstiger als die Festzinsvereinbarung. Daneben betrug die Verbindlichkeit gegenüber dem Land Baden-Württemberg aus dem in 10 Jahresraten zurückzuzahlenden Darlehen zum 31.12.2015 noch € 255.645,94. Der Zinsaufwand des Rahmenkontos betrug im Jahr 2015 € 109.344,63 und wurde vollständig vom Haushalt der Stadt Lahr ausgeglichen. Nachdem der Zinszuschuss des Landes bereits Mitte des Jahres 2005 vollständig abgerufen wurde, hat die Stadt Lahr seither den ungedeckten Zinsaufwand übernommen. Bis zum 31.12.2015 hat die Stadt Lahr bereits Zinsen in Höhe von insgesamt € 2.525.173,41 übernommen. Angesichts der geringen Verkäufe wird der zu übernehmende Zinsaufwand auch künftig nicht abnehmen. Angesichts der vertraglich fixierten zu leistenden Ausgaben wird der Finanzierungsbedarf noch steigen. - 12 - II. FLUGHAFENAREAL W E S T Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr” 1. Entwicklung der Bauleitplanung, der ökologischen Planung und des Güterverkehrsterminals Lahr Im Planungsbereich des Rahmenplans 2002 (Körber, Barton, Fahle - Freiburg) mit insgesamt 657,4 ha sind Bauflächen einschließlich Straßen von 216,96 ha enthalten. Die übrigen Flächen sind als Grünkorridore und sonstige Ausgleichsflächen definiert. Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) wurde 1998 gebildet. Sitz des Verbands ist Lahr. Das Verbandsgebiet umfasst insgesamt ca. 364 ha (hierin sind auch Flächen enthalten, die nicht dem Zweckverband gehören) und liegt auf den Gemarkungen der Stadt Lahr bzw. der Gemeinde Friesenheim. Die im Eigentum des Zweckverbands stehenden Flächen umfassen ca. 310,1 ha, wovon bis Ende des Wirtschaftsjahres 2015 ca. 78,6 ha (davon ca. 1,0 ha Mieteigentumsanteile) verkauft wurden. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ wurde am 01.02.1997 rechtsgültig. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 1. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wurden in der Fassung vom 31.03.2008 als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 26.04.2008. Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 53 ha auf 75 ha erhöhte. Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen wurden am 25.02.2010 als Satzungen beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27.02.2010. Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 75 ha auf 76,2 ha erhöhte. So stehen nach Abzug der bereits veräußerten Flächen per 31.12.2015 noch ca. 16,3 ha Verkaufsfläche im B-Plan-Gebiet IGP I zur Verfügung. Die weitere Entwicklung ab dem Bereich der Seen nach Norden ist Gegenstand von aktuellen Überlegungen; die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr II“ wurde am 26.04.2013 von der Verbandsversammlung beschlossen. Am 02.10.2014 wurde der Beschluss zur Offenlage gefasst. Der Bebauungsplan wurde am 12.09.2015 rechtskräftig. In finanzieller Hinsicht stellen insbesondere die Abwasserbeseitigung sowie die Herstellung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen eine Herausforderung dar. Bei der Abwasserbeseitigung sind auch gemarkungsübergreifende Belange von besonderer Bedeutung. Die verbesserte überörtliche Anbindung im Süden an die B 36 sowie im Norden über eine auch schon in der Rahmenplanung 2002 dargestellte zusätzliche Autobahnausfahrt, ist für die langfristige adäquate Entwicklung des Areals von großer Bedeutung. Der Bebauungsplan wurde am 12.09.2015 rechtskräftig. Ebenso sind der weitere Ausbau der Autobahn sowie eine Gleisanbindung des Areals von besonderer Bedeutung. Im März 2012 wurde die Fortführung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2002 – die Rahmenplanung 2012 ff beschlossen. Dies ist ein noch nicht abgeschlossener Prozess. - 13 - 2. Entwicklung des Zweckverbandes 2.1 Abbruch / Entsiegelung Auf dem Westareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür sind bis Ende 2015 Aufwendungen in Höhe von rd. € 6,424 Mio. beim Zweckverband verblieben. Im Jahr 2014 wurden die Gebäude S 22, S 24, S 35 und S 37 und im Jahr 2015 im Zuge der Zalandoansiedlung die Shelter C1 bis C 6, C 21 und C 22, die Munitionsbunker N 112 bis N 115, sowie der Hangar C 50 und die Kläranlage C 17 zurückgebaut. Die Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten (rd. DM 14.900.000 / € 7.607.900) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls zahlungspflichtig. Abbrucharbeiten Westareal Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr. Jahr Gebäude I. BA = Kosten DM 553.421,29 (€ 282.959,81) 1996 Stadt S 10, S 11, S 12, S 16 1997 Stadt II. BA = Kosten DM 1.878.173,14 (€ 960.294,68) S 178, S 183 bis S 195, S 9, S 15, S 81, S 82, S 85, S 161 – S 164, S 169, S 172, S 175, S 8, S 21, S 23, S 24, S 25, S 28 1998 Stadt 1999 Stadt 2000 IGZ Keine Keine Keine 2001 IGZ C 18, C 27, C 36, N 7, N 22, N 25, N 27, N 30, N 31, N 35, N 36, N 37, N 79, N 81, N 82, N 95, S 30, S 33, S 34, S 40 bis S 46, S 48, S 61 2002 IGZ Shelter