Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr)
20. Februar 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 09.01.2017 Az.: 922.5324 Drucksache Nr.: 4/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.02.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 20.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband) in Höhe von € 216.160,-. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 216.160,-. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 4/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Stadt Lahr fließt das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer für das westliche Flughafenareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) zu. Die Stadt Lahr führt das Ist-Aufkommen an Grundund Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage und Belastungen aus dem Finanzausgleich im Folgejahr an den Zweckverband ab. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach der Zweckverbandssatzung zu leistende Abschlag des laufenden Jahres und ggfs. eine erforderliche Restzahlung berücksichtigt. Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr. Die Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – ZV IGP - (Finanzposition 1.7910.673000) wurde im Haushalt 2016 mit € 750.000,- veranschlagt. Im Jahr 2015 sind der Stadt Lahr für das Zweckverbandsareal Grund- und Gewerbesteuer in Höhe von € 1.048.283,23 zugeflossen. Dieses Aufkommen wurde im Jahr 2016 an den Zweckverband abgeführt. Darüber hinaus waren die geleisteten Rest- und Abschlagszahlungen auf Basis der Vorjahreswerte an den ZV IGP zu berücksichtigen. Insgesamt wurden Zahlungen aus dem Zufluss von Grund- und Gewerbesteuern in Höhe € 1.267.882,37 an den ZV IGP geleistet. Die Mehrausgaben hierfür lagen demnach bei € 517.882,37. Die Stadt Lahr wurde aus dem Zufluss von Grund- und Gewerbesteuern für das Verbandsgebiet im Rahmen des Finanzausgleichs mit insgesamt € 851.722,53 belastet. Diese Belastung erstattete der ZV IGP der Stadt Lahr. Die Erstattung floss der Finanzposition 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) zu. Der Haushaltsansatz 2016 auf dieser Finanzposition betrug € 550.000. Somit sind Mehreinnahmen in Höhe von € 301.722,53 entstanden. Die beiden vorgenannten Finanzpositionen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. Das heißt, Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) stehen für Mehrausgaben bei der Finanzposition 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an den Zweckverband) zur Verfügung. Die Mehrausgaben konnten daher aufgrund des Haushaltsvermerks teilweise durch die Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für die ungedeckten Mehrausgaben in Höhe von € 216.159,84 ist es deshalb erforderlich überplanmäßige Ausgaben zu bewilligen. Die Mehrausgaben in Höhe von € 216.160,- können durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.0030000 (Gewerbesteuer) in voller Höhe gedeckt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer