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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlegung))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 07.03.2017 Az.: 0687/Lö

Drucksache Nr.: 55/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

22.03.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.03.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Offenlegung)

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung vom
7. März 2017 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2)
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).

Anlage(n):
- Bestands-, Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Umweltbericht
- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen
- Schalltechnische Untersuchung
- Stellungnahmen aus der Bürgerschaft

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 55/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat fasste nach mehreren Vorberatungen am 25. Juli 2016 für den Bebauungsplan
INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Diese erfolgten in der Zeit vom
8. August bis zum 16. September 2016. Wesentlicher Inhalt des Planes ist, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau einer Asphaltmischanlage und die Einrichtung eines Recyclingplatzes
zu schaffen.
Während und nach der Frist gingen mehrere kritische Stellungnahmen benachbarter Bürger und Firmen bei der Stadt ein. Auch das Landwirtschaftsamt äußerte sich dementsprechend. Die jeweils geäußerten Befürchtungen bezogen sich insbesondere auf Staub-, Lärm- und Geruchsemissionen sowie auf den LKW-Verkehr. Vielfach wurde ein Alternativstandort, insbesondere auf dem IGPGelände, gefordert. Die entsprechenden Schreiben sind als Anlage beigefügt. Der Ortschaftsrat Langenwinkel befasste sich am 18. Oktober mit dem Thema und lehnte das Vorhaben auf der Basis der
damals vorliegenden Informationen einstimmig ab.
Die zwischenzeitlich fertiggestellten Fachgutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sämtliche
Grenz- und Richtwerte unter Einhaltung verschiedener emissionsmindernder Maßnahmen (größtenteils deutlich) unterschritten werden. Besichtigungen einer nahezu baugleichen Asphaltmischanlage
in Breisach sowie der mobilen Brecheranlage auf dem heutigen Recyclingplatz trugen dazu bei, ein
realistisches Bild vom Betrieb und den Auswirkungen zu gewinnen. Viele der Befürchtungen konnten
dadurch entkräftet werden.
Laut Regierungspräsidium (Referat Verkehr) wäre die rund 43 m hohe Asphaltmischanlage im IGP
nicht genehmigungsfähig, da wegen der beabsichtigten Höhe die am Flughafen eingesetzten technischen An- und Abflugsysteme stark beeinträchtigt würden.
Damit soll nun das Bebauungsplanverfahren für den Standort Industriegebiet-West fortgesetzt werden.
Der Bebauungsplan kann nicht explizit die geplanten Anlagen festsetzen, sondern lediglich die Nutzungsart Industriegebiet. Die Mehrzahl der in den Fachgutachten enthaltenen anlagenbezogenen
emissionsmindernden Maßnahmen wird daher in der Baugenehmigung, der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und im Städtebaulichen Vertrag fixiert.
Die Verwaltung schlägt vor, nun den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Beteiligung der Bürger und
Träger öffentlicher Belange (Offenlegung) zu beschließen. Diese könnte in der Zeit vom 10. April bis
zum 18. Mai 2017 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.