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Beschlussvorlage ( Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 28.02.2017 Az.: 902.27/2016 Drucksache Nr.: 36/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.03.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.03.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016

Beschlussvorschlag:

1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2016 im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.336.700,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 4.454.600,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 12.153.100,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Anlage 1 -Listung der Haushaltsreste 2016
Anlage 2 -Erläuterungen der Haushaltsreste 2016

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 36/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch
zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand
in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt
werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die
Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2016 werden für den Verwaltungshaushalt wieder
Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk
versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste
gebildet werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche
Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des
Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden
können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung
beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem
reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem
Betrag von 10.000,-- Euro erläutert (Anlage 2).
In der Haushaltssatzung 2016 ist die Kreditermächtigung mit 1.600.000,-- Euro festgesetzt worden. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2015 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,-- Euro hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf 3.600.000,-- Euro belaufen.
Im Jahr 2016 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 1.600.000,-- Euro erfolgt.
Diese ist in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2015
(2.000.000,-- Euro) angerechnet worden, so dass die Kreditermächtigung des Jahres
2016 (1.600.000,-- Euro) noch in voller Höhe zur Verfügung steht.
In den vergangenen Jahren ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im
Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2016 schlägt die Verwaltung entgegen der bisherigen Verfahrensweise vor, auf eine Übertragung der noch im Höhe von 1.600.000,-- €
zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das Jahr 2017 zu verzichten
(= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden).

Drucksache 36/2017

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ab
dem Jahr 2000 ersehen werden:
Jahr

2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

Volumen
AusgabeVolumen
Einnahme- AusgabeVerwHH (*) reste
VermHH (*) reste
reste
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
70.447.327
1.080.001
13.104.099
2.300.813
3.838.805
70.609.056
1.557.344
9.617.677
2.249.684
3.448.561
72.827.597
1.066.000
10.167.914
3.259.000
4.146.200
66.172.676
1.177.600
17.328.109
2.795.700
2.759.600
70.400.211
1.300.700
13.964.407
2.963.000
1.899.200
77.211.879
2.310.100
20.394.311
1.345.000
2.784.600
79.163.901
1.681.000
16.279.546
819.600
3.617.400
80.555.958
2.144.900
15.345.244
3.714.000
4.073.800
78.682.730
1.298.000
15.124.938
3.340.200
4.818.650
80.025.237
1.505.350
19.099.220
5.822.000
8.769.800
83.284.702
1.836.200
16.922.233
6.573.550
7.751.650
85.482.940
2.041.450
13.582.146
5.140.150
5.253.450
94.012.627
2.378.800
13.312.500
4.672.300
7.632.510
103.775.161
3.511.000
23.376.525
3.929.000
9.455.000
106.148.897
3.495.000
17.327.422
3.902.200
10.249.400
111.535.664
3.936.900
24.426.416
5.109.600
9.242.750
119.320.000
4.336.700
32.635.000
4.454.600
12.153.100

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000-2015 = endgültige Rechnungsergebnisse, Jahr 2016 = vorläufiges Rechnungsergebnis

Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 152 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 154) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 4.336.700,-- Euro
vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 77 Einzelpositionen (= rd. 51 %) belaufen
sich in der Summe auf 3.227.650,-- Euro (= rd. 74 %) und stellen damit den größten
Einzelbereich dar.
Die betragsmäßig höchsten Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes
entfallen auf:
- Max-Planck-Gymnasium:
Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
(siehe Anlage 1a, OZ 77)

305.900,-- Euro

- Theodor-Heuss-Schule:
Gebäudeunterhaltung Turnhalle
(siehe Anlage 1a, OZ 65)

265.350,-- Euro

- Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen:
Bauunterhaltungszuschüsse
(siehe Anlage 1a, OZ 109)

235.000,-- Euro

- Theodor-Heuss-Schule:
Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Turnhalle
(siehe Anlage 1a, OZ 67)

197.750,-- Euro

Drucksache 36/2017

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Diese vier Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von
1.004.000,-- Euro (rd. 23 %).
Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 79 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr
98) mit einem Gesamtvolumen von 12.153.100,-- Euro zur Übertragung in das Jahr
2017 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 21 Einzelpositionen (= rd. 27 %) belaufen
sich in der Summe auf 5.422.750,-- Euro (= rd. 45 %) und stellen damit den größten
Einzelbereich dar.
Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des
Vermögenshaushaltes entfallen die vier betragsmäßig größten Positionen auf:
- Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“:
Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche
(siehe Anlage 1b, OZ 68)

2.402.000,-- Euro

- Otto-Hahn-Realschule:
Erweiterung zur Ganztagesschule
(Anlage 1b, OZ 23)

2.022.600,-- Euro

- Stadtsanierungsmaßnahme „Nördl. Altstadt“:
Stadtgeschichtliches Museum (ehem. Tonofenfabrik)
(Anlage 1b, OZ 60)

1.604.000,-- Euro

-Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen:
Zuschüsse für Baumaßnahmen u. Erstanschaffungen
(Anlage 1b, OZ 32)

595.000,-- Euro

Die vorgenannten vier Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von
6.623.600,-- Euro (rd. 55 %).
Die für das Jahr 2016 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im
Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark
bemerkbar bzw. wirken nach.
Für den Vermögenshaushalt ist die Bildung folgender Haushaltsausgabereste vorgesehen (unterteilt nach vermögenswirksamen Bereichen):
im Vorjahr:
Baumaßnahmen:
Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün
7.753.900,-- € (7.572.050,-- €)
(Gruppierungen 94*, 95* und 96*)
Investitionsförderungsmaßnahmen:
Investitionszuschüsse an Dritte
(Gruppierung 98*)

3.334.500,-- €

(1.169.900,-- €)

Vermögenserwerbsmaßnahmen:
Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen:
(Gruppierung 93*)

1.064.700,-- €

( 500.800,-- €)

Drucksache 36/2017

Seite - 5 -

Die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und
Kostenplan der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm
Lahr 2019 ist nicht vorgesehen.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen.
Die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel im städtischen Haushaltsplan erfolgt
jeweils auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft.
Der Haushaltsplan 2017 sieht im Vermögenshaushalt unter der Vorhabenskennziffer
2.5850-998 (Seite 408) Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH in Höhe von 24,21 Millionen Euro vor.
Zielsetzung für das laufende Haushaltsjahr 2017 sowie für das Jahr 2018 muss es
sein, die hohen Haushaltsreste maßgeblich abzubauen, da es im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum
01.01.2019 weder rechtlich noch technisch möglich sein wird, Haushaltsreste zu
bilden.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer