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Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Ausbau der Kreuzstraße: Umschichtung von Haushaltsmitteln)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 19.01.2017 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 20/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Ausbau der Kreuzstraße: Umschichtung von Haushaltsmitteln

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 2.6150.950600/005 (Stadtsanierung
-Ausbau Kreuzstraße) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
€ 52.050,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der für
diese Maßnahme im Haushaltsplan 2016 unter der Finanzposition
2.6300.950000/014 (Gemeindestraßen -Ausbau Kreuzstraße) veranschlagten Haushaltsmittel.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 20/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Für den Ausbau der Kreuzstraße sind im Haushaltsplan 2016 unter der Finanzposition 2.6300.950000/014 (Gemeindestraßen –Ausbau Kreuzstraße) Haushaltsmittel in Höhe von € 300.000,-- bereitgestellt worden.
Im Jahresverlauf 2016 ist es im Benehmen mit der Förderbehörde erfreulicherweise
gelungen, das Vorhaben „Ausbau der Kreuzstraße“ als weiterer Fördertatbestand in
die anhängige Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ zu integrieren mit der
Folge, dass hierfür auch entsprechende Städtebaufördermittel erzielt werden können.
Aufgrund dessen ist die Maßnahme haushaltsrechtlich nicht mehr dem Unterabschnitt „2.6300“ (Gemeindestraßen), sondern dem Unterabschnitt „2.6150“ (Stadtsanierung) und hier der Vorhabenskennziffer „005“ (Stadtsanierungsmaßnahme
Nördliche Altstadt) zuzuordnen. Hierfür ist für das Jahr 2016 die Finanzposition
2.6150.950600/005 (Stadtsanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt -Ausbau Kreuzstraße) neu eingerichtet worden.
Im Haushaltsplan 2017 ist die Mittelbereitstellung für die Fortführung der Maßnahme
in Höhe von € 1.120.000,-- (zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung von
€ 260.000,--) bereits unter der (neuen) Finanzposition 2.6150.950600/005 erfolgt.
Für den Ausbau der Kreuzstraße sind im (Betrachtungs-)Jahr 2016 Haushaltsmittel in
Höhe von € 52.044,80 verausgabt worden. Hierbei handelte es sich überwiegend um
die Vergütung von Planungsleistungen.
Rein haushaltstechnisch gesehen wird es für das Haushaltsjahr 2016 nunmehr erforderlich, die unter der bisherigen Finanzposition 2.6300.950000/014 (Gemeindestraßen -Ausbau Fußgängerzone) in Höhe von € 300.000,-- veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe der geleisteten Zahlungen von (aufgerundet) € 52.050,-- und
damit haushaltsneutral auf die neu eingerichtete Finanzposition 2.6150.950600/005
(Stadtsanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt -Ausbau Kreuzstraße) umzuschichten.
Eine (evtl.) Bildung eines Haushaltsausgaberestes 2016 für das Vorhaben in Höhe
der dann noch verfügbaren Haushaltsmittel 2016 ist nicht vorgesehen, da der
weitere Finanzierungsbedarf für die Ausbaumaßnahme in voller Höhe im Zuge der
Veranschlagung im Haushaltsplan 2017 (= Ausgabemittel plus Verpflichtungsermächtigung) berücksichtigt worden ist.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind
dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.