S 1 bis S 3, S 5, S 6, S 14, S 18, S 63, S 64, Gebäude C 26, C 35, C 37, C 39 bis C 42, C 82, C 88 2003 IGZ Shelter S 37 2004 IGZ Shelter S 59 2005 IGZ C 75 bis C 77 - 14 - Jahr 2006 IGZ 2007 IGZ 2008 IGZ 2009 IGZ 2010 IGZ 2011 IGZ 2012 IGZ 2013 IGZ 2014 IGZ 2015 IGZ (Goodman/Zalando) Gebäude div. Ölabscheider, Tanks C 71 bis C 76 , C 79, S 30, S 46, S 48, S 61, Entsiegelungen Sektor III Keine C 24, Bodenplatte S59 Entsiegelungen Sektor II Entsiegelungen Sektor I Keine Keine C 25/Entsiegelung Sektor SIII Rückbau Bodenplatten S1-6 S7, S 39, S 22, S 24, S 35 und S 37 N 110 und 111, N 89 bis N92, N 100 Shelter C1 bis C 6, C 21, C 22 Munitionsbunker N 112 bis N 115 Hangar C 50 Kläranlage C 17 Entsiegelungsarbeiten Westareal Die Entsiegelungsarbeiten im Sektor I wurden Ende 2010 abgeschlossen. Die restlichen Rückbaumaßnahmen wurden durchgeführt. Über die Nachzahlung des Bundes in Höhe von € 28.938,68 erklärte die BImA die Aufrechnung, welche zum 31.12.2011 mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet wurde. Im Sektor II wurden insgesamt € 170.410,55 Entsiegelungskosten angemeldet. Dies überschreitet den Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 um € 34.066,05. Hierüber hat die BImA ebenfalls die Aufrechnung erklärt. Per 31.12.2011 wurde diese Aufrechnung ebenfalls mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet. Für Sektor III wurden € 55.352,98 angemeldet. Dem Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 standen per 31.12.2011 somit noch € 80.991,52 als Nachzahlungsbetrag offen. Die Entsiegelung- und Abbruchfrist endet mit Ablauf des Jahres 2012. Auch hier gilt die vierjährige Überziehungsfrist bis zum 31.12.2016. Die Entsiegelungen wurden in den Jahren 2013-2015 mit Gesamtkosten von € 729.705,45 fortgeführt. Hieraus errechnet sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von € 492.213,03, der mit Schreiben vom 11.05.2016 bei der BlmA angemeldet wurde. Sektor C/N Im Zuge der Ansiedlung im Sektor C (mittlere Traube) wurden umfassende Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt. Es wurden ca. 25% der Flächen entsiegelt. Hierfür wurden in 2015 insgesamt ca. 462.000 € aufgewendet. Für die gesamten Arbeiten inkl. Entsorgung von teerhaltigem Material fielen bis zum Erstellungszeitpunkt Kosten in Höhe von € 701.955,27 an. Hieraus lässt sich ein vorläufiger Erstattungsanspruch in Höhe von € 345.000,00 ermitteln. Vorgenannte Zahlen betreffen die reinen Flächenentsiegelungskosten, Abbruchkosten und Erstattungsansprüche für Gebäude werden separat ermittelt. - 15 - 2.2 Erschließung und Ausbau der Infrastruktur a) Verlängerung Einsteinallee In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2012 wurde die Verbandsverwaltung mit der Umsetzung der Fortführung der Einsteinallee beauftragt. Im Dezember 2012 wurde mit ersten Rodungsarbeiten begonnen. Im Jahr 2013 wurden Maßnahmen mit Kosten in Höhe von 201.442,11 € durchgeführt, im Jahr 2014 fielen weitere Kosten in Höhe von € 482.397,00 an. In 2015 wurde die Baumaßnahme mit der Verlängerung des Geh- Radweges komplettiert, wofür 2015 insgesamt 146.586,74 € aufgewendet wurden. Der Ausbau der Einsteinallee war zum Erstellungszeitpunkt noch nicht in allen Bereichen schlussgerechnet. Die korrespondierenden Anlagen der Abwasserbeseitigung wurden parallel hergestellt. Diese Kosten hat der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr mit ca. 1.310.000,00 € getragen; der Zweckverband entrichtete Abwasserbeiträge hierfür. Der Endausbau der gesamten Einsteinallee mit Einbau der Verschleißdecke wird voraussichtlich in 2016-2017 mit geplanten Kosten in Höhe von 1.408.000 € erfolgen. Auch die verbesserte Anbindung des Areals an die übergeordnete Verkehrsinfrastruktur wird erforderlich werden. Für eine leistungsfähige Anbindung mittels eines Kreisverkehres und einer verbesserten Anbindung an die Bundesstraße B 415 werden auf Kosten des Zweckverbandes Investitionen von ca. 1,1 Mio. erforderlich sein. b) Altlastenbeseitigungen AC 06 Deponie 1.+2. BA Mit den Erschließungsarbeiten für den 1. Abschnitt im Bereich der Einsteinallee incl. Teilabräumung der Deponie wurde im Frühjahr 2002 begonnen. Bei Gesamtkosten der Maßnahme von rund € 1,784 Mio. ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. € 1,239 Mio.. Nach mehreren Anläufen und schriftlichen Darlegungen hat die BImA mittlerweile diese Kosten (zuletzt mit Schreiben vom 01.12.2008) bis auf einen Betrag von € 23.922,22 anerkannt. Gesamtkosten altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 1.784.155,51 € 1.238.784,36 € 1.114.905,92 € 1.090.983,70 Der Restbetrag in Höhe von € 23.922,22 wird derzeit geprüft und mit Schreiben vom 04.07.2012 und vom 23.12.2013 eingefordert. Laut Schreiben BImA vom 29.10.2015 wird die Anerkennung nochmals geprüft. Die Verhandlungen über den Restbetrag sind noch nicht abgeschlossen. Die Deponie selbst konnte in diesem Teilbereich im Jahr 2002 weitgehend geräumt werden. - 16 - Das restliche im POL-Bereich zwischengelagerte und belastete Bodenmaterial aus dem I. + II. Bauabschnitt wurde in den Jahren 2009 und 2010 entsorgt. Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund T€ 351 ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. T€ 351. Gesamtkosten altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 350.883,62 € 350.883,62 € 315.796,26 € 315.796,26 Mit Schreiben vom 21.10.2009 und 15.03.2010 wurde diese Maßnahme bei der BImA abgerechnet. Per 31.12.2011 wurde der Erstattungsanspruch in Höhe von € 315.795,27 mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet. AC 06 Deponie 3.BA Der Restrückbau der Deponie AC 06 3. BA wurde aufgrund der großflächigen Veräußerung an die Firma Penny Eins GmbH im Jahr 2009 durchgeführt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Gesamtkosten altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 853.737,26 € 679.764,37 € 611.787,93 € 605.127,05 Der Restbetrag in Höhe von € 6.660,88 wurde geprüft und mit Schreiben vom 23.12.2013 nochmalig eingefordert. Die BImA lehnte die Erstattung des Restbetrags endgültig ab; der Betrag wurde zwischenzeitlich ausgebucht. AC 06 Auffüllungen (Penny-Fläche) In den Jahren 2009 und 2010 wurde die Maßnahme durchgeführt. Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund € 1,898 Mio. ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. € 1,826 Mio. Zwischenzeitlich wurden durch die BImA 90 % der altlastenbedingten Mehrkosten in Höhe von rund € 1,567 Mio. anerkannt. Gesamtkosten, Abschlagsforderungen 21.10.2009/12.03.2010/07.09.2010/15.07.2011 altlastenbedingte Mehrkosten davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag) davon anerkannt € 1.897.695 € 1.826.369 € 1.643.732 € 1.566.613 Der Restbetrag in Höhe von € 77.118,86 wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 eingefordert. Mit Antwortschreiben der BImA vom 25.10.2012 wurden die vorgetragenen Einwände abgelehnt. Die Aufrechnung mit den ausstehenden Mietanteilen wurde zum 01.01.2012 erklärt. Mit Schreiben vom 23.12.2013 wurde der Standpunkt der BImA gegenüber nochmals dargestellt, wonach der genannte Restbetrag weiterhin beansprucht wird. Zwischenzeitlich wurde der Restbetrag als Eigenschaden bei der BGV angemeldet. - 17 - 2.3 Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband bis Ende 2015 Grundstücke inklusive Miteigentumsanteile mit einer Gesamtfläche von 783.038 m² verkauft. Lahr Logistics GmbH Am 25.04.2014 wurden die Kaufverträge mit der Lahr Logistics GmbH über den Verkauf von Grundstücksflächen von 127.855 m² unterzeichnet. Es entsteht in mehreren Bauabschnitten ein Logistik-HUB für die Lagerung, Kommissionierung und Verteilung eines Warensortiments von Haus- und Gartenartikeln, Kleintiernahrung, sowie Haushalt- und Freizeitbedarf für die europäischen Genossenschaften. Bislang wurde eines von zukünftig 5 Hallenmodulen errichtet. Im Endausbau sollen in dem europäischen Logistik-HUB ca. 400 bis 500 Mitarbeiter beschäftigt werden. Goodman/Zalando Der Investor Goodman erwarb per Kaufvertrag vom 14./15.09.2015 ein Grundstück von 184.591 m² und errichtet dort eine Logistik-Zentrale für Zalando. In einer großen Kraftanstrengung aller Beteiligten wurde der Online-Bekleidungsversender im Bereich mittlere Traube Bebauungsplan IGP II, nach Unterzeichnung des Kaufvertrags am 14./15.09.2015 auf einer Grundstücksfläche von 184.591 m² angesiedelt. Baubeginn war im Oktober 2015 und die Inbetriebnahme erfolgt im 2. Halbjahr 2016. Im Vollbetrieb wird die Firma Zalando ca. 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. - 18 - Eine Übersicht über die seit 1996 erfolgten Grundstücksverkäufe und die dabei erzielten Einnahmen gibt die folgende Tabelle: Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 1998 2002* 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt Verkauf von Verkauf Miteigentumsanteile Gewerbeflächen Grünflächen in m² m² keine keine 22.041 15.528 17.522 21.227 1.533 10.186 keine 3.322 keine 188.525 14.121 102.680 8.956 9.125 16.112 50.383 5.998 127.855 184.591 783.038 10.186 * verkaufte Miteigentumsanteile bis einschließlich 2002 Somit wurden im gesamten Zeitraum insgesamt 783.038 m² zu insgesamt € 34,8 Mio veräußert. Bei den Firmenansiedlungen auf verkauften Grundstücken handelt es sich um Unternehmen u.a. aus den Bereichen Logistik, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Kunststoffverarbeitung, Dienstleistung und Entsorgung. Bis zum Jahresende 2015 waren im Zweckverbandsareal „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bereits 3.700 Arbeitsplätze vorhanden. Bereits seit dem Abzug der Kanadier im Jahre 1993 sind die frei gewordenen Gebäude schrittweise an zahlreiche Firmen, überwiegend als Lagerflächen, vermietet worden. Wegen der in der Zwischenzeit durchgeführten Gebäudeabbrüche hat sich die Zahl dieser Zwischennutzer bis Ende 2015 reduziert. Laut Bund-Kaufvertrag stehen der BRD unter Berücksichtigung der Nachtragsvereinbarung vom 13.12.2011 60% der erzielten Mieteinnahmen aus Abbruchgebäuden zu. - 19 - 3. Mietaufkommen Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium in einem Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen im Konversionsstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Mieteinnahmen beim Zweckverband verbleiben können, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden. Mit Erstellung des Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen werden. Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 IGP T€ 125 182 232 156 92 121 117 202 199 353 Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt IGP T€ 395 458 445 410 397 359 381 324 339 5.287 Im Jahr 2015 konnte das Ergebnis gegenüber 2014 trotz einer Vielzahl von Abbrüchen und Umsiedlungen infolge der Ansiedlung von Zalando um 15T € gesteigert werden. Mittelfristig werden die Mieteinnahmen jedoch rückläufig sein, da im Zuge der Ansiedlungen im nördlichen IGP I und im Rahmen Entwicklung IGP II + Nord weitere Gebäude in naher Zukunft abzubrechen sind. - 20 - 4. Tätigkeiten des Zweckverbands 2014 und 2015 Im Wesentlichen hat sich die Zweckverbandsversammlung mit folgenden Themen befasst: In der öffentlichen Sitzung am 25.02.2014 wurde dem Grundstücksverkauf über eine noch nicht vermessene Teilfläche mit ca. 127.222 m² des Flurstücks Lgb. Nr. 9084 an die Unternehmen Landi Schweiz AG und ZG Raiffeisen eG zugestimmt. In der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von € 17.736.669,30 und einem Jahresgewinn von € 306.259,99 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises festgestellt. Der Jahresüberschuss wird zur Einstellung in die Rücklage verwendet. Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2013 wurde auf € 94.815,46 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gem. § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung bekannt gegeben. In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Lahr II“ vom 10.09.2014 gebilligt. Per Umlaufbeschluss vom 13.11.2014 wurde der Baumaßnahme Fortführung Einsteinallee, Herstellung Geh- und Radweg, mit Kosten in Höhe von € 164.019,84 zugestimmt. In der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2015 wurde den Verkaufspreisen für Flächen im Bereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ über 55,-- €/m² bzw. im Bereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr II“ über 65,-€/m² jeweils einschließlich Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Baukostenzuschuss Wasser ab dem Jahr 2015 zugestimmt. In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 30.06.2015 erklärte sich der Zweckverband grundsätzlich damit einverstanden, die öffentliche Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim im Verbandsgebiet zu übernehmen. Weiterhin wurde beschlossen, den Arbeitsvertrag des Verbandsdirektors bis zum 30.11.2020 zu verlängern. In der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2015 wurde der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr II“ in der Fassung vom 31.08.2015 als Satzung beschlossen. In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 31.08.2015 stimmte die Zweckverbandsversammlung dem Verkauf einer Teilfläche mit 184.628 m² des Grundstücks Lgb. Nr. 2695 an die Goodman Cardinal Logistics (Lux) S.A.R.L. zu. Per Umlaufbeschluss vom 14.10.2015 wurde der Auftragsvergabe für die Herstellung eines Abwassersammlers und der Regenwasserversickerung mit (Teil-) Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Industrie- und Gewerbeparks Raum Lahr II in Höhe von € 1.636.137,-für den Abwassersammler und € 1.137.284,80 für die Regenwasserversickerung mit Straßenbauarbeiten zugestimmt. - 21 - Die Gründung des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ mit der Betriebssatzung, der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 und dem Wirtschaftsplan 2016 wurde in der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2015 beschlossen. Gleichzeitig wurde auch der Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag, der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zugestimmt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von € 17.618.726,72 und einem Jahresgewinn von € 2.765.164,59 wurde nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises festgestellt. Der Jahresüberschuss wird zur Einstellung in die Rücklage verwendet. Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2014 wurde auf € 71.066,02 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gem. § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung bekannt gegeben. Weiterhin wurde auch der Wirtschaftsplan 2016 beschlossen. In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 04.12.2015 stimmte die Zweckverbandsversammlung dem Verkauf des Flurstücks Nr. 9138 mit 3.320 m² an die „Grundstücksgemeinschaft Einsteinallee GbR“ zur Nutzung durch die Schütz GmbH Messtechnik zu. 5. Finanzierungssituation 5.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) wurde in Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg für den südlichen Bereich, sprich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ incl. Erweiterungsbereich, erstellt. Wobei der Erwerb des gesamten ehemals militärisch genutzten Westareals (Flächen lt. Kaufvertrag Bund 280,815 ha), sowie die Kosten der bisher getätigten Abbrüche über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus, enthalten waren. Finanzierungslimit Das Regierungspräsidium hat das Kreditlimit bis Ende 2007 auf € 12,5 Mio. begrenzt. Danach gilt ein Kreditlimit in Höhe von € 12,0 Mio. Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn hierfür konkrete Einnahmen zu erwarten sind. KuF 2014/2015 2015 war die KuF erstmals für 2 Bebauungsplangebiete (IGP I und IGP II) zu erstellen. Es wurden weitere Flächen im Nordbereich erschlossen. - 22 - Die Grundstücksverkaufspreise teilten sich wie folgt auf: Im Bereich des IGP II ff. wurde von folgender Zusammensetzung des Grundstücksverkaufspreises ausgegangen. Grundstücksverkaufpreis Flughafenareal WEST (IGP II ff.) Grundstücksverkaufspreis in € 60,00 abzüglich Erschließungsbeitrag abzüglich Baureifmachung Grundstücksrohanteil abzüglich Bestandsveränderung Netto-Zufluss -7,82 -27,31 24,87 -2,45 22,42 Bemerkung -> Bilanz -> Bilanz -> GuV -> GuV Des Weiteren wurden in der KuF die tatsächlichen Zinsbelastungen bis 2015 eingestellt. Für das Jahr 2013-2014 wurde die Finanzierung am Kreditmarkt mit 3,50 % p.a. und ab dem Jahr 2015 mit 2,5 % p.a. Sollzinsen ermittelt. Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008 abgerufen. Lt. KuF sollten im Jahr 2015 für die Rückzahlung des Landesdarlehens, die Schaffung von Sachanlagen (Straßenbau, Planung Anbindung Kreisel B 36, Erwerb Ausgleichflächen, ökologischer Ausgleich) und Umlaufvermögen (Abwasserbeiträge, Baukostenzuschuss Wasser, Grundstücksanschlüsse, Baureifmachung etc.) neue Kredite in Höhe von € 1.352.000 aufgenommen werden. - 23 - Gesamtbetrachtung Die KuF´s können die Entwicklung jeweils nur unter den gegenwärtig überschaubaren Zeiträumen und unter derzeit realistischen Prognosen darstellen. Der Saldo 2018/2019 kann nicht als Endsaldo betrachtet werden. Hierbei handelt es sich vielmehr um ein „Zwischenergebnis“. Inwieweit die eingerechneten Veräußerungserlöse erzielt werden können, ist naturgemäß nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Bei konkreten Verhandlungen werden Lage, Größe, Nutzungsabsicht und anzusiedelnde Arbeitskräfte immer eine wertbestimmende Rolle spielen. 5.2 Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes Für die Erschließung und Baureifmachung des Geländes wird ein Wirtschaftsplan erstellt. Grundlage für diesen Wirtschaftsplan ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. Ziffer 5.1), welche die Kosten der Erschließung und Baureifmachung sowie die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf im Zeitablauf einschließlich der Kostensteigerungen und Zinsaufwendungen darstellt. Seit dem Wirtschaftsjahr 2002 ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht, welche durch die LBBW erstellt wird, in den Wirtschaftsplan integriert. Der Wirtschaftsplan 2014 wurde von der Verbandsversammlung am 25.02.2014 beschlossen und durch das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 24.03.2014 genehmigt. Der Jahresabschluss 2014 wurde durch die Zweckverbandsverwaltung am 04.12.2015 festgestellt. In der Zweckverbandsversammlung vom 04.12.2015 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr bekannt gegeben. Die Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von € 17.618.726,72 und einem Jahresgewinn von € 2.765.164,59 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von € 2.765.164,59 soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Die Bankverbindlichkeiten konnten zum 31.12.2014 auf einen Stand von € 511.291,88 und zum 31.12.2015 auf einen Stand von € 255.646,95 reduziert werden. Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2014 wurde auf € 71.066,02 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gem. § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung am 12.12.2015 bekannt gegeben. - 24 - Der Jahresabschluss 2015 wurde durch die Zweckverbandsverwaltung am 14.12.2016 festgestellt. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde von der Verbandsversammlung am 25.02.2015 beschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 17.03.2015 dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt. In der Zweckverbandsversammlung vom 14.12.2016 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von € 26.758.500,06 und einem Jahresgewinn von € 2.806.618,44 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von € 2.806.618,44 soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Die Bankverbindlichkeiten konnten zum 31.12.2015 auf einen Stand von € 255.645,95 reduziert werden. Eine Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2015 ist nicht erforderlich und wird somit auf € 0,00 festgesetzt. Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 wurde gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung und der Badischen Zeitung bekannt gegeben. 5.3 Grund- und Gewerbesteueraufkommen In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Grund- und Gewerbesteueraufkommen wie folgt: Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Grund- und Gewerbesteueraufkommen FAG-Belastung Verbleibender Betrag € € € 99.400 105.382 114.781 154.118 197.148 217.746 256.436 353.893 559.921 532.180 361.764 599.866 532.198 891.178 659.688 1.087.594 6.723.293 48.432 51.324 55.789 95.325 104.220 142.402 158.264 237.075 347.810 358.442 218.299 366.216 320.051 553.196 397.511 712.813 4.167.169 50.968 54.058 58.992 58.793 92.928 75.344 98.172 116.818 212.111 173.738 143.466 233.650 212.147 337.983 262.177 374.781 2.556.124 - 25 - Insgesamt konnten in diesem Zeitraum ca. € 2.556.124 an beim Zweckverband verbleibenden Steueranteilen eingestellt werden. Die beiden Großansiedlungen Lahr Logistics und Zalando werden 2016 zu einem deutlichen Anstieg des Realsteueraufkommens führen. 5.4 Umlageentwicklungen In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Betriebskostenumlage bzw. die Kapitalkostenumlage wie folgt: Jahr Betriebskostenumlage Betriebskostenumlage Gesamtsumme ohne Zinsaufwand € mit Zinsaufwand € kumuliert € 1999 63.911 63.911 2000 94.333 158.244 2001 218.833 377.077 2002 270.000 647.077 2003 270.000 917.077 *2004 270.000 1.187.077 *2005 220.000 1.407.077 2006 25.000 1.432.077 2007 25.000 1.457.077 2008 0 433.000 1.890.077 2009 0 459.000 2.349.077 2010 0 418.000 2.767.077 2011 0 187.238 2.954.315 2012 0 130.248 3.084.563 2013 0 94.815 3.179.378 2014 0 71.066 3.250.444 2015 0 0 3.250.444 * Deckelung Betriebskostenumlage für Nicht-Belegenheitsgemeinden nach Mediationsergebnis. In den Jahren 1997 und 1998 wurde keine Betriebskostenumlage erhoben. Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008 abgerufen. Für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde mit dem Jahresabschluss per 31.12.2014 die Betriebskostenumlage/ der Zinsaufwand in Höhe von € 71.066,02 festgesetzt. - 26 - III. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH 1. Allgemeines / Gesellschafter / Gesellschaftszweck / wichtige Unternehmensverträge Gegenstand der Gesellschaft sind die Entwicklung des Flughafengeländes auf den Gemarkungen Lahr und Friesenheim zu einem Industrie- und Gewerbezentrum für zivile Zwecke. Dazu gehören insbesondere: Neuordnung des gesamten Areals, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen Beratung und Dienstleistungen für Interessenten Ansiedlung von Industrie- und Gewerbetreibenden mit einem Schwerpunkt von logistikintensiven Unternehmen Bewirtschaftung der baulichen Anlagen Unterbringung von sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszwecks dienlich sind. Seit dem 01.12.2005 ist Markus Ibert Geschäftsführer. Gesellschafter der IGZ sind: Stadt Lahr Gemeinde Friesenheim Landkreis Ortenaukreis Zweckverband IGP Raum Lahr 45 % 20 % 15 % 20 % Die Organe der Gesellschaft sind: a) die Gesellschafterversammlung b) die Geschäftsführung Wichtige Unternehmensverträge sind: Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Lahr für das Ostareal. Bewirtschaftungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) für das Westareal. Dienstleistungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Lahr für die Flugbetriebsflächen - 27 - 2. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) Die IGZ GmbH ist die Entwicklungs-, Vermarktungs- und Bewirtschaftungsgesellschaft für das Ost- und Westareal des Flughafengeländes. Im Dezember 2012 hat die Stadt Lahr nun auch die Flugbetriebsflächen erworben und die IGZ GmbH mit deren Bewirtschaftung beauftragt. Die IGZ GmbH ist somit der eine Ansprechpartner für das gesamte Flughafenareal. Sie stellt die Kontakte zu Investoren und Mietern her, pflegt diese und kümmert sich darüber hinaus um grundsätzlich alle standortbezogenen Belange der Mieter und Eigentümer auf dem Areal. Die Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und Behörden/ Institutionen ist eine weitere zentrale Aufgabe. Die IGZ GmbH ist u. a. für die Bewirtschaftung von insgesamt 240.000 m² vermietbare Gebäude- und Freifläche verantwortlich. Wesentliche Handlungsgrundlage für die IGZ GmbH sind zum einen Bewirtschaftungsverträge mit den Geländeeigentümern Stadt Lahr für das Ostareal und die Flugbetriebsflächen sowie mit dem Geländeeigentümer Zweckverband für das westliche Flughafenareal. Für den Zweckverband übernimmt die IGZ GmbH per Dienstleitungsvertrag darüber hinaus die Aufgabe der Verbandsverwaltung sowie die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Anlagen. Die enge Aufgabenverflechtung findet ihren Ausdruck auch darin, dass der Verbandsdirektor in Personalunion auch Geschäftsführer der IGZ GmbH ist. 2.1 Wirtschaftliche Verhältnisse der IGZ GmbH Die IGZ GmbH konnte in den letzten Jahren folgende Jahresergebnisse erwirtschaften. Jahresergebnisse IGZ GmbH: 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 € € € € € € € € € € € € 34.822 101.874 154.564 242.339 94.064 63.432 33.762 77.018 110.072 29.555 -19.407 - 5.542 Für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 rechnet die IGZ GmbH mit folgenden Jahresergebnissen: Geplante Jahresergebnisse 2016 € 2017 € 2018 € 10.200 -57.900 -95.600 Eine Nachschusspflicht ist im Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen. Insoweit ist die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt. - 28 - 2.2 Leistungsspektrum der IGZ GmbH Neben den rein finanzwirtschaftlichen Zahlen lässt sich die bisherige Entwicklung jedoch auch wesentlich an Faktoren wie geschaffenen Arbeitsplätzen, Vermarktungsergebnissen, Abführung der Mietanteile an die Gebäudeeigentümer sowie dem Realsteueraufkommen im Areal koppeln bzw. hieraus ableiten. Neben derzeit rund 3.700 Arbeitsplätzen, welche inkl. der Firma Zehnder und dem Postfrachtzentrum der DHL vorhanden sind und der geplanten Neuschaffung von 1.000 Arbeitsplätzen durch die neuangesiedelte Firma Zalando konnten in den zurückliegenden Jahren folgende Grundstücksveräußerungen erfolgen: Grundstücksvermarktung per 31.12.2015: Ostareal 30,7 ha Westareal 79,9 ha Gesamtareal 110,6 ha Finanziell getragen wird die IGZ GmbH im Wesentlichen durch die Mietanteile, welche nach einem Aufteilungsschlüssel zwischen dem jeweiligen Geländeeigentümer sowie der IGZ GmbH per Bewirtschaftungsvertrag vereinbart worden sind. Dem Bund fließen durch den Bund-Kaufvertrag von 1996 (Erwerb des östlichen bzw. westlichen Flughafenareals) Mietanteile aus den zum Abbruch vorgesehenen Gebäuden zu. Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Der dem Zweckverband und der Stadt Lahr zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von 30% auf 40% der Nettomieten angepasst. Durch diese Nachtragsvereinbarung mit der BImA zugunsten des Zweckverbandes, aber auch der Stadt Lahr konnte für den Zeitraum 1997 bis 2011 erreicht werden, dass den jeweiligen Geländeeigentümern deutlich höhere Mietanteile zugeflossen sind und künftig zufließen. Zuletzt in 2015 betreute die IGZ GmbH 246 Mietverhältnisse. Das Mietaufkommen entwickelte sich im Zeitraum 1997 - 2015 wie auf der Folgeseite dargestellt: - 29 - Mietaufkommen Flughafenareal in T€ Aufteilung nach Gebieten Ost/West und Flugbetriebsflächen (FBF) Jahr Ost West FBF Gesamt 1997 1.021 390 0 1.411 1998 1.268 563 0 1.831 1999 1.379 717 0 2.097 2000 1.353 786 0 2.138 2001 1.274 864 0 2.138 2002 1.303 888 0 2.191 2003 1.156 866 0 2.022 2004 1.127 1.120 0 2.247 2005 1.247 1.103 0 2.350 2006 1.183 1.033 0 2.217 2007 1.180 1.143 0 2.323 2008 1.247 1.129 0 2.376 2009 1.199 1.106 0 2.305 2010 1.190 1.020 0 2.209 2011 1.305 1.036 0 2.341 2012 1.197 1.007 0 2.204 2013 1.155 1.047 180 2.381 2014 1.198 936 301 2.432 2015 1.234 941 440 2.582 Gesamt 23.216 17.695 921 41.795 Für die Übernahme der Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen erfolgt eine anteilige Personal-/Sach- und Raumkostenerstattung. Mit der Stadt Lahr erfolgt unter Einberechnung einer Erstattung danach ein Ergebnisausgleich bezogen auf den Bewirtschaftungsgegenstand Flugbetriebsflächen. Einen weiteren Indikator zur Abbildung des wirtschaftlichen Wachstums im Ost- und Westareal ist die Entwicklung des Realsteueraufkommens. Dieses folgt in den letzten Jahren einem durchaus positiven Trend und erreichte bezogen auf das Westareal (=ZV-Areal) im Jahr 2015 ein Rekordniveau mit insgesamt 196 T€ einen Höchststand. Somit erreicht das Realsteueraufkommen alleine im Westareal insgesamt mittlerweile 6,7 Mio €. - 30 - IV. Engagement - Fakten 2014/2015 2014 und 2015 wurden vielfältige Aktivitäten aufgenommen bzw. fortgeführt. Die wichtigsten sind nachfolgend dargestellt: WEST-AREAL 1. Fortführung Einsteinallee, Bauliche Umsetzung 2. Weitere Flächenentwicklung im Bereich nördlich der Seen; Entwicklung Bebauungsplan IGP II, Planungen Ökologischer Ausgleich Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans IGP II 3. Fortführung der Altlastenerkundung auf dem Flughafenareal 4. Sanierung von Altlasten 5. Weiterhin intensive Vermarktungsbemühungen in vielfältiger Weise 6. Grundstückskauf Fa. LahrLogistics, Fa. Goodman 7. Code24 Subpartnerschaft der IGZ GmbH/Übergang in Projekt ERFLS 8. Übernahme der gemarkungsübergreifenden Abwasserbeseitigung von den Belegenheitsgemeinden zum 01.01.2016 geplant und vorbereitet 9. Ansiedlung Firma Zalando OST-AREAL 1. 2. 3. 4. Mitwirkung Fortführungsplanungen des Flughafens und des Flugbetriebes Verpachtung der Flugbetriebsflächen an den Flughafenbetreiber Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen Entwicklung und Vermarktung Rheinstraße Süd - 31 - V. C H A N C E N der K O N V E R S I O N! Die Konversion der ehemals militärisch genutzten Flächen bietet für die Stadt Lahr, die Gemeinde Friesenheim und die Region eine Vielzahl von Chancen. Die Chancen bestehen zweifelsohne darin, der gesamten Region durch eine erfolgreiche Entwicklung des startkLAHR-Areals Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung im Land zu ermöglichen. Ziel ist es, neue Arbeitsplätze für die in der Region lebenden Menschen zu schaffen und damit die im Vergleich zu anderen Regionen Baden-Württembergs bestehenden Defizite im Einkommensniveau und beim Bruttosozialprodukt ein Stück weit aufzuholen. Die Konversion des Flughafenareals, des startkLahr-Areals, ist aber auch eine Chance für das Land BadenWürttemberg, um im internationalen Standortwettbewerb mit einem großzügigen Flächenangebot mit herausragenden Standortfaktoren konkurrieren zu können. Die Realisierung eines Güterverkehrsterminals im Logistik-Leistungs-Zentrum Lahr (LLZ) könnte Standortnachteile ganz wesentlich auffangen. In der Verbindung der Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasser, Luft mit den Flächenpotentialen liegt das einmalige Entwicklungspotenzial. Die Projektpartnerschaft ERFLS (European Rail Freight Line System) ist Ausdruck dieser Entwicklungsstrategie. Die mit der Konversion verbundenen Risiken liegen in der enormen finanziellen Belastung durch den Erwerb des Flughafenareals und den erforderlichen weiteren Investitionen in das Gelände und in die infrastrukturelle Anbindung. Sowohl die Stadt, bezogen auf das Ostareal und die Flugbetriebsfläche, als auch der Zweckverband, bezogen auf das Westareal, sind dabei sehr stark gefordert. Bei der Beseitigung der zahlreichen Altlasten ist schon viel wertvolle Zeit verstrichen, wenngleich mehrere für die Entwicklung des Areals wichtige Altlastenbereiche schon saniert werden konnten. Darüber hinaus stehen die Stadt Lahr und der Zweckverband im direkten Wettbewerb mit lokalen Anbietern von Gewerbeflächen. Bei Großinvestitionen konkurriert insbesondere der Zweckverband darüber hinaus gegen Anbieter, welche durch Landes-, Bundes- aber auch EU-Zuschüsse deutlich attraktivere Finanzkonditionen bieten können. Dennoch konnte mit Verkauf an LahrLogistics und der Ansiedlung von Zalando ein bemerkenswerter Beleg dafür geliefert werden, dass der Zusammenschluss der Zweckverbandsgemeinden letztendlich ein Erfolgsmodell ist. Diese Ansiedlungen wären ansonsten so in der Region nicht möglich gewesen. Der aktive Betrieb des Flughafens ist neben der Realisierung eines Güterverkehrsterminals eine wesentliche Chance für eine prosperierende Entwicklung des Areals und somit der Region. Der Bund, das Land und die Region sind in der Pflicht entsprechende Rahmenbedingungen zuzulassen, damit private Investoren vor Ort aber auch die in der Finanz- und Entwicklungsverantwortung stehenden Kommunen zukunftsorientiert zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg agieren können. Der Betrieb des Flughafens hat weiterhin mit auferlegten Einschränkungen zu kämpfen. Auferlegte Handicaps sind durch verstärktes Durchhaltevermögen zu kompensieren. Mögliche Vermarktungschancen im fliegerischen und im flugnahen Sektor werden hierdurch nach wie vor deutlich erschwert. Die Gewinnung eines privaten Flughafenbetreibers ist trotz dieser widrigen Gesamtumstände zum 01.10.2013 erfolgt. Eine Stabilisierung und somit eine verlässliche Planungsgrundlage konnte erreicht werden. Zuletzt hat der Flughafenbetreiber die Fortführung des Flugbetriebes im bisherigen Umfang bis 2021 zugesagt. Sicherlich hätte dies ohne den Einsatz der Stadt Lahr u.a. durch den Erwerb der Flugbetriebsflächen aber auch der Unterstützung des Landes zum Fortbestand der luftrechtlichen Lizenzen nicht erfolgen können. Gerade die Chancen des Areals, insbesondere des Flugbetriebsbereiches und den Möglichkeiten eines multimodalen Frachtumschlages (Straße-Schiene-Luft) als Potenzialflächen für eine Entwicklung als gewerblich-industrieller Bereich kombiniert mit einem hervorragenden Flächenreservoir liegen auf der Hand und sind von allen Akteuren im wirtschaftlich-politischen Bereich verantwortungsvoll und zukunftsfähig zu nutzen. Wenn der Flugbetrieb einmal aufgegeben ist, eine direkte Ansiedlung an das Schienennetz nicht erfolgt, bedeutet dies den Verlust dieser Infrastrukturmöglichkeiten für immer. Die Entwicklung wird weiter gehen. Vorhandene Chancen wurden und werden aufgegriffen und entwickelt.